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Rundschreiben über die anwendbaren Anforderungen für ... - Favv

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mentions-sur-letiquette_fr.pdf) ), in der Sprache des Sprachgebiets, in der sie verteilt werden (Gesetz<br />

vom 24.01.1977).<br />

Falls <strong>die</strong> Lebensmittelbanken oder karitativen Einrichtungen vorverpackte Lebensmittel ohne <strong>die</strong><br />

notwendige Etikettierung erhalten, muss ein Etikett angebracht werden bevor <strong>die</strong> Produkte an den<br />

Verbraucher verteilt werden.<br />

d) Richtlinien <strong>über</strong> <strong>die</strong> Kühlung<br />

Die Kühlung von vorverpackten Produkten (z.B. Wurstware, ein ganzes frisches Hähnchen,...) durch<br />

Lebensmittelbanken oder karitative Einrichtungen ist erlaubt, unter der Bedingung, dass:<br />

<strong>die</strong> Kühlung spätestens ein Tag vor dem Verbrauchsdatum stattfindet,<br />

das Datum des Einfrierens auf der Verpackung hinzugefügt wird,<br />

<strong>die</strong> Angabe ,,sofortiger Verzehr nach Auftauen'' auf der Verpackung hinzugefügt wird.<br />

Selbstredend muss das Einfrieren in geeigneten Anlagen mit einem ausreichenden<br />

Fassungsvermögen stattfinden und <strong>die</strong> Kühlkette muss ständig eingehalten werden, sowohl während<br />

der Lagerung als auch während der Verteilung.<br />

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