Lücken im Recht auf Bildung? Eine Studie zur ... - ETC Graz
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7. Zusammenfassung der ExpertInnenbefragung<br />
Kursmaßnahmen währenddessen oder auch zusätzlich die Möglichkeit <strong>zur</strong><br />
Inanspruchnahme von Einzelbegleitungen zu verschiedenen Lebensbereichen<br />
geboten. Im Jugendsektor bemühen sich die Einrichtungen um einen guten Betreuungsschlüssel,<br />
um die jugendlichen KlientInnen möglichst gut betreuen zu<br />
können.<br />
Finanzielle Kosten in Verbindung mit der Teilnahme an einer BBO Maßnahme<br />
Die Frage der Zugänglichkeit von Angeboten und Maßnahmen <strong>im</strong> BBO Bereich<br />
betrifft natürlich auch mögliche Kosten, die mit der Inanspruchnahme<br />
einer Maßnahme in Zusammenhang stehen. Nach Auskunft der ExpertInnen<br />
fallen nur bei einer Einrichtung Kosten für Maßnahmen selbst (in diesem Fall<br />
ein Deutschkurs) an. Diese können bei Bedürftigkeit allerdings auch erlassen<br />
oder gestaffelt werden. Alle anderen ExpertInnen gaben an, dass bei ihren Maßnahmen<br />
für die KlientInnen keine Kosten entstehen. Lediglich für die Kinderbetreuung<br />
muss bei einer Einrichtung von den KlientInnen ein sehr geringer<br />
Betrag gezahlt werden. Dieser kann aber für Frauen aus Flüchtlingshe<strong>im</strong>en<br />
auch entfallen, ebenso wie hier sogar die Fahrtkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel<br />
übernommen werden können. Bei einigen Einrichtungen kann es<br />
vorkommen, dass die KlientInnen (geringe) Kosten für Unterrichtsskripten zu<br />
tragen haben. <strong>Eine</strong> andere Expertin erwähnte indirekte Kosten, die mit dem<br />
Besuch einer Maßnahme verbunden wären, z.B. für Kleidung oder öffentliche<br />
Verkehrsmittel, und durch deren Höhe es bei einer schwierigen finanziellen Situation<br />
sogar zum Ausschluss der KlientInnen kommen kann, wenn diese Kosten<br />
von der betroffenen Person nicht getragen werden können.<br />
Bei längerfristigen Kursmaßnahmen erweist sich der Erhalt von finanziellen<br />
Zuschüssen wie der DLU von Seiten des AMS oder des Bundessozialamtes<br />
als hilfreich für die KlientInnen. Drei der befragten Einrichtungen gaben<br />
an, dass für ihre Maßnahmen eine Deckung des Lebensunterhaltes durch das<br />
AMS gewährt werden kann. Dies führt dann auch zu einer Unterbrechung des<br />
Arbeitslosengeldbezuges. <strong>Eine</strong> weitere befragte ExpertIn <strong>im</strong> Bereich der BBO<br />
für Menschen mit Behinderungen gab an, dass ihre KlientInnen während des<br />
Besuchs der Maßnahme ein Taschengeld von der Einrichtung ausgezahlt bekämen.<br />
Zwei weitere erwähnten, dass DLU durch das AMS nicht für die Maßnahme<br />
an sich, dafür aber während eines Praktikums gewährt werden könnte.<br />
Geografische Verbreitung der BBO Maßnahmen<br />
Die Zugänglichkeit zu Maßnahmen der BBO hängt nicht nur mit möglichen<br />
formalen Ausschlusskriterien zusammen, sondern auch mit der Frage, wo die<br />
KlientInnen wohnen und welche Angebote es in ihrer Region gibt bzw. wie<br />
mobil sie sind.<br />
Die meisten Angebote und Maßnahmen<br />
werden nach Auskunft der befragten ExpertInnen<br />
von KlientInnen aus der unmittelbaren<br />
Umgebung angenommen. Vor allem <strong>Graz</strong> und<br />
<strong>Graz</strong> Umgebung gelten hier als gut abgedeckt.<br />
Nach <strong>Graz</strong> kommen aber auch interessierte Personen<br />
aus weiter entfernten Gebieten, wenn<br />
Die meisten Angebote und<br />
Maßnahmen werden nach<br />
Auskunft der befragten<br />
ExpertInnen von KlientInnen<br />
aus der unmittelbaren<br />
Umgebung angenommen.<br />
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