(VI-3-7) Richtlinien für die Ausführung und Prüfung von Pumpen
(VI-3-7) Richtlinien für die Ausführung und Prüfung von Pumpen
(VI-3-7) Richtlinien für die Ausführung und Prüfung von Pumpen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vorschriften <strong>VI</strong> Ergänzende Vorschriften <strong>und</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />
Teil 3 Maschinenanlagen<br />
Kapitel 7 <strong>Richtlinien</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pumpen</strong><br />
Abschnitt 1<br />
Allgemeines<br />
Abschnitt 1 Allgemeines<br />
A Geltungsbereich.......................................................................................................... 1-1<br />
B Begriffsbestimmung .................................................................................................... 1-1<br />
C Einzureichende Unterlagen......................................................................................... 1-1<br />
D Typ <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> Ladepumpen <strong>für</strong> Flüssiggas ............................................................ 1-1<br />
A<br />
Geltungsbereich<br />
Die folgenden <strong>Richtlinien</strong> gelten <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> <strong>Pumpen</strong> zur Förderung <strong>von</strong> Flüssigkeiten.<br />
Die Anwendung <strong>die</strong>ser <strong>Richtlinien</strong> bezieht sich auf <strong>Pumpen</strong>, deren Leistung gemäß den GL-Vorschriften<br />
<strong>für</strong> Maschinenanlagen (I-1-2), Abschnitt 11, D im Herstellerwerk nachzuweisen ist sowie Hydraulikpumpen<br />
<strong>und</strong> Hydraulikmotoren gemäß den GL-Vorschriften <strong>für</strong> Maschinenanlagen (I-1-2), Abschnitt 14.<br />
Für andere <strong>Pumpen</strong> können <strong>die</strong>se <strong>Richtlinien</strong> sinngemäß angewendet werden.<br />
B Begriffsbestimmung<br />
<strong>Pumpen</strong> zur Förderung <strong>von</strong> Flüssigkeiten im Sinne <strong>die</strong>ser <strong>Richtlinien</strong> sind:<br />
• Kreiselpumpen<br />
• Seitenkanalpumpen<br />
• rotierende <strong>und</strong> oszillierende Verdrängerpumpen<br />
• Flüssigkeitsstrahlpumpen<br />
Für <strong>Pumpen</strong> anderer Bauart sind <strong>die</strong> Anforderungen im Einzelfall zu vereinbaren.<br />
C<br />
Einzureichende Unterlagen<br />
Bei <strong>Pumpen</strong> zur Förderung <strong>von</strong> Flüssiggasen, gefährlichen Chemikalien <strong>und</strong> flüssigen Lebensmitteln sind<br />
elektronisch über GLOBE 1 oder in Papierform in dreifacher Ausfertigung Schnittzeichnungen zusammen<br />
mit Angaben über <strong>die</strong> vorgesehenen Werkstoffe <strong>und</strong> über <strong>die</strong> Betriebsverhältnisse zur Genehmigung<br />
beim GL einzureichen. GLOBE ist dabei <strong>die</strong> bevorzugte Form der Einreichung.<br />
Bei den übrigen <strong>Pumpen</strong> ist eine Zeichnungsgenehmigung in der Regel nicht erforderlich.<br />
Der GL behält sich jedoch vor, im Einzelfall je nach Bauart <strong>und</strong> Verwendungszweck <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beurteilung<br />
der betreffenden Pumpe notwendigen Unterlagen anzufordern.<br />
D<br />
Typ <strong>Prüfung</strong> <strong>von</strong> Ladepumpen <strong>für</strong> Flüssiggas<br />
D.1 Jeder <strong>Pumpen</strong>typ <strong>und</strong> Größe unterliegt der Genehmigung durch den GL. Diese umfasst <strong>die</strong><br />
Zeichnungsprüfung sowie <strong>die</strong> <strong>Prüfung</strong> des Prototyps. Ein zufriedenstellendes Ergebnis vorausgesetzt,<br />
stellt der GL eine Zulassungsbescheinigung <strong>für</strong> den jeweiligen <strong>Pumpen</strong>typ aus.<br />
––––––––––––––<br />
1 Ausführliche Information über GLOBE sind auf der Internetseite des GL www.gl-group.com/globe zu finden.<br />
Ausgabe 2013 Germanischer Lloyd Seite 1–1