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Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim

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Begründung<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />

Vorentwurf<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />

________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Fassung vom 17.12.2013 Seite 10<br />

2 Übergeordnete Planungen / planungsrechtliche Situation<br />

2.1 Raumordnung und Landesplanung: Regionalplan Südhessen<br />

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht eine Anpassungspflicht der kommunalen Bauleitplanung an<br />

die Ziele der Raumordnung; die Grundsätze der Raumordnung sind sodann in der gemeindlichen<br />

Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.<br />

Plangebiet<br />

Abbildung 7<br />

Quelle<br />

Regionalplan Südhessen<br />

Bürger GIS Landkreis<br />

Darmstadt-Dieburg<br />

Die allgemeinen Ziele der Raumordnung werden in dem mit seiner Veröffentlichung im<br />

Staatsanzeiger am 17.10.2011 gültigen Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan<br />

(RPS 2010) weiter konkretisiert und festgelegt.<br />

Das Plangebiet ist im gültigen Regionalplan Südhessen 2010 zu einem sehr kleinen Teil westlich<br />

der Straße Kirschberg als "Vorranggebiet Siedlung“ und zum überwiegenden Teil als "Vorranggebiet<br />

Gewerbe“ ausgewiesen.<br />

Die regionalplanerischen Vorgaben werden daher bei der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

eingehalten, die vorliegende Bauleitplanung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Regionalplanung.<br />

Der maximale Bedarf an Siedlungsflächenzuwachs zwischen 2002-2020 ist im Regionalplan<br />

Südhessen für die Gemeinde <strong>Griesheim</strong> mit 30 ha angegeben.<br />

InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG

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