Schwerpunkte Neues Dienstrecht - Bayerische Finanzgewerkschaft
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<strong>Schwerpunkte</strong><br />
<strong>Neues</strong> <strong>Dienstrecht</strong><br />
- Personalentwicklung<br />
L eitlinien<br />
Personalentwicklung<br />
Die Einführung des Neuen <strong>Dienstrecht</strong>s in Bayern<br />
hat zusätzlich zu den Gesetzesänderungen<br />
auch Anpassungen diverser Bestimmungen und<br />
Regelwerke zur Folge. Unter anderem mussten<br />
in der Steuerverwaltung die bisherigen Personalentwicklungskonzepte,<br />
die es getrennt für die<br />
drei Laufbahngruppen des mittleren, gehobenen<br />
und höheren Dienstes gab, überarbeitet werden.<br />
Zum 1. Juli 2011 verlieren die bisherigen Personalentwicklungskonzepte<br />
ihre Gültigkeit und die<br />
neuen Leitlinien Personalentwicklung – kurz LPE<br />
– treten in Kraft.<br />
Die LPE gelten für alle Beschäftigten der Steuerverwaltung,<br />
die bekanntermaßen seit Anfang<br />
des Jahres in einer einheitlichen Laufbahn zusammengefasst<br />
wurden.<br />
A llgemeines<br />
Die LPE orientieren sich stark an den Inhalten<br />
der bisherigen Personalentwicklungskonzepte<br />
und sollen den Beschäftigten einen Überblick<br />
über ihren beruflichen Werdegang geben. Sie<br />
zeigen dabei die jeweiligen Einsatz- und Fortkommensmöglichkeiten<br />
auf. Die geplanten Anlagen<br />
informieren über die Versetzungsgrundsätze,<br />
die Auswahl- und Beförderungsgrundsätze,<br />
die Konzepte zur modularen Qualifizierung und<br />
über die Details zur Rotation als Voraussetzung<br />
für Beförderungen.<br />
Obwohl schon die Personalentwicklungskonzepte<br />
als Nachschlagewerk durchaus anerkennenswert<br />
waren und sie auch wünschenswerte<br />
Regelungen, wie zum Beispiel zur Einarbeitung<br />
bei Dienstpostenwechsel enthielten, standen<br />
sie für die Beschäftigten in erster Linie für das<br />
wenig akzeptierte Rotationsprinzip. Leider verzichten<br />
auch die LPE nicht auf eine gewisse<br />
Wechselverpflichtung, wenn es darum geht, die<br />
Voraussetzungen für bestimmte Beförderungen<br />
zu erfüllen. Wir wollen in diesem Info in erster<br />
Linie über das neue System mit Rotationspunkten<br />
informieren, da hierauf sicherlich Ihr größtes<br />
Augenmerk liegen wird.<br />
Überblick über die LPE<br />
Doch zunächst ein Überblick über die weiteren<br />
Punkte, die in den LPE erläutert werden:<br />
• Einstieg in die Leistungslaufbahn<br />
• Ausbildung<br />
• Beruflicher Werdegang (Probezeit, Erstverwendung,<br />
Tätigkeitsbereiche, Einarbeitung,<br />
Rotation, Korruptionsbekämpfung, Wechsel<br />
in andere Dienstzweige)<br />
• Fortbildung<br />
• Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte<br />
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Beurlaubung,<br />
Teilzeitbeschäftigung, Gleichstellung<br />
von Frauen und Männern)<br />
• Beförderungen (Mindestwartezeiten, besondere<br />
Voraussetzungen hinsichtlich Rotation<br />
und Fortbildung, Modulare Qualifizierung,<br />
Allgemeine Auswahlgrundsätze)<br />
• Ausbildungsqualifizierung<br />
• Übernahme von Leitungsaufgaben<br />
• Bestellung zur Amtsleitung<br />
B eförderungsvoraussetzungen<br />
Für Beförderungen in ein Amt der Besoldungsgruppen<br />
A 9 und A 9 mit Amtszulage, A 12 und<br />
A 13 sowie A 15 und A16 sind sowohl hinsichtlich<br />
der Rotation als auch hinsichtlich der Fortbildung<br />
folgende Voraussetzungen gefordert:<br />
nach BesGr. A 9<br />
• 10 Rotationspunkte