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Jahresbericht - Öffentlicher Gesundheitsdienst

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86<br />

Anhang 5<br />

Landesprüfungsamt<br />

legt werden. Eine entsprechende Entschließung hat<br />

ebenfalls der 114. Deutsche Ärztetag 2011 gefasst.<br />

Ab dem Jahr 2014 wird daher der (schriftliche) Zweite<br />

Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vor dem PJ und<br />

der (mündlich-praktische) Dritte Abschnitt der Ärztlichen<br />

Prüfung nach dem PJ abgelegt. Damit wird<br />

wieder, wie schon seit 1970, die Ärztliche Prüfung in<br />

drei Abschnitten abgelegt und die Reform von 2002<br />

zurückgenommen.<br />

Um eine ausgewogenere regionale Verteilung der<br />

angehenden Ärzte zu erreichen, wird der Kreis der<br />

Krankenhäuser, an denen das PJ absolviert werden<br />

kann, erweitert. Ab dem 01.04.2013 kann das PJ nicht<br />

nur an der Universitätsklinik der Heimatuniversität<br />

und an den der Heimatuniversität bisher zugeordneten<br />

Lehrkrankenhäusern absolviert werden, sondern<br />

auch an anderen geeigneten Krankenhäusern.<br />

Den Studierenden erleichtert diese Maßnahme die<br />

Mobilität innerhalb Deutschlands. Für die Krankenhäuser<br />

ist die Ausbildung der Studierenden im PJ ein<br />

wichtiges Mittel der Personalgewinnung. Sie können<br />

dadurch Personal schon früh an sich binden, so dass<br />

die angehenden Ärzte in dem PJ-Krankenhaus ihre<br />

fachärztliche Weiterbildung anschließen und auch darüber<br />

hinaus in diesem Krankenhaus ihre berufliche<br />

Laufbahn fortsetzen. Die Auswahl der Krankenhäuser<br />

erfolgt durch die Universität im Einvernehmen mit<br />

der zuständigen Gesundheitsbehörde.<br />

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />

bzw. Studium wird den Studierenden künftig auch<br />

die Möglichkeit eingeräumt, das PJ in Teilzeit durchzuführen.<br />

Außerdem wird die Anzahl der zulässigen<br />

Fehltage im PJ auf insgesamt 30 erhöht. Die Änderung<br />

hat insbesondere im Blick, dass im Falle einer<br />

Schwangerschaft bzw. bei der Betreuung minderjähriger<br />

Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger die<br />

bisher möglichen Fehlzeiten von 20 Ausbildungstagen<br />

nicht ausreichen.<br />

Zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen<br />

Ausbildung werden ergänzend zu den Maßnahmen<br />

im Zuge der Novellierung der Approbationsordnung<br />

für Ärzte 2002 folgende Regelungen getroffen: Die<br />

Famulatur muss für die Dauer eines Monats in einer<br />

Einrichtung der hausärztlichen Versorgung abgeleistet<br />

werden. Für Studierende, die sich bereits im klinischen<br />

Studienabschnitt befinden, gilt eine Übergangsfrist.<br />

Für das Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin<br />

wird eine Dauer von zwei Wochen statt bisher einer<br />

Woche verbindlich vorgeschrieben. Für das Wahltertial<br />

im PJ wird die Vorgabe aufgenommen, dass die<br />

Universitäten zunächst 10 % der Studierenden einen<br />

PJ-Platz in der Allgemeinmedizin anzubieten haben.<br />

Nach einer Übergangsfrist ist diese Quote auf 20 %<br />

anzuheben. So sollen vermehrt Ärzte für eine Weiterbildung<br />

in der Allgemeinmedizin und eine spätere<br />

Niederlassung als Hausärzte gewonnen werden.<br />

Kennzahlen für das Jahr 2012<br />

erteilte Erlaubnisse Altenpfleger 457<br />

erteilte Erlaubnisse Gesundheits- und<br />

Krankenpfleger<br />

erteilte Berufserlaubnisse Jugend- und<br />

Heimerzieher<br />

Zulassungsanträge für die medizinischen<br />

Prüfungen<br />

Approbationen für Ärzte mit deutscher<br />

Ausbildung<br />

Approbationen und Berufserlaubnisse an<br />

Ärzte mit ausländischer Ausbildung<br />

Erteilung Berufserlaubnisse an Physiotherapeuten<br />

894<br />

124<br />

3 378<br />

1 360<br />

1 425<br />

351<br />

Die Kennzahlen des Referats 92 haben gegenüber<br />

dem Vorjahr nochmals zugenommen und bewegen<br />

sich weiterhin auf sehr hohem Niveau. Insgesamt hat<br />

das Referat 6 876 Berufserlaubnisse (Vorjahr: 6 546)<br />

erteilt. Dies umfasst die Approbationen und Berufserlaubnisse<br />

für akademische sowie die Berufsbezeichnungsurkunden<br />

für die nicht-akademische Gesundheits-<br />

und Pflegeberufe sowie für soziale Berufe. Erstmals<br />

steigen im Betrachtungszeitraum seit 2008 die<br />

Zahlen der Erlaubnisse bei deutscher Ausbildung in<br />

den Pflegeberufen wieder an, während sich die Anerkennung<br />

ausländischer Pflegekräfte auf dem Niveau<br />

des Vorjahres bewegt. Bei den ausländischen akademischen<br />

Ausbildungen (Arzt, Zahnarzt, Apotheker)<br />

sind weiterhin Zunahmen zu verzeichnen. Die Zahl<br />

der Approbationen und Berufserlaubnisse an Ärzte<br />

mit ausländischer Ausbildung hat leicht abgenommen<br />

(1 425 gegenüber 1 534 im Vorjahr), übertrifft aber weiterhin<br />

die Zahl der Approbationen für Ärzte mit deutscher<br />

Ausbildung (1 360). Deutlich macht sich das Anerkennungsgesetz<br />

mit dem Wegfall der Privilegierung<br />

für Deutsche und EU-Staatsangehörige bemerkbar.<br />

Bei den Ärzten mit ausländischer Ausbildung hat die<br />

Zahl der erteilten Approbationen um 38 % zugenommen,<br />

die Zahl der erteilten Berufserlaubnisse jedoch<br />

um 42 % abgenommen. Die Zulassungsanträge für die<br />

medizinischen Prüfungen an den Universitäten sind<br />

gegenüber dem Vorjahr weiter rückläufig und haben<br />

das niedrigste Niveau seit fünf Jahren erreicht. Eine<br />

Zunahme ist bei den „Certificates of Good Standing”<br />

zu verzeichnen (482 gegenüber 381 im Vorjahr). Dies<br />

belegt das zunehmende Interesse von Ärzten an einer<br />

Berufsausübung im Ausland.<br />

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg / <strong>Jahresbericht</strong> 2012

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