Blickpunkt aktuell_3-2013.pub
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Bayerisches Landesamt für Steuern<br />
<strong>Blickpunkt</strong> <strong>aktuell</strong><br />
AKTUELLE MITTEILUNGEN<br />
DES BAYERISCHEN LANDESAMTES FÜR STEUERN<br />
3/2013<br />
Bayerisches Landesamt für Steuern - <strong>Blickpunkt</strong> <strong>aktuell</strong> 3/2013<br />
BayLfSt
BayLfSt<br />
Änderung des Leistungslaufbahngesetzes -<br />
Binnendifferenzierung bei Beförderungsentscheidungen<br />
Bei Beurteilungen, deren Beurteilungsstichtag nach dem 1. Januar 2013 liegt, wird grundsätzlich<br />
bei Beförderungsentscheidungen eine Binnendifferenzierung durchgeführt.<br />
Mit dem Gesetz zur Änderung des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) und anderer Rechtsvorschriften<br />
vom 22.05.2013 wurde u.a. Art. 16 LlbG geändert. Diese Änderung hat folgende Auswirkungen:<br />
Bei Entscheidungen über die Besetzung höherwertiger Dienstposten ist die jeweils <strong>aktuell</strong>e dienstliche<br />
Beurteilung zugrunde zu legen. Ergibt sich beim Vergleich der Gesamturteile dieser Beurteilungen kein<br />
Vorsprung einer der Bewerbungen, sind die darin enthaltenen Einzelkriterien zur Abgrenzung gegenüber<br />
zu stellen (Binnendifferenzierung). In den Vergleich der Einzelkriterien der Beurteilungen sind nur die<br />
wesentlichen Beurteilungskriterien einzubeziehen. Diese bestimmen sich wie folgt:<br />
1. bei einer Führungsfunktion:<br />
Führungserfolg (Art. 58 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e) und<br />
Führungspotential (Art. 58 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. e);<br />
2. bei einer sachbearbeitenden Funktion:<br />
Fachkenntnis (Art. 58 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a) und<br />
Entscheidungsfreude (Art. 58 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. d);<br />
3. bei Beamten und Beamtinnen mit einer Führungsfunktion, die für Sachbearbeitungsaufgaben in<br />
Frage kommen:<br />
Fachkenntnis (Art. 58 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a) und<br />
Entscheidungsfreude (Art. 58 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. d);<br />
4. bei Beamtinnen und Beamten mit einer sachbearbeitenden Funktion, die für Führungsaufgaben in<br />
Frage kommen:<br />
Fachkenntnis (Art. 58 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a),<br />
Entscheidungsfreude (Art. 58 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. d) und<br />
Führungspotential (Art. 58 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. e).<br />
BayLfSt<br />
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BayLfSt<br />
Sofern im Hinblick auf die Gesamturteile der <strong>aktuell</strong>en Beurteilungen und auch unter Anwendung der<br />
Binnendifferenzierung keine Differenzierung möglich ist, sind weiterhin folgende Kriterien für eine Differenzierung<br />
heranzuziehen:<br />
<br />
periodische Vorbeurteilung(en) im <strong>aktuell</strong>en Amt,<br />
<br />
letzte periodische Beurteilung im Voramt,<br />
<br />
Schwerbehinderung,<br />
<br />
bei Beamtinnen und Beamten mit Einstieg in der 2. und 3. Qualifikationsebene bzw. mit erfolgreich<br />
abgeschlossener Ausbildungsqualifizierung, die Note in einer vergleichbaren Qualifikationsprüfung,<br />
sofern diese nicht länger als zehn Jahre zurückliegt,<br />
<br />
Rangdienstalter,<br />
<br />
allgemeiner Dienstzeitbeginn.<br />
Das jeweils nächstgenannte Kriterium ist nur von Bedeutung, wenn auf Grund des vorhergehenden keine<br />
Differenzierung möglich ist.<br />
Für weitere Informationen stehen die zuständigen Personalreferate gerne zur Verfügung.<br />
BayLfSt<br />
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Herausgeber<br />
Bayerisches Landesamt für Steuern<br />
Präsidialbüro<br />
Sophienstraße 6<br />
80333 München<br />
Verantwortlich für den Inhalt<br />
Alexander Ulbricht (Telefon: -1010)<br />
Vera Jackowski (Telefon: -1011)<br />
Renate Hickisch (Telefon: -1012)<br />
E-Mail:<br />
Medienstelle@lfst.bayern.de