Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
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Begründung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
Vorentwurf<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />
________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fassung vom 17.12.2013 Seite 16<br />
A 67<br />
Nordring<br />
Straßenbahn<br />
B 26<br />
Abbildung 12 Luftbildauszug mit Darstellung der überörtlichen Verkehrswege<br />
Quelle: Google earth<br />
3.1.2 Technische Erschließung<br />
Die technische Erschließung ist durch den in der Örtlichkeit vorhandenen Leitungsbestand<br />
bereits gegeben.<br />
3.2 Umweltschützende Belange<br />
3.2.1 Artenschutz<br />
Nach erfolgter Ortsbesichtigung konnte eine Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Belange<br />
nicht festgestellt werden. Weitergehende Untersuchungen sind daher aus heutiger Sicht nicht<br />
erforderlich.<br />
3.2.2 Bodenschutz<br />
Zur Gewährleistung des Bodenschutzes, der u.a. im § 202 BauGB gefordert wird, sind Maßnahmen<br />
zur Erhaltung und zum Schutz des Bodens - insbesondere des Oberbodens – vor<br />
Vernichtung oder Vergeudung vorzusehen. Auf die Pflicht zur Beachtung der Bestimmungen<br />
des Bodenschutzes wird hingewiesen. Die einschlägig bekannten Richtlinien, Verordnungen<br />
und Regelwerke sind zu beachten.<br />
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