Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim
Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim
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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
1. Vorbemerkungen<br />
Zur Gesamtbeurteilung und sachgerechten Steuerung der kommunalen Haushaltslage ist die<br />
Beachtung und Anwendung der Vorschriften über den Haushaltsausgleich von herausragender<br />
Bedeutung. § 92 Absatz 3 HGO bestimmt, dass der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein<br />
soll, ordentliche Erträge und ordentliche Aufwendungen sollen im Gleichgewicht stehen, bei<br />
einem Ungleichgewicht sollen eventuelle Fehlbeträge durch Mittel der Rücklagen ausgeglichen<br />
werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sollte ein unausgeglichener Ergebnishaushalt die<br />
Ausnahme sein, tatsächlich ist er aber bekanntlich in vielen Städten und Gemeinden inzwischen<br />
der Normalfall.<br />
Für diesen rechtlichen Ausnahmefall sieht das Gesetz die Pflicht zur Aufstellung eines <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>s<br />
vor (§ 92 Absatz 4 HGO, § 24 GemHVO). In § 92 Absatz 4 der HGO<br />
wurde durch den Gesetzgeber die politische Verantwortung der Gemeindevertretungen für die<br />
dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommunen festgelegt: Die <strong>Stadt</strong>verordneten müssen unter<br />
den genannten Voraussetzungen ein <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> beschließen und der Aufsichtsbehörde<br />
mit der Haushaltssatzung vorlegen.<br />
Bereits für den Haushalt 2010/2011 musste, ebenso wie für die Haushalte der Jahre 2012 und<br />
2013 ein <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> erstellt werden, da für diese Haushaltssatzungen jeweils<br />
der errechnete Fehlbedarf lt. Haushaltsplan nicht ausgeglichen werden konnte. Im jetzt vorliegenden<br />
Haushaltsplan für das Jahr <strong>2014</strong> ist wiederum ein Fehlbedarf ausgewiesen, der nicht<br />
vollständig durch Mittel der Rücklagen ausgeglichen werden kann. Eine Fortschreibung der<br />
Konsolidierungsbeschlüsse der Vorjahre ist somit erforderlich.<br />
2. Rechtliche und sonstige Grundlagen<br />
Rechtliche und weitere Grundlagen des <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>es sind:<br />
§ 92 Abs. 4 HGO, § 24 Abs. 4 GemHVO, die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen<br />
Haushalte des Hess. Ministeriums des Innern und für Sport vom 06.05.2010, sowie letztlich die<br />
Haushaltsgenehmigung für 2013 mit den erteilten Auflagen der Kommunalaufsicht vom<br />
06.03.2013. Schwerpunkt der Vorgaben der Kommunalaufsicht ist die Überprüfung der freiwilligen<br />
Leistungen und der damit einhergehenden finanziellen Aufwendungen.<br />
1<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
3. Fehlbetrag, Ursachenfeststellung / wirtschaftliche Bedingungen<br />
Nach dem Haushaltsplanentwurf für <strong>2014</strong> weist der vorgelegte Ergebnishaushalt im Jahresergebnis<br />
insgesamt einen Fehlbetrag in Höhe von 2.477.459 € aus, wobei das ordentliche Ergebnis,<br />
ohne Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses, einen Fehlbetrag von<br />
4.985.459 € ausweist. Die zu erwartenden Erträge einschließlich Zinserträge im Jahr <strong>2014</strong> können<br />
somit nicht die erforderlichen notwendigen Aufwendungen decken.<br />
Zwar konnte, wie schon im Vorjahr, eine leichte wirtschaftliche Erholung festgestellt werden, die<br />
vor allem eine Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen erwarten lässt. Eine dauerhafte Erholung<br />
der kommunalen Finanzen ist allerdings auch in diesem Jahr angesichts der gestiegenen<br />
finanziellen Belastungen nicht gesichert.<br />
Eine maßgebliche Ursache des planerischen Fehlbetrages liegt in den durch die Inbetriebnahme<br />
einer weiteren Kindertagesstätte nochmals erhöhten Aufwendungen für die Pflichtaufgabe<br />
Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und für die Betreuung der Unterdreijährigen gem. Verordnung<br />
über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember<br />
2008 (Mindestverordnung). Dies vor dem Hintergrund, dass durch die Erweiterung der städtischen<br />
Einrichtungen die gesetzliche Betreuungsgarantie gerade eben durch eine 35%ige Betreuungsdeckung<br />
erreicht werden kann. Die mit dieser Aufgabenerfüllung einhergehenden Personalaufwendungen<br />
machen allein einen Betrag von rd. 5.900.000 € einschließlich Versorgungsaufwand<br />
aus (Ansatz für die gesamten Personalaufwendungen einschließlich Versorgungsaufwand:<br />
16.442.059 €). Im Vergleich zum Ansatz für den Haushalt 2013 ist der Ansatz<br />
für die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr <strong>2014</strong> insgesamt nochmals um<br />
1.003.077 € gestiegen.<br />
Für Sach- und Dienstleistungen musste der Ansatz im Vergleich zum Jahr 2013 nochmals um<br />
rund 219.000 € (2,25%) erhöht werden. Trotz Kürzung der Ansätze für Aufwendungen bei den<br />
meisten Produkten mussten für Kostensteigerungen im Bereich Energie, erhöhte Kosten durch<br />
die ganzjährige Inbetriebnahme des Hallenbades und bei den neu hinzukommenden Betriebskosten<br />
für die Kita Rheinstraße erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Außerdem werden wiederum erhebliche, im Vergleich zu den Vorjahren nochmals stark gestiegene<br />
Ausgaben für die Schul-, Kreis- und Kompensationsumlage zu leisten sein. Dies schlägt<br />
sich in einer Erhöhung des Aufwandes für Steuerzahlungen und gesetzliche Umlageverpflichtungen<br />
um rd. 720.000 € auf 19.950.800 € nieder.<br />
Nach dem ab 01.01.2013 in Kraft getretenen neuen Kommunalabgabengesetz sind die Abgaben<br />
zum Teil neu kalkuliert worden bzw. werden zurzeit kalkuliert (s.u. zu Ziff. 5). Dabei ist zu<br />
beachten, dass die Kommunen künftig verpflichtet sind, die Auflösung der gezahlten Beiträge<br />
gebührenmindernd in ihren Kalkulationen zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 Satz 4 HKAG n.F.).<br />
Die Höhe der Gebühren ist nach dem neuen KAG jeweils rückwirkend für die entsprechenden<br />
Abrechnungszeiträume zu überprüfen, was im Übrigen entsprechenden Arbeitsaufwand auslöst,<br />
weshalb nicht auszuschließen ist, dass dies in der Zukunft zu erhöhtem Personalbedarf<br />
führen wird.<br />
2<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
Die folgende Darstellung verdeutlicht die Entwicklung des jährlichen Fehlbetrages im Zeitraum<br />
2008 bis 2012 (negative Zahlen stellen Guthaben dar):<br />
Haushaltsjahre 2008 2009 2010 2011 2012<br />
Ordentliches Ergebnis:<br />
Außerordentliches<br />
Ergebnis:<br />
Ergebnis/Fehlbetrag:<br />
636.150,88 €<br />
585.495,03 €<br />
3.109.814,00 €<br />
2.450.029,47 €<br />
- 3.679.840,66 €<br />
- 1.173.688,57€<br />
0,00 €<br />
- 3.081.529,15 €<br />
- 148.025,60 €<br />
- 112.835,37 €<br />
- 537.537,69 €<br />
585.495,03 €<br />
28.284,85 €<br />
2.302.003,87 €<br />
- 3.792.676,03 €<br />
In der Gesamtsicht beträgt das ordentliche Ergebnis für den gesamten Zeitraum 2008 bis 2012<br />
3.101.648,72 €, das außerordentliche Ergebnis für die fünf Jahre - 4.516.078,69 €, das Ergebnis<br />
insgesamt damit - 1.414.429,97 €. Durch das (vorläufige) positive ordentliche Ergebnis des<br />
Jahres 2012 stellt sich das negative Ergebnis der Jahre 2009 bis 2011, vorbehaltlich der ausstehenden<br />
Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 bis 2012, als ausgeglichen dar. Gleichwohl<br />
weisen die Ansätze für 2013 und für das nun beplante Jahr <strong>2014</strong> im ordentlichen Ergebnis erneut<br />
Defizite aus.<br />
Obwohl die angeordnete Haushaltssperre der vergangenen Jahre in Höhe von jeweils 10%<br />
über alle Sach- und Dienstleistungen zu Minderausgaben geführt hat und Investitionen auf ein<br />
absolut erforderliches Mindestmaß zurückgefahren wurden, kann jedoch das errechnete Defizit<br />
aus der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr <strong>2014</strong> wiederum nicht vermieden werden. Dies<br />
ist im Wesentlichen, wie oben dargestellt, dem Erfordernis der Eröffnung einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung<br />
zur Erfüllung der gesetzlichen Betreuungsaufgaben und der damit einhergehenden<br />
Personalsteigerung geschuldet, sowie den erneut gestiegenen Belastungen durch<br />
den von <strong>Griesheim</strong> zu leistenden Zahlungen für den Finanzausgleich.<br />
4. Konsolidierungsziel<br />
In den nächsten Jahren muss dementsprechend durch weitere Sparmaßnahmen bzw. insbesondere<br />
durch das Erzielen höherer Einnahmen der Fehlbedarf weiter verringert werden, so<br />
dass langfristig dauerhaft ein ausgeglichener Ergebnishaushalt erreicht werden kann. Erforderlich<br />
ist insoweit auch weiterhin, dass eine Konzentration auf ausdrücklich politisch gewollte freiwillige<br />
Leistungen und kontinuierlich eine Betrachtung des Standards der Aufgabenerfüllung im<br />
Bereich der pflichtigen Leistungen erfolgt.<br />
Als Zeitpunkt bis zu dem ein Ausgleich des Haushalts angestrebt wird, wird das Haushaltsjahr<br />
2018 benannt.<br />
Im Folgenden werden zunächst die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> umgesetzten Vorgaben der Leitlinie<br />
zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte dargestellt, soweit sie sinnvoll umzusetzen<br />
sind bzw. nicht bereits im vorangegangenen <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> für das Jahr 2013<br />
aufgeführt sind. Im Anschluss sind Einzelmaßnahmen beschrieben, die in den nächsten Jahren<br />
umgesetzt werden. Die Maßnahmen sind, soweit sie einzelnen Produkten zugeordnet werden<br />
können, in der anschließenden Tabelle als Übersicht dargestellt mit den Angaben zu den in den<br />
folgenden Jahren zu erzielenden Einsparungen bzw. zu erhöhenden Einnahmen.<br />
3<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
5. Katalog der Konsolidierungsmaßnahmen<br />
Eine wesentliche Grundlage der Haushaltssicherung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> bildet die Erfüllung<br />
der Vorgaben der Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte im Planjahr<br />
<strong>2014</strong>.<br />
Wie bereits im Haushaltskonsolidierungskonzept für das vergangene Jahr ausgeführt, beinhaltet<br />
die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte vom 06.05.2010 insgesamt 18<br />
Punkte, darunter 13 Anforderungen, die defizitär wirtschaftende Gemeinden bei der Konsolidierung<br />
ihres Haushaltes zu beachten haben. Die Kommunalaufsichten sind gehalten, die Beachtung<br />
und Umsetzung der Leitlinie zu überprüfen. Die Anforderungen wurden wiederum sämtlich<br />
auf ihre wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzbarkeit durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> geprüft und werden<br />
durch das vorliegende <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>, soweit zweckmäßig und möglich, erfüllt.<br />
Sie finden sich in den im Folgenden dargestellten Maßnahmen.<br />
In den vergangenen beiden Haushaltsjahren wurden im Übrigen bereits die Mieten und Pachten<br />
im gesetzlich vertretbaren Rahmen angehoben sowie Gebühren neu kalkuliert und eine Straßenbeitragssatzung<br />
eingeführt.<br />
5.1 Begrenzung des Wachstums bei den Aufwendungen<br />
Bei der Beplanung der einzelnen Budgets wurden einzelne Ansätze im Vergleich zum Vorjahr<br />
nochmals erheblich reduziert. Der Haushaltsansatz bei den Sach- und Dienstleistungen wurde<br />
gegenüber 2013, wo dies möglich und vertretbar war, weiter reduziert.<br />
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mussten jedoch insgesamt, wie oben bei der<br />
Analyse der Ursachen des Fehlbedarfs dargestellt, gegenüber dem Haushaltsjahr 2013 um rd.<br />
219.000 € auf 9.918.100 € erhöht werden. In dieser Summe sind Kostensteigerungen bei<br />
Strom, Gas sowie Kraftstoffen und der erhöhte Aufwand durch die Einrichtung weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
eingeplant (s.o.). Die Ansätze für die bauliche Unterhaltung sind, wie<br />
bereits im Vorjahr, knapp kalkuliert, so dass Unvorhergesehenes nicht abgedeckt wäre und unter<br />
Umständen eine Aufstockung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erforderlich werden<br />
könnte.<br />
Neue Aufgaben bzw. neue freiwillige Leistungen werden nicht übernommen, der Umfang des<br />
finanziellen Aufwandes bei Erfüllung der Pflichtaufgaben wird weiter auf den Prüfstand gestellt<br />
(vgl. auch unten Ziff. 5.4)<br />
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die weiteren Ausführungen im Vorbericht<br />
zum Haushaltsplan <strong>2014</strong> verwiesen.<br />
5.2 Personalmaßnahmen<br />
Im Personalbereich, einer der kostenintensivsten Faktoren des Ergebnishaushalts, wird grundsätzlich<br />
beim Ausscheiden von Stelleninhabern jeweils geprüft, ob und in welchem Umfang sowie<br />
mit welchen Qualifikationen die jeweilige Stelle wiederbesetzt werden muss. Eine nochmalige<br />
generelle Wiederbesetzungssperre, wie dies im vergangenen Jahr festgelegt worden war,<br />
wird zugunsten des Erhalts einer leistungsfähigen modernen Verwaltung nicht angeordnet. Allerdings<br />
werden Personalbedarf und Personaleinsatz regelmäßig an die bestehenden Aufgaben<br />
und die kurz- und mittelfristigen Entwicklungen im Personalbestand (z.B. Ausscheiden von Stelleninhabern<br />
durch Erreichen der Altersgrenze) angepasst. Auch die Verwaltungsabläufe werden<br />
ebenso regelmäßig den Anforderungen an eine moderne und bürgernahe <strong>Stadt</strong>verwaltung angepasst.<br />
4<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
Mit der bereits erfolgten Festlegung (durch kw-Vermerk) im Stellenplan, welche Stellen künftig<br />
nicht mehr nachbesetzt werden, wird seit 2013 die Reduzierung konkret festgeschrieben.<br />
Die Zahl der Beamtenstellen wird im Saldo um 0,5 Stellen steigen (Übernahme einer Anwärterin,<br />
A 6, in den mittleren Dienst Mitte <strong>2014</strong>, Ausscheiden eines Beamten mit 0,5-Stelle, A 13),<br />
die Zahl der Beschäftigten steigt insgesamt um 5,5 Stellen (8 Stellen mehr im Bereich Kitas,<br />
2,5 Stellen weniger in drei anderen Bereichen der Verwaltung).<br />
Tariferhöhungen, tarifrechtliche Stufensteigerungen, evtl. auch notwendige Höhergruppierungen<br />
sind unerlässlich und lassen im Bereich der Personalaufwendungen insgesamt gesehen keine<br />
Einsparungen sondern zusätzliche Ausgaben erwarten. Nicht mit Sicherheit vorhersehbar sind<br />
die Entwicklungen zum Kinderförderungsgesetz sowie die Ergebnisse aus der Gebührenkalkulation<br />
der Betreuungsgebühren in den städtischen Betreuungseinrichtungen, die erst eine genaue<br />
Berechnung der Höhe der Elternbeiträge ermöglichen. Eine Planung dieser Sachverhalte<br />
muss sich daher an den bisherigen Kenntnissen ausrichten.<br />
Die Summe der Personal- und Versorgungsaufwendungen im städtischen Haushalt steigt daher<br />
um 1.003.077 € und beträgt insgesamt 16.442.059 €. In dieser Summe sind die Zuführungen zu<br />
Pensionsrückstellungen, zu Altersteilzeitrückstellungen und zu Beihilferückstellungen enthalten.<br />
Der Anteil der Personal- und Versorgungsaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen<br />
beträgt 30,3 %.<br />
5.3 Investitionsmaßnahmen / Nettoneuverschuldung<br />
Soweit Kredite für neue Investitionen zur Erfüllung pflichtiger Aufgaben oder zur Durchführung<br />
zwingend notwendiger Maßnahmen aufgenommen werden müssen, sind diese von der Kommunalaufsicht<br />
zuvor zu genehmigen. Eine Nettoneuverschuldung ist grundsätzlich für defizitäre<br />
Kommunen nicht genehmigungsfähig. Entsprechende Ausführungen hierzu sind als Auflage in<br />
der Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht vom 6. März 2013 formuliert.<br />
Allerdings ist für <strong>2014</strong> keine Aufnahme von Investitionskrediten vorgesehen, da den geplanten<br />
Ausgaben entsprechende Einnahmen gegenüberstehen bzw. genügend liquide Mittel zur<br />
Durchführung der geplanten Investitionsmaßnahmen verfügbar sind.<br />
5.4 Freiwillige Leistungen / Reduzierung des Standards bei Pflichtaufgaben<br />
Zur Erfüllung der von der Kommunalaufsicht bereits in ihrer Haushaltsgenehmigung für das<br />
Jahr 2012 erteilten Auflage, die freiwilligen Leistungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> zu überprüfen, wurde<br />
verwaltungsseits bereits im vorigen Jahr ein Prüfungskatalog zur Priorisierung der freiwilligen<br />
Leistungen durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung erstellt.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat in ihren Beratungen zum Haushalt 2013 Priorisierungen<br />
verdeutlicht, die allerdings nicht nach einzelnen Maßnahmen untergliedert wurden.<br />
Darüber hinaus wird künftig weiterhin eine Überprüfung der Standards der Pflichtaufgaben (Prüfung<br />
des „wie“ der Aufgabenerfüllung) vorgenommen werden, wobei der Spagat zwischen gesetzlichen<br />
Vorgaben, Sparbemühungen und Bürgerfreundlichkeit eine besondere Herausforderung<br />
darstellt.<br />
Verträge, die freiwillige Leistungen auslösen, sind nicht vorhanden. Lediglich im Falle der Kinderbetreuung<br />
(keine freiwillige Leistung mehr aufgrund der gesetzlichen Vorgaben) existieren<br />
Verträge mit kirchlichen und freien Trägern, die aber nicht über das Maß der vorgegebenen<br />
Betreuungsleistungen hinausgehen.<br />
5<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
5.5 Gebühren und Beiträge<br />
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren wird derzeit extern durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen<br />
Schüllermann vorgenommen, die Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren<br />
wurde anlässlich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2013 durchgeführt.<br />
Die Höhe der Gebühren für die Nutzung der städtischen Betreuungseinrichtungen wird<br />
derzeit ebenfalls durch die Firma Schüllermann überprüft und für die einzelnen städtischen Betreuungsangebote<br />
und -formen neu berechnet.<br />
5.6 Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
Die Elternentgelte werden auf 25% der betrieblichen Aufwendungen, wie in der derzeit geltenden<br />
Gebührensatzung vorgesehen, für die Kindertagesstätten angehoben (siehe im Einzelnen<br />
unter Ziff. 5.13, Einzelmaßnahmen, Punkt a).<br />
5.7 Sondervermögen / kommunale Gesellschaften<br />
Die Kommunen haben durch geringere Leistungen zum Verlustausgleich ihrer Sondervermögen<br />
bzw. Gesellschaften zur Konsolidierung des kommunalen Haushaltes beizutragen. Die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Griesheim</strong> hat entsprechende vorbereitende Maßnahmen ergriffen, um den in den vergangenen<br />
Jahren stetig gewachsenen Zuschuss an den Eigenbetrieb Haus Waldeck in den kommenden<br />
Jahren zu reduzieren. Für den Haushalt <strong>2014</strong> ist ein Zuschuss in Höhe von 939.000 € vorgesehen.<br />
Gleichzeitig wurden erste Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt (u.a. Vergabe der Wäschereileistungen,<br />
Nutzung der Küche des Eigenbetriebs zur Versorgung der Schüler der<br />
Gerhart-Hauptmann-Schule mit Mittagessen ab November 2013, Wegfall einer Stelle in der<br />
Verwaltung), die die Zukunftsfähigkeit des Seniorenzentrums gewährleisten sollen. Weitere<br />
Maßnahmen der eingerichteten Arbeitsgruppe werden im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit derzeit<br />
geprüft (siehe im Einzelnen unter Ziff. 5.13, Punkt f.). Ergebnisse einer extern beauftragten<br />
Effizienzprüfung werden Ende November 2013 erwartet und anschließend in den Gremien beraten.<br />
5.8 Steuerhebesätze<br />
Die Steuersätze für die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> erhobenen Steuern (Grundsteuer A und B,<br />
Gewerbesteuer) sind erst zum 01.01.2012 angehoben worden. Da sich jedoch die Einkommenssituation<br />
bzw. das ordentliche Ergebnis der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> durch die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen<br />
nicht verbessert hat, ist eine Erhöhung der Grundsteuern A und B um 50<br />
Hebesatzpunkte bereits im Jahr <strong>2014</strong> unumgänglich. Hierdurch sollen erforderliche höhere Einnahmen<br />
erzielt und insbesondere auch den Konsolidierungsanforderungen der Aufsichtsbehörde<br />
nachgekommen werden.<br />
Im Übrigen dient die Erhebung der Grundsteuer im Wesentlichen der Sicherung des umfassenden<br />
Leistungsangebots für die Bürgerinnen und Bürger in <strong>Griesheim</strong>.<br />
Für die kommenden Jahre, bis einschließlich 2017, sind weitere Erhöhungen der Grundsteuer B<br />
um jeweils 50 Hebesatzpunkte vorgesehen, sofern sich die Einnahmesituation nicht aufgrund<br />
anderer Entwicklungen deutlich verbessert. Die Grundsteuer A soll gleichlaufend mit der Grundsteuer<br />
B behandelt werden.<br />
Die Satzung für die Erhebung der Spielapparatesteuer wurde überarbeitet und soll zum<br />
01.01.<strong>2014</strong> geändert in Kraft treten.<br />
6<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
5.9 Bürgschaften<br />
Bürgschaften werden derzeit von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> nicht übernommen, sie sind somit auch<br />
nicht Gegenstand der Konsolidierungsmaßnahmen.<br />
5.10 Organisationsstrukturen<br />
Die Organisationsstruktur ist dem Ziel der Steigerung der Effizienz bei der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben<br />
anzupassen. Insoweit erfolgt eine ständige Überprüfung, die auch im Hinblick<br />
auf die bisherige Stellenbesetzungssperre erforderlich ist, da fehlende Kapazitäten mit anderweitig<br />
möglicherweise frei werdendem Personal ersetzt werden müssen.<br />
5.11 Interkommunale Zusammenarbeit<br />
Hier gilt das bereits im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> für das Jahr 2013 ausgeführte:<br />
Interkommunale Kooperation ist die Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen, die entweder<br />
in einem vertraglich geregelten bloßen koordinierten Vorgehen oder in der Schaffung eines<br />
neuen Rechtsträgers zur Verfolgung der gemeinsamen Interessen bestehen kann.<br />
In der Regel sind interkommunale Kooperationen als Beistandsleistungen zu sehen, die nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung den Amtshilfegrundsätzen unterliegen und somit weder der<br />
Umsatzsteuer- noch Ertragssteuerpflicht unterliegen. Dies wird allerdings vom Bundesfinanzhof<br />
(Urteil vom 10.11.2011, Az. VR 41/10) inzwischen rechtlich anders beurteilt, so dass die interkommunale<br />
Zusammenarbeit schon vor diesem Hintergrund kritisch beleuchtet werden muss.<br />
Hinzu kommt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> aufgrund ihrer Größe bzw. Einwohnerzahl viele Aufgaben<br />
effizient selbst wahrnimmt, so dass ein Zusammenschluss für sie in vielen Fällen nicht kostengünstiger<br />
ist. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass bereits in folgenden Bereichen eine<br />
interkommunale Zusammenarbeit stattfindet:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Zweckverband Abfallwirtschaft ZAW<br />
DADINA<br />
Wechselladergemeinschaft mit Pfungstadt und Darmstadt<br />
Zusammenarbeit u.a. mit Riedstadt im Bereich der Feuerwehr (Drehleiter)<br />
gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit den Bauhöfen von Weiterstadt<br />
und Pfungstadt<br />
gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk<br />
ekom21<br />
Ausbau Breitbandnetzanbindung (geplant)<br />
Landkreis DA-Di ist bereits eine Form der Interkommunalen Zusammenarbeit<br />
5.12 Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO<br />
Diese Pflicht wird durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Griesheim</strong> mit drei unterjährigen Berichten erfüllt.<br />
7<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
5.13 Einzelmaßnahmen:<br />
Im Folgenden werden, unabhängig von den erörterten Vorgaben der Leitlinien, weitere Einzelmaßnahmen<br />
kurz dargestellt, die sich im anhängenden Tabellenteil wieder finden und mit den<br />
zu erwartenden Einsparungen bzw. Mehreinnahmen versehen sind, wo diese Angaben möglich<br />
sind.<br />
a. Anpassung der Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätten<br />
Die Höhe der Gebühren für die Nutzung der städtischen Betreuungseinrichtungen wird, wie bereits<br />
oben ausgeführt, derzeit durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen Schüllermann neu<br />
kalkuliert. Die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten werden auf 25% der Aufwendungen,<br />
die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtungen entstehen, entsprechend der<br />
Vorgaben der Satzung erhöht. Zur tatsächlichen Höhe der künftigen Gebührensätze ist derzeit<br />
noch keine Aussage durch das Unternehmen möglich, da der Datenbestand noch nicht vollständig<br />
erhoben und ausgewertet ist. Dies bedeutet auch, dass die Höhe der Mehreinnahmen<br />
noch nicht beziffert werden kann.<br />
b. Erhöhung der Grundsteuern A und B<br />
Im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> für das Haushaltsjahr 2013 war eine Erhöhung der Grundsteuer<br />
erst zum Haushaltsjahr 2015 vorgesehen.<br />
Eine Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 310 Punkten auf 360 Punkte ab <strong>2014</strong> bewirkt<br />
eine Erhöhung des Steueraufkommens um rd. 0,5 Mio. € pro Jahr, eine Erhöhung der Grundsteuer<br />
A im Haushaltsjahr <strong>2014</strong> erzeugt Mehreinnahmen von weiteren 10.000,00 €. Mit Hilfe<br />
dieser erheblichen Steuererhöhung im Jahr <strong>2014</strong> und den weiterhin in den Jahren 2015 bis<br />
2017 geplanten Hebesatzerhöhungen für beide Grundsteuern bis auf insgesamt 510 Punkte,<br />
kann das planerische Defizit, auch bei Berücksichtigung zu erwartender Tariferhöhungen der<br />
kommenden Jahre, rechnerisch bis zum Jahr 2018 voraussichtlich ausgeglichen werden.<br />
c. Prüfung einer Neuorganisation der Reinigungsleistungen der <strong>Stadt</strong><br />
(Fremd- und Eigenreinigung)<br />
Die Personalkosten im Bereich der Reinigungsleistungen für die Kernverwaltung (Rathausgebäude)<br />
einerseits sowie für die übrigen städtischen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Bauhof,<br />
Kläranlage) andererseits werden derzeit geprüft hinsichtlich einer teilweisen Fremdvergabe<br />
der Leistungen. In die Überlegungen soll auch der Eigenbetrieb Haus Waldeck mit den dort zu<br />
leistenden Reinigungsarbeiten einbezogen werden. Es wird auch geprüft werden, ob zunächst<br />
Teilleistungen (z.B. die Fensterreinigung) kostensparend fremd vergeben werden können. Für<br />
die Fensterreinigung ist eine Ausschreibung noch im Jahr 2013 in Vorbereitung.<br />
d. Reduzierung von täglich zwei Betreuungsstunden durch städtisches Personal<br />
in den betreuenden Grundschulen.<br />
Da die Schulen den gesetzlichen Betreuungsauftrag in den Grundschulen mit eigenem Personal<br />
bisher nicht vollständig gewährleisten konnten, werden in den Schulen täglich mindestens<br />
zwei Stunden durch Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> abgedeckt. Laut Mitteilung des zuständigen<br />
staatlichen Schulamts decken die Schulen künftig mehr Betreuungszeit direkt ab. Sofern dies<br />
tatsächlich umgesetzt wird, werden dann die „städtischen Stunden“ entsprechend reduziert.<br />
8<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
Eine Umsetzung dieser Maßnahme sollte ab dem Schuljahr 2013/<strong>2014</strong> erfolgen, da bis dahin<br />
entsprechende Verträge mit den Erziehungsberechtigten abgeschlossen sind. Die Einsparung<br />
würde sich auf jährlich ca. 17.700 € belaufen.<br />
Zwischenzeitlich zeichnen sich Überlegungen des Schulträgers wie auch von Landesseite ab,<br />
dass Grundschulen als verlässliche und verbindliche Ganztagsschulen bis 14.30 Uhr ausgebaut<br />
werden sollen. Dies bedeutet zum Einen, dass bauliche Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich<br />
der Mittagessensversorgung, geschaffen werden müssen, zum Anderen wird dies aber<br />
auch Entlastung für die Kommune bringen, weil dann Betreuungszeiten durch die Kommune<br />
entfallen.<br />
Für <strong>Griesheim</strong> wird in enger Kooperation mit dem Landkreis als Schulträger derzeit geprüft,<br />
wann und wie erste Schritte umgesetzt werden können. Dieser Prozess wird sich mindestens<br />
über die nächsten zwei bis drei Jahre hinziehen. Bis dahin sollen die bisherigen Angebote der<br />
betreuenden Grundschule unverändert beibehalten werden.<br />
e. Überprüfung der Verwaltungskostensatzung<br />
Auf Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung soll die derzeit gültige Verwaltungskostensatzung<br />
überprüft werden mit dem Ziel, eine Anpassung der Gebühren vorzunehmen, die mindestens<br />
den Aufwand der Überarbeitung (geschätzt 5.000,00 €) innerhalb eines Jahres amortisiert.<br />
Die derzeit geltende Verwaltungskostensatzung entspricht den gültigen Gebühren und wurde<br />
erst 2011 neu in Kraft gesetzt.<br />
f. Reduzierung des Zuschusses an den Eigenbetrieb Haus Waldeck<br />
Der bisher jährlich wachsende Zuschuss an den Eigenbetrieb muss zwar im Haushalt <strong>2014</strong><br />
nochmals mit 939.000 € eingestellt werden. Derzeit ist das hierzu vom Magistrat der <strong>Stadt</strong> beauftragte<br />
Wirtschaftsprüfungsunternehmen Rosenbaum/Nagy aus Köln damit befasst, den Eigenbetrieb<br />
auf Wirtschaftlichkeit zu untersuchen und eine Analyse der Ursachen des wachsenden<br />
Zuschussbedarfs durchzuführen sowie Vorschläge zur wirksamen Reduzierung des Bedarfs<br />
zu entwickeln. Ein Ergebnis der Untersuchung ist bis Ende November 2013 zu erwarten.<br />
Mit den Ergebnissen soll dann unter Berücksichtigung der Maßnahmenvorschläge, die von der<br />
hierfür eingesetzten Arbeitsgruppe zusammengestellt wurden, ein konkretes Zukunftskonzept<br />
entwickelt werden, das einen wirtschaftlich vertretbaren Betrieb des städtischen Seniorenheims<br />
ermöglicht. Konkrete Ergebnisse, die in den Haushaltsplan für <strong>2014</strong> einfließen könnten, liegen<br />
noch nicht vor, allerdings berücksichtigt der geplante Zuschuss für <strong>2014</strong> die Reduzierung einer<br />
Stelle im Verwaltungsbereich, eine Einnahmeerhöhung aus dem Catering für die städtischen<br />
Kindertagesstätten und die Einsparungen aus der Fremdvergabe der Wäschereileistungen.<br />
Weitere Maßnahmen zur Verringerung des Aufwandes bei der Erbringung der Leistungen bzw.<br />
zur Erzielung höherer Einnahmen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> mit dem Ziel eines langfristig ausgeglichenen<br />
Haushaltes sind seit der Vorlage des Konsolidierungskonzepts für das Jahr 2013<br />
nicht erkennbar geworden. Sie bedürften entsprechender Vorgaben durch die <strong>Stadt</strong>verordneten,<br />
die letztlich über die Verwirklichung der Ziele, die für <strong>Griesheim</strong> maßgeblich sein sollen,<br />
entscheiden.<br />
9<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
6. Tabellarische Übersicht zum <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong><br />
(Zeitraum <strong>2014</strong> bis 2017)<br />
10<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
Tabelle<br />
Übersicht Maßnahmenkatalog <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />
<strong>2014</strong> 2015 2016 2017<br />
1 01.01.13 01.01.13.004 Steueramt / Veranlagung<br />
Erhöhung Grundsteuer B<br />
Erhöhung Grundsteuer A<br />
500.000<br />
10.000<br />
1.000.000<br />
20.000<br />
1.500.000<br />
30.000<br />
2.000.000<br />
40.000<br />
2 06.01.01 Förderung von<br />
Kindern in Kitas<br />
Anpassung / Erhöhung der<br />
Nutzungsgebühren auf<br />
25% der Aufwendungen<br />
zum 01.01.<strong>2014</strong><br />
(Beschlussfassung steht aus)<br />
3 06.01.01. 06.01.01.090<br />
06.01.01.100<br />
06.01.01.110<br />
Förderung von<br />
Kindern in Kitas /<br />
Betreuende<br />
Grundschulen<br />
Einsparung von drei Betreuungsstunden<br />
je Schultag<br />
je Grundschule im<br />
Rahmen der Grundschulbetreuung<br />
des Landkreises<br />
angestrebt (Kostenschätzung)<br />
17.700 17.700 17.700 17.700<br />
1<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />
<strong>2014</strong> 2015 2016 2017<br />
4 01.01.14 01.01.14.006 Immobilienmanagement<br />
/ Verpachtung<br />
von<br />
Grundstücken<br />
Pachtzinserhöhung für<br />
landwirtschaftliche Grundstücke<br />
und weitere Pachtobjekte<br />
(wird sukzessive umgesetzt;<br />
Einnahmeerhöhung vorsichtig<br />
geschätzt)<br />
2.000 3.000 4.000 4.000<br />
5 01.01.14 Immobilienmanagement<br />
Neuorganisation Reinigungsarbeiten,<br />
teilweise<br />
evt. auch durch Fremdvergabe<br />
nach Ausschreibung,<br />
unter Einbeziehung<br />
des Eigenbetriebs Haus<br />
Waldeck;<br />
Überprüfung von Einsparmöglichkeiten<br />
durch Reduzierung<br />
d. Reinigungsintervalle,<br />
Erhöhung d. Effizienz<br />
um 10%, sonstige<br />
Optimierungsmaßnahmen<br />
(Prüfung, Aufwandverringerung<br />
unbek.)<br />
2<br />
Stand 12.12.2013
<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />
Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />
<strong>2014</strong> 2015 2016 2017<br />
6 Eigenbetrieb<br />
Haus Waldeck<br />
7 Überprüfung der<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
Mittel- bis langfristig Reduzierung<br />
des jährlichen Zuschusses;<br />
Höhe des jährlichen Einsparvolumens<br />
abhängig<br />
von Ausgestaltung der<br />
zukünftigen Betriebes; externes<br />
Gutachten in Auftrag<br />
gegeben<br />
Die geltende Verwaltungskostensatzung<br />
wird regelmäßig<br />
auf die Angemessenheit<br />
der Höhe der Gebührensätze<br />
überprüft,<br />
ggfs. werden Erhöhungen<br />
durch Satzungsänderung<br />
vorgenommen.<br />
(Betrag zusätzlicher Einnahmen<br />
noch unbek.)<br />
Summe Einsparungen / Mehreinnahmen: Jahr <strong>2014</strong>: 529.700 €<br />
Jahr 2015: 1.040.700 €<br />
Jahr 2016: 1.551.700 €<br />
Jahr 2017: 2.061.700 €<br />
3<br />
Stand 12.12.2013