2014 - 01 Verschiedene Artikel (3890 MB) - Feuerwehrchronik
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tes Gebiet behandelt. Die Bevölkerung fügte sich<br />
nur widerwillig dieser Einverleibung, die wilhelminische<br />
Politik war nicht dazu angetan, diese Abneigung<br />
zu verkleinern. Viele, insbesondere französischsprachige<br />
Einwohner verließen das Land.<br />
Seit der Reichsgründung verwaltete das Reichskanzleramt<br />
direkt das Land, es trat diese Aufgabe<br />
1876 an ein neu eingerichtetes Reichsamt für Elsaß-Lothringen<br />
in Berlin ab, welches 1879 durch<br />
das Ministerium für Elsaß-Lothringen mit Sitz in<br />
Straßburg ersetzt wurde, geführt von einem<br />
Staatssekretär; als Oberhaupt repräsentierte ein<br />
Reichsstatthalter. Erst im Jahr 1911 bekam Elsaß-Lothringen<br />
den Status eines deutschen Bundesstaates<br />
mit eigener Verfassung und frei gewähltem<br />
Parlament. Erst jetzt war es den anderen<br />
gleichgestellt. Elsaß-Lothringen war als Grenzland<br />
direkt in die Kämpfe des Ersten Weltkriegs von<br />
Beginn an bis zum langen Ende eingebunden.<br />
Nach Inkrafttreten des Waffenstillstands von Compiègne<br />
am 11. November 1918, der u. a. vorsah,<br />
dass Elsaß-Lothringen innerhalb von 15 Tagen zu<br />
räumen ist, erklärte sich der Landtag in Straßburg<br />
zum Nationalrat und rief die souveräne Republik<br />
Elsaß-Lothringen aus. Nach etwa einer Woche<br />
rückten französische Truppen ein und beendeten<br />
die Unabhängigkeit. Der Vertrag von Versailles<br />
regelte die Rückgabe an Frankreich. Die 1871<br />
durch den Anschluss Elsaß-Lothringens verursachten<br />
Grenzänderungen wurden von Frankreich<br />
nach 1918 beibehalten. Die seitherigen Départements<br />
Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle deckensich<br />
mit den im Reichsland geschaffenen Bezirken.<br />
Auch die nach 1871 eingeführte Verwaltungsgliederung<br />
wurde nicht rückgängig gemacht,<br />
so dass die jetzigen Arrondissements den nach<br />
1871 gebildeten Kreisen entsprechen.<br />
DIE FEUERWEHREN IN ELSASS-LOTHRINGEN<br />
Am Vorabend der Revolution verfügte insbesondere<br />
das Elsaß in Organisation und Ausrüstung<br />
über ein fortschrittliches Löschwesen. Besonders<br />
der Bestand an Löschgeräten war üppig. Straßburg<br />
war für den Bau von Feuerspritzen bekannt<br />
und belieferte weite Teile des Landes, selbst bis<br />
Paris, weil „die Straßburger Spritzen den anderen<br />
Herstellern weit überlegen waren“. Bereits um<br />
1750 waren die Spritzen im Elsaß fast ausnahmslos<br />
anstatt mit Wenderohren schon mit genähten<br />
Lederschläuchen versehen.<br />
Die Auflösung des mittelalterlichen Systems der<br />
Zünfte im Jahr 1789 hatte zur Folge, dass dem<br />
bisherigen Löschwesen die tragende Kraft entzogen<br />
wurde. Wohl war durch Gesetz vom 21. Oktober<br />
1789 die Nationalgarde in Stadt und Land,<br />
jeweils mit Angehörigen der ansässigen Bürgerschaft,<br />
errichtet worden, doch fand man in der<br />
Brandbekämpfung nicht gleich zu neuen Strukturen.<br />
Bald passte man sich, teilweise unter Nachdruck<br />
der Behörden, den neuen Verhältnissen an<br />
und bildete vielerorts organisierte freiwillige Feuercorps,<br />
fast immer in Verbindung mit der Nationalgarde.<br />
Die aus Freiwilligen zusammengestellten<br />
Feuercorps bestanden meist aus Bau -<br />
handwerkern und trugen anstatt Waffen Schürze,<br />
Axt und Federbusch. Sie waren vom weiteren<br />
Dienst in der Nationalgarde entbunden, unterstanden<br />
aber dem Befehl des Kapitäns; im Brandeinsatz<br />
übernahm der Bürgermeister die Leitung des<br />
Feuercorps. Mit Einberechnung der drei Municipalcorps<br />
(städtische freiwillige Feuerwehren ohne<br />
Bindung an die Nationalgarde) von Straßburg,<br />
Colmar und Mülhausen, belief sich die Zahl der<br />
elsäßischen Feuercorps im Jahr 1829 auf 17 Feuerwehren.<br />
Erste Gründungen im Gebiet von Elsaß<br />
und Lothringen waren u. a. Diedenhofen (1808),<br />
Straßburg (1810/1832), Metz (1812), Schlettstadt<br />
(1812/1839), Weißenburg (1812/1859), Colmar<br />
(1815/1834), Bischweiler (1819/1857), Hagenau<br />
(1820), Fabrikfeuerwehr in Wesserling, LK Thann<br />
(1822), Mülhausen (1824/1827) Gebweiler und<br />
Thann (1824), Saargemünd (1830), Zabern<br />
(1834). Die gesetzliche Existenz der Sapeurs-<br />
Pompiers (wörtlich: Werker und Pumper) in der<br />
Organisation der Nationalgarde gründete auf dem<br />
königlichen Gesetz vom 22. März 1834. Zögernd,<br />
aber stetig, schritt die Gründung von Feuerwehren<br />
weiter voran. 1852 löste die Regierung unerwartet<br />
die Nationalgarde auf und regelte, dass die durch<br />
die Auflösung mitbetroffene „Companie des Sapeurs-Pompiers“<br />
nun als „Organisation de secour<br />
pour le service des incendies“ (Hilfsorganisation<br />
für den Löschdienst) selbständig weiterzuführen<br />
und mit Uniform zu kleiden und auszurüsten war.<br />
Von 1810 bis zum Ausbruch des Deutsch-Französischen<br />
Krieges 1870 erfolgten allein im Elsaß<br />
115 Gründungen. Die auf Freiwilligkeit aufgebauten<br />
Feuerwehren, besonders die Municipalcorps<br />
in Straßburg, Colmar und Mülhausen zeigten ei-<br />
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Januar <strong>2<strong>01</strong>4</strong><br />
FEUERWEHRCHRONIK