Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
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Begründung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
Vorentwurf<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />
________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fassung vom 17.12.2013 Seite 34<br />
5 Auswirkungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
5.1 Eigentumsverhältnisse und bodenordnende Maßnahmen<br />
Mit der Umsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist keine Neuaufteilung der Grundstücke erforderlich.<br />
Eine Baulandumlegung ist daher nicht vorgesehen.<br />
5.2 Kosten der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen<br />
Die <strong>Stadt</strong> als Planungsverursacherin trägt die anfallenden Kosten des Bauleitplanverfahrens<br />
als auch die üblichen Verwaltungskosten.<br />
5.3 Flächenbilanz<br />
Mit Umsetzung der Planung ergibt sich folgende Flächenbilanz (Werte im Rahmen der grafischen<br />
Ungenauigkeit ermittelt):<br />
Abbildung 21 Flächenbilanz<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Gewerbegebiet (GE) 65.161 m²<br />
Mischgebiete (MI) 48.314 m²<br />
Besondere Wohngebiete (WB) 18.634 m²<br />
Öffentliche Verkehrsfläche 12.256 m²<br />
Flächen für Versorgungsanlagen 178 m²<br />
Summe Geltungsbereich 144.543 m²<br />
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