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1233 KB - Gemeinde Emerkingen

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Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen<br />

Bekanntmachung<br />

Sitzung der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen<br />

Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Munderkingen findet am<br />

Dienstag, den 18.06.2013, 17.00 Uhr<br />

in der Aula der Schillerschule im Schulzentrum Munderkingen<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

öffentlich<br />

1. Bekanntgabe der in der Verbandsversammlung am 08.05.2012 gefassten Beschlüsse<br />

2. 40-jährige Tätigkeit von Frau Renate Pappelau im öffentlichen Dienst<br />

3. Neubestellung des Gutachterausschusses bei der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen<br />

(Amtszeit 01.02.2012 – 31.01.2016)<br />

4. Feststellung der Jahresrechnung 2011<br />

5. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013<br />

6. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit<br />

7. Bekanntgabe Haushaltserlass 2012<br />

8. Sonstiges, Wünsche, Anfragen<br />

Munderkingen, 11.06.2013<br />

gez.<br />

Dr. Lohner<br />

Verbandsvorsitzender<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Emerkingen</strong><br />

Satzung<br />

zur Aufhebung der Satzung über die<br />

Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 14.03.1955<br />

Auf Grund von<br />

- § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />

- § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)<br />

hat der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Emerkingen</strong> am 10.06.2013 folgende<br />

Satzung<br />

zur Aufhebung der Satzung über die<br />

Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 14.03.1955 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 14.03.1955<br />

wird aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Ausgefertigt<br />

<strong>Emerkingen</strong>, 10.06.2013<br />

Hans Rieger<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg oder<br />

auf Grund der <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Grundsheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung und die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind.

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