Amtsblatt Lichtenau September 2013 - Gemeinde Lichtenau

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Amtliche Mitteilungen Öffentliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 7 Wahlbezirke eingeteilt: 1 Ortsteil Auerswalde, Rathaus Auerswalder Hauptstr. 2, Ratssaal 2 Ortsteil Auerswalde, Dorfgemeinschaftshaus Am Erlbach 4 3 Ortsteil Garnsdorf, Sommerbad Garnsdorfer Hauptstr. 104 D 4 Ortsteil Niederlichtenau, Grundschule Merzdorfer Str. 1 5 Ortsteil Merzdorf, Dorfgemeinschaftshaus Martinstr. 73 6 Ortsteil Ottendorf, Grundschule Schulstr. 17 7 Ortsteil Krumbach, Wohn- und Geschäftshaus Dorfstr. 13 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08. 2013 bis 01.09.2013 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus Lichtenau, Auerswalder Hauptstr. 2, Erdgeschoss, Zimmer 1.08 zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt ➭ seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll ➭ und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Lichtenau, 01.09.2013 Dr. Michael Pollok Bürgermeister Herausgeber: Gemeinde Lichtenau Tel.: (037208)80010, Fax: 80055 E-Mail: post@gemeinde-lichtenau.de, www.gemeinde-lichtenau.de Verantwortlich für den Inhalt: amtlicher Teil: Dr. Michael Pollok, Bürgermeister nichtamtlicher Teil: die Redaktion Verantwortlich für Anzeigen/Design/Druck: C. G. Roßberg, Gewerbering 11, 09669 Frankenberg/Sa., Tel.: (037206) 3310, Fax: 2093, E-Mail: anzeigen@rossberg.de Verantwortlich für die Verteilung: WVD Zustellservice GmbH, Vertriebsreklamation: 0371/5289245 E-Mail: f.heyder@wvd-zustellservice.de IMPRESSUM 2 Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau – Ausgabe September 2013

Zweckverband „Chemnitztalradweg“ Bekanntmachung Feststellung und öffentliche Auslegung der Jahresrechnung 2011 1. Beschluss Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.07.2013 einstimmig den Beschluss-Nr. CTRW 02/13 gefasst: Beschluss-Nr. CTRW 02 /13 Die Zweckverbandsversammlung stellt gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO die Jahresrechnung des Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“ für das Rechnungsjahr 2011 fest: Verwaltungs- Vermögens- Gesamthaushalt haushalt haushalt EUR EUR EUR 1. Soll- Einnahmen 7.830,66 219.851,25 227.681,91 2. + neue Haushaltsein- ----- 0,00 0,00 nahmereste 3. – Haushaltseinnahme- ----- 0,00 0,00 reste vom Vorjahr 4. bereinigte Soll-Einnahmen 7.830,66 219.851,25 227.681,91 5. Soll-Ausgaben 7.830,66 227.434,00 235.264,66 6. + neue Haushaltsaus- 0,00 0,00 0,00 gabereste 7. – Haushaltsausgabe- 0,00 7.582,75 7.582,75 reste vom Vorjahr 8. bereinigte Soll-Ausgaben 7.830,66 219.851,25 227.681,91 9. Fehlbetrag ----- 0,00 0,00 (VmH Nr. 8 ./. Nr. 4) Nachrichtlich (Haushaltsausgleich §22 KomHVO) 10. Soll-Ausgaben VwH – 3.934,43 ----- ----- enthaltene Zuführung an VmH 11. Soll-Ausgaben VmH – ----- 0,00 ----- enthaltene Zuführung an VwH 12. Mindestzuführung nach ----- ----- ----- § 22 Abs. 1 Satz 2 KomHVO 62.425,00 EUR 13. Soll-Ausgaben VmH – ----- 175.130,35 ----- enthaltene Zuführung zur allg. Rücklage (Überschuss nach § 40 Abs. 3 Satz 2 KomHVO 14. Soll-Einnahmen VmH – ----- 0,00 ----- enthaltene Einnahmen aus allgemeiner Rücklage 15. Soll-Einnahme VwH – 0,00 ---- 0,00 enthaltene Zuführung vom VwH zum allgemeinen Ausgleich 16. Fehlbetrag nach §79 ---- 0,00 ---- Abs. 2 SächsGemO (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 KomHVO) 2. Jahresrechnung 2013 liegt aus Die Jahresrechnung des Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“ für das Haushaltsjahr 2011 liegt in der Zeit von Dienstag, dem 03.09.2013, bis einschließlich Donnerstag, den 12.09.2013, in der Gemeindeverwaltung Claußnitz, Burgstädter Str. 52, 09236 Claußnitz, in der Kämmerei zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten kann die Jahresrechnung mittwochs und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden. Claußnitz, den 08.08.2013 Hermsdorf, Verbandsvorsitzender Zweckverband „Chemnitztalradweg“ Bekanntmachung Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“ für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 16.07.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“ voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem ➝ Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 46.800,00 EUR ➝ Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 3.100,00 EUR ➝ Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf 43.700,00 EUR ➝ Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR ➝ Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 EUR ➝ Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0,00 EUR ➝ Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf 43.700,00 EUR ➝ Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0,00 EUR ➝ Gesamtergebnis auf 43.700,00 EUR im Finanzhaushalt mit dem ➝ Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 46.800,00 EUR ➝ Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.100,00 EUR ➝ Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 43.700,00 EUR ➝ Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 329.300,00 EUR ➝ Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 403.200,00 EUR ➝ Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus ➝ Investitionstätigkeit – 73.900,00 EUR ➝ Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 30.200,00 EUR ➝ Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR ➝ Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR ➝ Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR ➝ Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und ➝ Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf – 30.200,00 EUR festgesetzt. § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau – Ausgabe September 2013 3

Amtliche Mitteilungen<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1. Am 22. <strong>September</strong> <strong>2013</strong> findet die Wahl<br />

zum 18. Deutschen Bundestag statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> ist in folgende 7 Wahlbezirke<br />

eingeteilt:<br />

1 Ortsteil Auerswalde, Rathaus<br />

Auerswalder Hauptstr. 2, Ratssaal<br />

2 Ortsteil Auerswalde,<br />

Dorfgemeinschaftshaus<br />

Am Erlbach 4<br />

3 Ortsteil Garnsdorf, Sommerbad<br />

Garnsdorfer Hauptstr. 104 D<br />

4 Ortsteil Niederlichtenau, Grundschule<br />

Merzdorfer Str. 1<br />

5 Ortsteil Merzdorf,<br />

Dorfgemeinschaftshaus<br />

Martinstr. 73<br />

6 Ortsteil Ottendorf, Grundschule<br />

Schulstr. 17<br />

7 Ortsteil Krumbach,<br />

Wohn- und Geschäftshaus<br />

Dorfstr. 13<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den<br />

Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08.<br />

<strong>2013</strong> bis 01.09.<strong>2013</strong> übersandt worden<br />

sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum<br />

angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur<br />

Ermittlung des Briefwahlergebnisses um<br />

16.00 Uhr im Rathaus <strong>Lichtenau</strong>, Auerswalder<br />

Hauptstr. 2, Erdgeschoss, Zimmer<br />

1.08 zusammen.<br />

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem<br />

Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in<br />

dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung<br />

und ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl<br />

abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.<br />

Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes<br />

einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine<br />

Zweitstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender<br />

Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem<br />

Druck die Namen der Bewerber der<br />

zugelassenen Kreiswahlvorschläge<br />

unter Angabe der Partei, sofern sie eine<br />

Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />

bei anderen Kreiswahlvorschlägen<br />

außerdem das Kennwort und rechts von<br />

dem Namen jedes Bewerbers einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung,<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten in<br />

blauem Druck die Bezeichnung der<br />

Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />

verwenden, auch dieser, und<br />

jeweils die Namen der ersten fünf<br />

Bewerber der zugelassenen Landeslisten<br />

und links von der Parteibezeichnung<br />

einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt<br />

➭ seine Erststimme in der Weise ab, dass<br />

er auf dem linken Teil des Stimmzettels<br />

(Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise<br />

eindeutig kenntlich macht, welchem<br />

Bewerber sie gelten soll<br />

➭ und seine Zweitstimme in der Weise,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels<br />

(Blaudruck) durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise<br />

eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste<br />

sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer<br />

Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem<br />

besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

und in der Weise gefaltet werden, dass seine<br />

Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss<br />

an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung<br />

und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

im Wahlbezirk sind öffentlich.<br />

Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich<br />

ist.<br />

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können<br />

an der Wahl im Wahlkreis, in dem der<br />

Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen<br />

Wahlbezirk dieses Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich<br />

von der <strong>Gemeinde</strong>behörde einen amtlichen<br />

Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag<br />

beschaffen und seinen Wahlbrief<br />

mit dem Stimmzettel (im verschlossenen<br />

Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig der auf<br />

dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle<br />

zuleiten, dass er dort spätestens am<br />

Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />

kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht<br />

nur einmal und nur persönlich ausüben<br />

(§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges<br />

Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder<br />

das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe<br />

bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a<br />

Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

<strong>Lichtenau</strong>, 01.09.<strong>2013</strong><br />

Dr. Michael Pollok<br />

Bürgermeister<br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lichtenau</strong><br />

Tel.: (037208)80010, Fax: 80055<br />

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