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Lücken im Recht auf Bildung? Eine Studie zur ... - ETC Graz

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7. Zusammenfassung der ExpertInnenbefragung<br />

Kursmaßnahmen währenddessen oder auch zusätzlich die Möglichkeit <strong>zur</strong><br />

Inanspruchnahme von Einzelbegleitungen zu verschiedenen Lebensbereichen<br />

geboten. Im Jugendsektor bemühen sich die Einrichtungen um einen guten Betreuungsschlüssel,<br />

um die jugendlichen KlientInnen möglichst gut betreuen zu<br />

können.<br />

Finanzielle Kosten in Verbindung mit der Teilnahme an einer BBO Maßnahme<br />

Die Frage der Zugänglichkeit von Angeboten und Maßnahmen <strong>im</strong> BBO Bereich<br />

betrifft natürlich auch mögliche Kosten, die mit der Inanspruchnahme<br />

einer Maßnahme in Zusammenhang stehen. Nach Auskunft der ExpertInnen<br />

fallen nur bei einer Einrichtung Kosten für Maßnahmen selbst (in diesem Fall<br />

ein Deutschkurs) an. Diese können bei Bedürftigkeit allerdings auch erlassen<br />

oder gestaffelt werden. Alle anderen ExpertInnen gaben an, dass bei ihren Maßnahmen<br />

für die KlientInnen keine Kosten entstehen. Lediglich für die Kinderbetreuung<br />

muss bei einer Einrichtung von den KlientInnen ein sehr geringer<br />

Betrag gezahlt werden. Dieser kann aber für Frauen aus Flüchtlingshe<strong>im</strong>en<br />

auch entfallen, ebenso wie hier sogar die Fahrtkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel<br />

übernommen werden können. Bei einigen Einrichtungen kann es<br />

vorkommen, dass die KlientInnen (geringe) Kosten für Unterrichtsskripten zu<br />

tragen haben. <strong>Eine</strong> andere Expertin erwähnte indirekte Kosten, die mit dem<br />

Besuch einer Maßnahme verbunden wären, z.B. für Kleidung oder öffentliche<br />

Verkehrsmittel, und durch deren Höhe es bei einer schwierigen finanziellen Situation<br />

sogar zum Ausschluss der KlientInnen kommen kann, wenn diese Kosten<br />

von der betroffenen Person nicht getragen werden können.<br />

Bei längerfristigen Kursmaßnahmen erweist sich der Erhalt von finanziellen<br />

Zuschüssen wie der DLU von Seiten des AMS oder des Bundessozialamtes<br />

als hilfreich für die KlientInnen. Drei der befragten Einrichtungen gaben<br />

an, dass für ihre Maßnahmen eine Deckung des Lebensunterhaltes durch das<br />

AMS gewährt werden kann. Dies führt dann auch zu einer Unterbrechung des<br />

Arbeitslosengeldbezuges. <strong>Eine</strong> weitere befragte ExpertIn <strong>im</strong> Bereich der BBO<br />

für Menschen mit Behinderungen gab an, dass ihre KlientInnen während des<br />

Besuchs der Maßnahme ein Taschengeld von der Einrichtung ausgezahlt bekämen.<br />

Zwei weitere erwähnten, dass DLU durch das AMS nicht für die Maßnahme<br />

an sich, dafür aber während eines Praktikums gewährt werden könnte.<br />

Geografische Verbreitung der BBO Maßnahmen<br />

Die Zugänglichkeit zu Maßnahmen der BBO hängt nicht nur mit möglichen<br />

formalen Ausschlusskriterien zusammen, sondern auch mit der Frage, wo die<br />

KlientInnen wohnen und welche Angebote es in ihrer Region gibt bzw. wie<br />

mobil sie sind.<br />

Die meisten Angebote und Maßnahmen<br />

werden nach Auskunft der befragten ExpertInnen<br />

von KlientInnen aus der unmittelbaren<br />

Umgebung angenommen. Vor allem <strong>Graz</strong> und<br />

<strong>Graz</strong> Umgebung gelten hier als gut abgedeckt.<br />

Nach <strong>Graz</strong> kommen aber auch interessierte Personen<br />

aus weiter entfernten Gebieten, wenn<br />

Die meisten Angebote und<br />

Maßnahmen werden nach<br />

Auskunft der befragten<br />

ExpertInnen von KlientInnen<br />

aus der unmittelbaren<br />

Umgebung angenommen.<br />

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