Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
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Begründung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
Vorentwurf<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />
________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fassung vom 17.12.2013 Seite 20<br />
4.1 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
4.1.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung wird zum einen durch den Bestand geprägt,<br />
zum anderen durch den Planungswillen der Plangeberin bestimmt. In der Ursprungsausprägung<br />
herrschte vordergründig eine zusammenhängende gewerbliche Struktur vor, die bereits<br />
in der Vergangenheit durch einen sich vollziehenden städtebaulichen Wandel durch andere,<br />
auch wohnbauliche Nutzungen unterbrochen wurde. Das Gesamtgefüge kann heute als eher<br />
heterogen, von großflächigen gewerblichen Nutzungen mit eingestreuten Wohnnutzungen<br />
geprägtes Areal angesprochen werden. Die zulässige Art der baulichen Nutzung wird damit<br />
vorzugsweise quartiersbezogen festgesetzt.<br />
Tendenziell vollzieht sich die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen im Osten / Nordosten<br />
über einen flächenmäßig adäquaten Abschnitt gemischter Bauflächen in zentraler Lage bis in<br />
den nordwestlichen Teil des Plangebietes, hin zu Bereichen mit einem deutlichen Überhang<br />
an Wohnnutzung im Westen und Südwesten. Diese Nutzungsabfolge rundet die weitgehend<br />
durch Wohnnutzung überprägte Ortslage nördlich der Wilhelm-Leuschner-Straße zum Siedlungsrand<br />
hin ab. Eine Ausnahme stellt lediglich das gewerblich genutzte Grundstück westlich<br />
der Straße "<strong>Kirschberg“</strong> dar.<br />
Mit der Aufstellung des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>s sind die Gebietsarten einschließlich der<br />
Mischgebiete nicht lediglich unverändert aus den ursprünglichen Bebauungsplänen (für die<br />
Bereiche, für die es zutrifft) übernommen, sondern konstitutiv neu festgesetzt worden. Hierdurch<br />
wird insoweit ein neuer Planungswille der Plangeberin zum Ausdruck gebracht.<br />
InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG