AMTSBLATT - Gemeinde Senden
AMTSBLATT - Gemeinde Senden
AMTSBLATT - Gemeinde Senden
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<strong>AMTSBLATT</strong><br />
DER<br />
GEMEINDE SENDEN<br />
Jahrgang 2013<br />
Ausgegeben zu <strong>Senden</strong> am 07.08.2013<br />
Ausgabe 9<br />
Amtliches Bekanntmachungsblatt<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Herausgeber: Der Bürgermeister<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Bestellungen sind zu richten an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung - Fachbereich I -<br />
Postfach 1251<br />
48303 <strong>Senden</strong><br />
ir 02597/699-0<br />
Abonnementpreis:<br />
Einzelexemplar:<br />
oder kostenlos über das Internet:<br />
www.senden-westf.de<br />
12,00 € jährlich<br />
1,00 €
- 84-<br />
Lfd. Nr. Inhaltsangabe Seite<br />
41 Bekanntmachung betr. 14. Änderung des Bebauungs- 85-87<br />
planes "Bösenseii-Süd"<br />
a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gern.<br />
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2<br />
BauGB vom 15.08.2013 bis zum 16.09.2013 (einschließlich)<br />
42 Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong>behörde über das Recht 88-89<br />
auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung<br />
von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag<br />
am 22. September 2013<br />
43 Wahlbekanntmachung der am 22. September 2013 in 90-91<br />
der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr stattfindenden Wahl<br />
zum 18. Deutschen Bundestag<br />
44 Bekanntmachung der Netzgesellschaft <strong>Senden</strong> mbH 92<br />
über die Feststellung des Jahresabschlusses und die<br />
Verwendung des Jahresfehlbetrages für das Wirtschaftsjahr<br />
2012 sowie des Ergebnisses der Prüfung des Jahresabschlusses<br />
und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr<br />
2012<br />
45 Bekanntmachung des Wasserverbandes Amelsbüren- 93<br />
Hiltrup betr. Gewässerunterhaltungsarbeiten an den<br />
Gewässern II. Ordnung im Wasserverbandesgebiet<br />
Amelsbüren-Hiltrup<br />
46 Fundsachen 94<br />
- Monat Juni 2013 -<br />
47 Fundsachen 95<br />
-Monat Juli 2013-
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> 85<br />
41<br />
Bekanntmachung<br />
14. Änderung des Bebauungsplanes "Bösenseii-Süd"<br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gern. § 13 a<br />
Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom<br />
15.08.2013 bis zum 16.09.2013 (einschließlich)<br />
a) Der <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss des Rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner<br />
Sitzung am 02.07.2013 beschlossen, den Bebauungsplan "Bösenseii-Süd" im<br />
beschleunigten Verfahren gern. 13 a BauGB im Rahmen einer 14. Änderung fortzuschreiben.<br />
Der Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes besteht darin, im Änderungsbereich<br />
bauliche Erweiterungen zu ermöglichen und dadurch eine städtebaulich sinnvolle<br />
Entwicklungspersp-ektive aufzuzeigen.<br />
Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage, welche<br />
Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.<br />
b) Von der Durchführung einer frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen<br />
Erörterung wird gern. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen und es wird direkt die öffentliche<br />
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gern.§ 3 Abs. 2<br />
BauGB durchgeführt.<br />
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gern. § 13<br />
Abs. 2 Nr. 2 BauGB<br />
in der Zeit vom 15.08.2013 bis zum 16.09.2013 (einschließlich)<br />
für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus <strong>Senden</strong> - Zimmer<br />
303- Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:<br />
montags<br />
dienstags<br />
mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00- 15.30 Uhr<br />
von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00-15.30 Uhr<br />
von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00- 15.30 Uhr<br />
von 08.30- 12.00 Uhr und von 14.00- 17.00 Uhr<br />
von 08.30- 12.00 Uhr<br />
Es wird bekannt gemacht, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren<br />
gern. 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach§ 2 Abs. 4 BauGB<br />
geändert werden soll.
86 Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung befinden<br />
sich auch auf der Hornepage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> unter folgender Adresse:<br />
www.senden-westf.de -+ auf der Startseite in der linken Leiste auf den Punkt Bauen<br />
und Energie gehen -+ Bauleitplanverfahren anklicken.<br />
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Steilungnahmen<br />
können gern. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung<br />
unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes<br />
ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung werden hiermit<br />
öffentlich bekannt gemacht.<br />
§ 7 Abs. 6 Satz 1 GO<br />
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen,<br />
sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf<br />
eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />
ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und<br />
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />
Mangel ergibt.
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> 87<br />
Andage<br />
zur Bekanntmadn.mg vom 31.07.2013<br />
hier:<br />
a) Aufstellungsbeschluss<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit dmch Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB<br />
i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom 15.mt2013 bis zum 16.09.2013 (einschließlich)<br />
~ Äm:lerungsbereich des Bebauungsplanes - Maßstab 1: 1 JJOO -<br />
Q<br />
Q<br />
Q<br />
1198<br />
818<br />
10 ?0
88<br />
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
42<br />
Bekanntmachung<br />
der <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />
über das Recht auf Einsicht in das<br />
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen<br />
für die Wahl zum Deutschen Bundestag<br />
am 22. September 2013<br />
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
wird in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />
montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und<br />
donnerstags von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Bürgerbüro der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>,<br />
Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im<br />
Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die<br />
Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine<br />
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf<br />
Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im<br />
Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />
entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das<br />
Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch<br />
ein Datensichtgerät möglich.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen<br />
Wahlschein hat.<br />
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom<br />
02.09.2013 bis 06.09.2013 , spätestens am 06.09.2013 bis 16.00 Uhr, bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Senden</strong>, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, Einspruch einlegen. Der Einspruch<br />
kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden:<br />
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens<br />
zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten<br />
hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />
einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die<br />
bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine<br />
Wahlbenachrichtigung.<br />
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 127 Coesfeld-Steinfurt II durch<br />
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch<br />
Briefwahl teilnehmen.<br />
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> 89<br />
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) . wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in<br />
das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013)<br />
oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der<br />
Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013) versäumt hat,<br />
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach §<br />
18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der<br />
Bundeswahlordnung entstanden ist,<br />
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung<br />
erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />
gelangt ist.<br />
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis<br />
1<br />
zum 20.09.2013 18.00 Uhr, bei der <strong>Gemeinde</strong>behörde mündlich, schriftlich oder elektronisch<br />
beantragt werden~ Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des<br />
Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zurnutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann<br />
der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein<br />
Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,<br />
kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2<br />
Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines<br />
noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.<br />
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht<br />
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der<br />
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />
6. Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte<br />
einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />
einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />
einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,<br />
versehenen roten Wahlbriefumschlag und<br />
ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich,<br />
wenn die Berechtigung zur Empfangnahmeder Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />
Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier<br />
Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der <strong>Gemeinde</strong>behörde vor Empfangnahme der<br />
Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person<br />
auszuweisen.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein<br />
so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am<br />
Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere<br />
Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er<br />
kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
48308 <strong>Senden</strong>, den 06. August 2013<br />
Abi.Gem.<strong>Senden</strong> 2013, S. 88-89
90<br />
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
43<br />
1.<br />
WAHLBEKANNTMACHUNG<br />
Am 22. September 2013<br />
findet_ die<br />
Wahl zum 18. Deutschen Bundestag<br />
statt.<br />
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> ist in 13 Wahlbezirke eingeteilt. ln den Wahlbenachrichtigungen,<br />
die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08.2013 bis 01.09.013 übersandt werden,<br />
sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu<br />
wählen hat.<br />
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr im<br />
Sitzungsraum des Rathauses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>,<br />
zusammen.<br />
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen<br />
Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass<br />
zur Wahl rTJitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des<br />
Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der<br />
zugelassenen Kreiswahlvorschläge · unter Angabe der Partei, sofern sie eine<br />
Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen<br />
außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis<br />
für die Kennzeichnung,<br />
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen<br />
der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links . von der<br />
Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> 91<br />
Der Wähler gibt<br />
seine Erststimme in der Weise ab,<br />
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen<br />
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem<br />
Bewerber sie gelten soll,<br />
und seine Zweitstimme in der Weise ab,<br />
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />
Landesliste sie gelten soll,<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem<br />
besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine<br />
Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung<br />
und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat<br />
Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der<br />
Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder<br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der <strong>Gemeinde</strong>behörde zusätzlich einen<br />
amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen<br />
Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im<br />
verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so<br />
rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort<br />
spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§<br />
14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das<br />
Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
Der Versuch ist strafbar(§ 1 O?a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
48308<strong>Senden</strong>,den06.August2013 bl #<br />
/(DefßürgerJTie.lster)<br />
Abi.Gem.<strong>Senden</strong> 2013, S. 90-91
92 Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
44<br />
Bekanntmachung der Netzgesellschaft <strong>Senden</strong> mbH über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
und die Verwendung des Jahresfehlbetrages für das Wirtschaftsjahr<br />
2012 sowie des Ergebnisses der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts<br />
für das Wirtschaftsjahr 2012<br />
Netzgesellschaft <strong>Senden</strong> mbH<br />
Münsterstraße 30<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
Bekanntmachung<br />
des Jahresabschlusses und der Verwendung des Jahresfehlbetrages für das Wirtschaftsjahr<br />
2012 sowie des Ergebnisses der Prüfung des Jahresabschlusses und<br />
des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2012<br />
I. Die Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft <strong>Senden</strong> mbH hat in ihrer<br />
Sitzung am 04.07.2013 folgenden Beschluss gefasst:<br />
1. Die Bilanz zum 31.12.2012 wird genehmigt und festgestellt.<br />
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis<br />
zum 31.12.2012 mit Anhang wird genehmigt und festgestellt.<br />
3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 wird genehmigt und festgestellt.<br />
4. Die Geschäftsführung wird für das Jahr 2012 entlastet.<br />
5. Der festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.736,39 € für das Geschäftsjahr<br />
2012 wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />
II. Die mit der Prüfung des Jahrsabschlusses 2012 beauftrage HAHNE Revisionsund<br />
Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, hat in einem Bestätigungsvermerk vom<br />
21.03.2013 Folgendes festgestellt:<br />
"Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung vorgenommenen Erkenntnisse<br />
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den<br />
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung<br />
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und<br />
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt<br />
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar:"<br />
111. Der Jahresabschluss, der Lagebericht 2012 und der Wortlaut des Bestätigungsvermerkes<br />
der HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, werden<br />
gemäß § 108 Absatz 2, Ziffer 1, Buchstabe c) der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bis zur Feststellung des Jahresabschlusses<br />
2012 während der allgemeinen Öffnungszeiten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Senden</strong>, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong>, Zimmer 213, zur Einsichtnahme verfügbar<br />
gehalten.<br />
<strong>Senden</strong>, 10. Juli 2013<br />
~~~ü~<br />
Abi.Gern.<strong>Senden</strong> 2013, S. 92
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
93<br />
Wasserverband<br />
Amelsbüren-Hiltrup<br />
45 Gewässerunterhaltungsarbeiten im Wasserverbandsgebiet Amelsbüren - Hiltrup<br />
Der Wasserverband Amelsbüren - Hiltrup in Münster kündigt hiermit die Durchführung der<br />
diesjährigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern li. Ordnung im Verbandsgebiet an.<br />
Aufgabe der Gewässenmterhaltung ist es,<br />
einen ordnungsmäßigen Zustand des Gewässers und der Ufer für den Wasserabfluss zu erhalten<br />
und die günstigen Wirkungen des Gewässers für den Naturhaushalt und die Gewässerlandschaft<br />
zu bewahren und zu entwickeln.<br />
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten des Gewässers und seine Anlieger werden daran<br />
erinnert, dass sie die zur Gewässerunterhaltung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen am<br />
Gewässer und auf den Ufergrundstücken zu dulden haben. Die Anlieger haben das auf die<br />
Böschungsoberkante gebrachte RätliDgut zu beseitigen. Sie sind verpflichtet, den entlang der<br />
Böschungsoberkante verlaufenden Unterhaltungsstreifen am Gewässerrand auf 0,80 m Breite<br />
von jeglicher Bewirtschafumg freizuhalten.<br />
Rechtsgrundlage: § 30 Wasserhaushaltsgesetz, § 97 Landeswassergesetz in Verbindung mit der<br />
Verbandssatzung.<br />
gez.<br />
Aloys Mönninghoff<br />
Verbandsvorsteher<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Vorstehendes wird hiermit<br />
öffentlich bekannt gemacht.<br />
Abi.Gem.<strong>Senden</strong> 2013, 5. 93
94 Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
-als örtliche Ordnungsbehörde<br />
Der Bürgermeister<br />
111- 123-60 <strong>Senden</strong>, 08. Juli 2013<br />
46 ln dem Monat Juni 2013 wurden beim Fachbereich Ordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
folgende Gegenstände als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang nicht ermittelt<br />
werden konnten:<br />
9 Damenräder<br />
4 Herrenräder<br />
1 Motorradjacke<br />
1 Motorradheim<br />
2 Jacken<br />
1 Kanarienvogel<br />
1 Bollerwagen<br />
verschiedene CD's<br />
diverse Schlüssel<br />
Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong><br />
geltend gemacht werden.<br />
Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet:<br />
7 Damenräder<br />
2 Katzen<br />
2 Eheringe<br />
Abi.Gem.<strong>Senden</strong> 2013, S. 94
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
95<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
-als örtliche Ordnungsbehörde<br />
Der Bürgermeister<br />
111- 123-60<br />
<strong>Senden</strong>,01.August2013<br />
47 ln dem Monat Juli 2013 wurden beim Fachbereich Ordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
folgende Gegenstände als gefunden gemeldet, deren Eigentümer bislang nicht ermittelt<br />
werden konnten:<br />
7 Damenräder<br />
2 Herrenräder<br />
1 Kinderrad<br />
1 Jacke<br />
1 Wellensittich<br />
1 lpad<br />
diverse Schlüssel<br />
Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308 <strong>Senden</strong><br />
geltend gemacht werden.<br />
Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet:<br />
8 Damenräder<br />
7 Herrenräder<br />
2 Handys<br />
Abi.Gem.<strong>Senden</strong> 2013, S. 95