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„Was uns am Leben erhält, kann uns auch krank machen.“

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Der Blick auf den Raum / das Gebiet - Gesundheit bzw.<br />

Gesundheitsvorsorge als klassisches Thema in der Stadtplanung<br />

‣§ 2 Abs. 3 ROG: „ Die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der<br />

Daseinsvorsorge, insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten<br />

der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen, ist zur Sicherung von<br />

Chancengerechtigkeit in den Teilräumen in angemessener Weise zu gewährleisten.<br />

[… ] Dem Schutz kritischer Infrastrukturen ist Rechnung zu tragen.<strong>“</strong><br />

‣§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauGB: „(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere<br />

zu berücksichtigen: die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und<br />

Arbeitsv<strong>erhält</strong>nisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung.<strong>“</strong><br />

‣Gesundheitsförderung als zentrales Anliegen räumlicher Planung und ihrer<br />

Instrumente (vgl. u.a. § 1 BauGB):<br />

i. in übergeordneten Leitbildern (u.a. Daseinsvorsorge)<br />

ii. gesetzliche Vorschriften in Genehmigungsverfahren (Richt-/Schwellenwerte)<br />

‣Koordinationsfunktion von Raumplanung mit einer Vielzahl staatlicher und<br />

privatwirtschaftlicher Akteure mit ihrem raumrelevanten Handeln<br />

11.11.2013 Sabine Baumgart<br />

Folie 10

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