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Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim

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Begründung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />

Vorentwurf<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />

________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Fassung vom 17.12.2013 Seite 34<br />

5 Auswirkungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

5.1 Eigentumsverhältnisse und bodenordnende Maßnahmen<br />

Mit der Umsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist keine Neuaufteilung der Grundstücke erforderlich.<br />

Eine Baulandumlegung ist daher nicht vorgesehen.<br />

5.2 Kosten der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen<br />

Die <strong>Stadt</strong> als Planungsverursacherin trägt die anfallenden Kosten des Bauleitplanverfahrens<br />

als auch die üblichen Verwaltungskosten.<br />

5.3 Flächenbilanz<br />

Mit Umsetzung der Planung ergibt sich folgende Flächenbilanz (Werte im Rahmen der grafischen<br />

Ungenauigkeit ermittelt):<br />

Abbildung 21 Flächenbilanz<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Gewerbegebiet (GE) 65.161 m²<br />

Mischgebiete (MI) 48.314 m²<br />

Besondere Wohngebiete (WB) 18.634 m²<br />

Öffentliche Verkehrsfläche 12.256 m²<br />

Flächen für Versorgungsanlagen 178 m²<br />

Summe Geltungsbereich 144.543 m²<br />

InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG

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