Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
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Begründung<br />
Vorentwurf<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />
________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fassung vom 17.12.2013 Seite 28<br />
4.1.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird beschrieben durch Festsetzung der zulässigen Grundflächenzahl<br />
(GRZ), der Baumassenzahl (BMZ), der Zahl der Vollgeschosse, sowie der Gebäudehöhen,<br />
in diesem Fall spezifiziert durch Bestimmung der Obergrenzen für die<br />
Traufwandhöhe (TWH) und der Oberkante (OK) baulicher Anlagen. Die festgesetzten Werte<br />
auf der Nutzungsschablone gelten einheitlich für den jeweiligen Teilgeltungsbereich und orientieren<br />
sich an den Vorgaben des vorhandenen Bestandes, soweit diese mit den Absichten der<br />
Plangeberin vereinbar sind.<br />
Die zulässige Grundflächenzahl GRZ entspricht der Verhältniszahl zwischen bebaubarer<br />
Grundfläche zur maßgeblichen Grundstücksfläche.<br />
Die zulässige Obergrenze der GRZ darf durch die Grundflächen baulicher Anlagen im Sinne<br />
des § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bis zu einer Grundflächenzahl von<br />
GRZ = 0,9 überschritten werden um den Anforderungen für Nebenanlagen gerecht zu werden.<br />
Die Baumassenzahl BMZ, gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Fläche<br />
eines Baugrundstücks zulässig oder vorhanden sind. Unter Baumasse versteht man alles vom<br />
Fußboden des untersten Vollgeschosses (in der Regel der Keller) bis zur Decke des obersten<br />
Vollgeschosses.<br />
Vollgeschosse:<br />
Als Vollgeschosse gelten Geschosse,<br />
die nach landesrechtlichen Vorschriften<br />
(Hessische Bauordnung) Vollgeschosse<br />
sind oder auf ihre Zahl angerechnet<br />
werden. Dach und / oder Kellergeschosse<br />
sind überdies zulässig,<br />
sofern diese nicht die Vollgeschosskriterien<br />
der HBO erfüllen ("Nicht-<br />
Vollgeschoss“). Die Festsetzung für<br />
die Zahl der Vollgeschosse orientiert<br />
sich an dem vorhandenen Bestand.<br />
Abbildung 19 Festsetzungen und Definitionen zum Maß der baulichen Nutzung (Eigene Darstellung)<br />
InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG