Wertschöpfung durch Migration - GIZ
Wertschöpfung durch Migration - GIZ
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Beispiel: Pilotförderprogramm der <strong>GIZ</strong><br />
Im Rahmen des Sektorvorhabens »<strong>Migration</strong> und Entwicklung« fördert die <strong>GIZ</strong> im Auftrag des Bundesministeriums<br />
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Engagement von Migrantenorganisationen<br />
in ihren Herkunftsländern.<br />
Die <strong>GIZ</strong> unterstützt damit den Aufbau von Kooperationspartnerschaften zwischen in Deutschland ansässigen<br />
Migrantenvereinigungen und der Entwicklungszusammenarbeit in den Herkunftsländern. In dieser Partnerschaft<br />
profitieren die Vereine vom technischen und fachlichen Know-how der <strong>GIZ</strong> und können ihre Vorhaben<br />
<strong>durch</strong> die Vernetzung mit der EZ nachhaltiger gestalten. Die <strong>GIZ</strong> wiederum nutzt die Netzwerke und Kompetenzen<br />
der Migranten für die entwicklungspolitischen Aktivitäten vor Ort.<br />
Gefördert werden gemeinnützige Projekte,<br />
• bei denen es inhaltliche Schnittflächen mit den Schwerpunkten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit<br />
in dem jeweiligen Partnerland gibt,<br />
• die von eingetragenen Vereinen (e .V.) <strong>durch</strong>geführt werden und<br />
• an deren Planung und Umsetzung Partner in den Herkunftsländern aktiv beteiligt sind.<br />
Das unterstützte Engagement umfasst ein breites Spektrum von Ansätzen, wie die Durchführung beruflich<br />
qualifizierender und einkommensschaffender Maßnahmen oder Investitionen in die Wasser- und Energieversorgung.<br />
Ein Teil dieser Aktivitäten hat einen positiven Einfluss auf die WSK-Förderung, zum Beispiel <strong>durch</strong><br />
Verbesserungen in der Infrastruktur.<br />
Die <strong>GIZ</strong> bezuschusst die Projekte mit bis zu 50 % des Gesamtvolumens. Der maximale Zuschuss beträgt 25.000<br />
EUR. In besonderen Fällen kann der Zuschuss höher ausfallen. Der Eigenbeitrag der Vereine am Gesamtvolumen<br />
des Projektes muss 50 % betragen, 10 % des Gesamtvolumens müssen die Vereine als finanziellen Eigenbeitrag<br />
erbringen, 40 % können aus Arbeitsleistungen bestehen.<br />
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