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Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

Die folgende Darstellung verdeutlicht die Entwicklung des jährlichen Fehlbetrages im Zeitraum<br />

2008 bis 2012 (negative Zahlen stellen Guthaben dar):<br />

Haushaltsjahre 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Ordentliches Ergebnis:<br />

Außerordentliches<br />

Ergebnis:<br />

Ergebnis/Fehlbetrag:<br />

636.150,88 €<br />

585.495,03 €<br />

3.109.814,00 €<br />

2.450.029,47 €<br />

- 3.679.840,66 €<br />

- 1.173.688,57€<br />

0,00 €<br />

- 3.081.529,15 €<br />

- 148.025,60 €<br />

- 112.835,37 €<br />

- 537.537,69 €<br />

585.495,03 €<br />

28.284,85 €<br />

2.302.003,87 €<br />

- 3.792.676,03 €<br />

In der Gesamtsicht beträgt das ordentliche Ergebnis für den gesamten Zeitraum 2008 bis 2012<br />

3.101.648,72 €, das außerordentliche Ergebnis für die fünf Jahre - 4.516.078,69 €, das Ergebnis<br />

insgesamt damit - 1.414.429,97 €. Durch das (vorläufige) positive ordentliche Ergebnis des<br />

Jahres 2012 stellt sich das negative Ergebnis der Jahre 2009 bis 2011, vorbehaltlich der ausstehenden<br />

Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 bis 2012, als ausgeglichen dar. Gleichwohl<br />

weisen die Ansätze für 2013 und für das nun beplante Jahr <strong>2014</strong> im ordentlichen Ergebnis erneut<br />

Defizite aus.<br />

Obwohl die angeordnete Haushaltssperre der vergangenen Jahre in Höhe von jeweils 10%<br />

über alle Sach- und Dienstleistungen zu Minderausgaben geführt hat und Investitionen auf ein<br />

absolut erforderliches Mindestmaß zurückgefahren wurden, kann jedoch das errechnete Defizit<br />

aus der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr <strong>2014</strong> wiederum nicht vermieden werden. Dies<br />

ist im Wesentlichen, wie oben dargestellt, dem Erfordernis der Eröffnung einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung<br />

zur Erfüllung der gesetzlichen Betreuungsaufgaben und der damit einhergehenden<br />

Personalsteigerung geschuldet, sowie den erneut gestiegenen Belastungen durch<br />

den von <strong>Griesheim</strong> zu leistenden Zahlungen für den Finanzausgleich.<br />

4. Konsolidierungsziel<br />

In den nächsten Jahren muss dementsprechend durch weitere Sparmaßnahmen bzw. insbesondere<br />

durch das Erzielen höherer Einnahmen der Fehlbedarf weiter verringert werden, so<br />

dass langfristig dauerhaft ein ausgeglichener Ergebnishaushalt erreicht werden kann. Erforderlich<br />

ist insoweit auch weiterhin, dass eine Konzentration auf ausdrücklich politisch gewollte freiwillige<br />

Leistungen und kontinuierlich eine Betrachtung des Standards der Aufgabenerfüllung im<br />

Bereich der pflichtigen Leistungen erfolgt.<br />

Als Zeitpunkt bis zu dem ein Ausgleich des Haushalts angestrebt wird, wird das Haushaltsjahr<br />

2018 benannt.<br />

Im Folgenden werden zunächst die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> umgesetzten Vorgaben der Leitlinie<br />

zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte dargestellt, soweit sie sinnvoll umzusetzen<br />

sind bzw. nicht bereits im vorangegangenen <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> für das Jahr 2013<br />

aufgeführt sind. Im Anschluss sind Einzelmaßnahmen beschrieben, die in den nächsten Jahren<br />

umgesetzt werden. Die Maßnahmen sind, soweit sie einzelnen Produkten zugeordnet werden<br />

können, in der anschließenden Tabelle als Übersicht dargestellt mit den Angaben zu den in den<br />

folgenden Jahren zu erzielenden Einsparungen bzw. zu erhöhenden Einnahmen.<br />

3<br />

Stand 12.12.2013

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