01.03.2014 Aufrufe

Jahresbericht - Öffentlicher Gesundheitsdienst

Jahresbericht - Öffentlicher Gesundheitsdienst

Jahresbericht - Öffentlicher Gesundheitsdienst

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

82<br />

Anhang 5<br />

Landesprüfungsamt<br />

Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie,<br />

Approbationswesen<br />

Schutz durch Rechtsverfahren: die<br />

Gesundheit der Bevölkerung<br />

Eine effiziente und leistungsfähige Gesundheitsversorgung<br />

der Bevölkerung in Baden-Württemberg<br />

ist eine besonders wichtige staatliche Aufgabe. Der<br />

demographische Wandel, die daraus resultierenden<br />

Entwicklungen und die damit einhergehenden Unterschiede<br />

rücken die regionale Planung als Lösungsansatz<br />

für eine integrierte und am Wohl der Betroffenen<br />

ausgerichteten Gesundheitsversorgung immer<br />

mehr in den Mittelpunkt der politischen Diskussion.<br />

Aufgrund des hohen Schutzguts hat der Bundesgesetzgeber<br />

für die Gesundheitsberufe besondere<br />

Zulassungsvoraussetzungen erlassen und der staatlichen<br />

Aufsicht unterstellt. „Reglementierte“ Berufe<br />

sind alle Berufe, bei denen entweder die Berufsausübung<br />

und/oder das Führen der Berufsbezeichnung<br />

durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt<br />

sind. Hierunter fallen die meisten der in der direkten<br />

Patientenversorgung vertretenen Berufsgruppen, wie<br />

z. B. Arzt-, Apothekerberuf, Pflege-, therapeutische<br />

Berufe usw. Wegen ihrer besonderen Verantwortung<br />

für die Gesundheit der Bevölkerung benötigen Angehörige<br />

der medizinischen Berufe neben ihrer erfolgreich<br />

abgeschlossenen Ausbildung auch eine gesonderte<br />

Berufszulassung. Nicht reglementierte Berufe<br />

sind Berufe, die auch ohne Anerkennung ausgeübt<br />

werden dürfen.<br />

Die Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg<br />

(LGA) ist Approbationsbehörde für das gesamte<br />

Land. Von ihm erhalten Deutsche und EU-Angehörige<br />

nach Abschluss ihrer Ausbildung die Approbation,<br />

also die umfassende Berufszulassung für eine<br />

entsprechende Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet.<br />

An dere ausländische Staatsbürger mit einschlägiger<br />

Ausbildung erhalten bisher eine für Baden-Württemberg<br />

geltende, in der Regel fachlich eingeschränkte<br />

Berufserlaubnis. Aufgrund des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes<br />

entfällt seit 01.04.2012 die<br />

Privilegierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, so<br />

dass auch Nicht-EU-Staatsangehörige bei entsprechender<br />

Ausbildung grundsätzlich eine Approbation<br />

erhalten können. Soweit die Anerkennung von ausländischen<br />

Berufsqualifikationen bereits in den deutschen<br />

Berufsgesetzen geregelt ist, gehen diese spezielleren<br />

Regelungen den (subsidiären) Regelungen<br />

des Berufsqualifika tionsfeststellungsgesetzes vor. So<br />

enthalten beispielsweise die Approbationsordnung der<br />

Ärzte oder das Krankenpflegegesetz bereits spezielle<br />

Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.<br />

Diese Regelungen sind im Hinblick auf<br />

die Anerkennung von Abschlüssen aus dem europäischen<br />

Wirtschaftsraum sehr konkret. Ansonsten gilt<br />

der allgemeine Grundsatz, dass der Betroffene die<br />

Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nachweisen<br />

oder die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes<br />

durch das Absolvieren einer Prüfung belegen muss,<br />

die der staatlichen Abschlussprüfung entspricht. So<br />

ist vorgesehen, dass die für die Prüfung der Gleichwertigkeit<br />

zuständige Stelle bei Versagung einer Anerkennung<br />

durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid<br />

festlegen muss, welche Qualifikationen vorliegen und<br />

durch welche Maßnahmen die wesentlichen Unterschiede<br />

zur inländischen Ausbildung ausgeglichen<br />

werden können. Diese verbindliche Festlegung gilt<br />

der Transparenz und Rechtssicherheit.<br />

Als Landesprüfungsamt obliegt dem LGA weiter<br />

die verwaltungsmäßige Betreuung der Studiengänge<br />

für die akademischen Heilberufe Ärzte, Zahnärzte,<br />

Apotheker, Psychotherapeuten und Lebensmittelchemiker.<br />

Daher erhalten die Studenten dieser<br />

Fachrichtungen vom Regierungspräsidium z. B. die<br />

Anrechnungen verwandter Studienleistungen, die Zulassungen<br />

zu den einzelnen Prüfungen an den jeweiligen<br />

Universitäten des Landes und bei Bestehen die<br />

staatlichen Prüfungszeugnisse. Bei den Pflegeberufen<br />

(z. B. in der Krankenpflege und Altenpflege), bei<br />

den medizinischen Fachberufen (z. B. in der Physiotherapie/Massage<br />

und Ergotherapie) sowie bei den<br />

sozialen Berufen (z. B. in der Jugend- und Heimerziehung<br />

oder Heilpädagogik) genehmigt und betreut<br />

in fachlicher Hinsicht das Referat für den Bereich<br />

des Regierungsbezirks die entsprechenden Schulen/Ausbildungsstätten,<br />

nimmt bei den Absolventen<br />

die Prüfungen ab und erteilt ihnen bei Bestehen oder<br />

bei vergleichbarer ausländischer Ausbildung die Erlaubnis<br />

zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung.<br />

Das Referat erteilt in den akademischen und<br />

nicht-akademischen Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufen<br />

insgesamt ca. 6 500 Approbationen und<br />

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg / <strong>Jahresbericht</strong> 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!