Rundschreiben über die anwendbaren Anforderungen für ... - Favv
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Königlicher Erlass vom 13. September 1999 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Etikettierung von vorverpackten Lebensmitteln<br />
Königlicher Erlass vom 14. November 2003 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Eigenkontrolle, <strong>die</strong> Meldepflicht und <strong>die</strong><br />
Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette<br />
Ministerieller Erlass vom 22. März 2013 <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lockerungen der Modalitäten der Anwendung der<br />
Eigenkontrolle und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des Lebensmittelsektors<br />
3.2 Andere<br />
<strong>Rundschreiben</strong> <strong>über</strong> Verfallsdaten (Ref PCCB/S3/802859)<br />
4. Definitionen und Abkürzungen<br />
Lebensmittelbanken: karitative Einrichtungen, <strong>die</strong> Lebensmittel einsammeln, um sie an andere<br />
karitative Einrichtungen zu verteilen<br />
Karitative Einrichtungen: Einrichtungen ohne gewinnbringende Absicht mit philanthropischem<br />
Charakter, <strong>die</strong> benachteiligten Personen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe und der<br />
Armutsbekämpfung Lebensmittel zur Verfügung stellen.<br />
[zur Information: <strong>die</strong> karitativen Einrichtungen sind ebenfalls soziale Restaurants, soziale<br />
Lebensmittelgeschäfte,...]<br />
Verbrauchsdatum: das Verbrauchsdatum (verbrauchen bis) bezieht sich auf <strong>die</strong> Produktsicherheit und<br />
ist auf sehr verderblichen Lebensmitteln angebracht. Nach <strong>die</strong>sem Datum dürfen <strong>die</strong>se Produkte<br />
weder verteilt noch verzehrt werden aufgrund möglicher Risiken <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesundheit der Verbraucher.<br />
Mindesthaltbarkeitsdatum: das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD = mindestens haltbar bis) bezieht sich<br />
vor allem auf <strong>die</strong> Qualität des Produktes, es wird auf <strong>die</strong> aus mikrobiologischer Sicht weniger<br />
empfindlichen Produkte angebracht und <strong>die</strong> folglich nicht so schnell ein Risiko <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Verbrauchergesundheit darstellen. Bis zu <strong>die</strong>sem Datum garantiert der Hersteller ein sicheres Produkt<br />
und ein Qualitätsprodukt. Nach Ablauf <strong>die</strong>ses Datums ist <strong>die</strong> Qualität des Produktes nicht mehr<br />
garantiert, aber das bedeutet nicht automatisch, dass es eine Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Volksgesundheit darstellt.<br />
5. Verteilung von Lebensmitteln durch Lebensmittelbanken und karitative<br />
Einrichtungen<br />
a) Richtlinien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Interpretation der Verfallsdaten<br />
Die Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht oder <strong>über</strong>schritten wurde, können in<br />
gewissen Fällen noch an den Verbraucher ohne das geringste Risiko <strong>für</strong> <strong>die</strong> Volksgesundheit geliefert<br />
werden. Eine nicht erschöpfende Liste von Lebensmitteln, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Lebensmittelbanken und<br />
karitativen Einrichtungen verwendet werden können, ist hier unten angegeben, um als Richtlinie in der<br />
Beurteilung der Aufbewahrung von Lebensmitteln zu <strong>die</strong>nen, sobald ihr Mindesthaltbarkeitsdatum<br />
erreicht oder <strong>über</strong>schritten wurde. In <strong>die</strong>ser Liste werden <strong>die</strong> Lebensmittel in vier Kategorien aufgeteilt,<br />
von Lebensmitteln mit sehr langer Aufbewahrungsdauer bis zu denen mit kurzer<br />
Aufbewahrungsdauer. In der letzten Spalte ist eine Schätzung der Aufbewahrungsdauer angegeben,<br />
während der das Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch durch <strong>die</strong><br />
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