Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
3. Fehlbetrag, Ursachenfeststellung / wirtschaftliche Bedingungen<br />
Nach dem Haushaltsplanentwurf für <strong>2014</strong> weist der vorgelegte Ergebnishaushalt im Jahresergebnis<br />
insgesamt einen Fehlbetrag in Höhe von 2.477.459 € aus, wobei das ordentliche Ergebnis,<br />
ohne Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses, einen Fehlbetrag von<br />
4.985.459 € ausweist. Die zu erwartenden Erträge einschließlich Zinserträge im Jahr <strong>2014</strong> können<br />
somit nicht die erforderlichen notwendigen Aufwendungen decken.<br />
Zwar konnte, wie schon im Vorjahr, eine leichte wirtschaftliche Erholung festgestellt werden, die<br />
vor allem eine Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen erwarten lässt. Eine dauerhafte Erholung<br />
der kommunalen Finanzen ist allerdings auch in diesem Jahr angesichts der gestiegenen<br />
finanziellen Belastungen nicht gesichert.<br />
Eine maßgebliche Ursache des planerischen Fehlbetrages liegt in den durch die Inbetriebnahme<br />
einer weiteren Kindertagesstätte nochmals erhöhten Aufwendungen für die Pflichtaufgabe<br />
Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und für die Betreuung der Unterdreijährigen gem. Verordnung<br />
über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember<br />
2008 (Mindestverordnung). Dies vor dem Hintergrund, dass durch die Erweiterung der städtischen<br />
Einrichtungen die gesetzliche Betreuungsgarantie gerade eben durch eine 35%ige Betreuungsdeckung<br />
erreicht werden kann. Die mit dieser Aufgabenerfüllung einhergehenden Personalaufwendungen<br />
machen allein einen Betrag von rd. 5.900.000 € einschließlich Versorgungsaufwand<br />
aus (Ansatz für die gesamten Personalaufwendungen einschließlich Versorgungsaufwand:<br />
16.442.059 €). Im Vergleich zum Ansatz für den Haushalt 2013 ist der Ansatz<br />
für die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr <strong>2014</strong> insgesamt nochmals um<br />
1.003.077 € gestiegen.<br />
Für Sach- und Dienstleistungen musste der Ansatz im Vergleich zum Jahr 2013 nochmals um<br />
rund 219.000 € (2,25%) erhöht werden. Trotz Kürzung der Ansätze für Aufwendungen bei den<br />
meisten Produkten mussten für Kostensteigerungen im Bereich Energie, erhöhte Kosten durch<br />
die ganzjährige Inbetriebnahme des Hallenbades und bei den neu hinzukommenden Betriebskosten<br />
für die Kita Rheinstraße erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Außerdem werden wiederum erhebliche, im Vergleich zu den Vorjahren nochmals stark gestiegene<br />
Ausgaben für die Schul-, Kreis- und Kompensationsumlage zu leisten sein. Dies schlägt<br />
sich in einer Erhöhung des Aufwandes für Steuerzahlungen und gesetzliche Umlageverpflichtungen<br />
um rd. 720.000 € auf 19.950.800 € nieder.<br />
Nach dem ab 01.01.2013 in Kraft getretenen neuen Kommunalabgabengesetz sind die Abgaben<br />
zum Teil neu kalkuliert worden bzw. werden zurzeit kalkuliert (s.u. zu Ziff. 5). Dabei ist zu<br />
beachten, dass die Kommunen künftig verpflichtet sind, die Auflösung der gezahlten Beiträge<br />
gebührenmindernd in ihren Kalkulationen zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 Satz 4 HKAG n.F.).<br />
Die Höhe der Gebühren ist nach dem neuen KAG jeweils rückwirkend für die entsprechenden<br />
Abrechnungszeiträume zu überprüfen, was im Übrigen entsprechenden Arbeitsaufwand auslöst,<br />
weshalb nicht auszuschließen ist, dass dies in der Zukunft zu erhöhtem Personalbedarf<br />
führen wird.<br />
2<br />
Stand 12.12.2013