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Bekanntmachung über beabsichtigte beschränkte ... - Friedrichshafen

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<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>über</strong> <strong>beabsichtigte</strong> <strong>beschränkte</strong> Ausschreibung einer Bauleistung im<br />

Rahmen der Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A<br />

Projektbezeichnung<br />

Erneuerung der Aussichtsplattform Seedohle im Eriskircher Ried<br />

Auftraggeber<br />

Stadt <strong>Friedrichshafen</strong>, Adenauerplatz 1, 88045 <strong>Friedrichshafen</strong><br />

Fachamt SBA Tiefbau<br />

Charlottenstr. 12, 88045 <strong>Friedrichshafen</strong><br />

Telefon 07541/2034101<br />

Fax 07541/2034129<br />

Sachbearbeiter Herr Zimmerhakl<br />

E-Mail o.zimmerhakl@friedrichshafen.de<br />

Vergabeinformation<br />

Vergabe nach VOB<br />

Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb<br />

Auftragsgegenstand<br />

Eriskircher Ried, westlich Seewiesenstraße<br />

Ort der Ausführung<br />

Gewerk<br />

Art und voraussichtlicher<br />

Umfang der Leistung<br />

Stahlbauarbeiten<br />

Erneuerung der Aussichtsplattform Seedohle im Eriskircher Ried mit Stahlrohren<br />

als Gründungspfählen, Stahlträger als Tragelemente, Geländer aus<br />

Stahlelementen.<br />

Zeitraum der Ausführung KW 10 - KW 14<br />

Sonstige Hinweise<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> zum geplanten Verfahren veröffentlicht am: 24.01.2014


Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A<br />

§ 19<br />

Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote<br />

(1) Bieter, deren Angebote ausgeschlossen worden sind (§ 16 Absatz 1) und solche, deren<br />

Angebote nicht in die engere Wahl kommen, sollen unverzüglich unterrichtet werden. Die<br />

übrigen Bieter sind zu unterrichten, sobald der Zuschlag erteilt worden ist.<br />

(2) Auf Verlangen sind den nicht berücksichtigten Bewerbern oder Bietern innerhalb einer Frist<br />

von 15 Kalendertagen nach Eingang ihres in Textform gestellten Antrags die Gründe für die<br />

Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung oder ihres Angebots in Textform mitzuteilen, den<br />

Bietern auch die Merkmale und Vorteile des Angebots des erfolgreichen Bieters sowie dessen<br />

Name.<br />

(3) Nicht berücksichtigte Angebote und Ausarbeitungen der Bieter dürfen nicht für eine neue<br />

Vergabe oder für andere Zwecke benutzt werden.<br />

(4) Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben zu nicht berücksichtigten Angeboten sind<br />

zurückzugeben, wenn dies im Angebot oder innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablehnung<br />

des Angebots verlangt wird.<br />

(5) Auftraggeber informieren fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in ihren<br />

Beschafferprofilen <strong>über</strong> <strong>beabsichtigte</strong> Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Absatz 3<br />

Nummer 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 € ohne Umsatzsteuer.<br />

Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:<br />

1. Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers,<br />

2. Auftragsgegenstand,<br />

3. Ort der Ausführung,<br />

4. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung,<br />

5. voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung.

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