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Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim

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Begründung<br />

Vorentwurf<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />

________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Fassung vom 17.12.2013 Seite 28<br />

4.1.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird beschrieben durch Festsetzung der zulässigen Grundflächenzahl<br />

(GRZ), der Baumassenzahl (BMZ), der Zahl der Vollgeschosse, sowie der Gebäudehöhen,<br />

in diesem Fall spezifiziert durch Bestimmung der Obergrenzen für die<br />

Traufwandhöhe (TWH) und der Oberkante (OK) baulicher Anlagen. Die festgesetzten Werte<br />

auf der Nutzungsschablone gelten einheitlich für den jeweiligen Teilgeltungsbereich und orientieren<br />

sich an den Vorgaben des vorhandenen Bestandes, soweit diese mit den Absichten der<br />

Plangeberin vereinbar sind.<br />

Die zulässige Grundflächenzahl GRZ entspricht der Verhältniszahl zwischen bebaubarer<br />

Grundfläche zur maßgeblichen Grundstücksfläche.<br />

Die zulässige Obergrenze der GRZ darf durch die Grundflächen baulicher Anlagen im Sinne<br />

des § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bis zu einer Grundflächenzahl von<br />

GRZ = 0,9 überschritten werden um den Anforderungen für Nebenanlagen gerecht zu werden.<br />

Die Baumassenzahl BMZ, gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Fläche<br />

eines Baugrundstücks zulässig oder vorhanden sind. Unter Baumasse versteht man alles vom<br />

Fußboden des untersten Vollgeschosses (in der Regel der Keller) bis zur Decke des obersten<br />

Vollgeschosses.<br />

Vollgeschosse:<br />

Als Vollgeschosse gelten Geschosse,<br />

die nach landesrechtlichen Vorschriften<br />

(Hessische Bauordnung) Vollgeschosse<br />

sind oder auf ihre Zahl angerechnet<br />

werden. Dach und / oder Kellergeschosse<br />

sind überdies zulässig,<br />

sofern diese nicht die Vollgeschosskriterien<br />

der HBO erfüllen ("Nicht-<br />

Vollgeschoss“). Die Festsetzung für<br />

die Zahl der Vollgeschosse orientiert<br />

sich an dem vorhandenen Bestand.<br />

Abbildung 19 Festsetzungen und Definitionen zum Maß der baulichen Nutzung (Eigene Darstellung)<br />

InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG

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