AMTSBLATT - Gemeinde Senden
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86 Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung befinden<br />
sich auch auf der Hornepage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> unter folgender Adresse:<br />
www.senden-westf.de -+ auf der Startseite in der linken Leiste auf den Punkt Bauen<br />
und Energie gehen -+ Bauleitplanverfahren anklicken.<br />
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Steilungnahmen<br />
können gern. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />
unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes<br />
ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung werden hiermit<br />
öffentlich bekannt gemacht.<br />
§ 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen,<br />
sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf<br />
eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />
ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und<br />
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />
Mangel ergibt.