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Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

5. Katalog der Konsolidierungsmaßnahmen<br />

Eine wesentliche Grundlage der Haushaltssicherung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> bildet die Erfüllung<br />

der Vorgaben der Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte im Planjahr<br />

<strong>2014</strong>.<br />

Wie bereits im Haushaltskonsolidierungskonzept für das vergangene Jahr ausgeführt, beinhaltet<br />

die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte vom 06.05.2010 insgesamt 18<br />

Punkte, darunter 13 Anforderungen, die defizitär wirtschaftende Gemeinden bei der Konsolidierung<br />

ihres Haushaltes zu beachten haben. Die Kommunalaufsichten sind gehalten, die Beachtung<br />

und Umsetzung der Leitlinie zu überprüfen. Die Anforderungen wurden wiederum sämtlich<br />

auf ihre wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzbarkeit durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> geprüft und werden<br />

durch das vorliegende <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>, soweit zweckmäßig und möglich, erfüllt.<br />

Sie finden sich in den im Folgenden dargestellten Maßnahmen.<br />

In den vergangenen beiden Haushaltsjahren wurden im Übrigen bereits die Mieten und Pachten<br />

im gesetzlich vertretbaren Rahmen angehoben sowie Gebühren neu kalkuliert und eine Straßenbeitragssatzung<br />

eingeführt.<br />

5.1 Begrenzung des Wachstums bei den Aufwendungen<br />

Bei der Beplanung der einzelnen Budgets wurden einzelne Ansätze im Vergleich zum Vorjahr<br />

nochmals erheblich reduziert. Der Haushaltsansatz bei den Sach- und Dienstleistungen wurde<br />

gegenüber 2013, wo dies möglich und vertretbar war, weiter reduziert.<br />

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mussten jedoch insgesamt, wie oben bei der<br />

Analyse der Ursachen des Fehlbedarfs dargestellt, gegenüber dem Haushaltsjahr 2013 um rd.<br />

219.000 € auf 9.918.100 € erhöht werden. In dieser Summe sind Kostensteigerungen bei<br />

Strom, Gas sowie Kraftstoffen und der erhöhte Aufwand durch die Einrichtung weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

eingeplant (s.o.). Die Ansätze für die bauliche Unterhaltung sind, wie<br />

bereits im Vorjahr, knapp kalkuliert, so dass Unvorhergesehenes nicht abgedeckt wäre und unter<br />

Umständen eine Aufstockung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erforderlich werden<br />

könnte.<br />

Neue Aufgaben bzw. neue freiwillige Leistungen werden nicht übernommen, der Umfang des<br />

finanziellen Aufwandes bei Erfüllung der Pflichtaufgaben wird weiter auf den Prüfstand gestellt<br />

(vgl. auch unten Ziff. 5.4)<br />

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die weiteren Ausführungen im Vorbericht<br />

zum Haushaltsplan <strong>2014</strong> verwiesen.<br />

5.2 Personalmaßnahmen<br />

Im Personalbereich, einer der kostenintensivsten Faktoren des Ergebnishaushalts, wird grundsätzlich<br />

beim Ausscheiden von Stelleninhabern jeweils geprüft, ob und in welchem Umfang sowie<br />

mit welchen Qualifikationen die jeweilige Stelle wiederbesetzt werden muss. Eine nochmalige<br />

generelle Wiederbesetzungssperre, wie dies im vergangenen Jahr festgelegt worden war,<br />

wird zugunsten des Erhalts einer leistungsfähigen modernen Verwaltung nicht angeordnet. Allerdings<br />

werden Personalbedarf und Personaleinsatz regelmäßig an die bestehenden Aufgaben<br />

und die kurz- und mittelfristigen Entwicklungen im Personalbestand (z.B. Ausscheiden von Stelleninhabern<br />

durch Erreichen der Altersgrenze) angepasst. Auch die Verwaltungsabläufe werden<br />

ebenso regelmäßig den Anforderungen an eine moderne und bürgernahe <strong>Stadt</strong>verwaltung angepasst.<br />

4<br />

Stand 12.12.2013

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