Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Begründung<br />
Vorentwurf<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />
________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fassung vom 17.12.2013 Seite 29<br />
Zur Bestimmung der zulässigen Obergrenzen für die äußere Kubatur baulicher Anlagen erfolgt<br />
die Festsetzung der Traufwandhöhe TWH und der Oberkante baulicher Anlagen OK. Die TWH<br />
wird bestimmt als Maß zwischen Bezugspunkt und dem Durchstoßpunkt der verlängerten Gebäudeaußenwand<br />
durch die Oberkante der Tragkonstruktion (Definition gemäß Hessischer<br />
Bauordnung HBO). Die Höhenmaße der TWH beziehen sich analog der Vollgeschossdefinition<br />
aus der Hessischen Bauordnung (HBO) 2011 auf die Oberkante der Tragkonstruktion, nicht<br />
etwa auf die Oberkante der Dachhaut. Die Oberkante baulicher Anlagen wird definiert als das<br />
Senkrecht auf der Straßenseite gemessene Maß von der Bezugshöhe bis zur Oberkante der<br />
gesamten Dachkonstruktion.<br />
Die Ermittlung der TWH und OK hat jeweils in der der Erschließungsfläche ausgerichteten<br />
Gebäudemitte zu erfolgen. Als Bezugspunkt für Höhenfestsetzungen wird die Oberkante der<br />
anbaufähigen und für die jeweilige Erschließung des Gebäudes maßgebliche öffentliche Verkehrsfläche<br />
in Fahrbahnmitte, gemessen senkrecht vor Gebäudemitte festgelegt. Eine angemessene<br />
Festsetzung der maximal zulässigen Traufwand- und Oberkantenhöhe<br />
gewährleistet, dass die äußere Kubatur der Gebäude ein verträgliches Maß nicht überschreitet.<br />
Die zulässigen Gebäudekubaturen greifen damit das städtebauliche Erscheinungsbild der<br />
Umgebungsbebauung angemessen auf.<br />
Abbildung 20 Definition des Bezugspunktes für Höhenfestsetzungen<br />
hier: Auf die Oberkante der Tragkonsturktion – gemäß rechter Darstellung<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Für die Bestimmung des Bezugspunktes für Höhenfestsetzungen der Teilbereiche GE 1 und<br />
GE 2 gilt:<br />
- Als Bezugspunkt für Höhenfestsetzungen gilt die für den jeweiligen Teilbereich angegebene<br />
und zeichnerisch festgesetzte, im Planteil verortete Oberkante der Verkehrsfläche<br />
in Fahrbahnmitte:<br />
- GE 1 -> B 1 (nordöstliche Teile der Grundstücke 481/7 tw., 485/4 tw., 4/1 tw.)<br />
- GE 1 -> B 2 (Grundstücke 4/11, 4/16, 5/1)<br />
- GE 2 -> B 3 (Grundstücke 4/13, 4/12, 4/1 südlicher Abschnitt)<br />
- GE 2 -> B 4 (südwestliche Teile der Grundstücke 4/1 tw., 485/4 tw.)<br />
InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG