Lücken im Recht auf Bildung? Eine Studie zur ... - ETC Graz
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7. Zusammenfassung der ExpertInnenbefragung<br />
dass an den Angeboten und Maßnahmen ihrer Einrichtungen <strong>im</strong>mer wieder<br />
auch Haftentlassene bzw. Personen teilnehmen, die eine Bewährungsstrafe verbüßen.<br />
Die anderen ExpertInnen gaben an, mit diesem Bereich noch keine Erfahrungen<br />
gemacht zu haben.<br />
Aus Polizeianhaltezentren haben zum Zeitpunkt der Befragung noch keine<br />
Personen an Angeboten der befragten Einrichtungen teilgenommen. Ein wichtiger<br />
Hinderungsgrund stellt hierbei nach Angaben der ExpertInnen der ungeklärte<br />
Aufenthaltsstatus sowie der mangelnde Zugang zum Arbeitsmarkt dar,<br />
wohl aber auch die fehlende Information sowie die Tatsache, dass die entsprechenden<br />
Einrichtungen ihre Maßnahmen nicht vor Ort in den PAZ anbieten.<br />
Von Flüchtlingshe<strong>im</strong>en hingegen nehmen <strong>im</strong>mer wieder Personen auch an den<br />
angebotenen Maßnahmen teil. Der Kontakt erfolgt bei Jugendlichen zumeist<br />
über die Schule bzw. bei Erwachsenen über andere kooperierende Einrichtungen.<br />
Lediglich aus Maßnahmen der BBO <strong>im</strong> Behindertenbereich sind Personen<br />
aus Flüchtlingshe<strong>im</strong>en ausgeschlossen, da Flüchtlinge keinen entsprechenden<br />
Bescheid des Bundessozialamtes erhalten können.<br />
Über eine befragte Einrichtung werden auch Jugendliche <strong>im</strong> LSF <strong>auf</strong> der<br />
Kinder- und Jugendpsychiatrie und <strong>auf</strong> der heilpädagogischen Station <strong>im</strong> Bereich<br />
der BBO betreut.<br />
Teilnahmemöglichkeiten von Personen, die nicht aktiv sind<br />
Ebenso wie Personen, die einer Freiheitsbeschränkung unterliegen, l<strong>auf</strong>en<br />
auch andere Personen Gefahr, von Angeboten und Maßnahmen der BBO nicht<br />
erreicht zu werden. Dies gilt nach Auskunft der ExpertInnen in besonderem<br />
Maß für Personen, die selbst nicht aktiv <strong>auf</strong> der Suche nach entsprechenden<br />
Angeboten bzw. die „unsichtbar“ sind. Besonders betroffen sind hiervon vor<br />
allem Jugendliche, die bereits aus dem Schulsystem herausgefallen sind, bzw.<br />
MigrantInnen, die neu nach Österreich gekommen sind.<br />
Die befragten ExpertInnen sind sich dieser Problematik bewusst. Die meisten<br />
von ihnen haben allerdings keine Ressourcen dafür, um sich selbst aktiv <strong>auf</strong><br />
die Suche nach diesen Personen zu machen. Stattdessen betonen sie die große<br />
Bedeutung der Mundpropaganda. Zufriedene KlientInnen berichten in ihrem<br />
Familien- und Bekanntenkreis von ihren Erfahrungen, <strong>auf</strong> diese Art und Weise<br />
kommen dann auch andere Personen zu den entsprechenden Einrichtungen.<br />
Zum Teil werden KlientInnen von den Einrichtungen auch gezielt darum gebeten,<br />
Informationen weiterzugeben, um passive oder nicht sichtbare Personen<br />
erreichen zu können. Auch mittels bestehender Kooperationen wird manchmal<br />
die Zugänglichkeit zu Angeboten und Maßnahmen der BBO erhöht, in dem<br />
die Informationen über andere kooperierende Einrichtungen verbreitet werden.<br />
Zwei ExpertInnen <strong>im</strong> Bereich der BBO für MigrantInnen berichteten explizit<br />
davon, dass ihre Organisationen gezielt Ressourcen in das Auffinden passiver<br />
oder nicht sichtbarer Personen investiert. So suchen die MitarbeiterInnen<br />
gezielt jene Plätze <strong>auf</strong>, an denen sich diese Personen <strong>auf</strong>halten bzw. kommen<br />
nach Rücksprache mit kooperierenden Einrichtungen etwa auch direkt in<br />
Flüchtlingshe<strong>im</strong>e, um dort vor Ort mit den Personen zu sprechen und sie zu<br />
passenden Angeboten oder Maßnahmen einzuladen. Diese Vorgehensweise ist<br />
oftmals von Erfolg gekrönt.<br />
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