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<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Informations-Magazin <strong>de</strong>r Kommunal-Kassenverwalter <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> Ausgabe 1/2013<br />

Kompetenter Partner <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n, Städte und Landkreise für Zahlungsverkehr,<br />

Rechnungswesen, Liquiditäts- und For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />

SEPA<br />

Letzte Phase <strong>de</strong>r Umstellung eingeleitet<br />

Vollstreckung<br />

Neue Verordnungen<br />

Erfahrungsbericht Inkasso


Inhalt<br />

3<br />

Seite Thema<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

4 Vorwort <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>n<br />

Bernhard Schmaal<br />

5 Verän<strong>de</strong>rungen<br />

im Vorstand<br />

7 Neufassungen <strong>de</strong>r<br />

GmHVO kameral<br />

und doppisch<br />

10 For<strong>de</strong>rungsbewertung<br />

als Managementaufgabe<br />

14 SEPA – letzte Phase<br />

<strong>de</strong>r Umstellung<br />

Seite Thema<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

17 SEPA – FAQ<br />

23 Än<strong>de</strong>rungen im KAG<br />

25 Zwangsvollstreckung:<br />

Reform <strong>de</strong>r<br />

Sachaufklärung<br />

29 Inkasso –<br />

ein Erfahrungsbericht<br />

33 Ehrenna<strong>de</strong>l<br />

für Bernhard Schmaal<br />

35 Vorschau<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Der Vorstand – so erreichen Sie uns<br />

Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r und Fachreferent<br />

für Kassen- und Haushaltsrecht<br />

Bernhard Schmaal<br />

Ostlandring 15<br />

25335 Elmshorn<br />

Telefon: 04121 / 7002294<br />

E-Mail:<br />

bernhard.schmaal@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong><br />

Stellvertreten<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r<br />

und Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer<br />

Karl-August Petersen<br />

Amt Ei<strong>de</strong>rstedt, Welter Straße 1<br />

25836 Garding<br />

Telefon: 04862 / 1000341<br />

Fax: 0431/ 9886644 005<br />

E-Mail:<br />

karl-august.petersen@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sschatzmeister<br />

Uwe Bollbuck<br />

Berliner Ring 116<br />

24610 Trappenkamp<br />

Telefon: 04323 / 3792<br />

E-Mail:<br />

uwe.bollbuck@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong><br />

Beisitzer<br />

Mirko Spieckermann<br />

Zweckverband Ostholstein<br />

Wagrienring 3-13<br />

23730 Neustadt<br />

Telefon: 04561 / 399176<br />

Fax: 04561 / 399289<br />

E-Mail:<br />

mirko.spieckermann@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>


Vorwort 4<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

„Der Jubel über <strong>de</strong>n Jahreswechsel ist auch ziemlich<br />

banal – schließlich kommt ein neues Jahr je<strong>de</strong>s Jahr<br />

wie<strong>de</strong>r. Jahre sind eine ziemlich soli<strong>de</strong> Ware. Sie<br />

wer<strong>de</strong>n pünktlich geliefert, und je<strong>de</strong>s hält, was es<br />

verspricht: Genau ein Jahr, keine Sekun<strong>de</strong> mehr, aber<br />

auch keine Sekun<strong>de</strong> weniger.“<br />

(Gabriel Laub, 1928-98, poln.-dt. Schriftsteller)<br />

Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr 2013 viel Glück<br />

und Erfolg in allen beruflichen und privaten<br />

Belangen.<br />

Die Hauptthemen dieser Ausgabe sind die aktuellen<br />

Entwicklungen im Zahlungsverkehr und die Reform<br />

<strong>de</strong>s Vollstreckungsrechts.<br />

Die nationalen Zahlungssysteme wer<strong>de</strong>n zum 1.<br />

Februar 2014 abgeschaltet. Der Zahlungsverkehr<br />

über die Single Euro Payments Area (SEPA) ist dann<br />

für alle Teilnehmer am Zahlungsverkehr sowohl für<br />

Überweisungen als auch für Lastschriften<br />

verpflichtend.<br />

SEPA betrifft neben <strong>de</strong>m Zahlungsverkehr alle<br />

Bereiche Ihrer Verwaltung. Wir geben Ihnen<br />

praxisnahe Informationen für <strong>de</strong>n in je<strong>de</strong>r Kommune<br />

notwendigen Projektplan. Mit <strong>de</strong>r Vorbereitung und<br />

Umsetzung muss frühzeitig begonnen wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung vollstreckungsrechtlicher<br />

Bestimmungen im Lan<strong>de</strong>sverwaltungsgesetz ist am<br />

1. Januar 2013 in Kraft getreten.<br />

Diese Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärung hat zum Ziel, die<br />

Zwangsvollstreckung zu mo<strong>de</strong>rnisieren und<br />

gleichzeitig zu vereinfachen, um die<br />

Erfolgsausschichten <strong>de</strong>s Verfahrens bei<br />

Wahrung <strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r Beteiligten zu<br />

erhöhen.<br />

Über die bei<strong>de</strong>n Themen wer<strong>de</strong>n wir Sie auf<br />

einer Arbeitstagung am 6. März 2013 vertiefend<br />

informieren. Da alle Bereiche <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

betroffen sind, la<strong>de</strong>n wir neben unseren<br />

Mitglie<strong>de</strong>rn auch alle interessierten Kolleginnen<br />

und Kollegen herzlich ein.<br />

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen<br />

<strong>de</strong>r Lektüre und freue mich auf Ihr Feedback.<br />

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen<br />

Ihr Bernhard Schmaal<br />

Impressum<br />

Informationsbroschüre „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> Aktuell <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Kommunal-Kassenverwalter<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.<br />

Verantwortlich für <strong>de</strong>n Inhalt: Lan<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Kommunal-Kassenverwalter <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V., in Vertretung<br />

Karl-August Petersen.<br />

Layout: Diplom Wirtschaftsingenieur und freier Journalist Joachim Krosta, Elmshorn<br />

Bildnachweis:<br />

Titelfoto: Privat – Illustrationen: Joachim Krosta – Sonstige: Joachim Krosta, Privat


Verän<strong>de</strong>rungen im Vorstand 5<br />

Bärbel Brix von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Henstedt-Ulzburg ist am 31.<br />

Dezember 2012 aus <strong>de</strong>r Mitarbeit im Lan<strong>de</strong>svorstand<br />

ausgeschie<strong>de</strong>n.<br />

Als Expertin für das Vollstreckungsrecht hat Bärbel seit <strong>de</strong>m Jahr 2000<br />

ihr umfangreiches Fachwissen im Bun<strong>de</strong>sausschuss für das<br />

Verwaltungszwangsverfahren eingebracht.<br />

Bärbel hat darüber hinaus auf Lan<strong>de</strong>sebene eine Vielzahl von Initiativen<br />

zur Fortentwicklung <strong>de</strong>s Vollstreckungsrechts und <strong>de</strong>s kommunalen<br />

Abgabengesetzes ergriffen. Dem Innenministerium und <strong>de</strong>m<br />

Städteverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> stand sie in allen<br />

vollstreckungsrechtlichen Fragen kompetent beratend zur Seite.<br />

Bärbel verlässt <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>svorstand aus persönlichen Grün<strong>de</strong>n. Wir<br />

wünschen Bärbel für ihre weitere berufliche Laufbahn viel Erfolg und<br />

ihr persönlich alles Gute.<br />

Nachfolger in diesem Amt wird Mirko Spieckermann vom<br />

Zweckverband Ostholstein. Mirko ist dort als Leiter <strong>de</strong>s<br />

For<strong>de</strong>rungsmanagement und Inkasso tätig.<br />

Mirko ist seit 2008 Beisitzer im Lan<strong>de</strong>svorstand. Er freut sich auf seine<br />

neue Aufgabe und wird sie tatkräftig antreten. In diesem Heft gibt er sein<br />

Debüt mit <strong>de</strong>m Artikel <strong>de</strong>r Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärung. Er wird zu diesem<br />

Thema auch auf unserer Arbeitstagung am 6. März 2013 referieren.<br />

Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit Mirko.<br />

Unsere Beisitzerin im Lan<strong>de</strong>svorstand Ramona Andrews hat zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 2012 ihr Ehrenamt aus persönlichen Grün<strong>de</strong>n<br />

nie<strong>de</strong>rgelegt.<br />

Der Lan<strong>de</strong>svorstand bedankt sich bei Ramona für Ihre Mitarbeit.<br />

Wir wünschen ihr viel Glück und Erfolg für ihre berufliche Tätigkeit und<br />

alles Gute für ihre persönliche Zukunft.


GmHVO 7<br />

Neufassung Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnung<br />

Am 1. Januar 2013 sind die Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnungen-Kameral und -Doppik durch<br />

Neufassung vom 30. August 2012 in Kraft getreten.<br />

Die erfolgten Än<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>r Neufassung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnung-Doppik stellen<br />

wir Ihnen in <strong>de</strong>r letzten Entwurfsfassung dar, die nicht in je<strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>r Endfassung entspricht. Sie<br />

soll lediglich eine Hilfestellung sein, um die erfolgten Än<strong>de</strong>rungen einfacher i<strong>de</strong>ntifizieren zu können. Die<br />

Angaben fin<strong>de</strong>n Sie im Internet unter http://www.kommunal<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>/in<strong>de</strong>x.php?article_id=184<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n sind die geän<strong>de</strong>rten Vorschriften zur Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnungen-Kameral kurz<br />

zusammengestellt:<br />

Zu § 2 – Bestandteile <strong>de</strong>s<br />

Haushaltsplanes, Anlagen<br />

Abs. 2 Nr. 5: In Nr. 5 ist neu bestimmt, dass eine<br />

etwaig erlassene Hebesatzsatzung <strong>de</strong>m<br />

Haushaltsplan beizufügen ist.<br />

Abs. 3 Nr. 5: Hier wird <strong>de</strong>r § 19 b <strong>de</strong>s Gesetzes über<br />

kommunale Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>taillierten<br />

Fundstelle im Gesetz dargestellt.<br />

Zu § 3 – Vorbericht<br />

Die alte Nr. 2 mit <strong>de</strong>r Darstellung <strong>de</strong>s<br />

voraussichtlichen Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n und<br />

kreditähnlichen Rechtsgeschäfte zu Beginn <strong>de</strong>s<br />

Haushaltsjahres ist gestrichen.<br />

Neu eingefügt ist die Nr. 7 mit <strong>de</strong>r Übersicht zu<br />

geplanten Ausgaben für Investitionen und<br />

Investitionsför<strong>de</strong>rungsmaßnahmen in <strong>de</strong>n letzten<br />

drei abgeschlossenen Haushaltsjahren, im Vorjahr<br />

und im Haushaltsjahr und <strong>de</strong>ren Abwicklung (vgl.<br />

Muster in Anlage 10 <strong>de</strong>r Ausführungsanweisung).<br />

Die Nr. 10 ist redaktionell angepasst.<br />

Nr. 16 umfasst neu die Darstellung <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r Verbindlichkeiten und Kredite für die<br />

Son<strong>de</strong>rvermögen,<br />

Gesellschaften,<br />

Kommunalunternehmen und Anstalten <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>.<br />

Nr. 17 ist neu eingefügt und regelt die Darstellung<br />

<strong>de</strong>r geplanten Ausgaben für Investitionen und<br />

Investitionsför<strong>de</strong>rungsmaßnahmen für die<br />

Son<strong>de</strong>rvermögen, Gesellschaften, Kommunalunternehmen<br />

und Anstalten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>.<br />

Die Nr. 16 alter Fassung wird die Nr. 18 neuer<br />

Fassung und ist erweitert um die Darstellung <strong>de</strong>r<br />

Gesamtverschuldung in <strong>de</strong>n drei nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Jahren.<br />

Zu § 4 – Gesamtplan<br />

Die Finanzierungsübersicht (alte Nr. 4) entfällt<br />

künftig.<br />

Zu § 11 – Kostenrechnen<strong>de</strong> Einrichtungen<br />

In Abs. 1 wird neu die Auflösung von Zuweisungen<br />

und Zuschüssen bestimmt. Eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Anpassung erfolgt in Abs. 3 zur entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Berücksichtigung aufgelöster Zuweisungen und<br />

Zuschüsse bei <strong>de</strong>r Verzinsung.<br />

Abs. 3 – hier: Schulen sind wie kostenrechnen<strong>de</strong><br />

Einrichtungen zu führen – entfällt.<br />

Der Abs. 4 ist insgesamt neu gefasst. Die Bereiche,<br />

für die angemessene Abschreibungen zu<br />

veranschlagen sind, sind neu geregelt und im<br />

erheblichen Umfang erweitert. Zu diesen Bereichen<br />

zählen neben an<strong>de</strong>ren das Straßennetz, Wohnbauten,<br />

Schulen, Kin<strong>de</strong>r- und Jugen<strong>de</strong>inrichtungen, sonstige<br />

Betriebs- und Geschäftsgebäu<strong>de</strong> sowie sonstiges<br />

Infrastrukturvermögen.


GmHVO 9<br />

Zu § 17 – Deckungsfähigkeit<br />

Das Wort „Personalausgaben“ ist in Abs. 1<br />

gestrichen.<br />

Zu § 19 – Allgemeine Rücklage<br />

und Son<strong>de</strong>rrücklage<br />

In Abs. 4 Nr. 13 sind die Verweise auf das<br />

Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetz angepasst.<br />

Zu § 32 – Nachtragshaushaltsplan<br />

Die Absätze 3 bis 5 sind neu bzw. neu gefasst. Dem<br />

Nachtragshaushaltsplan ist künftig ein Vorbericht<br />

beizufügen; die Bestandteile <strong>de</strong>s Vorberichtes sind<br />

bestimmt. Wesentliche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Einnahmen<br />

und Ausgaben sind darzustellen und die Übersichten<br />

<strong>de</strong>s Vorberichtes sind aufzunehmen, wenn<br />

Verän<strong>de</strong>rungen durch <strong>de</strong>n Nachtragshaushalt<br />

erfolgen. Erweitert sind die Bestimmungen zu<br />

Anlagen, die <strong>de</strong>m Nachtragshaushaltsplan<br />

beizufügen sind.<br />

Zu § 36 – Nachweis von Vermögen<br />

Abs. 3 bis 5 sind geän<strong>de</strong>rt bzw. neu eingefügt. Der<br />

Verweis zum Einkommensteuergesetz ist <strong>de</strong>tailliert<br />

bezeichnet. Die Anpassung <strong>de</strong>r Regelung an <strong>de</strong>n neu<br />

eingefügten gem. § 11 Abs. 4 GemHVO-K. ist<br />

aufgenommen.<br />

Zu § 37 – Bestandteile <strong>de</strong>r Jahresrechnung<br />

In Abs. 4 ist die Vorlagepflicht gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong> in die Verordnung<br />

aufgenommen. Die Vorlagefrist ist verlängert bis<br />

zum 1. Mai <strong>de</strong>s Folgejahres.<br />

Zu § 45 – Übergangsregelung<br />

Die Übergangsregelung bezieht sich auf <strong>de</strong>n neuen<br />

und erweiterten Bereich <strong>de</strong>s abzuschreiben<strong>de</strong>n<br />

Vermögens gem. § 11 Abs. 4 und § 36 Abs. 3. Es<br />

wird eine Übergangsfrist vom 1. 1.2013 bis zum<br />

31.12.2015 festgelegt.


Titel-Thema 10<br />

Doppische For<strong>de</strong>rungsbewertung<br />

als Wirkungsfeld <strong>de</strong>s kommunalen<br />

For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />

In <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz zeigt <strong>de</strong>r Kaufmann seine<br />

For<strong>de</strong>rungen gegenüber Dritten als<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong>. Neben Fragen <strong>de</strong>r<br />

Bilanzierungsfähigkeit, <strong>de</strong>r Periodisierung sowie<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Betrachtungsweise stehen<br />

immer wie<strong>de</strong>r Bewertungsfragen im Mittelpunkt <strong>de</strong>r<br />

Bilanzierung. Sowohl im Rahmen <strong>de</strong>r Zugangs- wie<br />

auch anlässlich späterer Folgebewertungen muss<br />

einem <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach bilanzierungsfähigen<br />

Vermögensgegenstand ein bestimmter Geldbetrag<br />

zugeordnet wer<strong>de</strong>n (allg. hierzu<br />

Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 11. Aufl.,<br />

Düsseldorf 2011, S. 185). Eine offene For<strong>de</strong>rung<br />

etwa muss bewertet wer<strong>de</strong>n. Für Zwecke <strong>de</strong>r<br />

kaufmännischen Rechnungslegung geschieht dies<br />

nach Maßgabe bestimmter Bilanzprinzipien<br />

(Vorsichtsprinzip, Nie<strong>de</strong>rstwertprinzip) und in<br />

Verfolgung bestimmter Bilanzzwecke<br />

(Ausschüttungsbemessung, Gläubigerschutz,<br />

Steuerbemessung).<br />

kameralen Orientierung an reinen Zahlungsströmen<br />

einen Beitrag zur intergenerativen Gerechtigkeit<br />

leisten. Die Notwendigkeit, Abschreibungen erwirtschaften<br />

zu müssen, soll eine Verschuldung zu<br />

Lasten künftiger<br />

Die Prinzipien <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsbilanzrechts sind mit <strong>de</strong>r<br />

Einführung <strong>de</strong>r Doppik auch für das öffentliche<br />

Rechnungswesen maßgeblich gewor<strong>de</strong>n. Diese<br />

Prinzipien sollen eine <strong>de</strong>n tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechen<strong>de</strong> Darstellung <strong>de</strong>r<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

gewährleisten. Gläubigerschutz und Grundsatz <strong>de</strong>r<br />

Unternehmensfortführung verlangen eine<br />

vorsichtige Bilanzierung, die Erträge möglichst spät,<br />

Risiken hingegen möglichst früh abbil<strong>de</strong>t<br />

(Imparitätsprinzip) und bereits realisierte Erträge<br />

perio<strong>de</strong>nübergreifend künftigen Aufwendungen<br />

zuordnet (Alimentationsprinzip). Eine kommunale<br />

Steuerung, die sich am tatsächlichen gemeindlichen<br />

Ressourcenverbrauch orientieren soll, ist mithin<br />

eher auf doppische, <strong>de</strong>nn auf kamerale Prinzipien<br />

verwiesen. Die Verwaltungsdoppik je<strong>de</strong>nfalls will<br />

mit <strong>de</strong>r Betonung <strong>de</strong>s Ressourcenverbrauchskonzeptes<br />

und im Abrücken von <strong>de</strong>r<br />

Generationen unmöglich<br />

machen.<br />

Zwar ist die staatliche Doppik seit einiger Zeit unter<br />

Druck geraten. Ihre Sinnhaftigkeit wird in vielerlei<br />

Hinsicht angezweifelt. Längst nicht überall ist sie<br />

noch zwingend. Zu<strong>de</strong>m konterkarieren<br />

divergieren<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>srechte die angestrebte<br />

bun<strong>de</strong>sweite Vergleichbarkeit kommunaler<br />

Abschlüsse. Gleichwohl bleibt die Doppik wichtig,<br />

nicht zuletzt als Instrument und Wirkungsfeld eines


Titel-Thema 11<br />

guten<br />

For<strong>de</strong>rungsmanagements.<br />

öffentlichen<br />

Dies erscheint für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r<br />

doppischen For<strong>de</strong>rungsbewertung<br />

beson<strong>de</strong>rs sinnfällig:<br />

Wo nach Prinzipien von<br />

Bilanzwahrheit und<br />

Bilanzklarheit Abwertungsbedarfe<br />

gezeigt wer<strong>de</strong>n, können Vollstreckungsressourcen<br />

optimal eingesetzt und gelenkt wer<strong>de</strong>n. Offene<br />

For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Umlaufvermögens sind in<br />

Anwendung <strong>de</strong>s strengen Nie<strong>de</strong>rstwertprinzips mit<br />

einem im Verhältnis zum bescheidförmig titulierten<br />

Betrag niedrigeren beizulegen<strong>de</strong>n Wert am<br />

Abschlussstichtag anzusetzen (hierzu grundsätzlich<br />

Henkes, Der Jahresabschluss kommunaler<br />

Gebietskörperschaften, Berlin 2008, S. 320 m.w.N.).<br />

Diese Wertung <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsbilanzrechts (§ 253 Abs.<br />

4 S. 2 HGB) entspricht <strong>de</strong>n verwaltungsdoppischen<br />

Regelungen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn (vgl. etwa § 43 Abs. 8<br />

GemHVO-Doppik <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>). Für die<br />

Bemessung <strong>de</strong>r zu Grun<strong>de</strong> zu legen<strong>de</strong>n<br />

Bewertungseinheiten gilt ein pragmatischer Ansatz.<br />

Wohl legt das Han<strong>de</strong>lsbilanzrecht wegen seines<br />

Wahrheitsanspruches großen Wert auf das<br />

Prinzip <strong>de</strong>r Einzelbewertung und steht<br />

Saldierungen und Aufrechnungen je<strong>de</strong>r<br />

Art skeptisch gegenüber (vgl. etwa §<br />

246 Abs. 2 HGB). So betont etwa<br />

auch § 38 Abs. 4<br />

SächsKomHVO-Doppik für<br />

For<strong>de</strong>rungen im<br />

Umlaufvermögen das<br />

Prinzip <strong>de</strong>r Einzelwertberichtigung.<br />

An<strong>de</strong>rerseits<br />

darf das Gebot <strong>de</strong>r<br />

Einzelbewertung nicht formal<br />

durchgeführt und als<br />

Selbstzweck verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

(vgl. Moxter, Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Rechnungslegung,<br />

Düsseldorf 2003, S. 27).<br />

Bewertungsverfahren, die mit Pauschalisierungen<br />

arbeiten, sind seit jeher Bestandteil <strong>de</strong>r anerkannten<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Auch<br />

das Recht <strong>de</strong>r Verwaltungsdoppik verweist neben<br />

<strong>de</strong>r Einzelwertberichtigung auf das Institut <strong>de</strong>r<br />

Pauschalwertberichtigung (so etwa § 38 Abs. 4<br />

SächsKomHVO-Doppik, vgl. hierzu Trommer, Der<br />

Umstellungsprozess auf die Doppik – ein<br />

(selbst)lernen<strong>de</strong>s System?, in: KKZ 10/2012, 223,<br />

226 und allg. Bertram/Kessler, in: Haufe HGB-<br />

Bilanz-Kommentar, 2. Aufl., Freiburg 2010, § 253<br />

Anm. 296 ff.). In <strong>de</strong>r Bilanzierungspraxis hat sich<br />

eine Trias aus Einzelwertberichtigung, pauschaler


Titel-Thema 12<br />

Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung<br />

etabliert. Zu beachten ist freilich, dass<br />

die kumulierte Anwendung dieser<br />

Wertbereinigungsverfahren in <strong>de</strong>r Regel auf<br />

bewertungssystematische Be<strong>de</strong>nken stoßen muss.<br />

Dass die Werthaltigkeit von länger außenstehen<strong>de</strong>n,<br />

teils in <strong>de</strong>r Vollstreckung befindlichen For<strong>de</strong>rungen<br />

beeinträchtigt ist, liegt auf <strong>de</strong>r Hand. Für die<br />

Bewertung als Zuordnung eines bestimmten<br />

Geldbetrages zu einem bestimmten<br />

Vermögensgegenstand braucht es freilich<br />

operationalisierbarer Parameter, die die<br />

Bestimmung <strong>de</strong>s jeweils beizulegen<strong>de</strong>n niedrigeren<br />

Wertes nachvollziehbar steuern. Die<br />

Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> erweist sich insoweit als<br />

geborene For<strong>de</strong>rungsbewerterin. In<br />

Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> und Kasse ist eine Vielzahl<br />

for<strong>de</strong>rungs- und schuldnerbezogener Daten<br />

akkumuliert, die authentische Signale für die<br />

Werthaltigkeit von For<strong>de</strong>rungen liefern können.<br />

Diese Daten müssen im Rahmen <strong>de</strong>r pauschalen<br />

Einzelwertberichtigung nach Risikoklassen<br />

arrangiert wer<strong>de</strong>n. Auf Risikoklassenebene kann<br />

dann nach Maßgabe individualgemeindlicher<br />

Erfahrungen ein einheitlicher, also pauschaler<br />

Wertberichtigungssatz zur Anwendung gelangen.<br />

Definitionsmerkmale von Risikoklassen wer<strong>de</strong>n in<br />

erster Linie Aspekte wie For<strong>de</strong>rungs- bzw.<br />

Einnahmeart, For<strong>de</strong>rungsalter und For<strong>de</strong>rungshöhe<br />

sein. Auch ein differenziertes System <strong>de</strong>r<br />

For<strong>de</strong>rungsbewertung,<br />

welches mehrere<br />

Definitionsmerkmale von<br />

Risikoklassen logisch<br />

miteinan<strong>de</strong>r verschränkt, ist<br />

<strong>de</strong>nkbar. Mo<strong>de</strong>lle <strong>de</strong>r<br />

doppischen For<strong>de</strong>rungsbewertung<br />

wer<strong>de</strong>n<br />

sich sachgerechterweise<br />

stets an <strong>de</strong>r individuellen<br />

Schuldnerstruktur einer<br />

Kommune und <strong>de</strong>ren sozioökonomischen<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

orientieren<br />

müssen. Zu<strong>de</strong>m sollte ein<br />

zu tief geglie<strong>de</strong>rtes System<br />

von Risikoklassen und<br />

Bewertungskategorien vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Handreichungen geben hier oft indirekt die<br />

jeweiligen Lan<strong>de</strong>srechte (vgl. etwa<br />

For<strong>de</strong>rungsspiegel zu § 51 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO-<br />

Doppik <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>, in:<br />

Ausführungsanweisung zur GemHVO-Doppik<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> als Run<strong>de</strong>rlass <strong>de</strong>s<br />

Innenministeriums vom 31.08.2012, IV 305 –<br />

163.118.5.2).<br />

Zu Recht wird betont, dass das in<br />

Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> und Kasse vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Wissen über For<strong>de</strong>rungen und Schuldner für<br />

Zwecke <strong>de</strong>s For<strong>de</strong>rungsmanagements und <strong>de</strong>r<br />

For<strong>de</strong>rungsbewertung systematisch erfasst und<br />

vorgehalten wer<strong>de</strong>n muss. Hierzu bedarf es eines<br />

professionellen IT-gestützten Informations- und<br />

Dokumentenmanagementsystems (wissensbasiertes<br />

For<strong>de</strong>rungsmanagement) und nicht zuletzt einer<br />

IT-Vollstreckungslösung, die bewertungssensitive<br />

Daten gera<strong>de</strong> auch im Hinblick auf ihre<br />

Auswertbarkeit für Zwecke <strong>de</strong>r doppischen<br />

For<strong>de</strong>rungsbewertung erfasst und verarbeitbar<br />

vorhält (hierzu Römer, Zielgerichtetes<br />

systematisches For<strong>de</strong>rungsmanagement, in: KKZ<br />

10/2012, S. 217 ff.)<br />

Dieser Bericht wur<strong>de</strong> verfasst von:<br />

Jens Lange, Leiter DATA-team Aka<strong>de</strong>mie,<br />

DATA-team GmbH, Leipzig


Titel-Thema 14<br />

SEPA: Letzte Run<strong>de</strong> eingeleitet<br />

Die erste Ausgabe <strong>de</strong>s „ <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

aktuell“ im Jahr 2011 hat sich überwiegend<br />

mit <strong>de</strong>m Thema SEPA auseinan<strong>de</strong>rgesetzt.<br />

Auf unserer Lan<strong>de</strong>arbeitstagung im Jahr 2012 hat<br />

Herr Heise von <strong>de</strong>r UniCredit Group zu diesem<br />

Thema referiert. Auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s<br />

Fachverban<strong>de</strong>s im Internet (Adresse:<br />

www.kommunal<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>) kann man sich<br />

unter <strong>de</strong>r Rubrik „Fachthemen“ auch einiges anlesen<br />

und herunterla<strong>de</strong>n. Auch in <strong>de</strong>n Ausgaben <strong>de</strong>r KKZ<br />

gab es in <strong>de</strong>n Jahren 2011 und 2012 einige<br />

Informationen und Beiträge. Die Uhr bis zu <strong>de</strong>r<br />

endgültigen Umstellung vom bisherigen<br />

Lastschriftverfahren hin zum SEPA-<br />

Lastschriftverfahren am 1.Februar 2014 tickt<br />

unaufhaltsam.<br />

Welche Schritte und welche Fragen sind nun also<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Verwaltung einzuleiten und zu<br />

beantworten?<br />

Hier nun einige exemplarische Beispiele:<br />

Gibt es schon eine Gläubiger ID für unsere<br />

Verwaltung?<br />

Habe ich mit meiner Hausbank/en schon einen<br />

Kun<strong>de</strong>nvertrag geschlossen?<br />

Welche Abteilungen/ Fachämter<br />

/Eigenbetriebe sind vom Zahlungsverkehr in<br />

irgen<strong>de</strong>iner Form betroffen?<br />

Ähnlich wie bei <strong>de</strong>r Umstellung <strong>de</strong>r EDV zur<br />

Jahrtausendwen<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Umstellung von <strong>de</strong>r D-Mark<br />

zum Euro sollte aber auch dieses Thema in <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung nicht unterschätzt wer<strong>de</strong>n und die<br />

Kommunalkassen sollten dieses Thema nicht<br />

einseitig nur bei sich platzieren.<br />

Die Umstellung auf das Verfahren SEPA tangiert<br />

die gesamte Verwaltung, und von daher sollte es<br />

schon eine kleine Projektgruppe aus <strong>de</strong>r gesamten<br />

Verwaltung sein, die sich mit diesem Thema<br />

beschäftigt.<br />

Seit Beginn <strong>de</strong>r Einführung von SEPA hat sich<br />

auch zu diesem Thema einiges getan und sogar<br />

zum positiven geän<strong>de</strong>rt als da wäre zu nennen:<br />

Möglichkeit <strong>de</strong>r Umwandlung <strong>de</strong>r<br />

bestehen<strong>de</strong>n Einzugsermächtigungen für das<br />

SEPA-Verfahren<br />

Reduzierung <strong>de</strong>r Einreichungstage auf D+1<br />

(wahrscheinlich endgültige Umsetzung in<br />

2013)<br />

Möglichkeit <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>r Pre-<br />

Noticification Tage.


Titel-Thema 15<br />

Soll ich einen Umstellungszeitplan erstellen?<br />

Welche Formulare/Vordrucke sind<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r IBAN und BIC noch zu<br />

än<strong>de</strong>rn?<br />

Ist mein EDV-Fachverfahren schon SEPAfähig?<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Lastschriften aber<br />

auch <strong>de</strong>r Überweisungen!!!!!<br />

Wie wan<strong>de</strong>l ich meine bestehen<strong>de</strong>n<br />

Kontoverbindungen in IBAN und BIC um<br />

(siehe EDV-Fachverfahren)?<br />

Führe ich ein Rahmen- o<strong>de</strong>r Einzelmandat<br />

ein?<br />

Wie informiere ich meine Abgaben-<br />

/Steuerpflichtigen und Sonstige, bei <strong>de</strong>nen ich<br />

Abbuchungen tätige (Auskunft<br />

Einwohnermel<strong>de</strong>amt, Mieten, Pachten etc.)?<br />

Wie führe ich meine Verpflichtung auf <strong>de</strong>n<br />

Hinweis <strong>de</strong>r Pre-Notification aus? Durch ein<br />

separates Hinweisschreiben o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m<br />

Bescheid?<br />

Wie verwalte ich künftig meine alten<br />

Einzugsermächtigungen und künftigen<br />

Kombimandate und Mandate<br />

(Mandatsverwaltung)? Was kann ich<br />

rechtssicher einscannen / digitalisieren?<br />

Führen wir das SEPA mit eine kleinen<br />

Projektgruppe mit einem Verantwortlichen<br />

ein?<br />

Habe ich noch weitere kommunale<br />

Eigenbetriebe o<strong>de</strong>r Verbän<strong>de</strong>, die ein eigenes<br />

Konto haben und auch noch auf das Thema<br />

SEPA vorbereitet wer<strong>de</strong>n müssen?<br />

Dies sind nur einige Fragen die sich Je<strong>de</strong>r stellen<br />

und auch beantworten sollte.<br />

Da <strong>de</strong>r Platz in diesem Heft sicherlich nicht<br />

ausreichen wür<strong>de</strong> um alles zu erläutern und auch<br />

die FAQ´s noch nicht die letzten Fragen und<br />

Antworten sind, wird es auf <strong>de</strong>r „Frühjahrstagung“<br />

in Neumünster am Mittwoch, <strong>de</strong>m 6.März 2013,<br />

noch einmal eine intensive Information seitens <strong>de</strong>s<br />

Fachverban<strong>de</strong>s geben.<br />

Zu dieser Veranstaltung sind dann auch alle in<br />

Ihrem Hause verantwortlichen Personen<br />

(Verwaltungsleitung, Kämmerer, Steueramt etc.)<br />

eingela<strong>de</strong>n.<br />

Geplant sind dann zwei Referate am Vormittag.<br />

Das erste Referat wird sich mit <strong>de</strong>r praktischen<br />

Umsetzung (kleiner Projektplan) in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

beschäftigen und das zweite Referat dann noch<br />

einmal mit <strong>de</strong>m Thema aus Sicht <strong>de</strong>r Bank<br />

(wichtige Kriterien).<br />

Wer jetzt noch Fragen, Wünsche aber auch<br />

Anregungen hat, kann sich gern per E-Mail an<br />

folgen<strong>de</strong> Adresse wen<strong>de</strong>n:<br />

karl-august.petersen@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>.


Titel-Thema 17<br />

SEPA – Fragen und Antworten<br />

aus <strong>de</strong>r Praxis<br />

I<br />

n <strong>de</strong>r Praxis gibt es immer wie<strong>de</strong>r<br />

Fragen die sich je<strong>de</strong>r stellt. In <strong>de</strong>m<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Artikel wer<strong>de</strong>n häufig<br />

gestellte Fragen nun in Form von FAQ´s<br />

an <strong>de</strong>n SEPA-Experten <strong>de</strong>r UniCredit Bank<br />

AG Herrn Markus Heise gestellt und<br />

beantwortet.<br />

In <strong>de</strong>m Ursprungsbescheid (Steuer-<br />

/Abgabenbescheid) wur<strong>de</strong> geschrieben, dass zu<br />

<strong>de</strong>n fälligen Terminen abgebucht wird. Einer<br />

dieser Termine ist <strong>de</strong>r 15. Mai 20xx. Aufgrund<br />

technischer Probleme schafft die Verwaltung es<br />

aber nicht die Lastschrift 2 bzw. 5 Tage vorher<br />

einzureichen. Kann auch 1 bis ?? Tage später<br />

abrufen wer<strong>de</strong>n? Gibt es hierfür<br />

Formulierungen?<br />

An dieser Stelle zunächst ein vorsorglicher<br />

Hinweis: Die Fristen von 5 bzw. 2<br />

(Bankarbeits-)Tagen vor Buchungs-<br />

(=Fälligkeits-)Datum bei SEPA-Basislastschriften<br />

beziehen sich auf <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />

zwischen <strong>de</strong>n Banken. Bitte<br />

berücksichtigen Sie bei <strong>de</strong>r Einreichung<br />

unbedingt die individuellen Einreichungszeiten<br />

Ihrer jeweiligen Hausbank - am besten<br />

fragen Sie direkt nach!<br />

(Die Annahmezeiten <strong>de</strong>r HypoVereinsbank<br />

fin<strong>de</strong>n Sie z.B. im Internet unter<br />

hvb.<strong>de</strong>/cutoff.)<br />

Aus diesem Hinweis ergibt sich fast<br />

zwangsläufig die Antwort auf Ihre Frage.<br />

Da die Banksysteme <strong>de</strong>r Einreicherbank<br />

(1. Inkassostelle) eine SEPA-Lastschrift-<br />

Dateieinreichung in Abhängigkeit vom<br />

darin enthaltenen „Sequenztyp“ (Einmal-,<br />

Erst-, Folge-, letzte Lastschrift) auf die Einhaltung<br />

genau dieser Frist (Differenz Einreichungsdatum-Fälligkeitsdatum)<br />

prüfen, wür<strong>de</strong> eine Einreichung, die diese<br />

Frist nicht mehr beinhaltet, direkt abgelehnt<br />

wer<strong>de</strong>n. Es ist eine Neuerstellung<br />

und Neueinreichung <strong>de</strong>r Datei erfor<strong>de</strong>rlich<br />

- dann wie<strong>de</strong>r mit ausreichend zeitlichem<br />

Vorlauf.<br />

Es kann natürlich sein, dass Ihre Bank, so<br />

wie wir, hierfür einen beson<strong>de</strong>ren Service<br />

anbietet. Wenn unsere Systeme feststellen,<br />

dass solch eine Datei „zu spät“ eingereicht<br />

wor<strong>de</strong>n ist, können wir unter<br />

bestimmten Voraussetzungen und nach<br />

Rücksprache mit <strong>de</strong>m Auftraggeber das<br />

Fälligkeitsdatum in <strong>de</strong>n Zahlungsdatensätzen<br />

hochsetzen.<br />

Dies entbin<strong>de</strong>t Sie allerdings nicht von <strong>de</strong>r<br />

Verpflichtung, dann für das neue Belastungsdatum<br />

auch wie<strong>de</strong>r eine neue Pre-<br />

Notification zu versen<strong>de</strong>n.<br />

Bestimmte Formulierungen gibt es hierfür<br />

nicht.<br />

Es wur<strong>de</strong> pünktlich abgebucht, aber das Konto<br />

war zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt nicht ge<strong>de</strong>ckt. Der Kun<strong>de</strong><br />

informiert die Verwaltung, dass wie<strong>de</strong>r<br />

Deckung auf <strong>de</strong>m Konto ist und bittet um<br />

Abbuchung. Muss die Verwaltung wie<strong>de</strong>r eine<br />

Vorankündigung versen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r reicht ein<br />

Aktenvermerk, dass <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> selbst um<br />

Abbuchung gebeten hat?<br />

Grundsätzlich ist für das neue Belastungsdatum<br />

auch wie<strong>de</strong>r eine neue Pre-Notification<br />

zu erstellen. Im englischen<br />

Originaltext heißt es dazu: „The notification<br />

provi<strong>de</strong>d by the Creditor to the Debtor<br />

of the amount and time schedule prior<br />

to the date on which the <strong>de</strong>bits are to be<br />

collected. The notice can be provi<strong>de</strong>d as a<br />

separate piece of information, or via inclusion<br />

in a regular statement, bill, or invoice.“<br />

Wenn ich mich also wortwörtlich hieran<br />

halte, muss ich <strong>de</strong>m Zahlungspflichtigen


Titel-Thema 19<br />

tatsächlich eine neue Pre-Notification zuschicken.<br />

Einige Kommentierungen sagen<br />

aber auch heute schon, dass die Form <strong>de</strong>r<br />

Pre-Notification freigestellt ist, eine mündlich<br />

Information <strong>de</strong>mnach ausreichen<br />

könnte. Sollte also <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> bei Ihnen<br />

anrufen und um erneute Abbuchung bitten,<br />

dann wäre nur wichtig, dass Sie ihm in<br />

diesem Telefonat bereits das exakte neue<br />

Belastungsdatum nennen und dieses dann<br />

auch in <strong>de</strong>n Zahlungsdatensatz (Lastschrift)<br />

eintragen.<br />

Kann <strong>de</strong>r Gläubiger die Zeichen ZZZ in<br />

meiner Gläubiger ID selbst belegen z.B. mit<br />

<strong>de</strong>r statistischen Kennziffer?<br />

Ja, diese Stellen <strong>de</strong>r Gläubiger I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />

stehen Ihnen für eine individuelle<br />

Belegung frei zur Verfügung. Im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Zahlungsverkehrs/Clearing<br />

wird auf diese Stellen nicht geprüft.<br />

Braucht eine amtsangehörige Gemein<strong>de</strong> eine<br />

eigene Gläubiger ID, wenn für sie durch die<br />

Amtskasse aufgrund von Verträgen, die<br />

<strong>de</strong>r Bürgermeister geschlossen hat (z.B.<br />

Mieten, Pachten ,Verkauf Schred<strong>de</strong>rgut<br />

etc.), beim Schuldner abgebucht wird?<br />

Das Geld fließt auf das Konto <strong>de</strong>r<br />

Amtskasse.<br />

Die Antwort auf diese Frage ist<br />

nicht ganz trivial - spielen hier doch<br />

auch solche Dinge wie<br />

„wirtschaftlich Berechtigter“ eine<br />

Rolle.<br />

(Hierauf sollte allerdings bereits im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Kontoeröffnung geachtet wer<strong>de</strong>n.)<br />

Grundsätzlich verhält es sich so:<br />

„Fall 1“<br />

- Konto lautet auf die Amtskasse (u.U.<br />

„wegen Gemein<strong>de</strong>...“)<br />

- Mandat zwischen Amtskasse und Debitor<br />

(mit CI <strong>de</strong>r Amtskasse)<br />

- Einzug auf Konto <strong>de</strong>r Amtskasse mit CI <strong>de</strong>r<br />

Amtskasse<br />

„Fall 2“<br />

- Konto lautet direkt auf die Gemein<strong>de</strong><br />

- Gemein<strong>de</strong> benötigt eigenen CI<br />

- Mandat zwischen Gemein<strong>de</strong> und Debitor<br />

(mit CI <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>)<br />

- Einzug auf Konto <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> mit CI <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong><br />

„Fall 3“<br />

- Konto lautet auf die Amtskasse (wie bei<br />

Fall 1) a-b-e-r auf „frem<strong>de</strong> Rechnung“!<br />

- Mandat zwischen Amtskasse und Debitor<br />

(mit CI <strong>de</strong>r Amtskasse)<br />

- Zusätzliche Angaben auf <strong>de</strong>m Mandat<br />

möglich:<br />

> Creditor Reference Party (= Name <strong>de</strong>s<br />

Vertragspartners <strong>de</strong>s Zahlungspflichtigen)<br />

= Gemein<strong>de</strong> und<br />

> Creditor Reference ID (= I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />

<strong>de</strong>s Vertragspartners <strong>de</strong>s Zahlungspflichtigen)<br />

- Diese Angaben sind -sofern sie im Mandat<br />

enthalten sind- dann auch zweckmäßigerweise<br />

im LS-Datensatz einzufügen!<br />

- Einzug auf Konten <strong>de</strong>r Amtskasse mit CI<br />

<strong>de</strong>r Amtskasse.<br />

Das Amt hat von einem Inkassounternehmen<br />

eine Einzugsermächtigung für Auskünfte. Gilt<br />

für die zweite Abbuchung auch die Regel <strong>de</strong>r<br />

zweitägigen Einreichungsfrist bei erneuten<br />

Abbuchungen?<br />

Ja. Ein Mandat wird zwischen Creditor und<br />

Debitor i.d.R. nur einmal geschlossen - für<br />

wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Lastschriften (wie bei <strong>de</strong>n<br />

bisherigen Einzugsermächtigungen ja<br />

auch). Dann betrifft die 5-Tages-Frist nur<br />

die erste SEPA-Lastschrift aus diesem Mandat.<br />

Je<strong>de</strong> weitere Lastschrift aufgrund<br />

dieses Mandats ist dann eine Folgelastschrift<br />

= 2-Tages-Frist (jew. Interbanken-<br />

Clearing - s.o.!).


Titel-Thema 21<br />

Die Verwaltung bucht die Grundsteuer von einer<br />

an<strong>de</strong>ren Person ab, wie im Grundlagenbescheid<br />

angegeben (abweichen<strong>de</strong>r Kontoinhaber). Muss<br />

ich für diese Person eine Extra Vorankündigung<br />

versen<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r kann ich im Bescheid für diese<br />

Fälle <strong>de</strong>n Eigentümer auffor<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>n<br />

Kontoinhaber zu informieren? Und wenn, welche<br />

Formulierung?<br />

Wie bei Frage 2 schon dargestellt hat die<br />

Vorabankündigung an <strong>de</strong>n Debtor zu erfolgen.<br />

Der Debtor ist <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r als Kontoinhaber<br />

(<strong>de</strong>s Belastungskontos) auf <strong>de</strong>m<br />

Mandat erscheint und dieses auch unterschreibt<br />

- auch wenn dies nicht <strong>de</strong>r Schuldner<br />

<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung ist!<br />

In diesem Fall hat also eine Pre-Notification<br />

an <strong>de</strong>n abweichen<strong>de</strong>n Kontoinhaber zu erfolgen,<br />

die Mitteilung im Grundlagenbescheid<br />

wür<strong>de</strong> nicht ausreichen.<br />

Ihre Mitteilungspflicht können Sie hierbei<br />

nicht <strong>de</strong>legieren.<br />

Kann die Verwaltung für zwei unterschiedliche<br />

Personen die gleiche Mandatsreferenznummer<br />

vergeben?<br />

Nein. Die Anfor<strong>de</strong>rung an die Mandatsreferenz<br />

ist, dass sie seitens <strong>de</strong>s Gläubigers<br />

ein<strong>de</strong>utig sein muss.<br />

Wenn die alte Einzugsermächtigung in ein<br />

Mandat um<strong>de</strong>utet wird, muss dann <strong>de</strong>r<br />

Kontoinhaber darüber schriftlich informiert<br />

wer<strong>de</strong>n? Wenn ja, muss es ein Extraschreiben<br />

sein, o<strong>de</strong>r kann dies im Jahresanfangsbescheid<br />

angekündigt wer<strong>de</strong>n? Wenn ja, wie wäre die<br />

Formulierung?<br />

Sie sind verpflichtet, rechtzeitig vor <strong>de</strong>m<br />

ersten SEPA-Lastschrifteinzug <strong>de</strong>n Kontoinhaber<br />

über die bevorstehen<strong>de</strong> Umstellung<br />

zu informieren. In dieser Information müssen<br />

min<strong>de</strong>stens Ihre Gläubiger I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />

und die für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n gültige<br />

Mandatsreferenz genannt sein.<br />

Diese Information kann entwe<strong>de</strong>r mittels<br />

eines separaten Schreibens erfolgen o<strong>de</strong>r<br />

Sie nutzen dafür die erste Pre-Notification,<br />

die Sie ja ohnehin erstellen müssen.<br />

Selbstverständlich können Sie die Umstellungsinformation<br />

und die Pre-Notification<br />

auch in <strong>de</strong>n Jahresanfangsbescheid mit<br />

aufnehmen.<br />

Fixe Formulierungen gibt es dafür nicht.<br />

Hier aber noch zwei Formulierungsbeispiele<br />

für Pre-Notifications allgemein:<br />

Beispiel für einzelne Pre-Notification pro<br />

Einzug:<br />

Strom-Nachzahlung:<br />

"Die For<strong>de</strong>rung von 68,11 € ziehen wir mit<br />

<strong>de</strong>r SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu<br />

<strong>de</strong>r Gläubiger-I<strong>de</strong>ntifiationsnummer DE321<br />

von Ihrem Konto IBAN DE123 bei <strong>de</strong>r Hypo-<br />

Vereinsbank HYVEDEMM zum Fälligkeitstag<br />

28.9.2011 ein. Wir bitten Sie für<br />

Konto<strong>de</strong>ckung zu sorgen."<br />

Beispiel für eine Pre-Notification mit mehreren<br />

Einzugsterminen:<br />

Strom-Vertrag:<br />

„Die monatliche Abschlagzahlung für Ihre<br />

Stromgebühren in Höhe von 80 € ziehen wir<br />

mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat<br />

4712 zu <strong>de</strong>r Gläubiger-I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />

DE321 von Ihrem Konto IBAN DE123<br />

bei <strong>de</strong>r HVB HYVEDEMM zum jeweils 1. <strong>de</strong>s<br />

Monats, beginnend mit <strong>de</strong>m 1.2.2010 ein.<br />

Fällt <strong>de</strong>r Fälligkeitstag auf ein<br />

Wochenen<strong>de</strong>/Feiertag verschiebt sich <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Fälligkeitstag auf <strong>de</strong>n ersten folgen<strong>de</strong>n<br />

Werktag.“<br />

Für die freundliche Unterstützung möchte ich mich<br />

an dieser Stelle auch noch einmal bedanken.<br />

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, die in <strong>de</strong>r<br />

Praxis auftauchen, können Sie diese per E-Mail an<br />

karl-august.Petersen@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong> sen<strong>de</strong>n.<br />

Alle Fragen wer<strong>de</strong>n an Herrn Heise weitergeleitet.<br />

Die Fragen und Antworten wer<strong>de</strong>n allen Mitglie<strong>de</strong>rn<br />

durch <strong>de</strong>n Fachverband zugemailt.<br />

Markus Heise, Director Spezialist Cash Management<br />

6920FECS, Corporate & Investment Banking<br />

UniCredit Bank AG, Neuer Wall 64, 20354<br />

Hamburg, Deutschland<br />

Tel. +49 40 3692 1517 – Fax +49 40 3692 940 1517<br />

markus.heise@unicreditgroup.<strong>de</strong>


KAG 23<br />

Än<strong>de</strong>rung Kommunalabgabengesetz<br />

Mit <strong>de</strong>m Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung<br />

kommunalverfassungsrechtlicher und<br />

wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 ist<br />

in Artikel 7 das Kommunalabgabengesetz <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> (KAG SH) geän<strong>de</strong>rt.<br />

Weitere umfangreiche Än<strong>de</strong>rungen ergeben sich<br />

aus <strong>de</strong>m Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>ordnung und <strong>de</strong>s<br />

Kommunalabgabengesetzes vom 13.03.2012.<br />

In Zusammenfassung bei<strong>de</strong>r Gesetzesän<strong>de</strong>rungen<br />

ergibt sich für die Städte und Gemein<strong>de</strong>n in<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eine neue Rechtslage in<br />

folgen<strong>de</strong>n Punkten:<br />

1. Grundstücksgebühren<br />

als öffentliche Last<br />

Für die Benutzungsgebühren ist in § 6 Abs. 7 KAG<br />

SH neu geregelt, dass grundstücksbezogenen<br />

Gebühren als öffentliche Last auf <strong>de</strong>m Grundstück<br />

liegen. Damit ist die dingliche Haftung für<br />

kommunale Gebührenfor<strong>de</strong>rungen gesetzlich<br />

festgelegt. Die dingliche Haftung hat <strong>de</strong>n Vorteil,<br />

dass Gebühren wesentlich besser und mit geringen<br />

Ausfallquoten eingezogen wer<strong>de</strong>n können. In<br />

einem Zwangsversteigerungs- o<strong>de</strong>r<br />

Insolvenzverfahren sind durch die bevorrechtigte<br />

Befriedigung öffentlicher Lasten (vgl. § 10 Abs. 3<br />

ZVG bzw. § 49 InsO) praktisch keine Rückstän<strong>de</strong><br />

zu erwarten. Vergleichbare Regelungen bestehen<br />

bereit in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />

Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland.<br />

In § 6 KAG SH ist nicht festgelegt, welche<br />

Gebühren grundstückbezogen sind. Diese<br />

Festlegung muss in <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Gebührensatzung vor Ort erfolgen, um eine<br />

einschlägige Rechtsgrundlage für <strong>de</strong>n<br />

For<strong>de</strong>rungseinzug zu schaffen. Insoweit wird auf<br />

die Urteile <strong>de</strong>s LG Zweibrücken vom 02.03.2007<br />

(KKZ 2008, Seite 117), AG Münster vom<br />

5.11.2007 (KKZ, Seite 209) und <strong>de</strong>s LG Kleve<br />

vom 21.01.2009 (KKZ 2010 Seite 17) und die<br />

Ausführungen im VZV-Handbuch zum Abschnitt<br />

63.5 verwiesen.<br />

2. Keine Rechtspflicht<br />

für die Erhebung<br />

von Straßenausbaubeiträgen<br />

§ 76 <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung ist eine zentrale<br />

Regelung <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>wirtschaftsrechts und legt<br />

die Grundsätze <strong>de</strong>r Finanzmittelbeschaffung<br />

rangweise fest. In Absatz 1 ist die Pflicht zur<br />

Abgabenerhebung nach <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Vorschriften fest verankert. In Abs. 2 war bisher<br />

bestimmt, dass die Gemein<strong>de</strong> Finanzmittel zur<br />

Aufgabenerfüllung aus Entgelten für ihre<br />

Leistungen beschafft. Erst im Übrigen dürfen<br />

Finanzmittel aus Steuern generiert wer<strong>de</strong>n, soweit<br />

die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.<br />

Neu angefügt ist <strong>de</strong>r Satz, dass eine Rechtspflicht<br />

zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht<br />

besteht. Damit hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber klargestellt,<br />

dass sich die Pflicht zur Beitragserhebung nicht<br />

aus <strong>de</strong>m KAG SH ergibt, son<strong>de</strong>rn nach<br />

haushaltsrechtlichen Regelungen zu beurteilen ist.<br />

Für <strong>de</strong>n Verzicht auf die Erhebung von<br />

Straßenausbaubeiträgen bedarf es je nach<br />

Ausgangslage eines entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Satzungsbeschlusses.<br />

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage,<br />

inwieweit die Regelungen zur nachrangigen<br />

Kreditaufnahme zu beurteilen sind. Kredit dürfen<br />

erst aufgenommen wer<strong>de</strong>n, wenn eine an<strong>de</strong>re<br />

Finanzierung nicht möglich o<strong>de</strong>r wirtschaftlich<br />

unzweckmäßig ist.<br />

Gemäß Erlass <strong>de</strong>s Innenministeriums vom<br />

15.05.2012 ist die tatsächliche Einnahmen- und


Titel-Thema 24<br />

Ausgabensituation <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> zu beurteilen. Der<br />

Verzicht auf Straßenausbaubeiträge schließt nicht<br />

aus, dass die Gemein<strong>de</strong> zur Finanzierung von<br />

Investitionen Kredite aufnimmt. Jedoch wird<br />

regelmäßig durch <strong>de</strong>n Verzicht auf<br />

Straßenausbaubeiträge <strong>de</strong>r Fall eintreten, dass ein<br />

höherer Kreditbetrag zur Finanzierung <strong>de</strong>r<br />

Investitionsmaßnahme erfor<strong>de</strong>rlich ist und sich<br />

dadurch auf Dauer eine höhere Zinsbelastung ergibt.<br />

Je nach Finanzlage einer Gemein<strong>de</strong> kann es dann<br />

dazu kommen, dass <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Kredite<br />

nicht o<strong>de</strong>r nicht in voller Höhe genehmigt wird.<br />

Empfänger von Konsolidierungshilfen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

sind zur Ausschöpfung von Beiträgen verpflichtet<br />

(vgl. Richtlinie zu § 16a FAG). Einschränkungen<br />

unterliegen auch Kommunen, die Fehlbetrags- und<br />

Son<strong>de</strong>rbedarfszuweisungen erhalten.<br />

3. Erhebung<br />

wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>r Beiträge<br />

Neu eingefügt ist in § 8a <strong>de</strong>s Kommunalabgabengesetzes<br />

das Recht <strong>de</strong>r Kommunen,<br />

wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Beiträge zu erheben. Danach<br />

können die Gemein<strong>de</strong>n durch Satzung bestimmen,<br />

dass anstelle einmaliger Beiträge wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong><br />

Beiträge für Verkehrsanlagen von <strong>de</strong>n<br />

Grundstückseigentümern zu tragen sind. Dazu<br />

wer<strong>de</strong>n die jährlichen Investitionsaufwendungen –<br />

nach Abzug <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>anteils –<br />

zusammengerechnet und auf die Grundstücke eines<br />

Gebietes o<strong>de</strong>r eines Gebietsteiles<br />

(Abrechnungsgebiet) verteilt. Anstelle jährlicher<br />

Investitionsaufwendungen können die Gemein<strong>de</strong>n<br />

erwartete Investitionen bis zu 5 Jahren mittels<br />

Durchschnittsberechnung <strong>de</strong>m Beitragssatz<br />

zugrun<strong>de</strong> legen. Um eine Doppelbelastung von<br />

Grundstückseigentümern auszuschließen, müssen<br />

in <strong>de</strong>n Satzungen sinnvolle Überleitungsregelungen<br />

geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Gemein<strong>de</strong>anteil erhöht sich nach § 8 Abs. 1<br />

KAG von bisher 10% auf min<strong>de</strong>stens 15 % – d.h.<br />

<strong>de</strong>r Anliegeranteil beträgt maximal 85%. <strong>de</strong>s<br />

beitragsfähigen Aufwands. Satzungsregelungen zur<br />

tiefenmäßigen Begrenzung <strong>de</strong>r beitragsfähigen<br />

Flächen sind nach neuem Recht zulässig.<br />

In <strong>de</strong>r Überleitungsvorschrift ist bestimmt, dass<br />

Verfahren zur Erhebung von Ausbaubeiträgen vor<br />

Inkrafttreten dieses Gesetzes nach bisher gelten<strong>de</strong>m<br />

Recht abzuschließen sind. Im Erlass <strong>de</strong>s<br />

Innenministeriums <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

vom 05.06.20102 ist dazu ausgeführt, dass als<br />

förmliche Einleitung auf das Entstehen <strong>de</strong>r<br />

sachlichen Beitragspflicht abzustellen ist. Die<br />

sachliche Beitragspflicht entsteht mit <strong>de</strong>r Abnahme<br />

<strong>de</strong>r Bauarbeiten, die für die Herstellung, <strong>de</strong>n Umo<strong>de</strong>r<br />

Ausbau <strong>de</strong>r öffentlichen Einrichtung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

Die Umstellung <strong>de</strong>s Verfahrens auf die Erhebung<br />

wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>r Beiträge ist rechtlich umstritten<br />

(Vorteilsbegriff, Abrechnungseinheiten,<br />

Übergangsregelungen, Kalkulation Beitragssatz)<br />

und birgt größere Risiken, weil die<br />

Verteilungsgerechtigkeit und die Gleichbehandlung<br />

aller Betroffenen in einer Kommune angezweifelt<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

4. Sonstige Än<strong>de</strong>rungen<br />

Weitere wesentliche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sgesetzgebers, die hier keiner näheren<br />

Betrachtung unterzogen wer<strong>de</strong>n, ergeben sich zu<br />

<strong>de</strong>n wie folgt aufgeführten Sachthemen:<br />

• Abgrenzungen <strong>de</strong>r Aufgabenerledigung durch<br />

die Amtsverwaltung für ihre amtsangehörigen<br />

Gemein<strong>de</strong>n – hier: Delegation <strong>de</strong>r<br />

Selbstverwaltungsaufgaben <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> auf<br />

das Amt<br />

• Öffentlichkeit <strong>de</strong>r Sitzungen <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>vertretung und <strong>de</strong>r Ausschüsse<br />

• Bestellung hauptamtlicher Bürgermeister in<br />

Gemein<strong>de</strong>n mit über 4.000 Einwohnern<br />

• Regelungen zu Spen<strong>de</strong>n und Sponsoring<br />

• Wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche<br />

Beteiligungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n<br />

Die vorstehend beschriebenen gesetzlichen<br />

Än<strong>de</strong>rungen sind am 13.04.2012 in Kraft getreten.<br />

Bärbel Brix<br />

Lan<strong>de</strong>sverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>


Titel-Thema 25<br />

Die Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärung<br />

in <strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung<br />

Ausgangssituation:<br />

Die Überschuldung von Privatpersonen in<br />

Deutschland ist 2012 nach einem leichten<br />

Rückgang im Vorjahr wie<strong>de</strong>r merklich<br />

angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2012 wur<strong>de</strong><br />

für die gesamte Bun<strong>de</strong>srepublik eine<br />

Verschuldungsquote von 9,65% (zum 1.10.2011 =<br />

9,38%) gemessen. Damit sind rund 6,6 Millionen<br />

(zum 1. Oktober 2011 = 6,4 Mio.) Bürgerinnen und<br />

Bürger über 18 Jahre überschul<strong>de</strong>t und weisen<br />

nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Im Vergleich<br />

zu 2011 hat sich die Anzahl <strong>de</strong>r Schuldner um rd.<br />

190.000 Personen erhöht (+3,0%). Im letzten Jahr<br />

gab es nur einen leichten Rückgang um rund<br />

80.000 Überschuldungsfälle (-1,3%). Folgen<strong>de</strong><br />

harte Negativmerkmale lassen sich dabei für 2010<br />

feststellen:<br />

• Abgegebene ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherungen<br />

rund 785.000<br />

• Haftbefehle im Verfahren zur EV<br />

rund 665.000<br />

• Regelinsolvenzverfahren<br />

rund 95.000<br />

• Verbraucherinsolvenzverfahren<br />

rund 121.000<br />

Gera<strong>de</strong> mit diesem Hintergrund ist die Reform <strong>de</strong>r<br />

Sachaufklärung ein epochales Ereignis in <strong>de</strong>r


Titel-Thema 26<br />

Sachaufklärung in <strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung.<br />

Mit <strong>de</strong>r zum 1. Januar 2013 in Kraft<br />

getretenen Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärung<br />

setzt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber neue<br />

Maßstäbe und vollzieht <strong>de</strong>n<br />

Paradigmenwechsel von <strong>de</strong>r<br />

traditionellen ineffizienten Sachpfändung<br />

hin zur frühzeitigen Sachaufklärung und<br />

<strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

Informationsbeschaffung über das<br />

schuldnerische Vermögen.<br />

Vollstreckung von<br />

Geldfor<strong>de</strong>rungen und<br />

stellt<br />

<strong>de</strong>n<br />

Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n<br />

ein weitgehend neues<br />

wirkungsvolles allgemeines<br />

Sanktionsmittel<br />

zur Verfügung.<br />

Seit <strong>de</strong>m 19. Jahrhun<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Regel über<br />

Sachpfändungsversuche <strong>de</strong>r Einstieg in das<br />

Vollstreckungsverfahren vollzogen, <strong>de</strong>r auf<br />

Grundlage <strong>de</strong>s „Jahrhun<strong>de</strong>rtwerks“ <strong>de</strong>r<br />

Zivilprozessordnung vom 1.10.1879 ermöglicht<br />

wur<strong>de</strong>. Der <strong>de</strong>m Schuldner gegenüber dabei<br />

aufgebautem Sachpfändungsdruck hat in <strong>de</strong>n<br />

vergangenen Jahrzehnten immer mehr an Be<strong>de</strong>utung<br />

verloren. Erst nach einer erfolglosen und<br />

aussichtslosen Pfändung konnte nachrangig die<br />

vermögensrechtliche Sachpfändung über das<br />

Schuldnervermögen eingeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 20. Jahrhun<strong>de</strong>rts wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n<br />

Vollstreckungsnormen einiger Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r die<br />

gesetzliche Ermittlungsbefugnis zur Vorbereitung<br />

<strong>de</strong>r Vollstreckung in das Schuldnervermögen<br />

aufgenommen. Im Jahr 2006 wur<strong>de</strong> diese<br />

Ermittlungsbefugnis im Lan<strong>de</strong>sverwaltungsgesetz<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eingefügt. Dieses war ein sehr<br />

be<strong>de</strong>utungsvoller Schritt zur frühzeitigen<br />

Durch Artikel 1 und 2 <strong>de</strong>s Gesetzes zur<br />

Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärung in <strong>de</strong>r<br />

Zwangsvollstreckung kann <strong>de</strong>r<br />

Gläubiger bei zivilrechtlichen<br />

For<strong>de</strong>rungen (ZPO-Vollstreckungsrecht)<br />

und bei öffentlich-rechtlichen<br />

For<strong>de</strong>rungen (AO-Vollstreckungsrecht)<br />

selbst steuern, ob er die<br />

Vornahme einer Sachpfändung<br />

o<strong>de</strong>r die Sachaufklärung<br />

beauftragen möchte, weil sonst unweigerlich<br />

die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis droht.<br />

Bei<strong>de</strong> Verfahrenswege lassen sich in einem Auftrag<br />

kombinieren. Ein Gleichlauf im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Sachaufklärung zwischen <strong>de</strong>r ZPO-Vollstreckung<br />

und <strong>de</strong>r AO-Vollstreckung ist dadurch sichergestellt.<br />

Ein wichtiger Reformpunkt ist dabei die<br />

Vermögensauskunft, die an die Stelle <strong>de</strong>s alten und<br />

nachrangigen Offenbarungsverfahrens tritt. Die<br />

Vermögensoffenbarung kann wirkungsvoll als<br />

Einstiegsprozess im behördlichen<br />

Beitreibungsverfahren gegen die Schuldner genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n, die noch nicht in <strong>de</strong>n amtlichen Registern<br />

als insolvente Schuldner geführt sind.<br />

Gegenüber <strong>de</strong>n solventen Schuldnern wird durch<br />

das Vermögensauskunftsverfahren ein sofortiger<br />

Sanktionsdruck ausgeübt. Der Schuldner kann das<br />

Vermögensauskunftsverfahren und die negativen<br />

Folgen für die Kreditwürdigkeit nur vermei<strong>de</strong>n,<br />

wenn er zahlt, ausreichen<strong>de</strong>s Vermögen besitzt o<strong>de</strong>r<br />

zumin<strong>de</strong>st Zahlungsmodalitäten im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Vollstreckungsschutzes vereinbart. Gera<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m<br />

Hintergrund <strong>de</strong>r drohen<strong>de</strong>n Eintragung in das


Titel-Thema 27<br />

Schuldnerverzeichnis und <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

Kreditunwürdigkeit und <strong>de</strong>r Einschränkung <strong>de</strong>r<br />

wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten wer<strong>de</strong>n<br />

sich die Schuldner, die bislang noch nicht im<br />

Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, verstärkt<br />

um eine Einigung bemühen. Das<br />

Vollstreckungsverfahren wird angesichts <strong>de</strong>s<br />

Druckpotentials und <strong>de</strong>r Stringenz <strong>de</strong>s neuen<br />

Verfahrensablaufes sehr viel effizienter, zumal<br />

viele Prozessschritte schriftlich o<strong>de</strong>r elektronisch<br />

erfolgen.<br />

Für die kommunalen Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n<br />

be<strong>de</strong>utet die Reform eine Stärkung Ihres<br />

Aufgabenfel<strong>de</strong>s und ermöglicht, ihre<br />

Aufbauorganisation im Innen- und Außendienst<br />

sowie ihre Ablauforganisation in <strong>de</strong>r<br />

Vollstreckungsprozessgestaltung<br />

zu<br />

reorganisieren. Der Verwaltungsprozess ist dabei<br />

stark automatisierbar, angefangen von <strong>de</strong>r<br />

Erstellung <strong>de</strong>r Leistungsauffor<strong>de</strong>rung bis hin zur<br />

automatisierten Übermittlung <strong>de</strong>r Dokumente <strong>de</strong>r<br />

Eintragungsanordnung. Der Prozess weist<br />

praktisch keine Medienbrüche auf und kann<br />

weitgehend workflowmäßig und<br />

softwareunterstützt abgewickelt wer<strong>de</strong>n. Der<br />

zeitintensive Außendienst für die Schuldnerklientel<br />

kann zurückgefahren wer<strong>de</strong>n. Evtl.<br />

Arbeitsrückstän<strong>de</strong> bzw. Kapazitäten aus <strong>de</strong>m<br />

Außendienst können für Aufgaben im Innendienst<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer vollstreckungsbehördlicher Aufgaben<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n. Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n ohne<br />

Außendienst können durch die geschaffenen<br />

Funktionen <strong>de</strong>r Vermögensauskunft selbst<br />

erfolgreich For<strong>de</strong>rungen beitreiben, ohne an<strong>de</strong>re<br />

Behör<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Amtshilfe zu<br />

beauftragen.<br />

Die Reform zur Sachaufklärung bietet <strong>de</strong>n<br />

kommunalen Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n einen<br />

direkten technischen Zugriff auf die neuen<br />

öffentlichen Register, um z.B. das elektronische


Titel-Thema 28<br />

Schuldnerverzeichnis bzw. das elektronische<br />

Vermögensverzeichnis abzufragen.<br />

In <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> ist <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgesetzgeber<br />

gefor<strong>de</strong>rt, diesen Systemwechsel durch die<br />

Anpassung <strong>de</strong>s Vollstreckungsrechts mitzugehen,<br />

damit die Kommunen als Gläubigergruppe nicht das<br />

Nachsehen haben und die Vorteile <strong>de</strong>r neuen<br />

Verfahrensweise nutzen können. Gera<strong>de</strong> das<br />

Optionsrecht <strong>de</strong>r kommunalen<br />

Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n, ob die<br />

Vermögensauskunft selbst o<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n<br />

Gerichtsvollzieher eingeholt wer<strong>de</strong>n soll, ist<br />

beizubehalten. Zusätzlich sind die Auskunftsrechte<br />

nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r ZPO anzupassen. Mit einer<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsgesetzes wird<br />

En<strong>de</strong> 2012 gerechnet.<br />

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Leiter <strong>de</strong>r<br />

Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n durch diese Reform ein<br />

neues effektives Werkzeug an die Hand bekommen,<br />

die Vollstreckung wirkungsvoll aufzustellen. Diese<br />

Reform gibt weiter die Möglichkeit, eine<br />

Reorganisation <strong>de</strong>s Außendienstes zu ermöglichen<br />

und die Prozessschritte sowie Prozessketten zu<br />

überarbeiten. Im Rahmen <strong>de</strong>r Frühjahrstagung in<br />

Neumünster in <strong>de</strong>n Holstenhallen am 6. März 2013<br />

wer<strong>de</strong>n wir dieses Thema auf die Tagesordnung<br />

setzen und Sie über die aktuelle Sachlage und<br />

Rechtsprechung informieren. Dabei gehen wir ganz<br />

speziell auf die gesetzlichen Entwicklungen und<br />

Än<strong>de</strong>rungen sowie die praktische Umsetzung in <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung ein.<br />

Also nutzen Sie die Chance und seien Sie unser Gast<br />

in Neumünster auf <strong>de</strong>r Frühjahrstagung am 6. März<br />

2013. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Mirko Spieckermann<br />

Referent für das Verwaltungszwangsverfahren im<br />

Vorstand <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>


Titel-Thema 29<br />

Inkasso –<br />

Erfahrungsbericht<br />

Interview mit <strong>de</strong>rStadtkassenleiterin <strong>de</strong>r<br />

Stadt Passau zurfrüheren Zusammenarbeit<br />

mit einem privaten Inkassounternehmen<br />

In <strong>de</strong>r letzen Ausgabe „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

aktuell“ haben wir uns intensiv mit <strong>de</strong>m Thema<br />

„Einbindung privater Inkassounternehmen für die<br />

öffentlich-rechtlichen<br />

For<strong>de</strong>rungen“<br />

auseinan<strong>de</strong>rgesetzt.<br />

In einem Artikel wur<strong>de</strong> auf die Zusammenarbeit<br />

<strong>de</strong>r Stadt Passau mit einem Inkassounternehmen<br />

hingewiesen, die dann jedoch letztendlich seitens<br />

<strong>de</strong>r Stadt Passau gekündigt wur<strong>de</strong>.<br />

Nachfolgend wur<strong>de</strong> nun mit <strong>de</strong>r Stadtkassenleiterin<br />

<strong>de</strong>r Stadt Passau, Frau Bettina Penzkofer, ein<br />

Interview geführt, um nach <strong>de</strong>r Erfahrung <strong>de</strong>r Stadt<br />

Passau über die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r Stadt mit <strong>de</strong>m<br />

Inkassounternehmen und <strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Kündigung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit näheres zu<br />

erfahren.<br />

Ab welchem Jahr hat die Creditreform die<br />

Stadt Passau unterstützt?<br />

Mit Wirkung vom 1. 8.1999 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Beitritt zum<br />

Verein Creditreform Regensburg e.V. erklärt.<br />

Was wardie Motivation, mit <strong>de</strong>rCreditreform<br />

zusammen zu arbeiten?<br />

Das Inkassobüro wur<strong>de</strong> als Verwaltungshelfer in<br />

Anspruch genommen, insbeson<strong>de</strong>re zur<br />

Abarbeitung von Rückstän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

Beitreibungsstelle.<br />

Welchen Umfang hatten die Leistungen <strong>de</strong>r<br />

Creditreform?<br />

Mit (zuletzt geschlossener) Vereinbarung vom<br />

8./14. April 2008 wur<strong>de</strong> die Creditreform mit<br />

folgen<strong>de</strong>n Tätigkeiten beauftragt:<br />

• Übernahme <strong>de</strong>r Einzugsfälle in das<br />

For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />

• Führung <strong>de</strong>r gesamten Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>n<br />

Schuldnern einschließlich aktiver und passiver<br />

Telefonkontakte<br />

• Auftragsbestätigung gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Auftraggeber<br />

• Überprüfung <strong>de</strong>r Bonität <strong>de</strong>s Schuldners<br />

(Einholen einer Wirtschaftsauskunft)<br />

• Adressermittlungen,<br />

Arbeitgeberermittlungen,<br />

Kontenklärungen<br />

• Vermittlung, Vorbereitung und Gewährung von<br />

Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen<br />

sowie <strong>de</strong>ren Überwachung; Anfor<strong>de</strong>rung von<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Nachweisen, wie z.B.


Titel-Thema 30<br />

Sozialhilfebescheid, nach Rücksprache mit <strong>de</strong>m<br />

Auftraggeber<br />

• Vermittlung und Vorbereitung von Vergleichen<br />

– umfasst auch außergerichtliche Vergleiche im<br />

Verbraucherinsolvenzverfahren – als Bote <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers entsprechend <strong>de</strong>r Anweisung <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers; Anfor<strong>de</strong>rung von Nachweisen<br />

nach Rücksprache mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

• For<strong>de</strong>rungseinzug bis hin zu<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

• Sachstandmitteilungen/Erfolgsübersichten an<br />

<strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

• Abführen eingezogener Beträge und<br />

Abrechnungen gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

Mit welchem Erfolg hat die Creditrefom gearbeitet?<br />

(Die Creditreform stellt sich mit Passau<br />

sehr ins Licht)<br />

Laut eigener Aussage <strong>de</strong>r Creditreform konnten<br />

rund 20 % <strong>de</strong>r an sie ergangenen For<strong>de</strong>rungen mit<br />

Zahlungen verwirklicht wer<strong>de</strong>n. Dies ist aus unserer<br />

Sicht realistisch, jedoch nicht nachweisbar, da<br />

keinerlei Statistiken geführt wur<strong>de</strong>n.<br />

Arbeitgeberermittlungen und Kontenklärungen<br />

wur<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r gesamten Zusammenarbeit<br />

trotz Auftrag nicht erbracht. Zum Großteil konnten<br />

für unbekannt verzogene Personen selbst von <strong>de</strong>r<br />

Creditreform <strong>de</strong>r Aufenthalt nicht ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n letzten bei<strong>de</strong>n Jahren überstiegen die<br />

Ausgaben an das Inkassobüro die Einnahmen,<br />

welche von <strong>de</strong>r Creditreform erbracht wur<strong>de</strong>n.<br />

Welche Kosten kamen auf die Stadt zu?<br />

Es wur<strong>de</strong>n lange Zeit nur Erfolgsprovisionen<br />

gezahlt: In <strong>de</strong>n letzten Jahren mussten bei<br />

Verfahrenseinstellungen die entstan<strong>de</strong>nen<br />

Auslagen beglichen wer<strong>de</strong>n. Insgesamt kamen in<br />

<strong>de</strong>n Jahren 1999 bis 2009 Kosten auf die Stadt in<br />

Höhe von 20.000 € zu.<br />

Gab es Probleme mit <strong>de</strong>m Datenschutz<br />

o<strong>de</strong>ran<strong>de</strong>ren Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n?<br />

Der Bayerische kommunale Prüfungsverband<br />

monierte, dass die Grenze zulässiger<br />

Aufgabenübertragung ohne gesetzliche<br />

Ermächtigung (Zahlungsvereinbarungen treffen,<br />

Stundungsvereinbarungen<br />

schließen,<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen)<br />

überschritten wur<strong>de</strong>. Eine Übertragung von<br />

Befugnissen, welche Eingriffe in Rechte Dritter<br />

ermöglichen, ist nicht zulässig. Die Stadt sollte die<br />

Aufgabenübertragung auf das zulässige Maß<br />

beschränken o<strong>de</strong>r einstellen.<br />

Datenschutzrechtlich gab es keine Beanstandungen.<br />

Warum wur<strong>de</strong> die Arbeit mit <strong>de</strong>r Creditreform<br />

eingestellt?<br />

a. Weil es Problem mit Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n<br />

gab?<br />

b. Weil die Kosten nicht mehr im Verhältnis<br />

zum Erfolg stan<strong>de</strong>n?<br />

Der Vertrag wur<strong>de</strong> zum einen gekündigt, da zuletzt<br />

die Kosten nicht mehr im Verhältnis zum Erfolg<br />

stan<strong>de</strong>n sowie eine Verschlechterung <strong>de</strong>r<br />

Ergebnisse (Ermittlungen, Zahlungseingänge)<br />

festgestellt wur<strong>de</strong> und zum an<strong>de</strong>ren<br />

Verän<strong>de</strong>rungen und Verbesserungen in <strong>de</strong>r<br />

Beitreibungsstelle selbst zu einer positiven<br />

Entwicklung im For<strong>de</strong>rungseinzug geführt haben.<br />

Der Innendienst <strong>de</strong>r Beitreibungsstelle konnte<br />

durch entsprechen<strong>de</strong> Fortbildungen und aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Einführung eines funktionieren<strong>de</strong>n<br />

Vollstreckungsprogrammes eine effizientere und<br />

erfolgreiche Fallbearbeitung aufweisen. Außer<strong>de</strong>m<br />

sind zwischenzeitlich zwei städtische<br />

Vollstreckungsbedienstete im Außendienst im<br />

Einsatz.<br />

Welchen Tipp wür<strong>de</strong>n Sie Kommunen geben,<br />

die sich mit dieser Thematik befassen?<br />

Bonitätsauskünfte können je<strong>de</strong>rzeit be<strong>de</strong>nkenlos<br />

von einem Inkassobüro bezogen wer<strong>de</strong>n. Diese<br />

Auswertungen sind ausführlich und oft hilfreich bei<br />

weiteren Vollstreckungsmaßnahmen o<strong>de</strong>r<br />

Vertragsanbahnungen.


Titel-Thema 31<br />

Da die Inanspruchnahme eines Inkassobüros auch<br />

mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand<br />

verbun<strong>de</strong>n ist und die Ermittlungen sowie die<br />

verwirklichten Zahlungseingänge letztendlich<br />

nicht recht erfolgversprechend sind, sollte man<br />

auf das bereits vorhan<strong>de</strong>ne eigene Personal<br />

zurückgreifen und dieses Wissen nutzen und<br />

steigern - ggf. durch Fort- und Weiterbildungen.<br />

Eine weitere Möglichkeit bestün<strong>de</strong> ja auf <strong>de</strong>m<br />

Gebiet <strong>de</strong>r Interkommunalen Vollstreckung.<br />

Haben Sie durch die Zusammenarbeit auch<br />

positive Dinge für Ihr For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />

übernehmen können?<br />

Unabhängigen Lan<strong>de</strong>szentrum für Datenschutz<br />

und Informationsfreiheit) recht ein<strong>de</strong>utig!<br />

An dieser Stelle möchte ich mich bei Frau Bettina<br />

Penzkofer, Stadtkassenleiterin <strong>de</strong>r Stadt Passau,<br />

für das von <strong>de</strong>r Stadtverwaltung autorisierte<br />

Interview bedanken.<br />

Zum Abschluss möchte <strong>de</strong>r Fachverband alle<br />

Leiter <strong>de</strong>r Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n dazu<br />

motivieren, weiterhin alle<br />

Fortbildungsmaßnahmen und auch das neue<br />

„Instrument“ Sachaufklärung zu nutzen, um ein<br />

effizientes For<strong>de</strong>rungsmanagement in <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung aufzubauen.<br />

Nein.<br />

Anmerkung:<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Aussage zum Datenschützer ist<br />

die heutige Position (siehe Interview in <strong>de</strong>r letzten<br />

Ausgabe mit Frau Dr. Carola Drechsler vom<br />

Karl-August Petersen<br />

Stv. Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r und<br />

Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer<br />

Fachverband Kommunal<strong>kassenverwalter</strong>


Cash & Flow 33<br />

Ehrenna<strong>de</strong>l für<br />

Bernhard Schmaal<br />

Sein ehrenamtliches Engagement hat unserem<br />

Kollegen Bernhard Schmaal zu großen Ehren<br />

geholfen. Der Ministerpräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> Torsten Albig hat <strong>de</strong>n Ersten<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> im nördlichsten<br />

Bun<strong>de</strong>sland am 12. September 2013 mit <strong>de</strong>r<br />

Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

ausgezeichnet. Die Verleihung <strong>de</strong>r Ehrenna<strong>de</strong>l setzt<br />

eine mehr als zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit<br />

zum Wohle <strong>de</strong>r Allgemeinheit voraus. Das<br />

ehrenamtliche Engagement muss in einer<br />

außergewöhnlichen selbstständigen Leistung<br />

bestehen.<br />

In diesem Jahr zeichnete <strong>de</strong>r Ministerpräsi<strong>de</strong>nt<br />

insgesamt 20 verdiente Bürgerinnen und Bürger <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> mit <strong>de</strong>r Ehrenna<strong>de</strong>l aus.<br />

In <strong>de</strong>r offiziellen Laudatio heißt es: „Bernhard<br />

Schmaal engagiert sich seit fast 30 Jahren im<br />

Fachverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>. Er stand auch Kollegen aus<br />

Mecklenburg-Vorpommern bei <strong>de</strong>r Gründung eines<br />

eigenen Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s zur Seite und leitete<br />

Seminare zum Kassenwesen. Außer<strong>de</strong>m ist er<br />

verantwortlicher Redakteur <strong>de</strong>s vom Lan<strong>de</strong>sverband<br />

herausgegebenen Informationsblattes und engagiert<br />

sich auch auf Bun<strong>de</strong>sebene im Verband.“<br />

Zur Person von Bernhard Schmaal:<br />

Vom 01.01.1982 bis zum 31.08.2006 war Bernhard<br />

Kassenleiter bei <strong>de</strong>r Stadt Quickborn und ist seit <strong>de</strong>m<br />

01.09.2006 bis zum heutigen Tage verantwortlicher<br />

Projektleiter für das Projekt „Doppik, Kosten und<br />

Leistungsrechnung.<br />

Seit 1982 ist Bernhard Mitglied im Fachverband <strong>de</strong>r<br />

Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> und auf <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sarbeitstagung 1992 wur<strong>de</strong> er zum<br />

Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> gewählt und ist seit diesem<br />

Zeitpunkt auch Vertreter <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s im<br />

Verbandsausschuss auf Bun<strong>de</strong>sebene.<br />

Auf Lan<strong>de</strong>sebene rief <strong>de</strong>r dann im Jahr 1994 als<br />

verantwortlicher Redakteur, die Verbandsnachrichten<br />

„Nordlicht“ ins Leben, die bis 2008 für viele<br />

Kolleginnen und<br />

Kollegen im Land<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eine<br />

wertvolle Hilfe für ihre tägliche Arbeit war.<br />

Seit 1997 ist Bernhard darüber hinaus auch noch<br />

Mitglied im Bun<strong>de</strong>sausschuss für das Kassen- und<br />

Haushaltsrecht, in <strong>de</strong>m er sein umfangreiches<br />

fachliches Wissen einbringen kann und aus <strong>de</strong>m<br />

heraus seine Kommentierungen zum<br />

Gemein<strong>de</strong>kassenrecht, <strong>de</strong>r Dienstanweisung für die<br />

Vollstreckungsbeamten in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> und<br />

zur Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnung Doppik<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> entstan<strong>de</strong>n sind.<br />

Bereits vor seinem ehrenamtlichen Einsatz im Fachund<br />

Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong><br />

engagiert sich Bernd seit 1990 in <strong>de</strong>r Aus und<br />

Fortbildung <strong>de</strong>r Kolleginnen und Kollegen in <strong>de</strong>n<br />

Kassen und Finanzbuchhaltungen. Er ist mit seinen<br />

Seminaren Dozent im Kassen und<br />

Vollstreckungsrecht für die Verwaltungsaka<strong>de</strong>mie<br />

(Komma) in Bor<strong>de</strong>sholm.<br />

Beson<strong>de</strong>rs zu erwähnen ist an dieser Stelle sein<br />

Engagement beim Aufbau <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s<br />

Mecklenburg-Vorpommern von 1992 bis 1994.<br />

Bernhard hatte nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvereinigung mittels<br />

seiner Seminare im Kassen- und Vollstreckungsrecht<br />

mit dazu beigetragen, dass die neuen Kolleginnen und<br />

Kollegen sich schnell mit <strong>de</strong>m neuen Recht vertraut<br />

machen konnten. Noch heute pflegt <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> ein enges und<br />

freundschaftliches Verhältnis zu unseren Nachbarn<br />

aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sland Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Seit 2002 ist Bernhard Schmaal Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r<br />

unseres Verban<strong>de</strong>s in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>. Der<br />

gesamte Vorstand schätzt „Bernd“ – wie er meist<br />

genannt wird – als einen lieben, hilfsbereiten,<br />

engagierten und höchst kompetenten Vorsitzen<strong>de</strong>n.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r freuen sich, dass seine Verdienste mit<br />

<strong>de</strong>r Silbernen Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<br />

<strong>Holstein</strong> eine hohe Anerkennung fin<strong>de</strong>n und im<br />

würdigen Rahmen übergeben wur<strong>de</strong>n.<br />

Glückwunsch Bernhard!


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Vorschau<br />

35<br />

Im Jahr 2013 wird <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverband am<br />

Mittwoch, <strong>de</strong>m 6. März 2013<br />

eine Frühjahrstagung in <strong>de</strong>r Restauration <strong>de</strong>r<br />

Holstenhalle, Justus-von-Liebig-Straße 2-4 in<br />

Neumünster veranstalten.<br />

Hauptthemen sind:<br />

SEPA<br />

Hier wird es einen Vortrag zur Umsetzung in <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung geben. Beson<strong>de</strong>res Augenmerk wird auf<br />

folgen<strong>de</strong> Punkte gelegt:<br />

• Bestimmung eines Verantwortlichen und einer<br />

Projektgruppe<br />

• Was müsste bisher schon erledigt sein und was<br />

sollte dann sofort getan wer<strong>de</strong>n?<br />

• Geschäftsprozesse <strong>de</strong>r notwendigen<br />

Umstellungsmaßnahmen überprüfen<br />

• Klärung <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r zukünftigen<br />

Vorabinformationen<br />

(Umwandlung<br />

Lastschriften,<br />

Pre-Noticfication,<br />

Mandatsreferenz etc.)<br />

• Abschlüsse notwendiger Vereinbarungen und<br />

Verträge<br />

• Prüfung und Umstellungsfähigkeit <strong>de</strong>r IT-<br />

Systeme<br />

• Umsetzung in <strong>de</strong>n Echt-Betrieb<br />

Herr Heise, Experte zum Thema SEPA <strong>de</strong>r<br />

UniCredit Group, wird dann noch Ausführungen<br />

aus Sicht <strong>de</strong>r Bank zu diesem Thema machen. Dabei<br />

wird es noch einmal um folgen<strong>de</strong> Schwerpunkte<br />

gehen:<br />

• Detaillierte Darstellung <strong>de</strong>r Abläufe und Prozesse<br />

rund um SEPA<br />

• Lastschriftabwicklung<br />

• Herausfor<strong>de</strong>rung Mandatsverwaltung<br />

•<br />

Selbstverständlich ist Herr Heise bereit, Fragen aus<br />

<strong>de</strong>r Zuhörerschaft zu beantworten.<br />

Reform zur Sachaufklärung<br />

Zu diesem Thema wird unser neuer Fachreferent für<br />

das Verwaltungszwangsverfahren Herr Mirko<br />

Spieckermann ausführlich referieren.<br />

Er beleuchtet, wie die Umsetzung innerhalb <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung realisiert wer<strong>de</strong>n kann und welche<br />

Voraussetzungen geschaffen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Die Einladung wird wie<strong>de</strong>r rechtzeitig an Alle<br />

verschickt. Eingela<strong>de</strong>n sind zu dieser Veranstaltung<br />

auch weitere Personen aus Ihrer Verwaltung, die<br />

sich mit <strong>de</strong>m Thema SEPA und auch <strong>de</strong>r<br />

Organisation zu <strong>de</strong>m Thema Sachaufklärung<br />

beschäftigen.<br />

Am 6. und 7. Juni 2013 veranstaltet <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> in<br />

Würzburg seine Bun<strong>de</strong>sarbeitstagung. Auch auf<br />

dieser Veranstaltung wer<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r viele Fachforen<br />

mit Themen rund um das Finanz- und Kassenwesen<br />

sowie Vollstreckungsrecht angeboten.<br />

Halten Sie sich diesen Termin bitte frei. Eine<br />

Einladung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

En<strong>de</strong> 2013/Anfang 2014 wird dann die nächste<br />

Ausgabe „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>“ aktuell erscheinen.<br />

Prognosen hinsichtlich möglicher Themen wer<strong>de</strong><br />

ich an dieser Stelle nicht mehr stellen, da es wie in<br />

dieser Ausgabe doch sehr stark von aktuellen<br />

Themen abhängt.<br />

Falls Sie als Mitglied Themen vorstellen möchten<br />

o<strong>de</strong>r Themenwünsche haben, teilen Sie uns dieses<br />

bitte mit.<br />

Ihr/Euer Karl-August Petersen

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