Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
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Begründung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
Vorentwurf<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />
________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fassung vom 17.12.2013 Seite 10<br />
2 Übergeordnete Planungen / planungsrechtliche Situation<br />
2.1 Raumordnung und Landesplanung: Regionalplan Südhessen<br />
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht eine Anpassungspflicht der kommunalen Bauleitplanung an<br />
die Ziele der Raumordnung; die Grundsätze der Raumordnung sind sodann in der gemeindlichen<br />
Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.<br />
Plangebiet<br />
Abbildung 7<br />
Quelle<br />
Regionalplan Südhessen<br />
Bürger GIS Landkreis<br />
Darmstadt-Dieburg<br />
Die allgemeinen Ziele der Raumordnung werden in dem mit seiner Veröffentlichung im<br />
Staatsanzeiger am 17.10.2011 gültigen Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan<br />
(RPS 2010) weiter konkretisiert und festgelegt.<br />
Das Plangebiet ist im gültigen Regionalplan Südhessen 2010 zu einem sehr kleinen Teil westlich<br />
der Straße Kirschberg als "Vorranggebiet Siedlung“ und zum überwiegenden Teil als "Vorranggebiet<br />
Gewerbe“ ausgewiesen.<br />
Die regionalplanerischen Vorgaben werden daher bei der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
eingehalten, die vorliegende Bauleitplanung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Regionalplanung.<br />
Der maximale Bedarf an Siedlungsflächenzuwachs zwischen 2002-2020 ist im Regionalplan<br />
Südhessen für die Gemeinde <strong>Griesheim</strong> mit 30 ha angegeben.<br />
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