Die novellierte DIN 19643
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Zusammenfassung – Teil3<br />
Änderungen, Neueinstufungen<br />
Der altbekannte Parameter „Säurekapazität“ wurde in Tabelle 2 aufgenommen. Der früher<br />
geforderte Mindestwert von 0,7 mmol/l gilt nur noch bei Verwendung von Flockungsmitteln<br />
mit geringer Basizität. Ansonsten gilt ein Wert von 0,3 mmol als ausreichend.<br />
<strong>Die</strong> Oxidierbarkeit als Parameter zur Bewertung des Aufbereitungserfolgs wurde an aktuelle<br />
Erkenntnisse angepasst. Der Wert im Reinwasser darf nun höher sein als im Füllwasser<br />
(0,50 mg/l O2 + Füllwasserwert). Im Beckenwasser bleibt der obere Wert von 0,75 mg/l O2<br />
über dem Füllwasserwert.<br />
<strong>Die</strong> Begriffe primäres und sekundäres Füllwasser wurden eingeführt. Bei sekundärem<br />
Füllwasser handelt es sich um Betriebswasser Typ 1, das gem. <strong>DIN</strong> 19645 aufbereitet<br />
wurde. Sekundäres Füllwasser darf maximal 80% des gesamten Füllwassers stellen.<br />
www.lgl.bayern.de<br />
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