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Schwerpunkte Neues Dienstrecht - Bayerische Finanzgewerkschaft

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<strong>Schwerpunkte</strong><br />

<strong>Neues</strong> <strong>Dienstrecht</strong><br />

- Personalentwicklung<br />

L eitlinien<br />

Personalentwicklung<br />

Die Einführung des Neuen <strong>Dienstrecht</strong>s in Bayern<br />

hat zusätzlich zu den Gesetzesänderungen<br />

auch Anpassungen diverser Bestimmungen und<br />

Regelwerke zur Folge. Unter anderem mussten<br />

in der Steuerverwaltung die bisherigen Personalentwicklungskonzepte,<br />

die es getrennt für die<br />

drei Laufbahngruppen des mittleren, gehobenen<br />

und höheren Dienstes gab, überarbeitet werden.<br />

Zum 1. Juli 2011 verlieren die bisherigen Personalentwicklungskonzepte<br />

ihre Gültigkeit und die<br />

neuen Leitlinien Personalentwicklung – kurz LPE<br />

– treten in Kraft.<br />

Die LPE gelten für alle Beschäftigten der Steuerverwaltung,<br />

die bekanntermaßen seit Anfang<br />

des Jahres in einer einheitlichen Laufbahn zusammengefasst<br />

wurden.<br />

A llgemeines<br />

Die LPE orientieren sich stark an den Inhalten<br />

der bisherigen Personalentwicklungskonzepte<br />

und sollen den Beschäftigten einen Überblick<br />

über ihren beruflichen Werdegang geben. Sie<br />

zeigen dabei die jeweiligen Einsatz- und Fortkommensmöglichkeiten<br />

auf. Die geplanten Anlagen<br />

informieren über die Versetzungsgrundsätze,<br />

die Auswahl- und Beförderungsgrundsätze,<br />

die Konzepte zur modularen Qualifizierung und<br />

über die Details zur Rotation als Voraussetzung<br />

für Beförderungen.<br />

Obwohl schon die Personalentwicklungskonzepte<br />

als Nachschlagewerk durchaus anerkennenswert<br />

waren und sie auch wünschenswerte<br />

Regelungen, wie zum Beispiel zur Einarbeitung<br />

bei Dienstpostenwechsel enthielten, standen<br />

sie für die Beschäftigten in erster Linie für das<br />

wenig akzeptierte Rotationsprinzip. Leider verzichten<br />

auch die LPE nicht auf eine gewisse<br />

Wechselverpflichtung, wenn es darum geht, die<br />

Voraussetzungen für bestimmte Beförderungen<br />

zu erfüllen. Wir wollen in diesem Info in erster<br />

Linie über das neue System mit Rotationspunkten<br />

informieren, da hierauf sicherlich Ihr größtes<br />

Augenmerk liegen wird.<br />

Überblick über die LPE<br />

Doch zunächst ein Überblick über die weiteren<br />

Punkte, die in den LPE erläutert werden:<br />

• Einstieg in die Leistungslaufbahn<br />

• Ausbildung<br />

• Beruflicher Werdegang (Probezeit, Erstverwendung,<br />

Tätigkeitsbereiche, Einarbeitung,<br />

Rotation, Korruptionsbekämpfung, Wechsel<br />

in andere Dienstzweige)<br />

• Fortbildung<br />

• Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte<br />

• Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Beurlaubung,<br />

Teilzeitbeschäftigung, Gleichstellung<br />

von Frauen und Männern)<br />

• Beförderungen (Mindestwartezeiten, besondere<br />

Voraussetzungen hinsichtlich Rotation<br />

und Fortbildung, Modulare Qualifizierung,<br />

Allgemeine Auswahlgrundsätze)<br />

• Ausbildungsqualifizierung<br />

• Übernahme von Leitungsaufgaben<br />

• Bestellung zur Amtsleitung<br />

B eförderungsvoraussetzungen<br />

Für Beförderungen in ein Amt der Besoldungsgruppen<br />

A 9 und A 9 mit Amtszulage, A 12 und<br />

A 13 sowie A 15 und A16 sind sowohl hinsichtlich<br />

der Rotation als auch hinsichtlich der Fortbildung<br />

folgende Voraussetzungen gefordert:<br />

nach BesGr. A 9<br />

• 10 Rotationspunkte

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