Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
Begründung Vorentwurf Stadt Griesheim Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ ________________________________________________________________________________________________________________________________________ Fassung vom 17.12.2013 Seite 15 durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes unterrichtet und hatte damit innerhalb angemessener Frist die Gelegenheit, sich über die Planungsabsicht näher zu unterrichten, diese zu erörtern und sich hierzu zu äußern. Die Verfahrensaufstellung wird im Zuge des Aufstellungsverfahrens vervollständigt und ergänzt. 2.4.3 Darstellung abwägungsrelevanter Anpassungen des Planinhaltes Die aus der erfolgten Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen wurden mit einer städteplanerischen Bewertung versehen und wurden mit einem jeweils enthaltenen Beschlussvorschlag der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Behandlung und Beschlussfassung vorgeschlagen. Dabei wurden folgende Änderungen vorgenommen: Dieses Kapitel wird im Zuge des Aufstellungsverfahrens vervollständigt. 3 Fachplanung und sonstige Plangrundlagen 3.1 Erschließungsanlage 3.1.1 Verkehrsanlagen Die äußere Erschließung des Plangebietes ist über bestehende Straßen vorgegeben und erfolgt im Süden über die Wilhelm- Leuschner-Straße sowie die Durchbindung Kirschberg. Im Norden erfolgt die Anbindung an den Nordring über die Gerhart-Hauptmann-Straße und Im Leuschnerpark. Die B426 führt auswärts Richtung Osten nach Darmstadt sowie nach Westen zur A 67 weiterführend auf die BAB 5 im Osten. Das Erreichen der Bundesautobahnen ist damit direkt möglich. Aufgrund der räumlich bevorzugten Lage ist der verkehrliche Anschluss des Plangebietes an das übergeordnete Straßennetz auf kurzen Wegen gegeben. InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG
Begründung Stadt Griesheim Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ ________________________________________________________________________________________________________________________________________ Fassung vom 17.12.2013 Seite 16 A 67 Nordring Straßenbahn B 26 Abbildung 12 Luftbildauszug mit Darstellung der überörtlichen Verkehrswege Quelle: Google earth 3.1.2 Technische Erschließung Die technische Erschließung ist durch den in der Örtlichkeit vorhandenen Leitungsbestand bereits gegeben. 3.2 Umweltschützende Belange 3.2.1 Artenschutz Nach erfolgter Ortsbesichtigung konnte eine Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Belange nicht festgestellt werden. Weitergehende Untersuchungen sind daher aus heutiger Sicht nicht erforderlich. 3.2.2 Bodenschutz Zur Gewährleistung des Bodenschutzes, der u.a. im § 202 BauGB gefordert wird, sind Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz des Bodens - insbesondere des Oberbodens – vor Vernichtung oder Vergeudung vorzusehen. Auf die Pflicht zur Beachtung der Bestimmungen des Bodenschutzes wird hingewiesen. Die einschlägig bekannten Richtlinien, Verordnungen und Regelwerke sind zu beachten. InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG
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Begründung<br />
Vorentwurf<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />
________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fassung vom 17.12.2013 Seite 15<br />
durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes<br />
unterrichtet und hatte damit innerhalb angemessener<br />
Frist die Gelegenheit, sich über die<br />
Planungsabsicht näher zu unterrichten, diese<br />
zu erörtern und sich hierzu zu äußern.<br />
Die Verfahrensaufstellung wird im Zuge des Aufstellungsverfahrens vervollständigt und ergänzt.<br />
2.4.3 Darstellung abwägungsrelevanter Anpassungen des Planinhaltes<br />
Die aus der erfolgten Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3<br />
Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.<br />
2 BauGB eingegangenen Anregungen wurden mit einer städteplanerischen Bewertung versehen<br />
und wurden mit einem jeweils enthaltenen Beschlussvorschlag der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
zur weiteren Behandlung und Beschlussfassung vorgeschlagen.<br />
Dabei wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />
Dieses Kapitel wird im Zuge des Aufstellungsverfahrens vervollständigt.<br />
3 Fachplanung und sonstige Plangrundlagen<br />
3.1 Erschließungsanlage<br />
3.1.1 Verkehrsanlagen<br />
Die äußere Erschließung des Plangebietes ist über bestehende Straßen vorgegeben und erfolgt<br />
im Süden über die Wilhelm- Leuschner-Straße sowie die Durchbindung Kirschberg. Im<br />
Norden erfolgt die Anbindung an den Nordring über die Gerhart-Hauptmann-Straße und Im<br />
Leuschnerpark. Die B426 führt auswärts Richtung Osten nach Darmstadt sowie nach Westen<br />
zur A 67 weiterführend auf die BAB 5 im Osten. Das Erreichen der Bundesautobahnen ist damit<br />
direkt möglich. Aufgrund der räumlich bevorzugten Lage ist der verkehrliche Anschluss des<br />
Plangebietes an das übergeordnete Straßennetz auf kurzen Wegen gegeben.<br />
InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG