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Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

3. Fehlbetrag, Ursachenfeststellung / wirtschaftliche Bedingungen<br />

Nach dem Haushaltsplanentwurf für <strong>2014</strong> weist der vorgelegte Ergebnishaushalt im Jahresergebnis<br />

insgesamt einen Fehlbetrag in Höhe von 2.477.459 € aus, wobei das ordentliche Ergebnis,<br />

ohne Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses, einen Fehlbetrag von<br />

4.985.459 € ausweist. Die zu erwartenden Erträge einschließlich Zinserträge im Jahr <strong>2014</strong> können<br />

somit nicht die erforderlichen notwendigen Aufwendungen decken.<br />

Zwar konnte, wie schon im Vorjahr, eine leichte wirtschaftliche Erholung festgestellt werden, die<br />

vor allem eine Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen erwarten lässt. Eine dauerhafte Erholung<br />

der kommunalen Finanzen ist allerdings auch in diesem Jahr angesichts der gestiegenen<br />

finanziellen Belastungen nicht gesichert.<br />

Eine maßgebliche Ursache des planerischen Fehlbetrages liegt in den durch die Inbetriebnahme<br />

einer weiteren Kindertagesstätte nochmals erhöhten Aufwendungen für die Pflichtaufgabe<br />

Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und für die Betreuung der Unterdreijährigen gem. Verordnung<br />

über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember<br />

2008 (Mindestverordnung). Dies vor dem Hintergrund, dass durch die Erweiterung der städtischen<br />

Einrichtungen die gesetzliche Betreuungsgarantie gerade eben durch eine 35%ige Betreuungsdeckung<br />

erreicht werden kann. Die mit dieser Aufgabenerfüllung einhergehenden Personalaufwendungen<br />

machen allein einen Betrag von rd. 5.900.000 € einschließlich Versorgungsaufwand<br />

aus (Ansatz für die gesamten Personalaufwendungen einschließlich Versorgungsaufwand:<br />

16.442.059 €). Im Vergleich zum Ansatz für den Haushalt 2013 ist der Ansatz<br />

für die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr <strong>2014</strong> insgesamt nochmals um<br />

1.003.077 € gestiegen.<br />

Für Sach- und Dienstleistungen musste der Ansatz im Vergleich zum Jahr 2013 nochmals um<br />

rund 219.000 € (2,25%) erhöht werden. Trotz Kürzung der Ansätze für Aufwendungen bei den<br />

meisten Produkten mussten für Kostensteigerungen im Bereich Energie, erhöhte Kosten durch<br />

die ganzjährige Inbetriebnahme des Hallenbades und bei den neu hinzukommenden Betriebskosten<br />

für die Kita Rheinstraße erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Außerdem werden wiederum erhebliche, im Vergleich zu den Vorjahren nochmals stark gestiegene<br />

Ausgaben für die Schul-, Kreis- und Kompensationsumlage zu leisten sein. Dies schlägt<br />

sich in einer Erhöhung des Aufwandes für Steuerzahlungen und gesetzliche Umlageverpflichtungen<br />

um rd. 720.000 € auf 19.950.800 € nieder.<br />

Nach dem ab 01.01.2013 in Kraft getretenen neuen Kommunalabgabengesetz sind die Abgaben<br />

zum Teil neu kalkuliert worden bzw. werden zurzeit kalkuliert (s.u. zu Ziff. 5). Dabei ist zu<br />

beachten, dass die Kommunen künftig verpflichtet sind, die Auflösung der gezahlten Beiträge<br />

gebührenmindernd in ihren Kalkulationen zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 Satz 4 HKAG n.F.).<br />

Die Höhe der Gebühren ist nach dem neuen KAG jeweils rückwirkend für die entsprechenden<br />

Abrechnungszeiträume zu überprüfen, was im Übrigen entsprechenden Arbeitsaufwand auslöst,<br />

weshalb nicht auszuschließen ist, dass dies in der Zukunft zu erhöhtem Personalbedarf<br />

führen wird.<br />

2<br />

Stand 12.12.2013

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