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AMTSBLATT - Gemeinde Senden

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<strong>AMTSBLATT</strong><br />

DER<br />

GEMEINDE SENDEN<br />

Jahrgang 2013<br />

Ausgegeben zu <strong>Senden</strong> am 07.08.2013<br />

Ausgabe 9<br />

Amtliches Bekanntmachungsblatt<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Herausgeber: Der Bürgermeister<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Bestellungen sind zu richten an die<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung - Fachbereich I -<br />

Postfach 1251<br />

48303 <strong>Senden</strong><br />

ir 02597/699-0<br />

Abonnementpreis:<br />

Einzelexemplar:<br />

oder kostenlos über das Internet:<br />

www.senden-westf.de<br />

12,00 € jährlich<br />

1,00 €


- 84-<br />

Lfd. Nr. Inhaltsangabe Seite<br />

41 Bekanntmachung betr. 14. Änderung des Bebauungs- 85-87<br />

planes "Bösenseii-Süd"<br />

a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gern.<br />

§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />

BauGB vom 15.08.2013 bis zum 16.09.2013 (einschließlich)<br />

42 Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong>behörde über das Recht 88-89<br />

auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung<br />

von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag<br />

am 22. September 2013<br />

43 Wahlbekanntmachung der am 22. September 2013 in 90-91<br />

der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr stattfindenden Wahl<br />

zum 18. Deutschen Bundestag<br />

44 Bekanntmachung der Netzgesellschaft <strong>Senden</strong> mbH 92<br />

über die Feststellung des Jahresabschlusses und die<br />

Verwendung des Jahresfehlbetrages für das Wirtschaftsjahr<br />

2012 sowie des Ergebnisses der Prüfung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr<br />

2012<br />

45 Bekanntmachung des Wasserverbandes Amelsbüren- 93<br />

Hiltrup betr. Gewässerunterhaltungsarbeiten an den<br />

Gewässern II. Ordnung im Wasserverbandesgebiet<br />

Amelsbüren-Hiltrup<br />

46 Fundsachen 94<br />

- Monat Juni 2013 -<br />

47 Fundsachen 95<br />

-Monat Juli 2013-


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> 85<br />

41<br />

Bekanntmachung<br />

14. Änderung des Bebauungsplanes "Bösenseii-Süd"<br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gern. § 13 a<br />

Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom<br />

15.08.2013 bis zum 16.09.2013 (einschließlich)<br />

a) Der <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 02.07.2013 beschlossen, den Bebauungsplan "Bösenseii-Süd" im<br />

beschleunigten Verfahren gern. 13 a BauGB im Rahmen einer 14. Änderung fortzuschreiben.<br />

Der Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes besteht darin, im Änderungsbereich<br />

bauliche Erweiterungen zu ermöglichen und dadurch eine städtebaulich sinnvolle<br />

Entwicklungspersp-ektive aufzuzeigen.<br />

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage, welche<br />

Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.<br />

b) Von der Durchführung einer frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen<br />

Erörterung wird gern. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen und es wird direkt die öffentliche<br />

Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gern.§ 3 Abs. 2<br />

BauGB durchgeführt.<br />

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gern. § 13<br />

Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />

in der Zeit vom 15.08.2013 bis zum 16.09.2013 (einschließlich)<br />

für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer<br />

303- Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />

montags<br />

dienstags<br />

mittwochs<br />

donnerstags<br />

freitags<br />

von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00- 15.30 Uhr<br />

von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00-15.30 Uhr<br />

von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00- 15.30 Uhr<br />

von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00- 17.00 Uhr<br />

von 08.30- 12.00 Uhr<br />

Es wird bekannt gemacht, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren<br />

gern. 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach§ 2 Abs. 4 BauGB<br />

geändert werden soll.


86 Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung befinden<br />

sich auch auf der Hornepage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> unter folgender Adresse:<br />

www.senden-westf.de -+ auf der Startseite in der linken Leiste auf den Punkt Bauen<br />

und Energie gehen -+ Bauleitplanverfahren anklicken.<br />

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Steilungnahmen<br />

können gern. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />

unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes<br />

ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung werden hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

§ 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen,<br />

sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf<br />

eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />

ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und<br />

dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />

Mangel ergibt.


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> 87<br />

Andage<br />

zur Bekanntmadn.mg vom 31.07.2013<br />

hier:<br />

a) Aufstellungsbeschluss<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit dmch Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB<br />

i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 15.mt2013 bis zum 16.09.2013 (einschließlich)<br />

~ Äm:lerungsbereich des Bebauungsplanes - Maßstab 1: 1 JJOO -<br />

Q<br />

Q<br />

Q<br />

1198<br />

818<br />

10 ?0


88<br />

Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

42<br />

Bekanntmachung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

über das Recht auf Einsicht in das<br />

Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen<br />

für die Wahl zum Deutschen Bundestag<br />

am 22. September 2013<br />

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

wird in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />

montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und<br />

donnerstags von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Bürgerbüro der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>,<br />

Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im<br />

Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die<br />

Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine<br />

Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf<br />

Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im<br />

Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das<br />

Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch<br />

ein Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen<br />

Wahlschein hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom<br />

02.09.2013 bis 06.09.2013 , spätestens am 06.09.2013 bis 16.00 Uhr, bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Senden</strong>, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, Einspruch einlegen. Der Einspruch<br />

kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden:<br />

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens<br />

zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten<br />

hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />

einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die<br />

bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine<br />

Wahlbenachrichtigung.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 127 Coesfeld-Steinfurt II durch<br />

Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch<br />

Briefwahl teilnehmen.<br />

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> 89<br />

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) . wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in<br />

das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013)<br />

oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der<br />

Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013) versäumt hat,<br />

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach §<br />

18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der<br />

Bundeswahlordnung entstanden ist,<br />

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung<br />

erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />

gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis<br />

1<br />

zum 20.09.2013 18.00 Uhr, bei der <strong>Gemeinde</strong>behörde mündlich, schriftlich oder elektronisch<br />

beantragt werden~ Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des<br />

Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zurnutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann<br />

der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein<br />

Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,<br />

kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2<br />

Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines<br />

noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht<br />

nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der<br />

Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

6. Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte<br />

einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,<br />

versehenen roten Wahlbriefumschlag und<br />

ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich,<br />

wenn die Berechtigung zur Empfangnahmeder Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier<br />

Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der <strong>Gemeinde</strong>behörde vor Empfangnahme der<br />

Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person<br />

auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein<br />

so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am<br />

Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere<br />

Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er<br />

kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

48308 <strong>Senden</strong>, den 06. August 2013<br />

Abi.Gem.<strong>Senden</strong> 2013, S. 88-89


90<br />

Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

43<br />

1.<br />

WAHLBEKANNTMACHUNG<br />

Am 22. September 2013<br />

findet_ die<br />

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag<br />

statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> ist in 13 Wahlbezirke eingeteilt. ln den Wahlbenachrichtigungen,<br />

die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08.2013 bis 01.09.013 übersandt werden,<br />

sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat.<br />

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im<br />

Sitzungsraum des Rathauses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>,<br />

zusammen.<br />

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen<br />

Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass<br />

zur Wahl rTJitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des<br />

Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der<br />

zugelassenen Kreiswahlvorschläge · unter Angabe der Partei, sofern sie eine<br />

Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen<br />

außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis<br />

für die Kennzeichnung,<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen<br />

der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links . von der<br />

Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> 91<br />

Der Wähler gibt<br />

seine Erststimme in der Weise ab,<br />

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen<br />

Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem<br />

Bewerber sie gelten soll,<br />

und seine Zweitstimme in der Weise ab,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />

Landesliste sie gelten soll,<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem<br />

besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine<br />

Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung<br />

und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat<br />

Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der<br />

Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der <strong>Gemeinde</strong>behörde zusätzlich einen<br />

amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen<br />

Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im<br />

verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so<br />

rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort<br />

spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§<br />

14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das<br />

Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

Der Versuch ist strafbar(§ 1 O?a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

48308<strong>Senden</strong>,den06.August2013 bl #<br />

/(DefßürgerJTie.lster)<br />

Abi.Gem.<strong>Senden</strong> 2013, S. 90-91


92 Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

44<br />

Bekanntmachung der Netzgesellschaft <strong>Senden</strong> mbH über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

und die Verwendung des Jahresfehlbetrages für das Wirtschaftsjahr<br />

2012 sowie des Ergebnisses der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts<br />

für das Wirtschaftsjahr 2012<br />

Netzgesellschaft <strong>Senden</strong> mbH<br />

Münsterstraße 30<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

Bekanntmachung<br />

des Jahresabschlusses und der Verwendung des Jahresfehlbetrages für das Wirtschaftsjahr<br />

2012 sowie des Ergebnisses der Prüfung des Jahresabschlusses und<br />

des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2012<br />

I. Die Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft <strong>Senden</strong> mbH hat in ihrer<br />

Sitzung am 04.07.2013 folgenden Beschluss gefasst:<br />

1. Die Bilanz zum 31.12.2012 wird genehmigt und festgestellt.<br />

2. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis<br />

zum 31.12.2012 mit Anhang wird genehmigt und festgestellt.<br />

3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 wird genehmigt und festgestellt.<br />

4. Die Geschäftsführung wird für das Jahr 2012 entlastet.<br />

5. Der festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.736,39 € für das Geschäftsjahr<br />

2012 wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />

II. Die mit der Prüfung des Jahrsabschlusses 2012 beauftrage HAHNE Revisionsund<br />

Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, hat in einem Bestätigungsvermerk vom<br />

21.03.2013 Folgendes festgestellt:<br />

"Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung vorgenommenen Erkenntnisse<br />

entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den<br />

ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und<br />

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt<br />

die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar:"<br />

111. Der Jahresabschluss, der Lagebericht 2012 und der Wortlaut des Bestätigungsvermerkes<br />

der HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, werden<br />

gemäß § 108 Absatz 2, Ziffer 1, Buchstabe c) der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bis zur Feststellung des Jahresabschlusses<br />

2012 während der allgemeinen Öffnungszeiten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, Zimmer 213, zur Einsichtnahme verfügbar<br />

gehalten.<br />

<strong>Senden</strong>, 10. Juli 2013<br />

~~~ü~<br />

Abi.Gern.<strong>Senden</strong> 2013, S. 92


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

93<br />

Wasserverband<br />

Amelsbüren-Hiltrup<br />

45 Gewässerunterhaltungsarbeiten im Wasserverbandsgebiet Amelsbüren - Hiltrup<br />

Der Wasserverband Amelsbüren - Hiltrup in Münster kündigt hiermit die Durchführung der<br />

diesjährigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern li. Ordnung im Verbandsgebiet an.<br />

Aufgabe der Gewässenmterhaltung ist es,<br />

einen ordnungsmäßigen Zustand des Gewässers und der Ufer für den Wasserabfluss zu erhalten<br />

und die günstigen Wirkungen des Gewässers für den Naturhaushalt und die Gewässerlandschaft<br />

zu bewahren und zu entwickeln.<br />

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten des Gewässers und seine Anlieger werden daran<br />

erinnert, dass sie die zur Gewässerunterhaltung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen am<br />

Gewässer und auf den Ufergrundstücken zu dulden haben. Die Anlieger haben das auf die<br />

Böschungsoberkante gebrachte RätliDgut zu beseitigen. Sie sind verpflichtet, den entlang der<br />

Böschungsoberkante verlaufenden Unterhaltungsstreifen am Gewässerrand auf 0,80 m Breite<br />

von jeglicher Bewirtschafumg freizuhalten.<br />

Rechtsgrundlage: § 30 Wasserhaushaltsgesetz, § 97 Landeswassergesetz in Verbindung mit der<br />

Verbandssatzung.<br />

gez.<br />

Aloys Mönninghoff<br />

Verbandsvorsteher<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Vorstehendes wird hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Abi.Gem.<strong>Senden</strong> 2013, 5. 93


94 Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

-als örtliche Ordnungsbehörde­<br />

Der Bürgermeister<br />

111- 123-60 <strong>Senden</strong>, 08. Juli 2013<br />

46 ln dem Monat Juni 2013 wurden beim Fachbereich Ordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

folgende Gegenstände als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang nicht ermittelt<br />

werden konnten:<br />

9 Damenräder<br />

4 Herrenräder<br />

1 Motorradjacke<br />

1 Motorradheim<br />

2 Jacken<br />

1 Kanarienvogel<br />

1 Bollerwagen<br />

verschiedene CD's<br />

diverse Schlüssel<br />

Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong><br />

geltend gemacht werden.<br />

Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet:<br />

7 Damenräder<br />

2 Katzen<br />

2 Eheringe<br />

Abi.Gem.<strong>Senden</strong> 2013, S. 94


Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

95<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

-als örtliche Ordnungsbehörde­<br />

Der Bürgermeister<br />

111- 123-60<br />

<strong>Senden</strong>,01.August2013<br />

47 ln dem Monat Juli 2013 wurden beim Fachbereich Ordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

folgende Gegenstände als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang nicht ermittelt<br />

werden konnten:<br />

7 Damenräder<br />

2 Herrenräder<br />

1 Kinderrad<br />

1 Jacke<br />

1 Wellensittich<br />

1 lpad<br />

diverse Schlüssel<br />

Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong><br />

geltend gemacht werden.<br />

Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet:<br />

8 Damenräder<br />

7 Herrenräder<br />

2 Handys<br />

Abi.Gem.<strong>Senden</strong> 2013, S. 95

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