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Lücken im Recht auf Bildung? Eine Studie zur ... - ETC Graz

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2. Das <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bildung</strong><br />

2. Das <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bildung</strong><br />

Das <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bildung</strong> ist das am umfassendsten formulierte Menschenrecht<br />

und <strong>auf</strong> allen Ebenen ausführlich normiert. 1 Es ist ein bürgerliches, ein politisches,<br />

ein soziales, ein wirtschaftliches und ein kulturelles <strong>Recht</strong>. Es ist ein<br />

<strong>Recht</strong> an sich und ein <strong>Recht</strong>, das die Ausübung anderer <strong>Recht</strong>e überhaupt erst<br />

ermöglicht. Daher wird es oftmals als wichtigstes<br />

Das <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bildung</strong><br />

ist das am umfassendsten<br />

formulierte Menschenrecht<br />

und <strong>auf</strong> allen Ebenen<br />

ausführlich normiert.<br />

Menschenrecht überhaupt bezeichnet. Obwohl sich<br />

das <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bildung</strong> besonders an Kinder und Jugendliche<br />

wendet, gilt es für Menschen jeden Alters.<br />

<strong>Bildung</strong> ist dabei <strong>im</strong> weitesten Sinne zu verstehen.<br />

Das <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bildung</strong> umfasst die <strong>Bildung</strong>sstufen<br />

Grundschul- und Sekundarschulbildung, die<br />

Berufsausbildung, die höhere <strong>Bildung</strong> sowie die<br />

<strong>Bildung</strong>squalitäten der so genannten Grundlegenden <strong>Bildung</strong>, der spezialisierten<br />

<strong>Bildung</strong> und das Lebenslange Lernen, das zumeist durch außerschulische<br />

Institutionen und in der Erwachsenenbildung angeboten wird. Das <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong><br />

<strong>Bildung</strong> wird also durch kein Lebensalter oder eine best<strong>im</strong>mte Max<strong>im</strong>aldauer<br />

der Inanspruchnahme begrenzt. Auch die <strong>Bildung</strong>s- und Berufsorientierung als<br />

eine Form der <strong>Bildung</strong> ist <strong>im</strong> Rahmen des <strong>Recht</strong>s <strong>auf</strong> <strong>Bildung</strong> für Personen aller<br />

Altersstufen gewährleistet.<br />

Die Ziele des <strong>Recht</strong>s <strong>auf</strong> <strong>Bildung</strong> sind sehr umfassend festgelegt:<br />

- <strong>Bildung</strong> muss <strong>auf</strong> die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und<br />

des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein,<br />

- <strong>Bildung</strong> muss die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten<br />

stärken,<br />

- <strong>Bildung</strong> muss es jeder Person ermöglichen, eine nützliche Rolle in einer freien<br />

Gesellschaft zu spielen,<br />

- <strong>Bildung</strong> muss Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern<br />

und allen „rassischen“, ethnischen und religiösen Gruppen fördern<br />

- sowie die Tätigkeit der Vereinten Nationen <strong>zur</strong> Erhaltung des Friedens unterstützen.<br />

Zur Einhaltung des <strong>Recht</strong>s <strong>auf</strong> <strong>Bildung</strong> ist der Staat verpflichtet. Er muss aktiv<br />

gewährleisten, dass das <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bildung</strong> für alle verwirklicht wird und darf<br />

nichts unterlassen, um das <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bildung</strong> für alle zu gewährleisten.<br />

Um konkrete Handlungsanleitungen für die Staaten zu schaffen und die<br />

Überprüfung deren Umsetzung zu ermöglichen, wurde von der UNO das so<br />

1 Vgl. hierzu: Artikel 26, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Quelle: http://www.un.org/depts/german/grunddok/<br />

ar217a3.html, Artikel 13, Internationaler Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle <strong>Recht</strong>e; Quelle: http://www.ris.<br />

bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000629, sowie Artikel 28 der Kinderrechtskonvention,<br />

Quelle: http://www.kinderrechte.gv.at/home/upload/downloads/kinderrechtskonvention/un-konvention_ueber_<br />

die_rechte_des_kindes_deutsche_fassung.pdf; http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/Aktionen/Kinderrechte 18/<br />

UN-Kinderrechtskonvention.pdf (alle Links: 27.5.13).<br />

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