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Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim

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Begründung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />

Vorentwurf<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />

________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Fassung vom 17.12.2013 Seite 16<br />

A 67<br />

Nordring<br />

Straßenbahn<br />

B 26<br />

Abbildung 12 Luftbildauszug mit Darstellung der überörtlichen Verkehrswege<br />

Quelle: Google earth<br />

3.1.2 Technische Erschließung<br />

Die technische Erschließung ist durch den in der Örtlichkeit vorhandenen Leitungsbestand<br />

bereits gegeben.<br />

3.2 Umweltschützende Belange<br />

3.2.1 Artenschutz<br />

Nach erfolgter Ortsbesichtigung konnte eine Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Belange<br />

nicht festgestellt werden. Weitergehende Untersuchungen sind daher aus heutiger Sicht nicht<br />

erforderlich.<br />

3.2.2 Bodenschutz<br />

Zur Gewährleistung des Bodenschutzes, der u.a. im § 202 BauGB gefordert wird, sind Maßnahmen<br />

zur Erhaltung und zum Schutz des Bodens - insbesondere des Oberbodens – vor<br />

Vernichtung oder Vergeudung vorzusehen. Auf die Pflicht zur Beachtung der Bestimmungen<br />

des Bodenschutzes wird hingewiesen. Die einschlägig bekannten Richtlinien, Verordnungen<br />

und Regelwerke sind zu beachten.<br />

InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG

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