Jahresbericht - Öffentlicher Gesundheitsdienst
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Einblicke in die Arbeit – kurz zusammengefasst 37<br />
Über zehn Jahre „Staatlich geprüfte Hygienebeauftragte“ für<br />
Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg!<br />
Dorothee Zahn, Ref. 91<br />
Die starke Nachfrage an der Fortbildung „Hygiene in<br />
Pflegeeinrichtungen“ verdeutlicht das wachsende Bewusstsein<br />
für die Relevanz eines hygienischen Umgangs<br />
und Umfelds in Pflegeeinrichtungen.<br />
Seit mehreren Jahrzehnten nimmt die Zahl der<br />
Pflegebedürftigen in Deutschland zu. Die professionelle<br />
Pflege in Alten- und Pflegeheimen sowie der<br />
ambulanten Pflege gewinnen an Bedeutung. Viele<br />
Pflegebedürftige leiden an einem geschwächten Immunsystem.<br />
In Pflegeheimen leben sie mit anderen<br />
immunsupprimierten Bewohnern zusammen, haben<br />
engen Kontakt miteinander und erhalten Besuch von<br />
Angehörigen. Leicht lassen sich hier für die Bewohner<br />
gefährliche Keime verschleppen. Ein prekärer Zeitplan<br />
für die Pflege der einzelnen Bewohner sowie das<br />
mangelnde Bewusstsein mancher Pflegender bezüglich<br />
eines geeigneten hygienischen Verhaltens, beispielsweise<br />
bei der Wundversorgung von Patienten<br />
oder dem Vorbereiten und Verabreichen von Mahlzeiten,<br />
tragen zu schwerwiegenden Infektionen der<br />
Bewohner oder des Personals bei.<br />
Mehr Klarheit über notwendige Hygieneregeln, die<br />
Kenntnis und das Einhalten wirkungsvoller Maßnahmen,<br />
beispielsweise bei der Verbereitung von Norovireninfektionen<br />
im Pflegeheim, helfen, Infektionen<br />
zu verhindern oder einzudämmen.<br />
Um grundlegende Fachkenntnisse zum Infektionsschutz,<br />
Maßnahmen und geeignete Verhaltensweisen<br />
bezüglich der Hygiene zu vermitteln, nehmen Kranken-<br />
und Altenpfleger an der Fortbildung „Hygiene<br />
in Pflegeeinrichtungen“ im Landesgesundheitsamt<br />
Baden-Württemberg (LGA) teil.<br />
Nach erfolgreicher Beendigung des Lehrgangs erhalten<br />
die Teilnehmer die Zusatzbezeichnung „Staatlich<br />
geprüfte/r Hygienebeauftragte/r für Pflegeeinrichtungen“<br />
oder „Staatlich geprüfte/r Hygienebeauftragte/r<br />
für ambulante Einrichtungen der Behindertenhilfe“. Ihre<br />
zukünftige Rolle enthält u. a. die Aufgabe, bei der Einhaltung<br />
von Hygieneregeln mitzuwirken. Dies schließt<br />
die Begehung verschiedener Bereiche innerhalb der<br />
Pflegeeinrichtung sowie die begleitende Beobachtung<br />
bei der Durchführung von Pflegetechniken ein. Nicht<br />
als „Hygienepolizei“, sondern als Berater sollen die<br />
Hygienebeauftragten ihre Kollegen dabei unterstützen,<br />
notwenige hygienische Aspekte zu berücksichtigen.<br />
Daher stellt ein weiterer, wichtiger Aufgabenbereich<br />
des Hygienebeauftragten die Schulung der Kollegen<br />
dar. Gezielt sollen darin hygienerelevante Informationen<br />
vermittelt werden. Auch eine praktische Umset-<br />
zung wichtiger Maßnahmen, z. B. die korrekte Durchführung<br />
einer Händedesinfektion, werden eingeübt.<br />
Die Fortbildung orientiert sich in Dauer und Inhalten<br />
an den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für<br />
Krankenhaushygiene (DGKH). Das LGA setzt sich<br />
bei dieser Fortbildung nicht nur durch die Vergabe<br />
der staatlichen Anerkennung deutlich von diversen<br />
anderen Schulungsangeboten zu „Hygienebeauftragten“<br />
ab: Qualitätsmerkmale der Fortbildung sind eine<br />
vertiefende Auseinandersetzung mit der Mikrobiologie<br />
und Lebensmittelhygiene, mit Desinfektionsmitteln<br />
und ihren Wirkspektren, hygienische Maßnahmen<br />
bei der Wundversorgung und das korrekte Führen<br />
von Hygieneplänen.<br />
Leistungsnachweise in Form von Klausuren nach<br />
Beendigung einzelner Kursmodule, die selbstständige<br />
Erstellung einer Facharbeit zum Themenspektrum der<br />
Hygiene durch die Teilnehmer sowie eine ca. 20-minütige<br />
mündliche Prüfung stellen die intensive Auseinandersetzung<br />
der Teilnehmer mit den fachlichen<br />
Inhalten des Lehrgangs sicher.<br />
Viele Pflegeeinrichtungen entscheiden sich deshalb<br />
seit 2001 für die Entsendung ihrer Mitarbeiter<br />
in das LGA.<br />
Im Kontext der Hygiene sollte in Zukunft verstärkt ein<br />
Augenmerk auf den Bereich der Pflegeeinrichtungen<br />
gelegt werden. Um Infektionsschutz durch eine verbesserte<br />
Hygiene ernsthaft betreiben zu können, sind<br />
– abgesehen vom Bewusstsein der Notwendigkeit –<br />
insbesondere auch Geld und Zeit vonnöten, um das<br />
Personal für entsprechende Aufgabengebiete freizustellen.<br />
Noch heute arbeiten zu viele Hygienebeauftragte<br />
in Pflegeeinrichtungen zu einem geringen<br />
Prozentsatz ihrer Arbeitszeit in dieser Funktion oder<br />
sollen diese Aufgabe gar neben ihrem Arbeitspensum<br />
als Altenpfleger bewerkstelligen. Hygienebeauftragte<br />
sehen häufig nicht die Möglichkeit, ihrem Auftrag gerecht<br />
zu werden; Resignation ist eine mögliche Folge.<br />
Auf Seiten der Pflegeeinrichtung folgt dadurch<br />
ein Stillstand in Bezug auf die Verbesserung des Infektionsschutzes.<br />
Dieser Stillstand hat weitreichende<br />
Folgen für Bewohner und Beschäftigte.<br />
Das LGA bietet durch die beschriebene Fortbildung<br />
für Pflegeeinrichtungen die Voraussetzung, gut ausgebildete<br />
und motivierte Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen<br />
zu beschäftigen. Die Rahmenbedingungen<br />
für einen tatsächlich gelingenden Infektionsschutz<br />
in den Einrichtungen müssen vor allem von<br />
der Politik verbessert werden.<br />
Qualitätssicherung<br />
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg / <strong>Jahresbericht</strong> 2012