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Infoschreiben Kunden wegen Chlorung-Abkochen ... - Geretsried

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Stadtwerke <strong>Geretsried</strong> Kommunalunternehmen I Schreiben Az. Info <strong>Chlorung</strong> <strong>Kunden</strong> vom 07.01.2014 I Seite 3 von 4<br />

einer Filtration eigentlich in Ruhe zwischen Gesundheitsamt und Stadtwerken erörtert werden könnte,<br />

ohne die Abnehmer durch <strong>Chlorung</strong> und <strong>Abkochen</strong> zu beeinträchtigen.<br />

Warum bauen die Stadtwerke die Filtration nicht einfach?<br />

Erstens hätte dies leider keine Auswirkungen auf die Anordnung der Fortführung der <strong>Chlorung</strong> und das<br />

<strong>Abkochen</strong>. Das Gesundheitsamt besteht nämlich so oder so auf die Fortführung dieser angeordneten<br />

Maßnahmen bis zur Inbetriebnahme der Filtration. Die Bauzeit hierfür beträgt mindestens ein Jahr.<br />

Zum anderen ist der zusätzliche Nutzen, welche die Filtration bei den örtlichen Gegebenheiten bringen<br />

soll, fachlich keineswegs so klar wie vom Gesundheitsamt behauptet. Dies wird auch vom Deutschen<br />

Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), einer der höchsten Instanzen im Trinkwasserbereich, ebenfalls<br />

so bewertet. Die Stadtwerke haben den DVGW als Berater beigezogen. Klar ist aber auch: Sollte<br />

die Errichtung der Filtration wirklich einen zusätzlichen Nutzen bringen, werden die Stadtwerke nicht<br />

zögern diese zu errichten. Sollte sie jedoch keinen nennenswerten Mehrwert liefern besteht vielmehr<br />

die Gefahr, die Komplexität der Wasseraufbereitungstechnik unnötig und ohne Nutzen erheblich zu<br />

erhöhen.<br />

Was machen die Stadtwerke nun?<br />

Unser erstes Anliegen ist die unzumutbare und vollkommen ungerechtfertigte Abkochanordnung sowie<br />

das Chloren abzustellen. Hierfür bleibt leider nur der Gang vor das Verwaltungsgericht, da keine andere<br />

Instanz Korrekturen an der Anordnung des Gesundheitsamtes vornehmen kann und mehrere außergerichtliche<br />

Klärungsversuche der Stadtwerke - teils mit Hilfe des DVGW - gescheitert sind. Deshalb haben<br />

die Stadtwerke Klage eingereicht. Wir haben auch einen "Eilantrag" gestellt. Dieser gibt aber lediglich<br />

Hoffnung darauf, dass eine erste Vorverhandlung "schon" in wenigen Wochen stattfindet. Hier erwarten<br />

wir uns, dass vorerst zumindest die Abkochanordnung eingestellt und die <strong>Chlorung</strong> zumindest bis<br />

zur Hauptverhandlung einstweilen reduziert werden kann. Die Stadtwerke sind bis dahin aber gezwungen,<br />

die Anordnungen des Gesundheitsamtes zunächst umzusetzen.<br />

Weiterhin werden die Stadtwerke den DVGW beauftragen, die Kernfragen der gegenständlichen Auseinandersetzung<br />

um die Filtration gutachterlich zu bewerten. Dazu zählen insbesondere die Fragen, ob<br />

die seit 15 Jahren betriebene UV-Desinfektion nach wie vor ausreichende vorsorgende Sicherheit gewährleistet<br />

oder nicht mehr. Weiterhin ob eine Filtration weitere Verbesserungen bringen kann sowie<br />

eine grundsätzliche Bewertung der hiesigen Rohwasserqualität.<br />

Wohin kann ich mich bei gesundheitlichen Fragen zum Thema "Chloren & <strong>Abkochen</strong>“ wenden?<br />

Wenn Sie Fragen haben zu gesundheitlichen Aspekten des Chlorens haben, wenden Sie sich bitte an<br />

das Gesundheitsamt als zuständige Fachbehörde (Telefonnummer 08041 / 505 – 403 oder<br />

franz.hartmann@lra-toelz.de).<br />

Die für die <strong>Chlorung</strong> erforderlichen Werte wurden vom Gesundheitsamt mit der Anordnung vorgegeben.<br />

Einzuhaltende Grenzwerte werden von den Stadtwerken überwacht und streng eingehalten.<br />

Wird der Wasserpreis zeitweilig gesenkt?<br />

Den zusätzlichen Aufwand und die Unannehmlichkeiten, welche mit <strong>Chlorung</strong> und <strong>Abkochen</strong> einhergehen,<br />

bedauern wir sehr. Wie hoffentlich ersichtlich geworden ist, handelt es sich hier um Maßnahmen<br />

des Gesundheitsamtes, welche für die Stadtwerke weder nachvollziehbar noch angemessen sind. Das

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