Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ - Stadt Griesheim
Begründung Stadt Griesheim Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ ________________________________________________________________________________________________________________________________________ Fassung vom 17.12.2013 Seite 9 Abbildung 6 Aktueller Bestand an Nutzungen Quelle: eigene Darstellung Der südöstliche Teil des Geltungsbereiches wird fast ausschließlich gewerblich genutzt. Die Erschließung erfolgt über den Nordring und die Straße Im Leuschnerpark. Hier dominieren die Großstrukturen mit Gewerbe und vor allem Büronutzungen in bis zu drei Vollgeschossen. Wohnbebauung befindet sich lediglich auf dem südwestlichen Eckgrundstück. Im mittleren Planbereich hat sich trotz gültigem Bebauungsplan "Hinter dem Kirschberg“ und einer Festsetzung als Gewerbegebiet eine eher kleinteilige Gemengelage aus Gewerbe-, Büro- und Wohnnutzungen etabliert. Die städtebauliche Prägung entspricht somit der eines Mischgebietes. Wohnnutzungen finden teilweise in drei vollgeschossigen Mehrfamilienhäusern ohne erkennbare Betriebszugehörigkeit, gewerbliche Nutzungen in ebenerdiger oder zweigeschossiger Bauweise statt. Die verkehrliche Anbindung erfolgt zum größten Teil aus Richtung Norden über den Nordring und die Gerhart-Hauptmann-Straße. Im südwestlichen Teil des Plangeltungsbereiches wird ein größerer Riegel aus mehrzeiliger Wohnbebauung jeweils nördlich und südlich von großflächigen Gewerbenutzungen flankiert. Die wohnliche Nutzung erfolgt in bis zu drei vollgeschossigen Mehrfamilienhäusern, so dass man für diesen Abschnitt von einer Dominanz der Wohnnutzunge sprechen kann. Auf der südlichen Gewerbefläche befinden sich neben produzierendem Gewerbe auch Wohnnutzungen. Die verkehrliche Erschießung erfolgt über die Straße Kirscherg und den Nordring bzw. die Wilhelm-Leuschner-Straße. InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG
Begründung Stadt Griesheim Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 112 „Am Kirschberg“ ________________________________________________________________________________________________________________________________________ Fassung vom 17.12.2013 Seite 10 2 Übergeordnete Planungen / planungsrechtliche Situation 2.1 Raumordnung und Landesplanung: Regionalplan Südhessen Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht eine Anpassungspflicht der kommunalen Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung; die Grundsätze der Raumordnung sind sodann in der gemeindlichen Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Plangebiet Abbildung 7 Quelle Regionalplan Südhessen Bürger GIS Landkreis Darmstadt-Dieburg Die allgemeinen Ziele der Raumordnung werden in dem mit seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 17.10.2011 gültigen Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan (RPS 2010) weiter konkretisiert und festgelegt. Das Plangebiet ist im gültigen Regionalplan Südhessen 2010 zu einem sehr kleinen Teil westlich der Straße Kirschberg als "Vorranggebiet Siedlung“ und zum überwiegenden Teil als "Vorranggebiet Gewerbe“ ausgewiesen. Die regionalplanerischen Vorgaben werden daher bei der Aufstellung des Bebauungsplanes eingehalten, die vorliegende Bauleitplanung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Regionalplanung. Der maximale Bedarf an Siedlungsflächenzuwachs zwischen 2002-2020 ist im Regionalplan Südhessen für die Gemeinde Griesheim mit 30 ha angegeben. InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG
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Begründung<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />
Vorentwurf<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>112</strong> <strong>„Am</strong> <strong>Kirschberg“</strong><br />
________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Fassung vom 17.12.2013 Seite 9<br />
Abbildung 6<br />
Aktueller Bestand an Nutzungen<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Der südöstliche Teil des Geltungsbereiches wird fast ausschließlich gewerblich genutzt. Die<br />
Erschließung erfolgt über den Nordring und die Straße Im Leuschnerpark. Hier dominieren die<br />
Großstrukturen mit Gewerbe und vor allem Büronutzungen in bis zu drei Vollgeschossen.<br />
Wohnbebauung befindet sich lediglich auf dem südwestlichen Eckgrundstück.<br />
Im mittleren Planbereich hat sich trotz gültigem <strong>Bebauungsplan</strong> "Hinter dem <strong>Kirschberg“</strong> und<br />
einer Festsetzung als Gewerbegebiet eine eher kleinteilige Gemengelage aus Gewerbe-, Büro-<br />
und Wohnnutzungen etabliert. Die städtebauliche Prägung entspricht somit der eines<br />
Mischgebietes. Wohnnutzungen finden teilweise in drei vollgeschossigen Mehrfamilienhäusern<br />
ohne erkennbare Betriebszugehörigkeit, gewerbliche Nutzungen in ebenerdiger oder zweigeschossiger<br />
Bauweise statt. Die verkehrliche Anbindung erfolgt zum größten Teil aus Richtung<br />
Norden über den Nordring und die Gerhart-Hauptmann-Straße.<br />
Im südwestlichen Teil des Plangeltungsbereiches wird ein größerer Riegel aus mehrzeiliger<br />
Wohnbebauung jeweils nördlich und südlich von großflächigen Gewerbenutzungen flankiert.<br />
Die wohnliche Nutzung erfolgt in bis zu drei vollgeschossigen Mehrfamilienhäusern, so dass<br />
man für diesen Abschnitt von einer Dominanz der Wohnnutzunge sprechen kann. Auf der südlichen<br />
Gewerbefläche befinden sich neben produzierendem Gewerbe auch Wohnnutzungen.<br />
Die verkehrliche Erschießung erfolgt über die Straße Kirscherg und den Nordring bzw. die<br />
Wilhelm-Leuschner-Straße.<br />
InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG