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Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim

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Begründung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />

Vorentwurf<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />

________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Fassung vom 17.12.2013 Seite 20<br />

4.1 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

4.1.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung wird zum einen durch den Bestand geprägt,<br />

zum anderen durch den Planungswillen der Plangeberin bestimmt. In der Ursprungsausprägung<br />

herrschte vordergründig eine zusammenhängende gewerbliche Struktur vor, die bereits<br />

in der Vergangenheit durch einen sich vollziehenden städtebaulichen Wandel durch andere,<br />

auch wohnbauliche Nutzungen unterbrochen wurde. Das Gesamtgefüge kann heute als eher<br />

heterogen, von großflächigen gewerblichen Nutzungen mit eingestreuten Wohnnutzungen<br />

geprägtes Areal angesprochen werden. Die zulässige Art der baulichen Nutzung wird damit<br />

vorzugsweise quartiersbezogen festgesetzt.<br />

Tendenziell vollzieht sich die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen im Osten / Nordosten<br />

über einen flächenmäßig adäquaten Abschnitt gemischter Bauflächen in zentraler Lage bis in<br />

den nordwestlichen Teil des Plangebietes, hin zu Bereichen mit einem deutlichen Überhang<br />

an Wohnnutzung im Westen und Südwesten. Diese Nutzungsabfolge rundet die weitgehend<br />

durch Wohnnutzung überprägte Ortslage nördlich der Wilhelm-Leuschner-Straße zum Siedlungsrand<br />

hin ab. Eine Ausnahme stellt lediglich das gewerblich genutzte Grundstück westlich<br />

der Straße "<strong>Kirschberg“</strong> dar.<br />

Mit der Aufstellung des vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>s sind die Gebietsarten einschließlich der<br />

Mischgebiete nicht lediglich unverändert aus den ursprünglichen Bebauungsplänen (für die<br />

Bereiche, für die es zutrifft) übernommen, sondern konstitutiv neu festgesetzt worden. Hierdurch<br />

wird insoweit ein neuer Planungswille der Plangeberin zum Ausdruck gebracht.<br />

InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG

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