Jahresbericht - Öffentlicher Gesundheitsdienst
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86<br />
Anhang 5<br />
Landesprüfungsamt<br />
legt werden. Eine entsprechende Entschließung hat<br />
ebenfalls der 114. Deutsche Ärztetag 2011 gefasst.<br />
Ab dem Jahr 2014 wird daher der (schriftliche) Zweite<br />
Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vor dem PJ und<br />
der (mündlich-praktische) Dritte Abschnitt der Ärztlichen<br />
Prüfung nach dem PJ abgelegt. Damit wird<br />
wieder, wie schon seit 1970, die Ärztliche Prüfung in<br />
drei Abschnitten abgelegt und die Reform von 2002<br />
zurückgenommen.<br />
Um eine ausgewogenere regionale Verteilung der<br />
angehenden Ärzte zu erreichen, wird der Kreis der<br />
Krankenhäuser, an denen das PJ absolviert werden<br />
kann, erweitert. Ab dem 01.04.2013 kann das PJ nicht<br />
nur an der Universitätsklinik der Heimatuniversität<br />
und an den der Heimatuniversität bisher zugeordneten<br />
Lehrkrankenhäusern absolviert werden, sondern<br />
auch an anderen geeigneten Krankenhäusern.<br />
Den Studierenden erleichtert diese Maßnahme die<br />
Mobilität innerhalb Deutschlands. Für die Krankenhäuser<br />
ist die Ausbildung der Studierenden im PJ ein<br />
wichtiges Mittel der Personalgewinnung. Sie können<br />
dadurch Personal schon früh an sich binden, so dass<br />
die angehenden Ärzte in dem PJ-Krankenhaus ihre<br />
fachärztliche Weiterbildung anschließen und auch darüber<br />
hinaus in diesem Krankenhaus ihre berufliche<br />
Laufbahn fortsetzen. Die Auswahl der Krankenhäuser<br />
erfolgt durch die Universität im Einvernehmen mit<br />
der zuständigen Gesundheitsbehörde.<br />
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />
bzw. Studium wird den Studierenden künftig auch<br />
die Möglichkeit eingeräumt, das PJ in Teilzeit durchzuführen.<br />
Außerdem wird die Anzahl der zulässigen<br />
Fehltage im PJ auf insgesamt 30 erhöht. Die Änderung<br />
hat insbesondere im Blick, dass im Falle einer<br />
Schwangerschaft bzw. bei der Betreuung minderjähriger<br />
Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger die<br />
bisher möglichen Fehlzeiten von 20 Ausbildungstagen<br />
nicht ausreichen.<br />
Zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen<br />
Ausbildung werden ergänzend zu den Maßnahmen<br />
im Zuge der Novellierung der Approbationsordnung<br />
für Ärzte 2002 folgende Regelungen getroffen: Die<br />
Famulatur muss für die Dauer eines Monats in einer<br />
Einrichtung der hausärztlichen Versorgung abgeleistet<br />
werden. Für Studierende, die sich bereits im klinischen<br />
Studienabschnitt befinden, gilt eine Übergangsfrist.<br />
Für das Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin<br />
wird eine Dauer von zwei Wochen statt bisher einer<br />
Woche verbindlich vorgeschrieben. Für das Wahltertial<br />
im PJ wird die Vorgabe aufgenommen, dass die<br />
Universitäten zunächst 10 % der Studierenden einen<br />
PJ-Platz in der Allgemeinmedizin anzubieten haben.<br />
Nach einer Übergangsfrist ist diese Quote auf 20 %<br />
anzuheben. So sollen vermehrt Ärzte für eine Weiterbildung<br />
in der Allgemeinmedizin und eine spätere<br />
Niederlassung als Hausärzte gewonnen werden.<br />
Kennzahlen für das Jahr 2012<br />
erteilte Erlaubnisse Altenpfleger 457<br />
erteilte Erlaubnisse Gesundheits- und<br />
Krankenpfleger<br />
erteilte Berufserlaubnisse Jugend- und<br />
Heimerzieher<br />
Zulassungsanträge für die medizinischen<br />
Prüfungen<br />
Approbationen für Ärzte mit deutscher<br />
Ausbildung<br />
Approbationen und Berufserlaubnisse an<br />
Ärzte mit ausländischer Ausbildung<br />
Erteilung Berufserlaubnisse an Physiotherapeuten<br />
894<br />
124<br />
3 378<br />
1 360<br />
1 425<br />
351<br />
Die Kennzahlen des Referats 92 haben gegenüber<br />
dem Vorjahr nochmals zugenommen und bewegen<br />
sich weiterhin auf sehr hohem Niveau. Insgesamt hat<br />
das Referat 6 876 Berufserlaubnisse (Vorjahr: 6 546)<br />
erteilt. Dies umfasst die Approbationen und Berufserlaubnisse<br />
für akademische sowie die Berufsbezeichnungsurkunden<br />
für die nicht-akademische Gesundheits-<br />
und Pflegeberufe sowie für soziale Berufe. Erstmals<br />
steigen im Betrachtungszeitraum seit 2008 die<br />
Zahlen der Erlaubnisse bei deutscher Ausbildung in<br />
den Pflegeberufen wieder an, während sich die Anerkennung<br />
ausländischer Pflegekräfte auf dem Niveau<br />
des Vorjahres bewegt. Bei den ausländischen akademischen<br />
Ausbildungen (Arzt, Zahnarzt, Apotheker)<br />
sind weiterhin Zunahmen zu verzeichnen. Die Zahl<br />
der Approbationen und Berufserlaubnisse an Ärzte<br />
mit ausländischer Ausbildung hat leicht abgenommen<br />
(1 425 gegenüber 1 534 im Vorjahr), übertrifft aber weiterhin<br />
die Zahl der Approbationen für Ärzte mit deutscher<br />
Ausbildung (1 360). Deutlich macht sich das Anerkennungsgesetz<br />
mit dem Wegfall der Privilegierung<br />
für Deutsche und EU-Staatsangehörige bemerkbar.<br />
Bei den Ärzten mit ausländischer Ausbildung hat die<br />
Zahl der erteilten Approbationen um 38 % zugenommen,<br />
die Zahl der erteilten Berufserlaubnisse jedoch<br />
um 42 % abgenommen. Die Zulassungsanträge für die<br />
medizinischen Prüfungen an den Universitäten sind<br />
gegenüber dem Vorjahr weiter rückläufig und haben<br />
das niedrigste Niveau seit fünf Jahren erreicht. Eine<br />
Zunahme ist bei den „Certificates of Good Standing”<br />
zu verzeichnen (482 gegenüber 381 im Vorjahr). Dies<br />
belegt das zunehmende Interesse von Ärzten an einer<br />
Berufsausübung im Ausland.<br />
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg / <strong>Jahresbericht</strong> 2012