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AMTSBLATT - Gemeinde Senden

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86 Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung befinden<br />

sich auch auf der Hornepage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> unter folgender Adresse:<br />

www.senden-westf.de -+ auf der Startseite in der linken Leiste auf den Punkt Bauen<br />

und Energie gehen -+ Bauleitplanverfahren anklicken.<br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Steilungnahmen<br />

können gern. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />

unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes<br />

ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung werden hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

§ 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen,<br />

sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf<br />

eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />

ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und<br />

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />

Mangel ergibt.

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