AMTSBLATT - Gemeinde Senden
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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> 85<br />
41<br />
Bekanntmachung<br />
14. Änderung des Bebauungsplanes "Bösenseii-Süd"<br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gern. § 13 a<br />
Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom<br />
15.08.2013 bis zum 16.09.2013 (einschließlich)<br />
a) Der <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner<br />
Sitzung am 02.07.2013 beschlossen, den Bebauungsplan "Bösenseii-Süd" im<br />
beschleunigten Verfahren gern. 13 a BauGB im Rahmen einer 14. Änderung fortzuschreiben.<br />
Der Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes besteht darin, im Änderungsbereich<br />
bauliche Erweiterungen zu ermöglichen und dadurch eine städtebaulich sinnvolle<br />
Entwicklungspersp-ektive aufzuzeigen.<br />
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage, welche<br />
Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.<br />
b) Von der Durchführung einer frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen<br />
Erörterung wird gern. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen und es wird direkt die öffentliche<br />
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gern.§ 3 Abs. 2<br />
BauGB durchgeführt.<br />
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gern. § 13<br />
Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />
in der Zeit vom 15.08.2013 bis zum 16.09.2013 (einschließlich)<br />
für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer<br />
303- Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />
montags<br />
dienstags<br />
mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00- 15.30 Uhr<br />
von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00-15.30 Uhr<br />
von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00- 15.30 Uhr<br />
von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00- 17.00 Uhr<br />
von 08.30- 12.00 Uhr<br />
Es wird bekannt gemacht, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren<br />
gern. 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach§ 2 Abs. 4 BauGB<br />
geändert werden soll.