Schleswig-Holstein - kassenverwalter.de
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<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
Informations-Magazin <strong>de</strong>r Kommunal-Kassenverwalter <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> Ausgabe 1/2013<br />
Kompetenter Partner <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n, Städte und Landkreise für Zahlungsverkehr,<br />
Rechnungswesen, Liquiditäts- und For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />
SEPA<br />
Letzte Phase <strong>de</strong>r Umstellung eingeleitet<br />
Vollstreckung<br />
Neue Verordnungen<br />
Erfahrungsbericht Inkasso
Inhalt<br />
3<br />
Seite Thema<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
4 Vorwort <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>n<br />
Bernhard Schmaal<br />
5 Verän<strong>de</strong>rungen<br />
im Vorstand<br />
7 Neufassungen <strong>de</strong>r<br />
GmHVO kameral<br />
und doppisch<br />
10 For<strong>de</strong>rungsbewertung<br />
als Managementaufgabe<br />
14 SEPA – letzte Phase<br />
<strong>de</strong>r Umstellung<br />
Seite Thema<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
17 SEPA – FAQ<br />
23 Än<strong>de</strong>rungen im KAG<br />
25 Zwangsvollstreckung:<br />
Reform <strong>de</strong>r<br />
Sachaufklärung<br />
29 Inkasso –<br />
ein Erfahrungsbericht<br />
33 Ehrenna<strong>de</strong>l<br />
für Bernhard Schmaal<br />
35 Vorschau<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
Der Vorstand – so erreichen Sie uns<br />
Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r und Fachreferent<br />
für Kassen- und Haushaltsrecht<br />
Bernhard Schmaal<br />
Ostlandring 15<br />
25335 Elmshorn<br />
Telefon: 04121 / 7002294<br />
E-Mail:<br />
bernhard.schmaal@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong><br />
Stellvertreten<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r<br />
und Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer<br />
Karl-August Petersen<br />
Amt Ei<strong>de</strong>rstedt, Welter Straße 1<br />
25836 Garding<br />
Telefon: 04862 / 1000341<br />
Fax: 0431/ 9886644 005<br />
E-Mail:<br />
karl-august.petersen@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sschatzmeister<br />
Uwe Bollbuck<br />
Berliner Ring 116<br />
24610 Trappenkamp<br />
Telefon: 04323 / 3792<br />
E-Mail:<br />
uwe.bollbuck@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong><br />
Beisitzer<br />
Mirko Spieckermann<br />
Zweckverband Ostholstein<br />
Wagrienring 3-13<br />
23730 Neustadt<br />
Telefon: 04561 / 399176<br />
Fax: 04561 / 399289<br />
E-Mail:<br />
mirko.spieckermann@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>
Vorwort 4<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
„Der Jubel über <strong>de</strong>n Jahreswechsel ist auch ziemlich<br />
banal – schließlich kommt ein neues Jahr je<strong>de</strong>s Jahr<br />
wie<strong>de</strong>r. Jahre sind eine ziemlich soli<strong>de</strong> Ware. Sie<br />
wer<strong>de</strong>n pünktlich geliefert, und je<strong>de</strong>s hält, was es<br />
verspricht: Genau ein Jahr, keine Sekun<strong>de</strong> mehr, aber<br />
auch keine Sekun<strong>de</strong> weniger.“<br />
(Gabriel Laub, 1928-98, poln.-dt. Schriftsteller)<br />
Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr 2013 viel Glück<br />
und Erfolg in allen beruflichen und privaten<br />
Belangen.<br />
Die Hauptthemen dieser Ausgabe sind die aktuellen<br />
Entwicklungen im Zahlungsverkehr und die Reform<br />
<strong>de</strong>s Vollstreckungsrechts.<br />
Die nationalen Zahlungssysteme wer<strong>de</strong>n zum 1.<br />
Februar 2014 abgeschaltet. Der Zahlungsverkehr<br />
über die Single Euro Payments Area (SEPA) ist dann<br />
für alle Teilnehmer am Zahlungsverkehr sowohl für<br />
Überweisungen als auch für Lastschriften<br />
verpflichtend.<br />
SEPA betrifft neben <strong>de</strong>m Zahlungsverkehr alle<br />
Bereiche Ihrer Verwaltung. Wir geben Ihnen<br />
praxisnahe Informationen für <strong>de</strong>n in je<strong>de</strong>r Kommune<br />
notwendigen Projektplan. Mit <strong>de</strong>r Vorbereitung und<br />
Umsetzung muss frühzeitig begonnen wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung vollstreckungsrechtlicher<br />
Bestimmungen im Lan<strong>de</strong>sverwaltungsgesetz ist am<br />
1. Januar 2013 in Kraft getreten.<br />
Diese Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärung hat zum Ziel, die<br />
Zwangsvollstreckung zu mo<strong>de</strong>rnisieren und<br />
gleichzeitig zu vereinfachen, um die<br />
Erfolgsausschichten <strong>de</strong>s Verfahrens bei<br />
Wahrung <strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r Beteiligten zu<br />
erhöhen.<br />
Über die bei<strong>de</strong>n Themen wer<strong>de</strong>n wir Sie auf<br />
einer Arbeitstagung am 6. März 2013 vertiefend<br />
informieren. Da alle Bereiche <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
betroffen sind, la<strong>de</strong>n wir neben unseren<br />
Mitglie<strong>de</strong>rn auch alle interessierten Kolleginnen<br />
und Kollegen herzlich ein.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen<br />
<strong>de</strong>r Lektüre und freue mich auf Ihr Feedback.<br />
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen<br />
Ihr Bernhard Schmaal<br />
Impressum<br />
Informationsbroschüre „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> Aktuell <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Kommunal-Kassenverwalter<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.<br />
Verantwortlich für <strong>de</strong>n Inhalt: Lan<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Kommunal-Kassenverwalter <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V., in Vertretung<br />
Karl-August Petersen.<br />
Layout: Diplom Wirtschaftsingenieur und freier Journalist Joachim Krosta, Elmshorn<br />
Bildnachweis:<br />
Titelfoto: Privat – Illustrationen: Joachim Krosta – Sonstige: Joachim Krosta, Privat
Verän<strong>de</strong>rungen im Vorstand 5<br />
Bärbel Brix von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Henstedt-Ulzburg ist am 31.<br />
Dezember 2012 aus <strong>de</strong>r Mitarbeit im Lan<strong>de</strong>svorstand<br />
ausgeschie<strong>de</strong>n.<br />
Als Expertin für das Vollstreckungsrecht hat Bärbel seit <strong>de</strong>m Jahr 2000<br />
ihr umfangreiches Fachwissen im Bun<strong>de</strong>sausschuss für das<br />
Verwaltungszwangsverfahren eingebracht.<br />
Bärbel hat darüber hinaus auf Lan<strong>de</strong>sebene eine Vielzahl von Initiativen<br />
zur Fortentwicklung <strong>de</strong>s Vollstreckungsrechts und <strong>de</strong>s kommunalen<br />
Abgabengesetzes ergriffen. Dem Innenministerium und <strong>de</strong>m<br />
Städteverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> stand sie in allen<br />
vollstreckungsrechtlichen Fragen kompetent beratend zur Seite.<br />
Bärbel verlässt <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>svorstand aus persönlichen Grün<strong>de</strong>n. Wir<br />
wünschen Bärbel für ihre weitere berufliche Laufbahn viel Erfolg und<br />
ihr persönlich alles Gute.<br />
Nachfolger in diesem Amt wird Mirko Spieckermann vom<br />
Zweckverband Ostholstein. Mirko ist dort als Leiter <strong>de</strong>s<br />
For<strong>de</strong>rungsmanagement und Inkasso tätig.<br />
Mirko ist seit 2008 Beisitzer im Lan<strong>de</strong>svorstand. Er freut sich auf seine<br />
neue Aufgabe und wird sie tatkräftig antreten. In diesem Heft gibt er sein<br />
Debüt mit <strong>de</strong>m Artikel <strong>de</strong>r Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärung. Er wird zu diesem<br />
Thema auch auf unserer Arbeitstagung am 6. März 2013 referieren.<br />
Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit Mirko.<br />
Unsere Beisitzerin im Lan<strong>de</strong>svorstand Ramona Andrews hat zum<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 2012 ihr Ehrenamt aus persönlichen Grün<strong>de</strong>n<br />
nie<strong>de</strong>rgelegt.<br />
Der Lan<strong>de</strong>svorstand bedankt sich bei Ramona für Ihre Mitarbeit.<br />
Wir wünschen ihr viel Glück und Erfolg für ihre berufliche Tätigkeit und<br />
alles Gute für ihre persönliche Zukunft.
GmHVO 7<br />
Neufassung Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnung<br />
Am 1. Januar 2013 sind die Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnungen-Kameral und -Doppik durch<br />
Neufassung vom 30. August 2012 in Kraft getreten.<br />
Die erfolgten Än<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>r Neufassung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnung-Doppik stellen<br />
wir Ihnen in <strong>de</strong>r letzten Entwurfsfassung dar, die nicht in je<strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>r Endfassung entspricht. Sie<br />
soll lediglich eine Hilfestellung sein, um die erfolgten Än<strong>de</strong>rungen einfacher i<strong>de</strong>ntifizieren zu können. Die<br />
Angaben fin<strong>de</strong>n Sie im Internet unter http://www.kommunal<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>/in<strong>de</strong>x.php?article_id=184<br />
Im Folgen<strong>de</strong>n sind die geän<strong>de</strong>rten Vorschriften zur Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnungen-Kameral kurz<br />
zusammengestellt:<br />
Zu § 2 – Bestandteile <strong>de</strong>s<br />
Haushaltsplanes, Anlagen<br />
Abs. 2 Nr. 5: In Nr. 5 ist neu bestimmt, dass eine<br />
etwaig erlassene Hebesatzsatzung <strong>de</strong>m<br />
Haushaltsplan beizufügen ist.<br />
Abs. 3 Nr. 5: Hier wird <strong>de</strong>r § 19 b <strong>de</strong>s Gesetzes über<br />
kommunale Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>taillierten<br />
Fundstelle im Gesetz dargestellt.<br />
Zu § 3 – Vorbericht<br />
Die alte Nr. 2 mit <strong>de</strong>r Darstellung <strong>de</strong>s<br />
voraussichtlichen Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n und<br />
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte zu Beginn <strong>de</strong>s<br />
Haushaltsjahres ist gestrichen.<br />
Neu eingefügt ist die Nr. 7 mit <strong>de</strong>r Übersicht zu<br />
geplanten Ausgaben für Investitionen und<br />
Investitionsför<strong>de</strong>rungsmaßnahmen in <strong>de</strong>n letzten<br />
drei abgeschlossenen Haushaltsjahren, im Vorjahr<br />
und im Haushaltsjahr und <strong>de</strong>ren Abwicklung (vgl.<br />
Muster in Anlage 10 <strong>de</strong>r Ausführungsanweisung).<br />
Die Nr. 10 ist redaktionell angepasst.<br />
Nr. 16 umfasst neu die Darstellung <strong>de</strong>r Entwicklung<br />
<strong>de</strong>r Verbindlichkeiten und Kredite für die<br />
Son<strong>de</strong>rvermögen,<br />
Gesellschaften,<br />
Kommunalunternehmen und Anstalten <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>.<br />
Nr. 17 ist neu eingefügt und regelt die Darstellung<br />
<strong>de</strong>r geplanten Ausgaben für Investitionen und<br />
Investitionsför<strong>de</strong>rungsmaßnahmen für die<br />
Son<strong>de</strong>rvermögen, Gesellschaften, Kommunalunternehmen<br />
und Anstalten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>.<br />
Die Nr. 16 alter Fassung wird die Nr. 18 neuer<br />
Fassung und ist erweitert um die Darstellung <strong>de</strong>r<br />
Gesamtverschuldung in <strong>de</strong>n drei nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Jahren.<br />
Zu § 4 – Gesamtplan<br />
Die Finanzierungsübersicht (alte Nr. 4) entfällt<br />
künftig.<br />
Zu § 11 – Kostenrechnen<strong>de</strong> Einrichtungen<br />
In Abs. 1 wird neu die Auflösung von Zuweisungen<br />
und Zuschüssen bestimmt. Eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Anpassung erfolgt in Abs. 3 zur entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Berücksichtigung aufgelöster Zuweisungen und<br />
Zuschüsse bei <strong>de</strong>r Verzinsung.<br />
Abs. 3 – hier: Schulen sind wie kostenrechnen<strong>de</strong><br />
Einrichtungen zu führen – entfällt.<br />
Der Abs. 4 ist insgesamt neu gefasst. Die Bereiche,<br />
für die angemessene Abschreibungen zu<br />
veranschlagen sind, sind neu geregelt und im<br />
erheblichen Umfang erweitert. Zu diesen Bereichen<br />
zählen neben an<strong>de</strong>ren das Straßennetz, Wohnbauten,<br />
Schulen, Kin<strong>de</strong>r- und Jugen<strong>de</strong>inrichtungen, sonstige<br />
Betriebs- und Geschäftsgebäu<strong>de</strong> sowie sonstiges<br />
Infrastrukturvermögen.
GmHVO 9<br />
Zu § 17 – Deckungsfähigkeit<br />
Das Wort „Personalausgaben“ ist in Abs. 1<br />
gestrichen.<br />
Zu § 19 – Allgemeine Rücklage<br />
und Son<strong>de</strong>rrücklage<br />
In Abs. 4 Nr. 13 sind die Verweise auf das<br />
Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetz angepasst.<br />
Zu § 32 – Nachtragshaushaltsplan<br />
Die Absätze 3 bis 5 sind neu bzw. neu gefasst. Dem<br />
Nachtragshaushaltsplan ist künftig ein Vorbericht<br />
beizufügen; die Bestandteile <strong>de</strong>s Vorberichtes sind<br />
bestimmt. Wesentliche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Einnahmen<br />
und Ausgaben sind darzustellen und die Übersichten<br />
<strong>de</strong>s Vorberichtes sind aufzunehmen, wenn<br />
Verän<strong>de</strong>rungen durch <strong>de</strong>n Nachtragshaushalt<br />
erfolgen. Erweitert sind die Bestimmungen zu<br />
Anlagen, die <strong>de</strong>m Nachtragshaushaltsplan<br />
beizufügen sind.<br />
Zu § 36 – Nachweis von Vermögen<br />
Abs. 3 bis 5 sind geän<strong>de</strong>rt bzw. neu eingefügt. Der<br />
Verweis zum Einkommensteuergesetz ist <strong>de</strong>tailliert<br />
bezeichnet. Die Anpassung <strong>de</strong>r Regelung an <strong>de</strong>n neu<br />
eingefügten gem. § 11 Abs. 4 GemHVO-K. ist<br />
aufgenommen.<br />
Zu § 37 – Bestandteile <strong>de</strong>r Jahresrechnung<br />
In Abs. 4 ist die Vorlagepflicht gegenüber <strong>de</strong>r<br />
Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong> in die Verordnung<br />
aufgenommen. Die Vorlagefrist ist verlängert bis<br />
zum 1. Mai <strong>de</strong>s Folgejahres.<br />
Zu § 45 – Übergangsregelung<br />
Die Übergangsregelung bezieht sich auf <strong>de</strong>n neuen<br />
und erweiterten Bereich <strong>de</strong>s abzuschreiben<strong>de</strong>n<br />
Vermögens gem. § 11 Abs. 4 und § 36 Abs. 3. Es<br />
wird eine Übergangsfrist vom 1. 1.2013 bis zum<br />
31.12.2015 festgelegt.
Titel-Thema 10<br />
Doppische For<strong>de</strong>rungsbewertung<br />
als Wirkungsfeld <strong>de</strong>s kommunalen<br />
For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />
In <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz zeigt <strong>de</strong>r Kaufmann seine<br />
For<strong>de</strong>rungen gegenüber Dritten als<br />
Vermögensgegenstän<strong>de</strong>. Neben Fragen <strong>de</strong>r<br />
Bilanzierungsfähigkeit, <strong>de</strong>r Periodisierung sowie<br />
<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Betrachtungsweise stehen<br />
immer wie<strong>de</strong>r Bewertungsfragen im Mittelpunkt <strong>de</strong>r<br />
Bilanzierung. Sowohl im Rahmen <strong>de</strong>r Zugangs- wie<br />
auch anlässlich späterer Folgebewertungen muss<br />
einem <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach bilanzierungsfähigen<br />
Vermögensgegenstand ein bestimmter Geldbetrag<br />
zugeordnet wer<strong>de</strong>n (allg. hierzu<br />
Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 11. Aufl.,<br />
Düsseldorf 2011, S. 185). Eine offene For<strong>de</strong>rung<br />
etwa muss bewertet wer<strong>de</strong>n. Für Zwecke <strong>de</strong>r<br />
kaufmännischen Rechnungslegung geschieht dies<br />
nach Maßgabe bestimmter Bilanzprinzipien<br />
(Vorsichtsprinzip, Nie<strong>de</strong>rstwertprinzip) und in<br />
Verfolgung bestimmter Bilanzzwecke<br />
(Ausschüttungsbemessung, Gläubigerschutz,<br />
Steuerbemessung).<br />
kameralen Orientierung an reinen Zahlungsströmen<br />
einen Beitrag zur intergenerativen Gerechtigkeit<br />
leisten. Die Notwendigkeit, Abschreibungen erwirtschaften<br />
zu müssen, soll eine Verschuldung zu<br />
Lasten künftiger<br />
Die Prinzipien <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsbilanzrechts sind mit <strong>de</strong>r<br />
Einführung <strong>de</strong>r Doppik auch für das öffentliche<br />
Rechnungswesen maßgeblich gewor<strong>de</strong>n. Diese<br />
Prinzipien sollen eine <strong>de</strong>n tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechen<strong>de</strong> Darstellung <strong>de</strong>r<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
gewährleisten. Gläubigerschutz und Grundsatz <strong>de</strong>r<br />
Unternehmensfortführung verlangen eine<br />
vorsichtige Bilanzierung, die Erträge möglichst spät,<br />
Risiken hingegen möglichst früh abbil<strong>de</strong>t<br />
(Imparitätsprinzip) und bereits realisierte Erträge<br />
perio<strong>de</strong>nübergreifend künftigen Aufwendungen<br />
zuordnet (Alimentationsprinzip). Eine kommunale<br />
Steuerung, die sich am tatsächlichen gemeindlichen<br />
Ressourcenverbrauch orientieren soll, ist mithin<br />
eher auf doppische, <strong>de</strong>nn auf kamerale Prinzipien<br />
verwiesen. Die Verwaltungsdoppik je<strong>de</strong>nfalls will<br />
mit <strong>de</strong>r Betonung <strong>de</strong>s Ressourcenverbrauchskonzeptes<br />
und im Abrücken von <strong>de</strong>r<br />
Generationen unmöglich<br />
machen.<br />
Zwar ist die staatliche Doppik seit einiger Zeit unter<br />
Druck geraten. Ihre Sinnhaftigkeit wird in vielerlei<br />
Hinsicht angezweifelt. Längst nicht überall ist sie<br />
noch zwingend. Zu<strong>de</strong>m konterkarieren<br />
divergieren<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>srechte die angestrebte<br />
bun<strong>de</strong>sweite Vergleichbarkeit kommunaler<br />
Abschlüsse. Gleichwohl bleibt die Doppik wichtig,<br />
nicht zuletzt als Instrument und Wirkungsfeld eines
Titel-Thema 11<br />
guten<br />
For<strong>de</strong>rungsmanagements.<br />
öffentlichen<br />
Dies erscheint für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r<br />
doppischen For<strong>de</strong>rungsbewertung<br />
beson<strong>de</strong>rs sinnfällig:<br />
Wo nach Prinzipien von<br />
Bilanzwahrheit und<br />
Bilanzklarheit Abwertungsbedarfe<br />
gezeigt wer<strong>de</strong>n, können Vollstreckungsressourcen<br />
optimal eingesetzt und gelenkt wer<strong>de</strong>n. Offene<br />
For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Umlaufvermögens sind in<br />
Anwendung <strong>de</strong>s strengen Nie<strong>de</strong>rstwertprinzips mit<br />
einem im Verhältnis zum bescheidförmig titulierten<br />
Betrag niedrigeren beizulegen<strong>de</strong>n Wert am<br />
Abschlussstichtag anzusetzen (hierzu grundsätzlich<br />
Henkes, Der Jahresabschluss kommunaler<br />
Gebietskörperschaften, Berlin 2008, S. 320 m.w.N.).<br />
Diese Wertung <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsbilanzrechts (§ 253 Abs.<br />
4 S. 2 HGB) entspricht <strong>de</strong>n verwaltungsdoppischen<br />
Regelungen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn (vgl. etwa § 43 Abs. 8<br />
GemHVO-Doppik <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>). Für die<br />
Bemessung <strong>de</strong>r zu Grun<strong>de</strong> zu legen<strong>de</strong>n<br />
Bewertungseinheiten gilt ein pragmatischer Ansatz.<br />
Wohl legt das Han<strong>de</strong>lsbilanzrecht wegen seines<br />
Wahrheitsanspruches großen Wert auf das<br />
Prinzip <strong>de</strong>r Einzelbewertung und steht<br />
Saldierungen und Aufrechnungen je<strong>de</strong>r<br />
Art skeptisch gegenüber (vgl. etwa §<br />
246 Abs. 2 HGB). So betont etwa<br />
auch § 38 Abs. 4<br />
SächsKomHVO-Doppik für<br />
For<strong>de</strong>rungen im<br />
Umlaufvermögen das<br />
Prinzip <strong>de</strong>r Einzelwertberichtigung.<br />
An<strong>de</strong>rerseits<br />
darf das Gebot <strong>de</strong>r<br />
Einzelbewertung nicht formal<br />
durchgeführt und als<br />
Selbstzweck verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />
(vgl. Moxter, Grundsätze<br />
ordnungsgemäßer Rechnungslegung,<br />
Düsseldorf 2003, S. 27).<br />
Bewertungsverfahren, die mit Pauschalisierungen<br />
arbeiten, sind seit jeher Bestandteil <strong>de</strong>r anerkannten<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Auch<br />
das Recht <strong>de</strong>r Verwaltungsdoppik verweist neben<br />
<strong>de</strong>r Einzelwertberichtigung auf das Institut <strong>de</strong>r<br />
Pauschalwertberichtigung (so etwa § 38 Abs. 4<br />
SächsKomHVO-Doppik, vgl. hierzu Trommer, Der<br />
Umstellungsprozess auf die Doppik – ein<br />
(selbst)lernen<strong>de</strong>s System?, in: KKZ 10/2012, 223,<br />
226 und allg. Bertram/Kessler, in: Haufe HGB-<br />
Bilanz-Kommentar, 2. Aufl., Freiburg 2010, § 253<br />
Anm. 296 ff.). In <strong>de</strong>r Bilanzierungspraxis hat sich<br />
eine Trias aus Einzelwertberichtigung, pauschaler
Titel-Thema 12<br />
Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung<br />
etabliert. Zu beachten ist freilich, dass<br />
die kumulierte Anwendung dieser<br />
Wertbereinigungsverfahren in <strong>de</strong>r Regel auf<br />
bewertungssystematische Be<strong>de</strong>nken stoßen muss.<br />
Dass die Werthaltigkeit von länger außenstehen<strong>de</strong>n,<br />
teils in <strong>de</strong>r Vollstreckung befindlichen For<strong>de</strong>rungen<br />
beeinträchtigt ist, liegt auf <strong>de</strong>r Hand. Für die<br />
Bewertung als Zuordnung eines bestimmten<br />
Geldbetrages zu einem bestimmten<br />
Vermögensgegenstand braucht es freilich<br />
operationalisierbarer Parameter, die die<br />
Bestimmung <strong>de</strong>s jeweils beizulegen<strong>de</strong>n niedrigeren<br />
Wertes nachvollziehbar steuern. Die<br />
Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> erweist sich insoweit als<br />
geborene For<strong>de</strong>rungsbewerterin. In<br />
Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> und Kasse ist eine Vielzahl<br />
for<strong>de</strong>rungs- und schuldnerbezogener Daten<br />
akkumuliert, die authentische Signale für die<br />
Werthaltigkeit von For<strong>de</strong>rungen liefern können.<br />
Diese Daten müssen im Rahmen <strong>de</strong>r pauschalen<br />
Einzelwertberichtigung nach Risikoklassen<br />
arrangiert wer<strong>de</strong>n. Auf Risikoklassenebene kann<br />
dann nach Maßgabe individualgemeindlicher<br />
Erfahrungen ein einheitlicher, also pauschaler<br />
Wertberichtigungssatz zur Anwendung gelangen.<br />
Definitionsmerkmale von Risikoklassen wer<strong>de</strong>n in<br />
erster Linie Aspekte wie For<strong>de</strong>rungs- bzw.<br />
Einnahmeart, For<strong>de</strong>rungsalter und For<strong>de</strong>rungshöhe<br />
sein. Auch ein differenziertes System <strong>de</strong>r<br />
For<strong>de</strong>rungsbewertung,<br />
welches mehrere<br />
Definitionsmerkmale von<br />
Risikoklassen logisch<br />
miteinan<strong>de</strong>r verschränkt, ist<br />
<strong>de</strong>nkbar. Mo<strong>de</strong>lle <strong>de</strong>r<br />
doppischen For<strong>de</strong>rungsbewertung<br />
wer<strong>de</strong>n<br />
sich sachgerechterweise<br />
stets an <strong>de</strong>r individuellen<br />
Schuldnerstruktur einer<br />
Kommune und <strong>de</strong>ren sozioökonomischen<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten<br />
orientieren<br />
müssen. Zu<strong>de</strong>m sollte ein<br />
zu tief geglie<strong>de</strong>rtes System<br />
von Risikoklassen und<br />
Bewertungskategorien vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Handreichungen geben hier oft indirekt die<br />
jeweiligen Lan<strong>de</strong>srechte (vgl. etwa<br />
For<strong>de</strong>rungsspiegel zu § 51 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO-<br />
Doppik <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>, in:<br />
Ausführungsanweisung zur GemHVO-Doppik<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> als Run<strong>de</strong>rlass <strong>de</strong>s<br />
Innenministeriums vom 31.08.2012, IV 305 –<br />
163.118.5.2).<br />
Zu Recht wird betont, dass das in<br />
Vollstreckungsbehör<strong>de</strong> und Kasse vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Wissen über For<strong>de</strong>rungen und Schuldner für<br />
Zwecke <strong>de</strong>s For<strong>de</strong>rungsmanagements und <strong>de</strong>r<br />
For<strong>de</strong>rungsbewertung systematisch erfasst und<br />
vorgehalten wer<strong>de</strong>n muss. Hierzu bedarf es eines<br />
professionellen IT-gestützten Informations- und<br />
Dokumentenmanagementsystems (wissensbasiertes<br />
For<strong>de</strong>rungsmanagement) und nicht zuletzt einer<br />
IT-Vollstreckungslösung, die bewertungssensitive<br />
Daten gera<strong>de</strong> auch im Hinblick auf ihre<br />
Auswertbarkeit für Zwecke <strong>de</strong>r doppischen<br />
For<strong>de</strong>rungsbewertung erfasst und verarbeitbar<br />
vorhält (hierzu Römer, Zielgerichtetes<br />
systematisches For<strong>de</strong>rungsmanagement, in: KKZ<br />
10/2012, S. 217 ff.)<br />
Dieser Bericht wur<strong>de</strong> verfasst von:<br />
Jens Lange, Leiter DATA-team Aka<strong>de</strong>mie,<br />
DATA-team GmbH, Leipzig
Titel-Thema 14<br />
SEPA: Letzte Run<strong>de</strong> eingeleitet<br />
Die erste Ausgabe <strong>de</strong>s „ <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
aktuell“ im Jahr 2011 hat sich überwiegend<br />
mit <strong>de</strong>m Thema SEPA auseinan<strong>de</strong>rgesetzt.<br />
Auf unserer Lan<strong>de</strong>arbeitstagung im Jahr 2012 hat<br />
Herr Heise von <strong>de</strong>r UniCredit Group zu diesem<br />
Thema referiert. Auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s<br />
Fachverban<strong>de</strong>s im Internet (Adresse:<br />
www.kommunal<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>) kann man sich<br />
unter <strong>de</strong>r Rubrik „Fachthemen“ auch einiges anlesen<br />
und herunterla<strong>de</strong>n. Auch in <strong>de</strong>n Ausgaben <strong>de</strong>r KKZ<br />
gab es in <strong>de</strong>n Jahren 2011 und 2012 einige<br />
Informationen und Beiträge. Die Uhr bis zu <strong>de</strong>r<br />
endgültigen Umstellung vom bisherigen<br />
Lastschriftverfahren hin zum SEPA-<br />
Lastschriftverfahren am 1.Februar 2014 tickt<br />
unaufhaltsam.<br />
Welche Schritte und welche Fragen sind nun also<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Verwaltung einzuleiten und zu<br />
beantworten?<br />
Hier nun einige exemplarische Beispiele:<br />
Gibt es schon eine Gläubiger ID für unsere<br />
Verwaltung?<br />
Habe ich mit meiner Hausbank/en schon einen<br />
Kun<strong>de</strong>nvertrag geschlossen?<br />
Welche Abteilungen/ Fachämter<br />
/Eigenbetriebe sind vom Zahlungsverkehr in<br />
irgen<strong>de</strong>iner Form betroffen?<br />
Ähnlich wie bei <strong>de</strong>r Umstellung <strong>de</strong>r EDV zur<br />
Jahrtausendwen<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Umstellung von <strong>de</strong>r D-Mark<br />
zum Euro sollte aber auch dieses Thema in <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung nicht unterschätzt wer<strong>de</strong>n und die<br />
Kommunalkassen sollten dieses Thema nicht<br />
einseitig nur bei sich platzieren.<br />
Die Umstellung auf das Verfahren SEPA tangiert<br />
die gesamte Verwaltung, und von daher sollte es<br />
schon eine kleine Projektgruppe aus <strong>de</strong>r gesamten<br />
Verwaltung sein, die sich mit diesem Thema<br />
beschäftigt.<br />
Seit Beginn <strong>de</strong>r Einführung von SEPA hat sich<br />
auch zu diesem Thema einiges getan und sogar<br />
zum positiven geän<strong>de</strong>rt als da wäre zu nennen:<br />
Möglichkeit <strong>de</strong>r Umwandlung <strong>de</strong>r<br />
bestehen<strong>de</strong>n Einzugsermächtigungen für das<br />
SEPA-Verfahren<br />
Reduzierung <strong>de</strong>r Einreichungstage auf D+1<br />
(wahrscheinlich endgültige Umsetzung in<br />
2013)<br />
Möglichkeit <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>r Pre-<br />
Noticification Tage.
Titel-Thema 15<br />
Soll ich einen Umstellungszeitplan erstellen?<br />
Welche Formulare/Vordrucke sind<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r IBAN und BIC noch zu<br />
än<strong>de</strong>rn?<br />
Ist mein EDV-Fachverfahren schon SEPAfähig?<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r Lastschriften aber<br />
auch <strong>de</strong>r Überweisungen!!!!!<br />
Wie wan<strong>de</strong>l ich meine bestehen<strong>de</strong>n<br />
Kontoverbindungen in IBAN und BIC um<br />
(siehe EDV-Fachverfahren)?<br />
Führe ich ein Rahmen- o<strong>de</strong>r Einzelmandat<br />
ein?<br />
Wie informiere ich meine Abgaben-<br />
/Steuerpflichtigen und Sonstige, bei <strong>de</strong>nen ich<br />
Abbuchungen tätige (Auskunft<br />
Einwohnermel<strong>de</strong>amt, Mieten, Pachten etc.)?<br />
Wie führe ich meine Verpflichtung auf <strong>de</strong>n<br />
Hinweis <strong>de</strong>r Pre-Notification aus? Durch ein<br />
separates Hinweisschreiben o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m<br />
Bescheid?<br />
Wie verwalte ich künftig meine alten<br />
Einzugsermächtigungen und künftigen<br />
Kombimandate und Mandate<br />
(Mandatsverwaltung)? Was kann ich<br />
rechtssicher einscannen / digitalisieren?<br />
Führen wir das SEPA mit eine kleinen<br />
Projektgruppe mit einem Verantwortlichen<br />
ein?<br />
Habe ich noch weitere kommunale<br />
Eigenbetriebe o<strong>de</strong>r Verbän<strong>de</strong>, die ein eigenes<br />
Konto haben und auch noch auf das Thema<br />
SEPA vorbereitet wer<strong>de</strong>n müssen?<br />
Dies sind nur einige Fragen die sich Je<strong>de</strong>r stellen<br />
und auch beantworten sollte.<br />
Da <strong>de</strong>r Platz in diesem Heft sicherlich nicht<br />
ausreichen wür<strong>de</strong> um alles zu erläutern und auch<br />
die FAQ´s noch nicht die letzten Fragen und<br />
Antworten sind, wird es auf <strong>de</strong>r „Frühjahrstagung“<br />
in Neumünster am Mittwoch, <strong>de</strong>m 6.März 2013,<br />
noch einmal eine intensive Information seitens <strong>de</strong>s<br />
Fachverban<strong>de</strong>s geben.<br />
Zu dieser Veranstaltung sind dann auch alle in<br />
Ihrem Hause verantwortlichen Personen<br />
(Verwaltungsleitung, Kämmerer, Steueramt etc.)<br />
eingela<strong>de</strong>n.<br />
Geplant sind dann zwei Referate am Vormittag.<br />
Das erste Referat wird sich mit <strong>de</strong>r praktischen<br />
Umsetzung (kleiner Projektplan) in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
beschäftigen und das zweite Referat dann noch<br />
einmal mit <strong>de</strong>m Thema aus Sicht <strong>de</strong>r Bank<br />
(wichtige Kriterien).<br />
Wer jetzt noch Fragen, Wünsche aber auch<br />
Anregungen hat, kann sich gern per E-Mail an<br />
folgen<strong>de</strong> Adresse wen<strong>de</strong>n:<br />
karl-august.petersen@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong>.
Titel-Thema 17<br />
SEPA – Fragen und Antworten<br />
aus <strong>de</strong>r Praxis<br />
I<br />
n <strong>de</strong>r Praxis gibt es immer wie<strong>de</strong>r<br />
Fragen die sich je<strong>de</strong>r stellt. In <strong>de</strong>m<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Artikel wer<strong>de</strong>n häufig<br />
gestellte Fragen nun in Form von FAQ´s<br />
an <strong>de</strong>n SEPA-Experten <strong>de</strong>r UniCredit Bank<br />
AG Herrn Markus Heise gestellt und<br />
beantwortet.<br />
In <strong>de</strong>m Ursprungsbescheid (Steuer-<br />
/Abgabenbescheid) wur<strong>de</strong> geschrieben, dass zu<br />
<strong>de</strong>n fälligen Terminen abgebucht wird. Einer<br />
dieser Termine ist <strong>de</strong>r 15. Mai 20xx. Aufgrund<br />
technischer Probleme schafft die Verwaltung es<br />
aber nicht die Lastschrift 2 bzw. 5 Tage vorher<br />
einzureichen. Kann auch 1 bis ?? Tage später<br />
abrufen wer<strong>de</strong>n? Gibt es hierfür<br />
Formulierungen?<br />
An dieser Stelle zunächst ein vorsorglicher<br />
Hinweis: Die Fristen von 5 bzw. 2<br />
(Bankarbeits-)Tagen vor Buchungs-<br />
(=Fälligkeits-)Datum bei SEPA-Basislastschriften<br />
beziehen sich auf <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />
zwischen <strong>de</strong>n Banken. Bitte<br />
berücksichtigen Sie bei <strong>de</strong>r Einreichung<br />
unbedingt die individuellen Einreichungszeiten<br />
Ihrer jeweiligen Hausbank - am besten<br />
fragen Sie direkt nach!<br />
(Die Annahmezeiten <strong>de</strong>r HypoVereinsbank<br />
fin<strong>de</strong>n Sie z.B. im Internet unter<br />
hvb.<strong>de</strong>/cutoff.)<br />
Aus diesem Hinweis ergibt sich fast<br />
zwangsläufig die Antwort auf Ihre Frage.<br />
Da die Banksysteme <strong>de</strong>r Einreicherbank<br />
(1. Inkassostelle) eine SEPA-Lastschrift-<br />
Dateieinreichung in Abhängigkeit vom<br />
darin enthaltenen „Sequenztyp“ (Einmal-,<br />
Erst-, Folge-, letzte Lastschrift) auf die Einhaltung<br />
genau dieser Frist (Differenz Einreichungsdatum-Fälligkeitsdatum)<br />
prüfen, wür<strong>de</strong> eine Einreichung, die diese<br />
Frist nicht mehr beinhaltet, direkt abgelehnt<br />
wer<strong>de</strong>n. Es ist eine Neuerstellung<br />
und Neueinreichung <strong>de</strong>r Datei erfor<strong>de</strong>rlich<br />
- dann wie<strong>de</strong>r mit ausreichend zeitlichem<br />
Vorlauf.<br />
Es kann natürlich sein, dass Ihre Bank, so<br />
wie wir, hierfür einen beson<strong>de</strong>ren Service<br />
anbietet. Wenn unsere Systeme feststellen,<br />
dass solch eine Datei „zu spät“ eingereicht<br />
wor<strong>de</strong>n ist, können wir unter<br />
bestimmten Voraussetzungen und nach<br />
Rücksprache mit <strong>de</strong>m Auftraggeber das<br />
Fälligkeitsdatum in <strong>de</strong>n Zahlungsdatensätzen<br />
hochsetzen.<br />
Dies entbin<strong>de</strong>t Sie allerdings nicht von <strong>de</strong>r<br />
Verpflichtung, dann für das neue Belastungsdatum<br />
auch wie<strong>de</strong>r eine neue Pre-<br />
Notification zu versen<strong>de</strong>n.<br />
Bestimmte Formulierungen gibt es hierfür<br />
nicht.<br />
Es wur<strong>de</strong> pünktlich abgebucht, aber das Konto<br />
war zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt nicht ge<strong>de</strong>ckt. Der Kun<strong>de</strong><br />
informiert die Verwaltung, dass wie<strong>de</strong>r<br />
Deckung auf <strong>de</strong>m Konto ist und bittet um<br />
Abbuchung. Muss die Verwaltung wie<strong>de</strong>r eine<br />
Vorankündigung versen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r reicht ein<br />
Aktenvermerk, dass <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> selbst um<br />
Abbuchung gebeten hat?<br />
Grundsätzlich ist für das neue Belastungsdatum<br />
auch wie<strong>de</strong>r eine neue Pre-Notification<br />
zu erstellen. Im englischen<br />
Originaltext heißt es dazu: „The notification<br />
provi<strong>de</strong>d by the Creditor to the Debtor<br />
of the amount and time schedule prior<br />
to the date on which the <strong>de</strong>bits are to be<br />
collected. The notice can be provi<strong>de</strong>d as a<br />
separate piece of information, or via inclusion<br />
in a regular statement, bill, or invoice.“<br />
Wenn ich mich also wortwörtlich hieran<br />
halte, muss ich <strong>de</strong>m Zahlungspflichtigen
Titel-Thema 19<br />
tatsächlich eine neue Pre-Notification zuschicken.<br />
Einige Kommentierungen sagen<br />
aber auch heute schon, dass die Form <strong>de</strong>r<br />
Pre-Notification freigestellt ist, eine mündlich<br />
Information <strong>de</strong>mnach ausreichen<br />
könnte. Sollte also <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> bei Ihnen<br />
anrufen und um erneute Abbuchung bitten,<br />
dann wäre nur wichtig, dass Sie ihm in<br />
diesem Telefonat bereits das exakte neue<br />
Belastungsdatum nennen und dieses dann<br />
auch in <strong>de</strong>n Zahlungsdatensatz (Lastschrift)<br />
eintragen.<br />
Kann <strong>de</strong>r Gläubiger die Zeichen ZZZ in<br />
meiner Gläubiger ID selbst belegen z.B. mit<br />
<strong>de</strong>r statistischen Kennziffer?<br />
Ja, diese Stellen <strong>de</strong>r Gläubiger I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />
stehen Ihnen für eine individuelle<br />
Belegung frei zur Verfügung. Im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s Zahlungsverkehrs/Clearing<br />
wird auf diese Stellen nicht geprüft.<br />
Braucht eine amtsangehörige Gemein<strong>de</strong> eine<br />
eigene Gläubiger ID, wenn für sie durch die<br />
Amtskasse aufgrund von Verträgen, die<br />
<strong>de</strong>r Bürgermeister geschlossen hat (z.B.<br />
Mieten, Pachten ,Verkauf Schred<strong>de</strong>rgut<br />
etc.), beim Schuldner abgebucht wird?<br />
Das Geld fließt auf das Konto <strong>de</strong>r<br />
Amtskasse.<br />
Die Antwort auf diese Frage ist<br />
nicht ganz trivial - spielen hier doch<br />
auch solche Dinge wie<br />
„wirtschaftlich Berechtigter“ eine<br />
Rolle.<br />
(Hierauf sollte allerdings bereits im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Kontoeröffnung geachtet wer<strong>de</strong>n.)<br />
Grundsätzlich verhält es sich so:<br />
„Fall 1“<br />
- Konto lautet auf die Amtskasse (u.U.<br />
„wegen Gemein<strong>de</strong>...“)<br />
- Mandat zwischen Amtskasse und Debitor<br />
(mit CI <strong>de</strong>r Amtskasse)<br />
- Einzug auf Konto <strong>de</strong>r Amtskasse mit CI <strong>de</strong>r<br />
Amtskasse<br />
„Fall 2“<br />
- Konto lautet direkt auf die Gemein<strong>de</strong><br />
- Gemein<strong>de</strong> benötigt eigenen CI<br />
- Mandat zwischen Gemein<strong>de</strong> und Debitor<br />
(mit CI <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>)<br />
- Einzug auf Konto <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> mit CI <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong><br />
„Fall 3“<br />
- Konto lautet auf die Amtskasse (wie bei<br />
Fall 1) a-b-e-r auf „frem<strong>de</strong> Rechnung“!<br />
- Mandat zwischen Amtskasse und Debitor<br />
(mit CI <strong>de</strong>r Amtskasse)<br />
- Zusätzliche Angaben auf <strong>de</strong>m Mandat<br />
möglich:<br />
> Creditor Reference Party (= Name <strong>de</strong>s<br />
Vertragspartners <strong>de</strong>s Zahlungspflichtigen)<br />
= Gemein<strong>de</strong> und<br />
> Creditor Reference ID (= I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />
<strong>de</strong>s Vertragspartners <strong>de</strong>s Zahlungspflichtigen)<br />
- Diese Angaben sind -sofern sie im Mandat<br />
enthalten sind- dann auch zweckmäßigerweise<br />
im LS-Datensatz einzufügen!<br />
- Einzug auf Konten <strong>de</strong>r Amtskasse mit CI<br />
<strong>de</strong>r Amtskasse.<br />
Das Amt hat von einem Inkassounternehmen<br />
eine Einzugsermächtigung für Auskünfte. Gilt<br />
für die zweite Abbuchung auch die Regel <strong>de</strong>r<br />
zweitägigen Einreichungsfrist bei erneuten<br />
Abbuchungen?<br />
Ja. Ein Mandat wird zwischen Creditor und<br />
Debitor i.d.R. nur einmal geschlossen - für<br />
wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Lastschriften (wie bei <strong>de</strong>n<br />
bisherigen Einzugsermächtigungen ja<br />
auch). Dann betrifft die 5-Tages-Frist nur<br />
die erste SEPA-Lastschrift aus diesem Mandat.<br />
Je<strong>de</strong> weitere Lastschrift aufgrund<br />
dieses Mandats ist dann eine Folgelastschrift<br />
= 2-Tages-Frist (jew. Interbanken-<br />
Clearing - s.o.!).
Titel-Thema 21<br />
Die Verwaltung bucht die Grundsteuer von einer<br />
an<strong>de</strong>ren Person ab, wie im Grundlagenbescheid<br />
angegeben (abweichen<strong>de</strong>r Kontoinhaber). Muss<br />
ich für diese Person eine Extra Vorankündigung<br />
versen<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r kann ich im Bescheid für diese<br />
Fälle <strong>de</strong>n Eigentümer auffor<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>n<br />
Kontoinhaber zu informieren? Und wenn, welche<br />
Formulierung?<br />
Wie bei Frage 2 schon dargestellt hat die<br />
Vorabankündigung an <strong>de</strong>n Debtor zu erfolgen.<br />
Der Debtor ist <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r als Kontoinhaber<br />
(<strong>de</strong>s Belastungskontos) auf <strong>de</strong>m<br />
Mandat erscheint und dieses auch unterschreibt<br />
- auch wenn dies nicht <strong>de</strong>r Schuldner<br />
<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung ist!<br />
In diesem Fall hat also eine Pre-Notification<br />
an <strong>de</strong>n abweichen<strong>de</strong>n Kontoinhaber zu erfolgen,<br />
die Mitteilung im Grundlagenbescheid<br />
wür<strong>de</strong> nicht ausreichen.<br />
Ihre Mitteilungspflicht können Sie hierbei<br />
nicht <strong>de</strong>legieren.<br />
Kann die Verwaltung für zwei unterschiedliche<br />
Personen die gleiche Mandatsreferenznummer<br />
vergeben?<br />
Nein. Die Anfor<strong>de</strong>rung an die Mandatsreferenz<br />
ist, dass sie seitens <strong>de</strong>s Gläubigers<br />
ein<strong>de</strong>utig sein muss.<br />
Wenn die alte Einzugsermächtigung in ein<br />
Mandat um<strong>de</strong>utet wird, muss dann <strong>de</strong>r<br />
Kontoinhaber darüber schriftlich informiert<br />
wer<strong>de</strong>n? Wenn ja, muss es ein Extraschreiben<br />
sein, o<strong>de</strong>r kann dies im Jahresanfangsbescheid<br />
angekündigt wer<strong>de</strong>n? Wenn ja, wie wäre die<br />
Formulierung?<br />
Sie sind verpflichtet, rechtzeitig vor <strong>de</strong>m<br />
ersten SEPA-Lastschrifteinzug <strong>de</strong>n Kontoinhaber<br />
über die bevorstehen<strong>de</strong> Umstellung<br />
zu informieren. In dieser Information müssen<br />
min<strong>de</strong>stens Ihre Gläubiger I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />
und die für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n gültige<br />
Mandatsreferenz genannt sein.<br />
Diese Information kann entwe<strong>de</strong>r mittels<br />
eines separaten Schreibens erfolgen o<strong>de</strong>r<br />
Sie nutzen dafür die erste Pre-Notification,<br />
die Sie ja ohnehin erstellen müssen.<br />
Selbstverständlich können Sie die Umstellungsinformation<br />
und die Pre-Notification<br />
auch in <strong>de</strong>n Jahresanfangsbescheid mit<br />
aufnehmen.<br />
Fixe Formulierungen gibt es dafür nicht.<br />
Hier aber noch zwei Formulierungsbeispiele<br />
für Pre-Notifications allgemein:<br />
Beispiel für einzelne Pre-Notification pro<br />
Einzug:<br />
Strom-Nachzahlung:<br />
"Die For<strong>de</strong>rung von 68,11 € ziehen wir mit<br />
<strong>de</strong>r SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu<br />
<strong>de</strong>r Gläubiger-I<strong>de</strong>ntifiationsnummer DE321<br />
von Ihrem Konto IBAN DE123 bei <strong>de</strong>r Hypo-<br />
Vereinsbank HYVEDEMM zum Fälligkeitstag<br />
28.9.2011 ein. Wir bitten Sie für<br />
Konto<strong>de</strong>ckung zu sorgen."<br />
Beispiel für eine Pre-Notification mit mehreren<br />
Einzugsterminen:<br />
Strom-Vertrag:<br />
„Die monatliche Abschlagzahlung für Ihre<br />
Stromgebühren in Höhe von 80 € ziehen wir<br />
mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat<br />
4712 zu <strong>de</strong>r Gläubiger-I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />
DE321 von Ihrem Konto IBAN DE123<br />
bei <strong>de</strong>r HVB HYVEDEMM zum jeweils 1. <strong>de</strong>s<br />
Monats, beginnend mit <strong>de</strong>m 1.2.2010 ein.<br />
Fällt <strong>de</strong>r Fälligkeitstag auf ein<br />
Wochenen<strong>de</strong>/Feiertag verschiebt sich <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Fälligkeitstag auf <strong>de</strong>n ersten folgen<strong>de</strong>n<br />
Werktag.“<br />
Für die freundliche Unterstützung möchte ich mich<br />
an dieser Stelle auch noch einmal bedanken.<br />
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, die in <strong>de</strong>r<br />
Praxis auftauchen, können Sie diese per E-Mail an<br />
karl-august.Petersen@<strong>kassenverwalter</strong>.<strong>de</strong> sen<strong>de</strong>n.<br />
Alle Fragen wer<strong>de</strong>n an Herrn Heise weitergeleitet.<br />
Die Fragen und Antworten wer<strong>de</strong>n allen Mitglie<strong>de</strong>rn<br />
durch <strong>de</strong>n Fachverband zugemailt.<br />
Markus Heise, Director Spezialist Cash Management<br />
6920FECS, Corporate & Investment Banking<br />
UniCredit Bank AG, Neuer Wall 64, 20354<br />
Hamburg, Deutschland<br />
Tel. +49 40 3692 1517 – Fax +49 40 3692 940 1517<br />
markus.heise@unicreditgroup.<strong>de</strong>
KAG 23<br />
Än<strong>de</strong>rung Kommunalabgabengesetz<br />
Mit <strong>de</strong>m Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung<br />
kommunalverfassungsrechtlicher und<br />
wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 ist<br />
in Artikel 7 das Kommunalabgabengesetz <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> (KAG SH) geän<strong>de</strong>rt.<br />
Weitere umfangreiche Än<strong>de</strong>rungen ergeben sich<br />
aus <strong>de</strong>m Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>ordnung und <strong>de</strong>s<br />
Kommunalabgabengesetzes vom 13.03.2012.<br />
In Zusammenfassung bei<strong>de</strong>r Gesetzesän<strong>de</strong>rungen<br />
ergibt sich für die Städte und Gemein<strong>de</strong>n in<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eine neue Rechtslage in<br />
folgen<strong>de</strong>n Punkten:<br />
1. Grundstücksgebühren<br />
als öffentliche Last<br />
Für die Benutzungsgebühren ist in § 6 Abs. 7 KAG<br />
SH neu geregelt, dass grundstücksbezogenen<br />
Gebühren als öffentliche Last auf <strong>de</strong>m Grundstück<br />
liegen. Damit ist die dingliche Haftung für<br />
kommunale Gebührenfor<strong>de</strong>rungen gesetzlich<br />
festgelegt. Die dingliche Haftung hat <strong>de</strong>n Vorteil,<br />
dass Gebühren wesentlich besser und mit geringen<br />
Ausfallquoten eingezogen wer<strong>de</strong>n können. In<br />
einem Zwangsversteigerungs- o<strong>de</strong>r<br />
Insolvenzverfahren sind durch die bevorrechtigte<br />
Befriedigung öffentlicher Lasten (vgl. § 10 Abs. 3<br />
ZVG bzw. § 49 InsO) praktisch keine Rückstän<strong>de</strong><br />
zu erwarten. Vergleichbare Regelungen bestehen<br />
bereit in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />
Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland.<br />
In § 6 KAG SH ist nicht festgelegt, welche<br />
Gebühren grundstückbezogen sind. Diese<br />
Festlegung muss in <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Gebührensatzung vor Ort erfolgen, um eine<br />
einschlägige Rechtsgrundlage für <strong>de</strong>n<br />
For<strong>de</strong>rungseinzug zu schaffen. Insoweit wird auf<br />
die Urteile <strong>de</strong>s LG Zweibrücken vom 02.03.2007<br />
(KKZ 2008, Seite 117), AG Münster vom<br />
5.11.2007 (KKZ, Seite 209) und <strong>de</strong>s LG Kleve<br />
vom 21.01.2009 (KKZ 2010 Seite 17) und die<br />
Ausführungen im VZV-Handbuch zum Abschnitt<br />
63.5 verwiesen.<br />
2. Keine Rechtspflicht<br />
für die Erhebung<br />
von Straßenausbaubeiträgen<br />
§ 76 <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung ist eine zentrale<br />
Regelung <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>wirtschaftsrechts und legt<br />
die Grundsätze <strong>de</strong>r Finanzmittelbeschaffung<br />
rangweise fest. In Absatz 1 ist die Pflicht zur<br />
Abgabenerhebung nach <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Vorschriften fest verankert. In Abs. 2 war bisher<br />
bestimmt, dass die Gemein<strong>de</strong> Finanzmittel zur<br />
Aufgabenerfüllung aus Entgelten für ihre<br />
Leistungen beschafft. Erst im Übrigen dürfen<br />
Finanzmittel aus Steuern generiert wer<strong>de</strong>n, soweit<br />
die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.<br />
Neu angefügt ist <strong>de</strong>r Satz, dass eine Rechtspflicht<br />
zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht<br />
besteht. Damit hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber klargestellt,<br />
dass sich die Pflicht zur Beitragserhebung nicht<br />
aus <strong>de</strong>m KAG SH ergibt, son<strong>de</strong>rn nach<br />
haushaltsrechtlichen Regelungen zu beurteilen ist.<br />
Für <strong>de</strong>n Verzicht auf die Erhebung von<br />
Straßenausbaubeiträgen bedarf es je nach<br />
Ausgangslage eines entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Satzungsbeschlusses.<br />
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage,<br />
inwieweit die Regelungen zur nachrangigen<br />
Kreditaufnahme zu beurteilen sind. Kredit dürfen<br />
erst aufgenommen wer<strong>de</strong>n, wenn eine an<strong>de</strong>re<br />
Finanzierung nicht möglich o<strong>de</strong>r wirtschaftlich<br />
unzweckmäßig ist.<br />
Gemäß Erlass <strong>de</strong>s Innenministeriums vom<br />
15.05.2012 ist die tatsächliche Einnahmen- und
Titel-Thema 24<br />
Ausgabensituation <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> zu beurteilen. Der<br />
Verzicht auf Straßenausbaubeiträge schließt nicht<br />
aus, dass die Gemein<strong>de</strong> zur Finanzierung von<br />
Investitionen Kredite aufnimmt. Jedoch wird<br />
regelmäßig durch <strong>de</strong>n Verzicht auf<br />
Straßenausbaubeiträge <strong>de</strong>r Fall eintreten, dass ein<br />
höherer Kreditbetrag zur Finanzierung <strong>de</strong>r<br />
Investitionsmaßnahme erfor<strong>de</strong>rlich ist und sich<br />
dadurch auf Dauer eine höhere Zinsbelastung ergibt.<br />
Je nach Finanzlage einer Gemein<strong>de</strong> kann es dann<br />
dazu kommen, dass <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Kredite<br />
nicht o<strong>de</strong>r nicht in voller Höhe genehmigt wird.<br />
Empfänger von Konsolidierungshilfen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
sind zur Ausschöpfung von Beiträgen verpflichtet<br />
(vgl. Richtlinie zu § 16a FAG). Einschränkungen<br />
unterliegen auch Kommunen, die Fehlbetrags- und<br />
Son<strong>de</strong>rbedarfszuweisungen erhalten.<br />
3. Erhebung<br />
wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>r Beiträge<br />
Neu eingefügt ist in § 8a <strong>de</strong>s Kommunalabgabengesetzes<br />
das Recht <strong>de</strong>r Kommunen,<br />
wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Beiträge zu erheben. Danach<br />
können die Gemein<strong>de</strong>n durch Satzung bestimmen,<br />
dass anstelle einmaliger Beiträge wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong><br />
Beiträge für Verkehrsanlagen von <strong>de</strong>n<br />
Grundstückseigentümern zu tragen sind. Dazu<br />
wer<strong>de</strong>n die jährlichen Investitionsaufwendungen –<br />
nach Abzug <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>anteils –<br />
zusammengerechnet und auf die Grundstücke eines<br />
Gebietes o<strong>de</strong>r eines Gebietsteiles<br />
(Abrechnungsgebiet) verteilt. Anstelle jährlicher<br />
Investitionsaufwendungen können die Gemein<strong>de</strong>n<br />
erwartete Investitionen bis zu 5 Jahren mittels<br />
Durchschnittsberechnung <strong>de</strong>m Beitragssatz<br />
zugrun<strong>de</strong> legen. Um eine Doppelbelastung von<br />
Grundstückseigentümern auszuschließen, müssen<br />
in <strong>de</strong>n Satzungen sinnvolle Überleitungsregelungen<br />
geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Gemein<strong>de</strong>anteil erhöht sich nach § 8 Abs. 1<br />
KAG von bisher 10% auf min<strong>de</strong>stens 15 % – d.h.<br />
<strong>de</strong>r Anliegeranteil beträgt maximal 85%. <strong>de</strong>s<br />
beitragsfähigen Aufwands. Satzungsregelungen zur<br />
tiefenmäßigen Begrenzung <strong>de</strong>r beitragsfähigen<br />
Flächen sind nach neuem Recht zulässig.<br />
In <strong>de</strong>r Überleitungsvorschrift ist bestimmt, dass<br />
Verfahren zur Erhebung von Ausbaubeiträgen vor<br />
Inkrafttreten dieses Gesetzes nach bisher gelten<strong>de</strong>m<br />
Recht abzuschließen sind. Im Erlass <strong>de</strong>s<br />
Innenministeriums <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
vom 05.06.20102 ist dazu ausgeführt, dass als<br />
förmliche Einleitung auf das Entstehen <strong>de</strong>r<br />
sachlichen Beitragspflicht abzustellen ist. Die<br />
sachliche Beitragspflicht entsteht mit <strong>de</strong>r Abnahme<br />
<strong>de</strong>r Bauarbeiten, die für die Herstellung, <strong>de</strong>n Umo<strong>de</strong>r<br />
Ausbau <strong>de</strong>r öffentlichen Einrichtung<br />
erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
Die Umstellung <strong>de</strong>s Verfahrens auf die Erhebung<br />
wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>r Beiträge ist rechtlich umstritten<br />
(Vorteilsbegriff, Abrechnungseinheiten,<br />
Übergangsregelungen, Kalkulation Beitragssatz)<br />
und birgt größere Risiken, weil die<br />
Verteilungsgerechtigkeit und die Gleichbehandlung<br />
aller Betroffenen in einer Kommune angezweifelt<br />
wer<strong>de</strong>n kann.<br />
4. Sonstige Än<strong>de</strong>rungen<br />
Weitere wesentliche Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sgesetzgebers, die hier keiner näheren<br />
Betrachtung unterzogen wer<strong>de</strong>n, ergeben sich zu<br />
<strong>de</strong>n wie folgt aufgeführten Sachthemen:<br />
• Abgrenzungen <strong>de</strong>r Aufgabenerledigung durch<br />
die Amtsverwaltung für ihre amtsangehörigen<br />
Gemein<strong>de</strong>n – hier: Delegation <strong>de</strong>r<br />
Selbstverwaltungsaufgaben <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> auf<br />
das Amt<br />
• Öffentlichkeit <strong>de</strong>r Sitzungen <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>vertretung und <strong>de</strong>r Ausschüsse<br />
• Bestellung hauptamtlicher Bürgermeister in<br />
Gemein<strong>de</strong>n mit über 4.000 Einwohnern<br />
• Regelungen zu Spen<strong>de</strong>n und Sponsoring<br />
• Wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche<br />
Beteiligungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n<br />
Die vorstehend beschriebenen gesetzlichen<br />
Än<strong>de</strong>rungen sind am 13.04.2012 in Kraft getreten.<br />
Bärbel Brix<br />
Lan<strong>de</strong>sverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>
Titel-Thema 25<br />
Die Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärung<br />
in <strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung<br />
Ausgangssituation:<br />
Die Überschuldung von Privatpersonen in<br />
Deutschland ist 2012 nach einem leichten<br />
Rückgang im Vorjahr wie<strong>de</strong>r merklich<br />
angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2012 wur<strong>de</strong><br />
für die gesamte Bun<strong>de</strong>srepublik eine<br />
Verschuldungsquote von 9,65% (zum 1.10.2011 =<br />
9,38%) gemessen. Damit sind rund 6,6 Millionen<br />
(zum 1. Oktober 2011 = 6,4 Mio.) Bürgerinnen und<br />
Bürger über 18 Jahre überschul<strong>de</strong>t und weisen<br />
nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Im Vergleich<br />
zu 2011 hat sich die Anzahl <strong>de</strong>r Schuldner um rd.<br />
190.000 Personen erhöht (+3,0%). Im letzten Jahr<br />
gab es nur einen leichten Rückgang um rund<br />
80.000 Überschuldungsfälle (-1,3%). Folgen<strong>de</strong><br />
harte Negativmerkmale lassen sich dabei für 2010<br />
feststellen:<br />
• Abgegebene ei<strong>de</strong>sstattliche Versicherungen<br />
rund 785.000<br />
• Haftbefehle im Verfahren zur EV<br />
rund 665.000<br />
• Regelinsolvenzverfahren<br />
rund 95.000<br />
• Verbraucherinsolvenzverfahren<br />
rund 121.000<br />
Gera<strong>de</strong> mit diesem Hintergrund ist die Reform <strong>de</strong>r<br />
Sachaufklärung ein epochales Ereignis in <strong>de</strong>r
Titel-Thema 26<br />
Sachaufklärung in <strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung.<br />
Mit <strong>de</strong>r zum 1. Januar 2013 in Kraft<br />
getretenen Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärung<br />
setzt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber neue<br />
Maßstäbe und vollzieht <strong>de</strong>n<br />
Paradigmenwechsel von <strong>de</strong>r<br />
traditionellen ineffizienten Sachpfändung<br />
hin zur frühzeitigen Sachaufklärung und<br />
<strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
Informationsbeschaffung über das<br />
schuldnerische Vermögen.<br />
Vollstreckung von<br />
Geldfor<strong>de</strong>rungen und<br />
stellt<br />
<strong>de</strong>n<br />
Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n<br />
ein weitgehend neues<br />
wirkungsvolles allgemeines<br />
Sanktionsmittel<br />
zur Verfügung.<br />
Seit <strong>de</strong>m 19. Jahrhun<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Regel über<br />
Sachpfändungsversuche <strong>de</strong>r Einstieg in das<br />
Vollstreckungsverfahren vollzogen, <strong>de</strong>r auf<br />
Grundlage <strong>de</strong>s „Jahrhun<strong>de</strong>rtwerks“ <strong>de</strong>r<br />
Zivilprozessordnung vom 1.10.1879 ermöglicht<br />
wur<strong>de</strong>. Der <strong>de</strong>m Schuldner gegenüber dabei<br />
aufgebautem Sachpfändungsdruck hat in <strong>de</strong>n<br />
vergangenen Jahrzehnten immer mehr an Be<strong>de</strong>utung<br />
verloren. Erst nach einer erfolglosen und<br />
aussichtslosen Pfändung konnte nachrangig die<br />
vermögensrechtliche Sachpfändung über das<br />
Schuldnervermögen eingeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 20. Jahrhun<strong>de</strong>rts wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n<br />
Vollstreckungsnormen einiger Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r die<br />
gesetzliche Ermittlungsbefugnis zur Vorbereitung<br />
<strong>de</strong>r Vollstreckung in das Schuldnervermögen<br />
aufgenommen. Im Jahr 2006 wur<strong>de</strong> diese<br />
Ermittlungsbefugnis im Lan<strong>de</strong>sverwaltungsgesetz<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eingefügt. Dieses war ein sehr<br />
be<strong>de</strong>utungsvoller Schritt zur frühzeitigen<br />
Durch Artikel 1 und 2 <strong>de</strong>s Gesetzes zur<br />
Reform <strong>de</strong>r Sachaufklärung in <strong>de</strong>r<br />
Zwangsvollstreckung kann <strong>de</strong>r<br />
Gläubiger bei zivilrechtlichen<br />
For<strong>de</strong>rungen (ZPO-Vollstreckungsrecht)<br />
und bei öffentlich-rechtlichen<br />
For<strong>de</strong>rungen (AO-Vollstreckungsrecht)<br />
selbst steuern, ob er die<br />
Vornahme einer Sachpfändung<br />
o<strong>de</strong>r die Sachaufklärung<br />
beauftragen möchte, weil sonst unweigerlich<br />
die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis droht.<br />
Bei<strong>de</strong> Verfahrenswege lassen sich in einem Auftrag<br />
kombinieren. Ein Gleichlauf im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Sachaufklärung zwischen <strong>de</strong>r ZPO-Vollstreckung<br />
und <strong>de</strong>r AO-Vollstreckung ist dadurch sichergestellt.<br />
Ein wichtiger Reformpunkt ist dabei die<br />
Vermögensauskunft, die an die Stelle <strong>de</strong>s alten und<br />
nachrangigen Offenbarungsverfahrens tritt. Die<br />
Vermögensoffenbarung kann wirkungsvoll als<br />
Einstiegsprozess im behördlichen<br />
Beitreibungsverfahren gegen die Schuldner genutzt<br />
wer<strong>de</strong>n, die noch nicht in <strong>de</strong>n amtlichen Registern<br />
als insolvente Schuldner geführt sind.<br />
Gegenüber <strong>de</strong>n solventen Schuldnern wird durch<br />
das Vermögensauskunftsverfahren ein sofortiger<br />
Sanktionsdruck ausgeübt. Der Schuldner kann das<br />
Vermögensauskunftsverfahren und die negativen<br />
Folgen für die Kreditwürdigkeit nur vermei<strong>de</strong>n,<br />
wenn er zahlt, ausreichen<strong>de</strong>s Vermögen besitzt o<strong>de</strong>r<br />
zumin<strong>de</strong>st Zahlungsmodalitäten im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Vollstreckungsschutzes vereinbart. Gera<strong>de</strong> vor <strong>de</strong>m<br />
Hintergrund <strong>de</strong>r drohen<strong>de</strong>n Eintragung in das
Titel-Thema 27<br />
Schuldnerverzeichnis und <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
Kreditunwürdigkeit und <strong>de</strong>r Einschränkung <strong>de</strong>r<br />
wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten wer<strong>de</strong>n<br />
sich die Schuldner, die bislang noch nicht im<br />
Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, verstärkt<br />
um eine Einigung bemühen. Das<br />
Vollstreckungsverfahren wird angesichts <strong>de</strong>s<br />
Druckpotentials und <strong>de</strong>r Stringenz <strong>de</strong>s neuen<br />
Verfahrensablaufes sehr viel effizienter, zumal<br />
viele Prozessschritte schriftlich o<strong>de</strong>r elektronisch<br />
erfolgen.<br />
Für die kommunalen Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n<br />
be<strong>de</strong>utet die Reform eine Stärkung Ihres<br />
Aufgabenfel<strong>de</strong>s und ermöglicht, ihre<br />
Aufbauorganisation im Innen- und Außendienst<br />
sowie ihre Ablauforganisation in <strong>de</strong>r<br />
Vollstreckungsprozessgestaltung<br />
zu<br />
reorganisieren. Der Verwaltungsprozess ist dabei<br />
stark automatisierbar, angefangen von <strong>de</strong>r<br />
Erstellung <strong>de</strong>r Leistungsauffor<strong>de</strong>rung bis hin zur<br />
automatisierten Übermittlung <strong>de</strong>r Dokumente <strong>de</strong>r<br />
Eintragungsanordnung. Der Prozess weist<br />
praktisch keine Medienbrüche auf und kann<br />
weitgehend workflowmäßig und<br />
softwareunterstützt abgewickelt wer<strong>de</strong>n. Der<br />
zeitintensive Außendienst für die Schuldnerklientel<br />
kann zurückgefahren wer<strong>de</strong>n. Evtl.<br />
Arbeitsrückstän<strong>de</strong> bzw. Kapazitäten aus <strong>de</strong>m<br />
Außendienst können für Aufgaben im Innendienst<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer vollstreckungsbehördlicher Aufgaben<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n. Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n ohne<br />
Außendienst können durch die geschaffenen<br />
Funktionen <strong>de</strong>r Vermögensauskunft selbst<br />
erfolgreich For<strong>de</strong>rungen beitreiben, ohne an<strong>de</strong>re<br />
Behör<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Amtshilfe zu<br />
beauftragen.<br />
Die Reform zur Sachaufklärung bietet <strong>de</strong>n<br />
kommunalen Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n einen<br />
direkten technischen Zugriff auf die neuen<br />
öffentlichen Register, um z.B. das elektronische
Titel-Thema 28<br />
Schuldnerverzeichnis bzw. das elektronische<br />
Vermögensverzeichnis abzufragen.<br />
In <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> ist <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgesetzgeber<br />
gefor<strong>de</strong>rt, diesen Systemwechsel durch die<br />
Anpassung <strong>de</strong>s Vollstreckungsrechts mitzugehen,<br />
damit die Kommunen als Gläubigergruppe nicht das<br />
Nachsehen haben und die Vorteile <strong>de</strong>r neuen<br />
Verfahrensweise nutzen können. Gera<strong>de</strong> das<br />
Optionsrecht <strong>de</strong>r kommunalen<br />
Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n, ob die<br />
Vermögensauskunft selbst o<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n<br />
Gerichtsvollzieher eingeholt wer<strong>de</strong>n soll, ist<br />
beizubehalten. Zusätzlich sind die Auskunftsrechte<br />
nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r ZPO anzupassen. Mit einer<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsgesetzes wird<br />
En<strong>de</strong> 2012 gerechnet.<br />
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Leiter <strong>de</strong>r<br />
Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n durch diese Reform ein<br />
neues effektives Werkzeug an die Hand bekommen,<br />
die Vollstreckung wirkungsvoll aufzustellen. Diese<br />
Reform gibt weiter die Möglichkeit, eine<br />
Reorganisation <strong>de</strong>s Außendienstes zu ermöglichen<br />
und die Prozessschritte sowie Prozessketten zu<br />
überarbeiten. Im Rahmen <strong>de</strong>r Frühjahrstagung in<br />
Neumünster in <strong>de</strong>n Holstenhallen am 6. März 2013<br />
wer<strong>de</strong>n wir dieses Thema auf die Tagesordnung<br />
setzen und Sie über die aktuelle Sachlage und<br />
Rechtsprechung informieren. Dabei gehen wir ganz<br />
speziell auf die gesetzlichen Entwicklungen und<br />
Än<strong>de</strong>rungen sowie die praktische Umsetzung in <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung ein.<br />
Also nutzen Sie die Chance und seien Sie unser Gast<br />
in Neumünster auf <strong>de</strong>r Frühjahrstagung am 6. März<br />
2013. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />
Mirko Spieckermann<br />
Referent für das Verwaltungszwangsverfahren im<br />
Vorstand <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>
Titel-Thema 29<br />
Inkasso –<br />
Erfahrungsbericht<br />
Interview mit <strong>de</strong>rStadtkassenleiterin <strong>de</strong>r<br />
Stadt Passau zurfrüheren Zusammenarbeit<br />
mit einem privaten Inkassounternehmen<br />
In <strong>de</strong>r letzen Ausgabe „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
aktuell“ haben wir uns intensiv mit <strong>de</strong>m Thema<br />
„Einbindung privater Inkassounternehmen für die<br />
öffentlich-rechtlichen<br />
For<strong>de</strong>rungen“<br />
auseinan<strong>de</strong>rgesetzt.<br />
In einem Artikel wur<strong>de</strong> auf die Zusammenarbeit<br />
<strong>de</strong>r Stadt Passau mit einem Inkassounternehmen<br />
hingewiesen, die dann jedoch letztendlich seitens<br />
<strong>de</strong>r Stadt Passau gekündigt wur<strong>de</strong>.<br />
Nachfolgend wur<strong>de</strong> nun mit <strong>de</strong>r Stadtkassenleiterin<br />
<strong>de</strong>r Stadt Passau, Frau Bettina Penzkofer, ein<br />
Interview geführt, um nach <strong>de</strong>r Erfahrung <strong>de</strong>r Stadt<br />
Passau über die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r Stadt mit <strong>de</strong>m<br />
Inkassounternehmen und <strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Kündigung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit näheres zu<br />
erfahren.<br />
Ab welchem Jahr hat die Creditreform die<br />
Stadt Passau unterstützt?<br />
Mit Wirkung vom 1. 8.1999 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Beitritt zum<br />
Verein Creditreform Regensburg e.V. erklärt.<br />
Was wardie Motivation, mit <strong>de</strong>rCreditreform<br />
zusammen zu arbeiten?<br />
Das Inkassobüro wur<strong>de</strong> als Verwaltungshelfer in<br />
Anspruch genommen, insbeson<strong>de</strong>re zur<br />
Abarbeitung von Rückstän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />
Beitreibungsstelle.<br />
Welchen Umfang hatten die Leistungen <strong>de</strong>r<br />
Creditreform?<br />
Mit (zuletzt geschlossener) Vereinbarung vom<br />
8./14. April 2008 wur<strong>de</strong> die Creditreform mit<br />
folgen<strong>de</strong>n Tätigkeiten beauftragt:<br />
• Übernahme <strong>de</strong>r Einzugsfälle in das<br />
For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />
• Führung <strong>de</strong>r gesamten Korrespon<strong>de</strong>nz mit <strong>de</strong>n<br />
Schuldnern einschließlich aktiver und passiver<br />
Telefonkontakte<br />
• Auftragsbestätigung gegenüber <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber<br />
• Überprüfung <strong>de</strong>r Bonität <strong>de</strong>s Schuldners<br />
(Einholen einer Wirtschaftsauskunft)<br />
• Adressermittlungen,<br />
Arbeitgeberermittlungen,<br />
Kontenklärungen<br />
• Vermittlung, Vorbereitung und Gewährung von<br />
Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen<br />
sowie <strong>de</strong>ren Überwachung; Anfor<strong>de</strong>rung von<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Nachweisen, wie z.B.
Titel-Thema 30<br />
Sozialhilfebescheid, nach Rücksprache mit <strong>de</strong>m<br />
Auftraggeber<br />
• Vermittlung und Vorbereitung von Vergleichen<br />
– umfasst auch außergerichtliche Vergleiche im<br />
Verbraucherinsolvenzverfahren – als Bote <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers entsprechend <strong>de</strong>r Anweisung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers; Anfor<strong>de</strong>rung von Nachweisen<br />
nach Rücksprache mit <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
• For<strong>de</strong>rungseinzug bis hin zu<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
• Sachstandmitteilungen/Erfolgsübersichten an<br />
<strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
• Abführen eingezogener Beträge und<br />
Abrechnungen gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
Mit welchem Erfolg hat die Creditrefom gearbeitet?<br />
(Die Creditreform stellt sich mit Passau<br />
sehr ins Licht)<br />
Laut eigener Aussage <strong>de</strong>r Creditreform konnten<br />
rund 20 % <strong>de</strong>r an sie ergangenen For<strong>de</strong>rungen mit<br />
Zahlungen verwirklicht wer<strong>de</strong>n. Dies ist aus unserer<br />
Sicht realistisch, jedoch nicht nachweisbar, da<br />
keinerlei Statistiken geführt wur<strong>de</strong>n.<br />
Arbeitgeberermittlungen und Kontenklärungen<br />
wur<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r gesamten Zusammenarbeit<br />
trotz Auftrag nicht erbracht. Zum Großteil konnten<br />
für unbekannt verzogene Personen selbst von <strong>de</strong>r<br />
Creditreform <strong>de</strong>r Aufenthalt nicht ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>n letzten bei<strong>de</strong>n Jahren überstiegen die<br />
Ausgaben an das Inkassobüro die Einnahmen,<br />
welche von <strong>de</strong>r Creditreform erbracht wur<strong>de</strong>n.<br />
Welche Kosten kamen auf die Stadt zu?<br />
Es wur<strong>de</strong>n lange Zeit nur Erfolgsprovisionen<br />
gezahlt: In <strong>de</strong>n letzten Jahren mussten bei<br />
Verfahrenseinstellungen die entstan<strong>de</strong>nen<br />
Auslagen beglichen wer<strong>de</strong>n. Insgesamt kamen in<br />
<strong>de</strong>n Jahren 1999 bis 2009 Kosten auf die Stadt in<br />
Höhe von 20.000 € zu.<br />
Gab es Probleme mit <strong>de</strong>m Datenschutz<br />
o<strong>de</strong>ran<strong>de</strong>ren Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n?<br />
Der Bayerische kommunale Prüfungsverband<br />
monierte, dass die Grenze zulässiger<br />
Aufgabenübertragung ohne gesetzliche<br />
Ermächtigung (Zahlungsvereinbarungen treffen,<br />
Stundungsvereinbarungen<br />
schließen,<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlassen)<br />
überschritten wur<strong>de</strong>. Eine Übertragung von<br />
Befugnissen, welche Eingriffe in Rechte Dritter<br />
ermöglichen, ist nicht zulässig. Die Stadt sollte die<br />
Aufgabenübertragung auf das zulässige Maß<br />
beschränken o<strong>de</strong>r einstellen.<br />
Datenschutzrechtlich gab es keine Beanstandungen.<br />
Warum wur<strong>de</strong> die Arbeit mit <strong>de</strong>r Creditreform<br />
eingestellt?<br />
a. Weil es Problem mit Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n<br />
gab?<br />
b. Weil die Kosten nicht mehr im Verhältnis<br />
zum Erfolg stan<strong>de</strong>n?<br />
Der Vertrag wur<strong>de</strong> zum einen gekündigt, da zuletzt<br />
die Kosten nicht mehr im Verhältnis zum Erfolg<br />
stan<strong>de</strong>n sowie eine Verschlechterung <strong>de</strong>r<br />
Ergebnisse (Ermittlungen, Zahlungseingänge)<br />
festgestellt wur<strong>de</strong> und zum an<strong>de</strong>ren<br />
Verän<strong>de</strong>rungen und Verbesserungen in <strong>de</strong>r<br />
Beitreibungsstelle selbst zu einer positiven<br />
Entwicklung im For<strong>de</strong>rungseinzug geführt haben.<br />
Der Innendienst <strong>de</strong>r Beitreibungsstelle konnte<br />
durch entsprechen<strong>de</strong> Fortbildungen und aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Einführung eines funktionieren<strong>de</strong>n<br />
Vollstreckungsprogrammes eine effizientere und<br />
erfolgreiche Fallbearbeitung aufweisen. Außer<strong>de</strong>m<br />
sind zwischenzeitlich zwei städtische<br />
Vollstreckungsbedienstete im Außendienst im<br />
Einsatz.<br />
Welchen Tipp wür<strong>de</strong>n Sie Kommunen geben,<br />
die sich mit dieser Thematik befassen?<br />
Bonitätsauskünfte können je<strong>de</strong>rzeit be<strong>de</strong>nkenlos<br />
von einem Inkassobüro bezogen wer<strong>de</strong>n. Diese<br />
Auswertungen sind ausführlich und oft hilfreich bei<br />
weiteren Vollstreckungsmaßnahmen o<strong>de</strong>r<br />
Vertragsanbahnungen.
Titel-Thema 31<br />
Da die Inanspruchnahme eines Inkassobüros auch<br />
mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand<br />
verbun<strong>de</strong>n ist und die Ermittlungen sowie die<br />
verwirklichten Zahlungseingänge letztendlich<br />
nicht recht erfolgversprechend sind, sollte man<br />
auf das bereits vorhan<strong>de</strong>ne eigene Personal<br />
zurückgreifen und dieses Wissen nutzen und<br />
steigern - ggf. durch Fort- und Weiterbildungen.<br />
Eine weitere Möglichkeit bestün<strong>de</strong> ja auf <strong>de</strong>m<br />
Gebiet <strong>de</strong>r Interkommunalen Vollstreckung.<br />
Haben Sie durch die Zusammenarbeit auch<br />
positive Dinge für Ihr For<strong>de</strong>rungsmanagement<br />
übernehmen können?<br />
Unabhängigen Lan<strong>de</strong>szentrum für Datenschutz<br />
und Informationsfreiheit) recht ein<strong>de</strong>utig!<br />
An dieser Stelle möchte ich mich bei Frau Bettina<br />
Penzkofer, Stadtkassenleiterin <strong>de</strong>r Stadt Passau,<br />
für das von <strong>de</strong>r Stadtverwaltung autorisierte<br />
Interview bedanken.<br />
Zum Abschluss möchte <strong>de</strong>r Fachverband alle<br />
Leiter <strong>de</strong>r Vollstreckungsbehör<strong>de</strong>n dazu<br />
motivieren, weiterhin alle<br />
Fortbildungsmaßnahmen und auch das neue<br />
„Instrument“ Sachaufklärung zu nutzen, um ein<br />
effizientes For<strong>de</strong>rungsmanagement in <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung aufzubauen.<br />
Nein.<br />
Anmerkung:<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r Aussage zum Datenschützer ist<br />
die heutige Position (siehe Interview in <strong>de</strong>r letzten<br />
Ausgabe mit Frau Dr. Carola Drechsler vom<br />
Karl-August Petersen<br />
Stv. Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r und<br />
Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer<br />
Fachverband Kommunal<strong>kassenverwalter</strong>
Cash & Flow 33<br />
Ehrenna<strong>de</strong>l für<br />
Bernhard Schmaal<br />
Sein ehrenamtliches Engagement hat unserem<br />
Kollegen Bernhard Schmaal zu großen Ehren<br />
geholfen. Der Ministerpräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> Torsten Albig hat <strong>de</strong>n Ersten<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> im nördlichsten<br />
Bun<strong>de</strong>sland am 12. September 2013 mit <strong>de</strong>r<br />
Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
ausgezeichnet. Die Verleihung <strong>de</strong>r Ehrenna<strong>de</strong>l setzt<br />
eine mehr als zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit<br />
zum Wohle <strong>de</strong>r Allgemeinheit voraus. Das<br />
ehrenamtliche Engagement muss in einer<br />
außergewöhnlichen selbstständigen Leistung<br />
bestehen.<br />
In diesem Jahr zeichnete <strong>de</strong>r Ministerpräsi<strong>de</strong>nt<br />
insgesamt 20 verdiente Bürgerinnen und Bürger <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> mit <strong>de</strong>r Ehrenna<strong>de</strong>l aus.<br />
In <strong>de</strong>r offiziellen Laudatio heißt es: „Bernhard<br />
Schmaal engagiert sich seit fast 30 Jahren im<br />
Fachverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong><br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>. Er stand auch Kollegen aus<br />
Mecklenburg-Vorpommern bei <strong>de</strong>r Gründung eines<br />
eigenen Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s zur Seite und leitete<br />
Seminare zum Kassenwesen. Außer<strong>de</strong>m ist er<br />
verantwortlicher Redakteur <strong>de</strong>s vom Lan<strong>de</strong>sverband<br />
herausgegebenen Informationsblattes und engagiert<br />
sich auch auf Bun<strong>de</strong>sebene im Verband.“<br />
Zur Person von Bernhard Schmaal:<br />
Vom 01.01.1982 bis zum 31.08.2006 war Bernhard<br />
Kassenleiter bei <strong>de</strong>r Stadt Quickborn und ist seit <strong>de</strong>m<br />
01.09.2006 bis zum heutigen Tage verantwortlicher<br />
Projektleiter für das Projekt „Doppik, Kosten und<br />
Leistungsrechnung.<br />
Seit 1982 ist Bernhard Mitglied im Fachverband <strong>de</strong>r<br />
Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> und auf <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sarbeitstagung 1992 wur<strong>de</strong> er zum<br />
Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> gewählt und ist seit diesem<br />
Zeitpunkt auch Vertreter <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s im<br />
Verbandsausschuss auf Bun<strong>de</strong>sebene.<br />
Auf Lan<strong>de</strong>sebene rief <strong>de</strong>r dann im Jahr 1994 als<br />
verantwortlicher Redakteur, die Verbandsnachrichten<br />
„Nordlicht“ ins Leben, die bis 2008 für viele<br />
Kolleginnen und<br />
Kollegen im Land<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eine<br />
wertvolle Hilfe für ihre tägliche Arbeit war.<br />
Seit 1997 ist Bernhard darüber hinaus auch noch<br />
Mitglied im Bun<strong>de</strong>sausschuss für das Kassen- und<br />
Haushaltsrecht, in <strong>de</strong>m er sein umfangreiches<br />
fachliches Wissen einbringen kann und aus <strong>de</strong>m<br />
heraus seine Kommentierungen zum<br />
Gemein<strong>de</strong>kassenrecht, <strong>de</strong>r Dienstanweisung für die<br />
Vollstreckungsbeamten in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> und<br />
zur Gemein<strong>de</strong>haushaltsverordnung Doppik<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> entstan<strong>de</strong>n sind.<br />
Bereits vor seinem ehrenamtlichen Einsatz im Fachund<br />
Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong><br />
engagiert sich Bernd seit 1990 in <strong>de</strong>r Aus und<br />
Fortbildung <strong>de</strong>r Kolleginnen und Kollegen in <strong>de</strong>n<br />
Kassen und Finanzbuchhaltungen. Er ist mit seinen<br />
Seminaren Dozent im Kassen und<br />
Vollstreckungsrecht für die Verwaltungsaka<strong>de</strong>mie<br />
(Komma) in Bor<strong>de</strong>sholm.<br />
Beson<strong>de</strong>rs zu erwähnen ist an dieser Stelle sein<br />
Engagement beim Aufbau <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s<br />
Mecklenburg-Vorpommern von 1992 bis 1994.<br />
Bernhard hatte nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvereinigung mittels<br />
seiner Seminare im Kassen- und Vollstreckungsrecht<br />
mit dazu beigetragen, dass die neuen Kolleginnen und<br />
Kollegen sich schnell mit <strong>de</strong>m neuen Recht vertraut<br />
machen konnten. Noch heute pflegt <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> ein enges und<br />
freundschaftliches Verhältnis zu unseren Nachbarn<br />
aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sland Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Seit 2002 ist Bernhard Schmaal Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r<br />
unseres Verban<strong>de</strong>s in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>. Der<br />
gesamte Vorstand schätzt „Bernd“ – wie er meist<br />
genannt wird – als einen lieben, hilfsbereiten,<br />
engagierten und höchst kompetenten Vorsitzen<strong>de</strong>n.<br />
Die Mitglie<strong>de</strong>r freuen sich, dass seine Verdienste mit<br />
<strong>de</strong>r Silbernen Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Schleswig</strong>-<br />
<strong>Holstein</strong> eine hohe Anerkennung fin<strong>de</strong>n und im<br />
würdigen Rahmen übergeben wur<strong>de</strong>n.<br />
Glückwunsch Bernhard!
Anzeige 34
Vorschau<br />
35<br />
Im Jahr 2013 wird <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverband am<br />
Mittwoch, <strong>de</strong>m 6. März 2013<br />
eine Frühjahrstagung in <strong>de</strong>r Restauration <strong>de</strong>r<br />
Holstenhalle, Justus-von-Liebig-Straße 2-4 in<br />
Neumünster veranstalten.<br />
Hauptthemen sind:<br />
SEPA<br />
Hier wird es einen Vortrag zur Umsetzung in <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung geben. Beson<strong>de</strong>res Augenmerk wird auf<br />
folgen<strong>de</strong> Punkte gelegt:<br />
• Bestimmung eines Verantwortlichen und einer<br />
Projektgruppe<br />
• Was müsste bisher schon erledigt sein und was<br />
sollte dann sofort getan wer<strong>de</strong>n?<br />
• Geschäftsprozesse <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Umstellungsmaßnahmen überprüfen<br />
• Klärung <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r zukünftigen<br />
Vorabinformationen<br />
(Umwandlung<br />
Lastschriften,<br />
Pre-Noticfication,<br />
Mandatsreferenz etc.)<br />
• Abschlüsse notwendiger Vereinbarungen und<br />
Verträge<br />
• Prüfung und Umstellungsfähigkeit <strong>de</strong>r IT-<br />
Systeme<br />
• Umsetzung in <strong>de</strong>n Echt-Betrieb<br />
Herr Heise, Experte zum Thema SEPA <strong>de</strong>r<br />
UniCredit Group, wird dann noch Ausführungen<br />
aus Sicht <strong>de</strong>r Bank zu diesem Thema machen. Dabei<br />
wird es noch einmal um folgen<strong>de</strong> Schwerpunkte<br />
gehen:<br />
• Detaillierte Darstellung <strong>de</strong>r Abläufe und Prozesse<br />
rund um SEPA<br />
• Lastschriftabwicklung<br />
• Herausfor<strong>de</strong>rung Mandatsverwaltung<br />
•<br />
Selbstverständlich ist Herr Heise bereit, Fragen aus<br />
<strong>de</strong>r Zuhörerschaft zu beantworten.<br />
Reform zur Sachaufklärung<br />
Zu diesem Thema wird unser neuer Fachreferent für<br />
das Verwaltungszwangsverfahren Herr Mirko<br />
Spieckermann ausführlich referieren.<br />
Er beleuchtet, wie die Umsetzung innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung realisiert wer<strong>de</strong>n kann und welche<br />
Voraussetzungen geschaffen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Die Einladung wird wie<strong>de</strong>r rechtzeitig an Alle<br />
verschickt. Eingela<strong>de</strong>n sind zu dieser Veranstaltung<br />
auch weitere Personen aus Ihrer Verwaltung, die<br />
sich mit <strong>de</strong>m Thema SEPA und auch <strong>de</strong>r<br />
Organisation zu <strong>de</strong>m Thema Sachaufklärung<br />
beschäftigen.<br />
Am 6. und 7. Juni 2013 veranstaltet <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Kommunal<strong>kassenverwalter</strong> in<br />
Würzburg seine Bun<strong>de</strong>sarbeitstagung. Auch auf<br />
dieser Veranstaltung wer<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>r viele Fachforen<br />
mit Themen rund um das Finanz- und Kassenwesen<br />
sowie Vollstreckungsrecht angeboten.<br />
Halten Sie sich diesen Termin bitte frei. Eine<br />
Einladung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
En<strong>de</strong> 2013/Anfang 2014 wird dann die nächste<br />
Ausgabe „<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>“ aktuell erscheinen.<br />
Prognosen hinsichtlich möglicher Themen wer<strong>de</strong><br />
ich an dieser Stelle nicht mehr stellen, da es wie in<br />
dieser Ausgabe doch sehr stark von aktuellen<br />
Themen abhängt.<br />
Falls Sie als Mitglied Themen vorstellen möchten<br />
o<strong>de</strong>r Themenwünsche haben, teilen Sie uns dieses<br />
bitte mit.<br />
Ihr/Euer Karl-August Petersen