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Bayerisches Landesamt für Steuern<br />

<strong>Blickpunkt</strong> <strong>aktuell</strong><br />

AKTUELLE MITTEILUNGEN<br />

DES BAYERISCHEN LANDESAMTES FÜR STEUERN<br />

3/2013<br />

Bayerisches Landesamt für Steuern - <strong>Blickpunkt</strong> <strong>aktuell</strong> 3/2013<br />

BayLfSt


BayLfSt<br />

Änderung des Leistungslaufbahngesetzes -<br />

Binnendifferenzierung bei Beförderungsentscheidungen<br />

Bei Beurteilungen, deren Beurteilungsstichtag nach dem 1. Januar 2013 liegt, wird grundsätzlich<br />

bei Beförderungsentscheidungen eine Binnendifferenzierung durchgeführt.<br />

Mit dem Gesetz zur Änderung des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) und anderer Rechtsvorschriften<br />

vom 22.05.2013 wurde u.a. Art. 16 LlbG geändert. Diese Änderung hat folgende Auswirkungen:<br />

Bei Entscheidungen über die Besetzung höherwertiger Dienstposten ist die jeweils <strong>aktuell</strong>e dienstliche<br />

Beurteilung zugrunde zu legen. Ergibt sich beim Vergleich der Gesamturteile dieser Beurteilungen kein<br />

Vorsprung einer der Bewerbungen, sind die darin enthaltenen Einzelkriterien zur Abgrenzung gegenüber<br />

zu stellen (Binnendifferenzierung). In den Vergleich der Einzelkriterien der Beurteilungen sind nur die<br />

wesentlichen Beurteilungskriterien einzubeziehen. Diese bestimmen sich wie folgt:<br />

1. bei einer Führungsfunktion:<br />

Führungserfolg (Art. 58 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e) und<br />

Führungspotential (Art. 58 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. e);<br />

2. bei einer sachbearbeitenden Funktion:<br />

Fachkenntnis (Art. 58 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a) und<br />

Entscheidungsfreude (Art. 58 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. d);<br />

3. bei Beamten und Beamtinnen mit einer Führungsfunktion, die für Sachbearbeitungsaufgaben in<br />

Frage kommen:<br />

Fachkenntnis (Art. 58 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a) und<br />

Entscheidungsfreude (Art. 58 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. d);<br />

4. bei Beamtinnen und Beamten mit einer sachbearbeitenden Funktion, die für Führungsaufgaben in<br />

Frage kommen:<br />

Fachkenntnis (Art. 58 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a),<br />

Entscheidungsfreude (Art. 58 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. d) und<br />

Führungspotential (Art. 58 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. e).<br />

BayLfSt<br />

Seite 2


BayLfSt<br />

Sofern im Hinblick auf die Gesamturteile der <strong>aktuell</strong>en Beurteilungen und auch unter Anwendung der<br />

Binnendifferenzierung keine Differenzierung möglich ist, sind weiterhin folgende Kriterien für eine Differenzierung<br />

heranzuziehen:<br />

<br />

periodische Vorbeurteilung(en) im <strong>aktuell</strong>en Amt,<br />

<br />

letzte periodische Beurteilung im Voramt,<br />

<br />

Schwerbehinderung,<br />

<br />

bei Beamtinnen und Beamten mit Einstieg in der 2. und 3. Qualifikationsebene bzw. mit erfolgreich<br />

abgeschlossener Ausbildungsqualifizierung, die Note in einer vergleichbaren Qualifikationsprüfung,<br />

sofern diese nicht länger als zehn Jahre zurückliegt,<br />

<br />

Rangdienstalter,<br />

<br />

allgemeiner Dienstzeitbeginn.<br />

Das jeweils nächstgenannte Kriterium ist nur von Bedeutung, wenn auf Grund des vorhergehenden keine<br />

Differenzierung möglich ist.<br />

Für weitere Informationen stehen die zuständigen Personalreferate gerne zur Verfügung.<br />

BayLfSt<br />

Bayerisches Landesamt für Steuern Seite 3<br />

3


Herausgeber<br />

Bayerisches Landesamt für Steuern<br />

Präsidialbüro<br />

Sophienstraße 6<br />

80333 München<br />

Verantwortlich für den Inhalt<br />

Alexander Ulbricht (Telefon: -1010)<br />

Vera Jackowski (Telefon: -1011)<br />

Renate Hickisch (Telefon: -1012)<br />

E-Mail:<br />

Medienstelle@lfst.bayern.de

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