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Jahresbericht - Öffentlicher Gesundheitsdienst

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Einblicke in die Arbeit – kurz zusammengefasst 37<br />

Über zehn Jahre „Staatlich geprüfte Hygienebeauftragte“ für<br />

Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg!<br />

Dorothee Zahn, Ref. 91<br />

Die starke Nachfrage an der Fortbildung „Hygiene in<br />

Pflegeeinrichtungen“ verdeutlicht das wachsende Bewusstsein<br />

für die Relevanz eines hygienischen Umgangs<br />

und Umfelds in Pflegeeinrichtungen.<br />

Seit mehreren Jahrzehnten nimmt die Zahl der<br />

Pflegebedürftigen in Deutschland zu. Die professionelle<br />

Pflege in Alten- und Pflegeheimen sowie der<br />

ambulanten Pflege gewinnen an Bedeutung. Viele<br />

Pflegebedürftige leiden an einem geschwächten Immunsystem.<br />

In Pflegeheimen leben sie mit anderen<br />

immunsupprimierten Bewohnern zusammen, haben<br />

engen Kontakt miteinander und erhalten Besuch von<br />

Angehörigen. Leicht lassen sich hier für die Bewohner<br />

gefährliche Keime verschleppen. Ein prekärer Zeitplan<br />

für die Pflege der einzelnen Bewohner sowie das<br />

mangelnde Bewusstsein mancher Pflegender bezüglich<br />

eines geeigneten hygienischen Verhaltens, beispielsweise<br />

bei der Wundversorgung von Patienten<br />

oder dem Vorbereiten und Verabreichen von Mahlzeiten,<br />

tragen zu schwerwiegenden Infektionen der<br />

Bewohner oder des Personals bei.<br />

Mehr Klarheit über notwendige Hygieneregeln, die<br />

Kenntnis und das Einhalten wirkungsvoller Maßnahmen,<br />

beispielsweise bei der Verbereitung von Norovireninfektionen<br />

im Pflegeheim, helfen, Infektionen<br />

zu verhindern oder einzudämmen.<br />

Um grundlegende Fachkenntnisse zum Infektionsschutz,<br />

Maßnahmen und geeignete Verhaltensweisen<br />

bezüglich der Hygiene zu vermitteln, nehmen Kranken-<br />

und Altenpfleger an der Fortbildung „Hygiene<br />

in Pflegeeinrichtungen“ im Landesgesundheitsamt<br />

Baden-Württemberg (LGA) teil.<br />

Nach erfolgreicher Beendigung des Lehrgangs erhalten<br />

die Teilnehmer die Zusatzbezeichnung „Staatlich<br />

geprüfte/r Hygienebeauftragte/r für Pflegeeinrichtungen“<br />

oder „Staatlich geprüfte/r Hygienebeauftragte/r<br />

für ambulante Einrichtungen der Behindertenhilfe“. Ihre<br />

zukünftige Rolle enthält u. a. die Aufgabe, bei der Einhaltung<br />

von Hygieneregeln mitzuwirken. Dies schließt<br />

die Begehung verschiedener Bereiche innerhalb der<br />

Pflegeeinrichtung sowie die begleitende Beobachtung<br />

bei der Durchführung von Pflegetechniken ein. Nicht<br />

als „Hygienepolizei“, sondern als Berater sollen die<br />

Hygienebeauftragten ihre Kollegen dabei unterstützen,<br />

notwenige hygienische Aspekte zu berücksichtigen.<br />

Daher stellt ein weiterer, wichtiger Aufgabenbereich<br />

des Hygienebeauftragten die Schulung der Kollegen<br />

dar. Gezielt sollen darin hygienerelevante Informationen<br />

vermittelt werden. Auch eine praktische Umset-<br />

zung wichtiger Maßnahmen, z. B. die korrekte Durchführung<br />

einer Händedesinfektion, werden eingeübt.<br />

Die Fortbildung orientiert sich in Dauer und Inhalten<br />

an den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für<br />

Krankenhaushygiene (DGKH). Das LGA setzt sich<br />

bei dieser Fortbildung nicht nur durch die Vergabe<br />

der staatlichen Anerkennung deutlich von diversen<br />

anderen Schulungsangeboten zu „Hygienebeauftragten“<br />

ab: Qualitätsmerkmale der Fortbildung sind eine<br />

vertiefende Auseinandersetzung mit der Mikrobiologie<br />

und Lebensmittelhygiene, mit Desinfektionsmitteln<br />

und ihren Wirkspektren, hygienische Maßnahmen<br />

bei der Wundversorgung und das korrekte Führen<br />

von Hygieneplänen.<br />

Leistungsnachweise in Form von Klausuren nach<br />

Beendigung einzelner Kursmodule, die selbstständige<br />

Erstellung einer Facharbeit zum Themenspektrum der<br />

Hygiene durch die Teilnehmer sowie eine ca. 20-minütige<br />

mündliche Prüfung stellen die intensive Auseinandersetzung<br />

der Teilnehmer mit den fachlichen<br />

Inhalten des Lehrgangs sicher.<br />

Viele Pflegeeinrichtungen entscheiden sich deshalb<br />

seit 2001 für die Entsendung ihrer Mitarbeiter<br />

in das LGA.<br />

Im Kontext der Hygiene sollte in Zukunft verstärkt ein<br />

Augenmerk auf den Bereich der Pflegeeinrichtungen<br />

gelegt werden. Um Infektionsschutz durch eine verbesserte<br />

Hygiene ernsthaft betreiben zu können, sind<br />

– abgesehen vom Bewusstsein der Notwendigkeit –<br />

insbesondere auch Geld und Zeit vonnöten, um das<br />

Personal für entsprechende Aufgabengebiete freizustellen.<br />

Noch heute arbeiten zu viele Hygienebeauftragte<br />

in Pflegeeinrichtungen zu einem geringen<br />

Prozentsatz ihrer Arbeitszeit in dieser Funktion oder<br />

sollen diese Aufgabe gar neben ihrem Arbeitspensum<br />

als Altenpfleger bewerkstelligen. Hygienebeauftragte<br />

sehen häufig nicht die Möglichkeit, ihrem Auftrag gerecht<br />

zu werden; Resignation ist eine mögliche Folge.<br />

Auf Seiten der Pflegeeinrichtung folgt dadurch<br />

ein Stillstand in Bezug auf die Verbesserung des Infektionsschutzes.<br />

Dieser Stillstand hat weitreichende<br />

Folgen für Bewohner und Beschäftigte.<br />

Das LGA bietet durch die beschriebene Fortbildung<br />

für Pflegeeinrichtungen die Voraussetzung, gut ausgebildete<br />

und motivierte Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen<br />

zu beschäftigen. Die Rahmenbedingungen<br />

für einen tatsächlich gelingenden Infektionsschutz<br />

in den Einrichtungen müssen vor allem von<br />

der Politik verbessert werden.<br />

Qualitätssicherung<br />

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg / <strong>Jahresbericht</strong> 2012

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