Mit System zu Job ü25 - Ahlen - Erwerbslosen Forum Deutschland
Mit System zu Job ü25 - Ahlen - Erwerbslosen Forum Deutschland Mit System zu Job ü25 - Ahlen - Erwerbslosen Forum Deutschland
Vergabe Nr 13-56-10 Name und Anschrift des Bieters ______________________________________ ______________________________________ ______________________________________ Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Die Bindefrist endet am: 01.09.2013 Angebot Lieferung / Leistung: Mit System zu Job ü25 - Ahlen Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für erwerbsfähige Leistungsbezieher (eLB) durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III Anlagen: Konzept einschließlich Personalkonzept Bedingungen und Verpflichtungserklärungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Leistungsbeschreibung Los- und Preisblatt Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Referenzliste für die Jahre 2009 bis 2012 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Dem Angebot liegen die mir/uns mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes übersandten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingungen zugrunde. Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr. Mitglied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr. Seite 1
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Vergabe Nr 13-56-10<br />
Name und Anschrift des Bieters<br />
______________________________________<br />
______________________________________<br />
______________________________________<br />
Vergabeart<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Beschränkte Ausschreibung<br />
Freihändige Vergabe<br />
Die Bindefrist endet am: 01.09.2013<br />
Angebot<br />
Lieferung / Leistung:<br />
<strong>Mit</strong> <strong>System</strong> <strong>zu</strong> <strong>Job</strong> <strong>ü25</strong> - <strong>Ahlen</strong><br />
Maßnahme <strong>zu</strong>r Aktivierung und beruflichen Eingliederung für erwerbsfähige Leistungsbezieher<br />
(eLB) durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen<br />
gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2<br />
SGB III<br />
Anlagen:<br />
Konzept einschließlich Personalkonzept<br />
Bedingungen und Verpflichtungserklärungen <strong>zu</strong>m Tariftreue- und Vergabegesetz NRW<br />
Leistungsbeschreibung<br />
Los- und Preisblatt<br />
Eigenerklärung <strong>zu</strong>r Zuverlässigkeit<br />
Referenzliste für die Jahre 2009 bis 2012<br />
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen <strong>zu</strong> den von mir/uns eingesetzten<br />
Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis <strong>zu</strong>m Ablauf der Bindefrist gebunden.<br />
Dem Angebot liegen die mir/uns mit der Aufforderung <strong>zu</strong>r Abgabe eines Angebotes übersandten<br />
Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingungen<br />
<strong>zu</strong>grunde.<br />
Ich bin/Wir sind<br />
<strong>Mit</strong>glied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr.<br />
<strong>Mit</strong>glied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr.<br />
Seite 1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong> haben, geben den für sie <strong>zu</strong>ständigen<br />
Versicherungsträger an.<br />
Ich / Wir erkläre(n), dass ich/wir meinen/unseren gesetzlichen Verpflichtungen <strong>zu</strong>r Zahlung der<br />
Steuern und Sozialabgaben nachgekommen bin/sind und die gewerberechtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).<br />
Ich bin / Wir sind bevor<strong>zu</strong>gte(r) Bewerber laut beigefügtem Nachweis<br />
Schwerbehindertenwerkstätte<br />
Blindenwerkstätte<br />
Ich bin / Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem<br />
EU-Staat<br />
Nationalität (Bitte intern. Kfz.-Kennzeichen eintragen)<br />
anderem Staat<br />
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss<br />
von diesem Auftrag und von weiteren Ausschreibungen <strong>zu</strong>r Folge haben kann.<br />
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift:<br />
Wird das Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben, muss es von der Wertung ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Seite 2
Hinweise <strong>zu</strong>m Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG)<br />
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge kommen seit dem 01.05.2012 die Anforderungen und<br />
Verpflichtungen des TVgG <strong>zu</strong>r Anwendung.<br />
Bieter sowie Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei<br />
Angebotsabgabe bereits bekannt sind, haben Verpflichtungserklärungen gemäß den<br />
Vorgaben des § 4 TVgG i.V.m. § 8 TVgG, sowie gem. § 18 TVgG ab<strong>zu</strong>geben.<br />
Zu beachten sind die<br />
• Besonderen Vertragsbedingungen <strong>zu</strong>r Erfüllung der Verpflichtungen <strong>zu</strong>r Tariftreue<br />
und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-<br />
Westfalen (BVB TVgG - NRW/VOL) für die Vergabe von Dienst-leistungen<br />
• Besondere vertragliche Nebenbedingung <strong>zu</strong>r Beachtung der in den ILO- Kernarbeitsnormen<br />
festgelegten Mindeststandards durch Nachunter-nehmerinnen bzw.<br />
Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes<br />
Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)<br />
Ab<strong>zu</strong>geben sind<br />
• Verpflichtungserklärung <strong>zu</strong> Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen<br />
unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen<br />
(TVgG - NRW)<br />
• Verpflichtungserklärung <strong>zu</strong>r Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben<br />
des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)<br />
Seite 3
Besondere Vertragsbedingungen <strong>zu</strong>r Erfüllung der Verpflichtungen <strong>zu</strong>r Tariftreue und<br />
Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen (BVB<br />
TVgG - NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen<br />
1) Mindestentgelte<br />
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />
(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes<br />
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden<br />
Fassung unterfällt, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der<br />
Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich<br />
des Mindestentgelts <strong>zu</strong> gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag<br />
oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene<br />
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies<br />
gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes<br />
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802- 2, veröffentlichten<br />
bereinigten Fassung für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden<br />
Fassung festgesetzt worden sind;<br />
(2) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes<br />
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden<br />
Fassung unterfallen, seinen Beschäftigten (ohne Aus<strong>zu</strong>bildende) bei der Ausführung<br />
der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro <strong>zu</strong> zahlen, sofern die Auftragnehmerin<br />
bzw. der Auftragnehmer nicht ein bevor<strong>zu</strong>gtes Unternehmen gemäß §§ 141<br />
Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />
Menschen – Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), <strong>zu</strong>letzt<br />
geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist;<br />
(3) sofern die Vorausset<strong>zu</strong>ngen von mehr als einer der in (1) und (2) getroffenen<br />
Regelungen erfüllt sind, für seine Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung an<strong>zu</strong>wenden;<br />
(4) dafür <strong>zu</strong> sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des<br />
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar<br />
1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für<br />
die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie seine regulär Beschäftigten.<br />
2) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer<br />
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />
(1) seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw.<br />
Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig aus<strong>zu</strong>wählen,<br />
(2) die Angebote der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen<br />
bzw. Verleiher von Arbeitskräften daraufhin <strong>zu</strong> überprüfen, ob sie auf der Basis der<br />
nach § 4 TVgG - NRW maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und –<br />
bedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns<br />
kalkuliert sein können,<br />
(3) die von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw.<br />
Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4<br />
TVgG - NRW dem Auftraggeber vor<strong>zu</strong>legen,<br />
(4) bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzw.<br />
Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften<br />
jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Erklärung des Inhalts <strong>zu</strong> verlangen,<br />
ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG -<br />
NRW nach wie vor eingehalten werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die eingeschalteten<br />
Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher<br />
von Arbeitskräften beim Auftraggeber ein<strong>zu</strong>reichen,<br />
Seite 4
(5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis <strong>zu</strong> setzen, dass es sich<br />
um einen öffentlichen Auftrag handelt,<br />
(6) den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern keine insbesondere<br />
hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen auf<strong>zu</strong>erlegen, als sie zwischen<br />
der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart<br />
werden,<br />
(7) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für<br />
Leistungen (VOL), Teil B, <strong>zu</strong>m Vertragsbestandteil <strong>zu</strong> machen.<br />
Die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus den Zusätzlichen<br />
Vertragsbedingungen des Landes NRW <strong>zu</strong> § 4 Nr. 4 VOL/B bleiben unberührt.<br />
3) Kontrolle<br />
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />
(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen die Unterlagen über die<br />
Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer<br />
und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge <strong>zu</strong>m<br />
Zwecke der Prüfung der Einhaltung des TVgG - NRW vor<strong>zu</strong>legen,<br />
(2) seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin<strong>zu</strong>weisen,<br />
(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. § 11 TVgG - NRW bei der<br />
Beauftragung von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und<br />
Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften einräumen <strong>zu</strong> lassen,<br />
(4) vollständige und prüffähige Unterlagen <strong>zu</strong>r Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des<br />
§ 4 TVgG - NRW bereit<strong>zu</strong>halten und auf Verlangen dem Auftraggeber vor<strong>zu</strong>legen und <strong>zu</strong><br />
erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen<br />
bzw. Nachunternehmer, Verleiherinnen bzw. Verleiher und Arbeitskräfte vertraglich sicher<strong>zu</strong>stellen.<br />
4) Sanktionen<br />
Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen<br />
aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG - NRW gilt zwischen dem Auftraggeber<br />
und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins<br />
von Hundert, bei mehreren Verstößen bis <strong>zu</strong> fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt.<br />
Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch eine oder einen von der Auftragnehmerin<br />
bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder eine<br />
oder einen von dieser / diesem eingesetzten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder<br />
von einer Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn,<br />
dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin<br />
bzw. des Nachunternehmers und der Verleiherin bzw. des Verleihers von<br />
Arbeitskräften nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen<br />
Kaufmanns auch nicht kennen musste.<br />
Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4<br />
TVgG - NRW durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, seine Nachunternehmerinnen<br />
bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte<br />
Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus § 9<br />
Absatz 1 TVgG - NRW berechtigen den Auftraggeber <strong>zu</strong>r fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages<br />
oder <strong>zu</strong>r Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses.<br />
Die Bestimmungen des § 11 VOL/B bleiben hiervon unberührt.<br />
Seite 5
Verpflichtungserklärung<br />
<strong>zu</strong> Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter<br />
Berücksichtigung der Vorgaben<br />
des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)<br />
Ich erkläre/Wir erklären,<br />
Hinweis:<br />
Erfüllt die Vergabe eines öffentlichen Auftrages die Vorausset<strong>zu</strong>ngen von mehr als einer<br />
der nachfolgenden Regelungen, so gilt die für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bzw.<br />
Beschäftigten jeweils günstigste.<br />
□<br />
dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer<br />
Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom<br />
20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens<br />
diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des<br />
Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten<br />
Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene<br />
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt<br />
entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes<br />
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten<br />
bereinigten Fassung, <strong>zu</strong>letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009<br />
(BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt<br />
worden sind.<br />
□ dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Aus<strong>zu</strong>bildende) im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs<br />
auf Straße und Schiene mindestens das in Nordrhein-Westfalen für<br />
diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft<br />
vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten<br />
Modalitäten gezahlt wird und ich/wir Änderungen während der Ausführungszeit nachvollziehen.<br />
□<br />
dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Aus<strong>zu</strong>bildende) bei der Ausführung einer<br />
Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und nicht dem Geltungsbereich<br />
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in<br />
der jeweils geltenden Fassung unterfällt und sich nicht auf den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs<br />
auf Straße und Schiene erstreckt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von<br />
8,62 Euro gezahlt wird.<br />
Art der tariflichen Bindung:<br />
………………………………………………………………………………………………<br />
Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der<br />
Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten:<br />
………………………………………………………………………………………………<br />
Hinweis:<br />
Dies gilt nicht für bevor<strong>zu</strong>gte Bieterinnen bzw. Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143<br />
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen<br />
-, Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), <strong>zu</strong>letzt geändert durch<br />
Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S.<br />
453).<br />
Seite 6
Ich erkläre/Wir erklären,<br />
dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), <strong>zu</strong>letzt<br />
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329), in<br />
der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses<br />
Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär<br />
Beschäftigten.<br />
Ich erkläre / Wir erklären,<br />
dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer<br />
oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung<br />
im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen<br />
bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers.<br />
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,<br />
dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung<br />
den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren <strong>zu</strong>r<br />
Folge hat,<br />
den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis <strong>zu</strong> drei Jahren von der<br />
Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle <strong>zu</strong>r Folge haben kann und<br />
ein solcher Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim<br />
Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird,<br />
nach Vertragsschluss den Auftraggeber <strong>zu</strong>r außerordentlichen Kündigung berechtigt.<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschrift, Firmenstempel)<br />
Seite 7
Besondere vertragliche Nebenbedingung <strong>zu</strong>r Beachtung der in den ILO- Kernarbeitsnormen<br />
festgelegten Mindeststandards durch Auftragnehmerinnen bzw. Auftragnehmer und<br />
Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des<br />
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein- Westfalen (TVgG - NRW)<br />
Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer sind<br />
verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften ein<strong>zu</strong>halten, mit denen die<br />
Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt<br />
worden sind. Bei diesen Normen handelt es sich um die in § 18 Abs. 1 TVgG - NRW genannten<br />
Übereinkommen. Maßgeblich sind die Vorschriften des Landes, in dem die Auftragnehmerin<br />
bzw. der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer bei<br />
der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine<br />
oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat,<br />
bleiben Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer<br />
dennoch verpflichtet, die betreffenden Kernarbeitsnormen ein<strong>zu</strong>halten.<br />
Seite 8
Verpflichtungserklärung <strong>zu</strong>r Berücksichtigung sozialer Kriterien<br />
nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen<br />
(TVgG - NRW)<br />
Der Auftrag ist gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen<br />
Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich mit Waren aus<strong>zu</strong>führen, die unter Beachtung<br />
der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards 1 gewonnen oder hergestellt<br />
worden sind. Dies gilt auch für Waren, die im Rahmen der Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen<br />
verwendet werden.<br />
Ich erkläre/Wir erklären 2 :<br />
□ Durch das beiliegende unabhängige Zertifikat erbringe/n ich/wir den<br />
Nachweis, den Auftrag gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen<br />
Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich mit Waren aus<strong>zu</strong>führen, die unter<br />
Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen<br />
oder hergestellt worden sind.<br />
□<br />
□<br />
□<br />
Ein unabhängiges Zertifikat kann nicht vorgelegt werden. Daher sichere/n ich/wir <strong>zu</strong>, den<br />
Auftrag gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen<br />
ausschließlich mit Waren aus<strong>zu</strong>führen, die unter Beachtung der in<br />
den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden<br />
sind.<br />
Ein unabhängiges Zertifikat bzw. die Zusicherung, den Auftrag gemäß den in der Leistungsbeschreibung<br />
bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich<br />
mit Waren aus<strong>zu</strong>führen, die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen<br />
festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, kann ich/können<br />
wir trotz Beachtung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns nach § 347 HGB<br />
nicht oder nicht fristgerecht erbringen. Ich habe/werde / Wir haben/werden unsere Nachunternehmerinnen<br />
bzw. Nachunternehmer <strong>zu</strong>r Beachtung der in den ILO- Kernarbeitsnormen<br />
festgelegten Mindeststandards durch besondere vertragliche Nebenbedingungen (vgl. Anlage<br />
5) verpflichtet/verpflichten.<br />
Ein unabhängiges Zertifikat bzw. die Zusicherung, den Auftrag gemäß den in der Leistungsbeschreibung<br />
bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich<br />
mit Waren aus<strong>zu</strong>führen, die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen<br />
festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, kann ich/können<br />
wir trotz Beachtung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns nach § 347 HGB<br />
nicht oder nicht fristgerecht vorlegen. Ich/Wir gehen davon aus, dass die in den ILO- Kernarbeitsnormen<br />
festgelegten Mindeststandards bei der Gewinnung oder Herstellung der Waren<br />
beachtet wurden.<br />
1<br />
Siehe nächste Seite<br />
2<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
Seite 9
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,<br />
eine wissentlich oder schuldhaft falsche Abgabe einer der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren<br />
Ausschluss von diesem Vergabeverfahren <strong>zu</strong>r Folge hat,<br />
den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis <strong>zu</strong> drei<br />
Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle <strong>zu</strong>r Folge haben<br />
kann,<br />
nach Vertragsschluss den Auftraggeber <strong>zu</strong>r außerordentlichen Kündigung berechtigt.<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschrift, Firmenstempel)<br />
1 Diese Mindeststandards ergeben sich aus:<br />
1. dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S.<br />
641),<br />
2. dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes<br />
vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),<br />
3. dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und<br />
des Rechtes <strong>zu</strong> Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),<br />
4. dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte<br />
für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),<br />
5. dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957<br />
(BGBl. 1959 II S. 442),<br />
6. dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni<br />
1958 (BGBl. 1961 II S. 98),<br />
7. dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung <strong>zu</strong>r Beschäftigung vom<br />
26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202),<br />
8. dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen <strong>zu</strong>r Beseitigung<br />
der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).<br />
Seite<br />
10
Vergabe-Nr.: 13 – 56 – 10<br />
des Kreises Warendorf im Namen des<br />
<strong>Job</strong>centers Kreis Warendorf<br />
<strong>Mit</strong> <strong>System</strong> <strong>zu</strong> <strong>Job</strong> <strong>ü25</strong> / <strong>Ahlen</strong><br />
Maßnahme <strong>zu</strong>r Aktivierung und beruflichen Eingliederung für erwerbsfähige Leistungsbezieher<br />
(eLB) durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen<br />
gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2<br />
SGB III<br />
Leistungsbeschreibung<br />
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sind vom Bieter <strong>zu</strong> erfüllen. Da<strong>zu</strong><br />
sind <strong>zu</strong>sätzliche Angaben oder Ausführungen im Konzept nicht erforderlich.<br />
Das erwartete Konzept soll neben einem Überblick über den geplanten Personaleinsatz insbesondere<br />
einen auf die Maßnahme abgestimmten inhaltlichen Plan und die Strategie der Aktivierung<br />
und beruflichen Eingliederung vermitteln.<br />
B.1.0 Beschreibung der Maßnahme (Zielset<strong>zu</strong>ng und Einführung)<br />
Gegenstand der Maßnahme ist die Kombination aus Elementen <strong>zu</strong>r<br />
• Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1<br />
S.1 Nr. 1 SGB III),<br />
• Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46<br />
Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und<br />
• Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 S.1 Nr.<br />
5 SGB III).<br />
Heranführung an den Arbeitsmarkt<br />
Gegenstand ist die Unterstüt<strong>zu</strong>ng der beruflichen Eingliederung durch Heranführung an den<br />
Arbeitsmarkt. Die Maßnahme muss die Aktivierung der Teilnehmer unterstützen bzw. deren<br />
Eingliederungsaussichten verbessern. Die Eigenbemühungen der Teilnehmer sollen gefordert<br />
und gefördert werden sowie ein Beitrag <strong>zu</strong>r Stärkung ihrer Eigeninitiative erreicht werden.<br />
<strong>Mit</strong> dieser Maßnahme verfolgte Ziele sind:<br />
• Aktivierung und Motivationssteigerung<br />
• Festigung der Schlüsselqualifikationen<br />
• Annäherung an den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
• Einmündung in Beschäftigung<br />
Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist die dauerhafte berufliche Eingliederung<br />
durch eine intensive aktive Begleitung und Unterstüt<strong>zu</strong>ng der Vermittlung in eine versicherungspflichtige<br />
Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Bei erfolgter Eingliederung<br />
ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Auftragnehmer an<strong>zu</strong>streben.<br />
Diese Maßnahmen können alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstüt<strong>zu</strong>ng der Teilnehmer<br />
umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung<br />
gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere<br />
die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III <strong>zu</strong> beachten.<br />
B.1.1 Teilnehmer<br />
Seite<br />
11
Zur Zielgruppe gehören erwachsene erwerbsfähige Leistungsbezieher über 25 Jahre, die<br />
• keine oder nur geringe Berufspraxis nachweisen können und/oder<br />
• Vermittlungshemmnisse aufweisen, die<br />
o in der Person begründet sind (z.B. Defizite bei Schlüsselqualifikationen, fehlende<br />
Motivation) und/oder<br />
o auf die Vita <strong>zu</strong>rückgehen (z.B. Zeiten der Inhaftierung, nur kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse)<br />
und deren Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne diese Förderung als gering bzw.<br />
nicht gegeben beurteilt werden müssen.<br />
Eine eventuelle Spezifizierung der Zielgruppe enthält das Los- und Preisblatt.<br />
B.1.2<br />
Zeitlicher Umfang<br />
Die Maßnahme beginnt am 02.09.2013 und endet am 29.08.2014.<br />
Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt in der Regel vier<br />
Monate.<br />
Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich 35 Zeitstunden ohne Pausen. Die tägliche Inanspruchnahme<br />
der Teilnehmer darf neun Zeitstunden einschliesslich angemessener Pausenzeiten<br />
nicht überschreiten.<br />
Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, eine geringere Wochenstundenzahl<br />
erforderlich sein, um das Maßnahmeziel <strong>zu</strong> erreichen, kann vorübergehend eine<br />
geringere Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden, welche<br />
15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten darf. Der Auftragnehmer hat darauf hin<strong>zu</strong>wirken,<br />
dass möglichst frühzeitig eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer bis <strong>zu</strong>r<br />
Vollzeitteilnahme erfolgt.<br />
Die Zuweisung ist auch in Teilzeit möglich. Eine Zuweisung mehrerer Teilzeitteilnehmer auf<br />
einen Teilnehmerplatz erfolgt nicht.<br />
Den Teilnehmern werden unterweisungsfreie Zeiten eingeräumt. Es besteht ein Anspruch von<br />
zwei unterweisungsfreien Arbeitstagen für jeden vollen Kalendermonat der Teilnahme.<br />
Ergeben sich bei dieser Berechnung Bruchteile eines Tages, ist auf einen vollen Tag auf<strong>zu</strong>runden.<br />
Die individuelle Zuweisungsdauer eines Teilnehmers darf nicht über das Vertragsende hinausgehen.<br />
Sofern betriebliche Erprobungen in die Maßnahme integriert werden, gelten die tariflichen bzw.<br />
betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes.<br />
Die individuelle Zuweisungsdauer endet mit<br />
• der Eingliederung des Teilnehmers in eine versicherungspflichtige Beschäftigung<br />
oder<br />
• dem Abbruch der Maßnahme durch den Teilnehmer oder den Bedarfsträger.<br />
B.1.3 Personal<br />
B.1.3.1 Allgemeine Regelungen<br />
Eine wesentliche Vorausset<strong>zu</strong>ng für den Erfolg dieser Leistung ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes<br />
Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ der Leistungsbeschreibung<br />
entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen<br />
Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertrags-laufzeit<br />
Seite<br />
12
ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen <strong>zu</strong> überprüfen und die Einsicht<br />
in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />
Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen<br />
(z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden.<br />
Nachweis des Personals<br />
Der Nachweis des Personals hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung und vor Maß-nahmebeginn<br />
gegenüber dem <strong>Job</strong>center Kreis Warendorf <strong>zu</strong> erfolgen.<br />
Das <strong>Job</strong>center Kreis Warendorf behält sich vor, den Einsatz des Personals ab<strong>zu</strong>lehnen, sofern<br />
hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während<br />
der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer<br />
sicher<strong>zu</strong>stellen<br />
Personaleinsatz<br />
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang<br />
ab Maßnahmebeginn vor<strong>zu</strong>halten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb<br />
der Maßnahme für andere als von dem Bedarfsträger <strong>zu</strong>gewiesene Teilnehmer tätig <strong>zu</strong><br />
sein. Für andere als vom Bedarfsträger <strong>zu</strong>gewiesene Teilnehmer entstehende Kosten werden<br />
nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm <strong>zu</strong>r Durchführung der<br />
Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung<br />
ein<strong>zu</strong>setzen. Das tatsächlich in der Maßnahme eingesetzte Personal ist täglich<br />
namentlich in Listenform <strong>zu</strong> erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang <strong>zu</strong> dokumentieren. Diese<br />
Erfassungslisten sind auf Verlangen vor<strong>zu</strong>legen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen<br />
durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.<br />
B.1.3.2 Besondere Regelungen<br />
In der Maßnahme kommen <strong>zu</strong>m Einsatz Lehrkräfte und Sozialpädagogen.<br />
Der Personalschlüssel beträgt für:<br />
• Lehrkräfte = 1 : 12<br />
• Sozialpädagogen = 1 : 12<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Leistungserbringung überwiegend fest angestelltes<br />
Personal ein<strong>zu</strong>setzen und dies gegenüber dem <strong>zu</strong>weisenden Bedarfsträger nach<strong>zu</strong>weisen.<br />
Beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw.<br />
Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master<br />
oder Magister Artium) mit dem Ergän<strong>zu</strong>ngsfach bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik<br />
werden ebenfalls <strong>zu</strong>gelassen. Ohne die genannten Ergän<strong>zu</strong>ngsfächer bzw. Studienschwerpunkte<br />
müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine zweijährige Berufserfahrung<br />
mit der Zielgruppe gemäß B.1.2 nachweisen.<br />
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation<br />
anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe<br />
gemäß B.1.2 innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen.<br />
Bei der Lehrkraft wird ein anerkannter Berufs- oder Studienabschluss erwartet. Er muss über<br />
eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen. Die geforderte Berufserfahrung<br />
reduziert sich auf ein Jahr bei Vorliegen eines Abschlusses als Meister oder Techniker und<br />
Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung.<br />
Zeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung.<br />
Der Auftragnehmer hat sicher<strong>zu</strong>stellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung<br />
der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand<br />
verfügt.<br />
Seite<br />
13
Der Auftragnehmer stellt <strong>zu</strong>dem sicher, dass Personalkapazitäten für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch<br />
zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger sowie <strong>zu</strong>r Durchführung von<br />
Fallbesprechungen unter Berücksichtigung der datenrechtlichen Bestimmungen <strong>zu</strong>r Verfügung<br />
stehen.<br />
B.1.4 Räumlichkeiten und Ausstattung<br />
B.1.4.1 Allgemeine Regelungen<br />
Maßnahmeort<br />
Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung der Maßnahme ist <strong>Ahlen</strong>. Der angegebene<br />
Maßnahmeort ist zwingend ein<strong>zu</strong>halten.<br />
Lage und Zugang<br />
Die <strong>zu</strong>m Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer<br />
in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Sie müssen am Gebäude<br />
so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut auf<strong>zu</strong>finden sind.<br />
Räumlichkeiten/Außengelände<br />
Wurden bei Angebotsabgabe keine Angaben <strong>zu</strong> den Räumlichkeiten gemacht, so sind die<br />
Räumlichkeiten spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber bekannt<br />
<strong>zu</strong> geben und nach<strong>zu</strong>weisen.<br />
Der Auftraggeber behält sich vor, die Räumlichkeiten vor Maßnahmebeginn <strong>zu</strong> besichtigen.<br />
Sächliche, technische und räumliche Ausstattung<br />
Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik<br />
sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben <strong>zu</strong> entsprechen. Der bauliche Zustand, die<br />
Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Ein-richtungen müssen<br />
eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Der Auftraggeber behält sich vor die<br />
Räumlichkeiten ab<strong>zu</strong>lehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt<br />
für einen Wechsel der Räumlichkeiten während der Vertragslaufzeit.<br />
Für alle nachfolgenden räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben gelten insbesondere<br />
folgende Vorschriften/Empfehlungen:<br />
• Arbeitsstättenverordnung (2004) in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien<br />
• Bildschirmarbeitsverordnung (2006)<br />
• Vorschriften der <strong>zu</strong>ständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufs-genossenschaften)<br />
• Brandschutzbestimmungen<br />
• Jeweilige Landesbauordnung<br />
PC-Arbeitsplätze (PC, Bildschirm, Software und Drucker), welche für Teilnehmer eingesetzt<br />
werden, müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dies ist dann gegeben, wenn<br />
der PC mindestens mit Windows XP und einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware<br />
(z.B. MS-Office, OpenOffice.org) ausgestattet ist, mindestens die vom Hersteller für das eingesetzte<br />
Betriebssystem und die eingesetzte Office- und Anwendersoftware empfohlenen Hardwarevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
erfüllt und der Bildschirm eine Mindestgröße von 17 Zoll (bei Flachbildschirmen<br />
TFT 15 Zoll) hat.<br />
Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internet<strong>zu</strong>gang aus<strong>zu</strong>statten.<br />
Es ist sicher <strong>zu</strong> stellen, dass jeder Teilnehmer die von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u. ä.<br />
auf einem separaten Speichermedium festhalten kann (z.B. USB-Stick, CD), das ihm <strong>zu</strong>r Verfügung<br />
<strong>zu</strong> stellen ist.<br />
Unter Einhaltung dieser technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops <strong>zu</strong>lässig.<br />
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14
Vorhalten der Räumlichkeiten<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive Ausstattung<br />
während der gesamten Dauer der Maßnahmen vor<strong>zu</strong>halten. Dem Auftrag-nehmer wird<br />
die Möglichkeit eingeräumt, die Räumlichkeiten außerhalb der Maßnahme für andere Zwecke<br />
<strong>zu</strong> nutzen, eine anderweitige Nut<strong>zu</strong>ng darf keine Auswirkung auf die Vertragserfüllung haben.<br />
B.1.4.2 Besondere Regelungen<br />
Für die Durchführung der Maßnahme sind die erforderlichen Räumlichkeiten in ausreichender<br />
Zahl, Größe und Ausstattung durch den Auftragnehmer bereit <strong>zu</strong> stellen. Hier<strong>zu</strong> gehören Unterrichtsräume<br />
und Sozialräume, Besprechungsräume sowie berufsfeldbezogene Praxisräume. In<br />
jeder Einrichtung hat der Auftragnehmer ein Telefax und einen Fotokopierer vor<strong>zu</strong>halten sowie<br />
die telefonische Erreichbarkeit sicher <strong>zu</strong> stellen.<br />
Unterrichtsräume sind Gruppenräume, in denen theoretische Lerninhalte vermittelt werden. Es<br />
sind PC-Arbeitsplätze im Umfang von 15% der Gesamtteilnehmerplatzzahl für IT-Unterweisungen<br />
vor<strong>zu</strong>halten. Bei Unterrichtsinhalten unter Nut<strong>zu</strong>ng der IT ist je Teilnehmer ein vernetzter<br />
PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen.<br />
Die Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten müssen auch außerhalb der IT-Unterweisungen <strong>zu</strong>m Erstellen von<br />
individuellen Bewerbungsunterlagen bzw. <strong>zu</strong>r Eigenrecherche für mindestens eine Stunde täglich<br />
<strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />
Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen und Kleingruppengespräche. Dabei<br />
muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Die Größe des Raumes ist so <strong>zu</strong><br />
bemessen, dass mindestens vier Personen ausreichend Platz haben.<br />
Darüber hinaus sind Sozialräume in ausreichender Zahl und Größe im Rahmen der geltenden<br />
Vorschriften sowie <strong>zu</strong>r Einnahme der <strong>Mit</strong>tagsmahlzeit bereit <strong>zu</strong> stellen.<br />
Neben der unter B.1.4.1 geforderten technischen Ausstattung sind <strong>zu</strong>sätzlich für die Bewerbungsaktivitäten<br />
und Eigenrecherchen der Teilnehmer vernetzte PC-Arbeitsplätze in<br />
ausreichender Anzahl entsprechend seinem Konzept <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen. Diese Arbeitsplätze<br />
müssen folgenden Anforderungen entsprechen:<br />
• Mindestanforderungen Rechner: Pentium III (oder vergleichbar) mit mindestens 512 MB<br />
Arbeitsspeicher, mindestens Internet DSL 2000, aktuellste Browserversion (mindestens<br />
Internetexplorer oder Firefox)<br />
• Mindestanforderungen Bildschirm 17 Zoll (bei Flachbildschirmen TFT 15 Zoll); Mindestauflösung<br />
1024*768 erforderlich<br />
• Mindestens ein Farblaser-Drucker<br />
• Mindestens ein Bereichsdrucker je Unterrichtsraum<br />
• Foto-Scanner; DVD-Brenner<br />
• Möglichkeiten <strong>zu</strong>m Einlesen von mitgebrachten Speichermedien (CD, DVD, USB-Stick) -<br />
Software <strong>zu</strong>m Erstellen und Lesen von Dokumenten im Microsoft Office Format (DOC,<br />
TXT, XLS, PPT)<br />
• PDF-Generator, PDF-Reader<br />
Es ist sicher <strong>zu</strong> stellen, dass jeder Teilnehmer die erarbeiteten Aufgaben, Texte, Bewerbungsunterlagen<br />
u.ä. erforderlichenfalls in Farbe ausdrucken kann.<br />
B.1.5<br />
Durchführung der Maßnahme<br />
Diversity Management<br />
Seite<br />
15
Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen des Diversity Managements die unterschiedlichen Lebenssituationen<br />
und Interessen von Frauen und Männern, die positive Wertschät<strong>zu</strong>ng der individuellen<br />
Verschiedenheit, das Erreichen einer produktiven Gesamtatmosphäre, das Verhindern<br />
der sozialen Diskriminierung von Minderheiten und die Verbesserung der Chancengleichheit<br />
von vornherein und regelmäßig bei der Durchführung der Maßnahme <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Allgemeine organisatorische Regelungen<br />
Nach Zuschlagserteilung ist vom Auftragnehmer ein Informationsblatt <strong>zu</strong> erstellen und in elektronischer<br />
Form spätestens zwei Wochen vor dem Maßnahmebeginn <strong>zu</strong>r Verteilung an potenzielle<br />
Teilnehmer dem Auftraggeber <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen.<br />
Erreichbarkeit<br />
Der Auftragnehmer muss zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme innerhalb der üblichen Bürozeiten<br />
(Mo bis Fr 09:00 – 18:00 Uhr) telefonisch erreichbar sein und im Bedarfsfall individuelle<br />
Beratungsgespräche anbieten. Der Auftragnehmer stellt dafür eine geeignete Fachkraft <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />
Zuweisung der Teilnehmer<br />
Die Teilnehmer werden ausschließlich vom Bedarfsträger <strong>zu</strong>gewiesen. Bei der Auswahl der<br />
Teilnehmer steht dem Auftragnehmer kein <strong>Mit</strong>wirkungsrecht <strong>zu</strong>. Die Ablehnung eines Teilnehmers<br />
durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.<br />
Der Auftragnehmer führt Einzelgespräche mit dem vom Bedarfsträger <strong>zu</strong>gewiesenen Teilnehmer<br />
und überprüft die Bereitschaft <strong>zu</strong>r Teilnahme. Über das Ergebnis ist der Bedarfs-träger über<br />
unverzüglich <strong>zu</strong> informieren.<br />
Während der gesamten Maßnahmedauer kann eine Nachbeset<strong>zu</strong>ng vorgenommen werden.<br />
Der Auftragnehmer hat ab dem ersten Zuweisungstag teilnehmerbezogene Aktivitäten auf<strong>zu</strong>nehmen<br />
und während der gesamten Zuweisungsdauer entsprechend den individuellen Erfordernissen<br />
fort<strong>zu</strong>führen.<br />
Status „Teilnehmer“<br />
Der Status „Teilnehmer“ liegt vor, wenn die Zuweisung durch den Bedarfsträger erfolgt ist und<br />
der Teilnehmer die Maßnahme angetreten hat.<br />
Die Zuweisung in die Maßnahme entlässt den Bedarfsträger nicht aus der Verantwortung, den<br />
Eingliederungsprozess <strong>zu</strong> begleiten.<br />
Die teilnehmerbezogenen Berichte sind in Papierform <strong>zu</strong> übermitteln.<br />
Auslastung der Teilnehmerplätze<br />
Der Auftragnehmer hat für die gesamte Maßnahmedauer die Platzkapazität gemäß dem Losund<br />
Preisblatt vor<strong>zu</strong>halten. Ein Teilnehmerplatz gilt bis <strong>zu</strong>m Austritt des Teilnehmers aus der<br />
Maßnahme als besetzt. Eine Nachbeset<strong>zu</strong>ng offener Teilnehmerplätze ist jederzeit möglich. Der<br />
Bedarfsträger ist wöchentlich in Listenform über den Beset<strong>zu</strong>ngsstand <strong>zu</strong> informieren.<br />
Aktivierungs- und Eingliederungsplan<br />
Für jeden Teilnehmer ist ein individueller Aktivierungs- und Eingliederungsplan <strong>zu</strong> erstellen. Der<br />
Aktivierungs- und Eingliederungsplan muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:<br />
(1) Personenbezogene Daten<br />
(2) Eingliederungsziel und Zielvereinbarungen<br />
(3) Aufgaben/Schritte (aller Beteiligten)<br />
(4) Differenzierte Angebote<br />
(5) Individuelle Förderung<br />
(6) Fortschreibung des Aktivierungs- und Eingliederungsplans/Zwischenziele<br />
(7) Zielerreichung (Austritt/Verbleib)<br />
Dieser Aktivierungs- und Eingliederungsplan ist laufend <strong>zu</strong> aktualisieren.<br />
Seite<br />
16
Der Aktivierungs- und Eingliederungsplan ist sowohl bei der erstmaligen Erstellung, als auch bei<br />
der Fortschreibung mit dem Teilnehmer <strong>zu</strong> besprechen und ihm <strong>zu</strong>r Kenntnis <strong>zu</strong> geben. Die<br />
Gespräche mit dem Teilnehmer sind durch den Auftragnehmer <strong>zu</strong> dokumentieren. Weitere Einzelheiten<br />
sind mit dem Bedarfsträger nach Zuschlag ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />
Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme<br />
Der Auftragnehmer hat während der ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung<br />
durch den Teilnehmer eine Nachbetreuung <strong>zu</strong>r Stabilisierung der Beschäftigung durch<strong>zu</strong>führen.<br />
Diese konzentriert sich insbesondere auf die Begleitung und die Konfliktintervention, um<br />
Beschäftigungsabbrüche <strong>zu</strong> verhindern. Die nachgehende Betreuung setzt voraus, dass der<br />
Teilnehmer einverstanden ist und der eventuell notwendigen Kontaktaufnahme mit seinem Arbeitgeber<br />
<strong>zu</strong>stimmt.<br />
Teilnehmerbezogene Durchführung:<br />
Der Auftragnehmer führt eine Fehlzeitenliste. Fehlzeiten aus wichtigem Grund sind gesondert<br />
<strong>zu</strong> kennzeichnen und können vom Auftragnehmer analog tarifvertraglicher Regelungen anerkannt<br />
werden. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind vom Teilnehmer am ersten Tag telefonisch<br />
mit<strong>zu</strong>teilen und ab dem ersten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung nach-<strong>zu</strong>weisen. Der<br />
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ist von dem Teilnehmer spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit<br />
bei Träger schriftlich ein<strong>zu</strong>reichen. Die Teilnehmer sind hierüber <strong>zu</strong> unterrichten.<br />
Die in der Maßnahme angewendeten Methoden und Medien sollen einen engen Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r<br />
jeweiligen Zielset<strong>zu</strong>ng haben und die Lernfähigkeit der Teilnehmer angemessen berücksichtigen.<br />
Den besonderen Bedürfnissen der Teilnehmer ist Rechnung <strong>zu</strong> tragen. Die Lernsituation<br />
ist so <strong>zu</strong> schaffen, dass sie an die vorhandenen Kenntnisse, Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen<br />
der Teilnehmer anknüpft.<br />
Die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel sind rechtzeitig <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen und in Unterricht<br />
und Unterweisung <strong>zu</strong> nutzen. Als Lernmittel sind mindestens ein<strong>zu</strong>setzen: Skripte <strong>zu</strong>m<br />
Verbleib beim Teilnehmer sowie einschlägige Fachliteratur als Leihexemplar oder Nachschlagewerk.<br />
Notwendige Arbeitsschutzbekleidung (Arbeitskleidung sowie geeignete Schutzausrüstung) ist<br />
vom Auftragnehmer für die Dauer der Maßnahme <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen.<br />
<strong>Mit</strong>teilungspflichten des Auftragnehmers<br />
Während der Zuweisungsdauer kann der Ansprechpartner des Bedarfsträgers Einsicht in den<br />
bzw. die Übermittlung des Aktivierungs- und Eingliederungsplanes für die Teilnehmer verlangen.<br />
Das Vorgehen regeln der Bedarfsträger und der Auftragnehmer in eigener Absprache.<br />
Teilnehmerbezogene Berichte an den Bedarfsträger<br />
Bei Nichtantritt, Abbruch oder un<strong>zu</strong>reichender <strong>Mit</strong>wirkung (anhaltende Aktivierungsprobleme)<br />
des Teilnehmers informiert der Auftragnehmer sofort den Bedarfsträger und übersendet innerhalb<br />
einer Woche einen schriftlichen teilnehmerbezogenen Bericht.<br />
Eine teilnehmerbezogene Information im o. g. Sinne schließt aus datenschutzrechtlichen Gründen<br />
grundsätzlich die Übermittlung in Listenform aus.<br />
Die <strong>zu</strong>ständige Beratungsfachkraft des <strong>Job</strong>centers Kreis Warendorf entscheidet in Abstimmung<br />
mit dem Auftragnehmer über den Ausschluss einzelner Teilnehmer aus der Maßnahme bzw.<br />
den Abbruch. Dies gilt auch für Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Erfolg der Maßnahme<br />
gefährden oder deren Ablauf nachhaltig stören.<br />
Maßnahmebezogene Berichte an den Bedarfsträger:<br />
Vier Wochen nach dem Ende der jeweiligen Maßnahme laut Los- und Preisblatt ist ein Gesamtbericht<br />
über die Durchführung der Maßnahme und deren Ergebnisse sowie ggf. aufgetretene<br />
Problemlagen vor<strong>zu</strong>legen. Die Inhalte des Abschlussberichtes sind mit dem Bedarfsträger<br />
ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />
Seite<br />
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Die Teilnehmer sind nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 SGB II verpflichtet, dem Auftragnehmer der Maßnahme<br />
auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg <strong>zu</strong> erteilen. Die Teilnehmer sind<br />
hierüber <strong>zu</strong> Beginn der Maßnahme <strong>zu</strong> informieren.<br />
Teilnahmebescheinigung<br />
Am Ende der Maßnahme ist eine Teilnahmebescheinigung in anspruchsvoller Form (z.B. auf<br />
Briefpapier mit dem Logo des Auftragnehmers) aus<strong>zu</strong>stellen und mit Stempel und Unterschrift<br />
<strong>zu</strong> versehen.<br />
B.1.6<br />
Vergütung / Angebotspreis<br />
Die Vergütung für diese Maßnahme setzt sich wie folgt <strong>zu</strong>sammen:<br />
• Monatliche Pauschale je Teilnehmerplatz = Angebotspreis<br />
<strong>Mit</strong> der Vergütung sind alle Aufwendungen <strong>zu</strong>r Durchführung der Maßnahme abgegolten.<br />
Diese Aufwendungen sind insbesondere:<br />
• Kosten für Maßnahmeinhalte<br />
• Aufwendungen des Auftragnehmers für Eingliederungsbemühungen und Stabilisierung<br />
der Beschäftigungsaufnahme<br />
• Kosten für den Teilnehmer, die im Rahmen der Leistungserbringung (Konzept) entstehen<br />
und vom Auftragnehmer veranlasst werden, z.B. Leistungen <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ng der Eigenbemühungen<br />
des Teilnehmers wie Bewerbungskosten, Reisekosten für Vorstellungsgespräche.<br />
Diese sind vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung <strong>zu</strong> übernehmen.<br />
Der Auftragnehmer soll den Teilnehmer bei Maßnahmebeginn darauf hinweisen,<br />
dass diese Kosten vor ihrer Entstehung mit ihm ab<strong>zu</strong>stimmen sind.<br />
• Kosten für notwendige Arbeitsschutzkleidung (Arbeitskleidung sowie geeignete Schutzausrüstung)<br />
auch für Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber<br />
• Initiierung und Betreuung der Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber (betriebliche Erprobung).<br />
• Absicherung (Versicherung) gegen Schäden (außer grober Fahrlässigkeit und Vorsatz),<br />
die die Teilnehmer während der Maßnahmedauer verursachen.<br />
Den Teilnehmern dürfen für Bewerbung und Vorstellung bei einer betrieblichen Erprobung<br />
keine Kosten entstehen.<br />
Für bestimmte Berufe bzw. Tätigkeiten sind die Teilnehmer aus seuchenhygienischen Gründen<br />
nach § 43 des Gesetzes <strong>zu</strong>r Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen<br />
(IfSG) <strong>zu</strong> belehren. Die erstmalige Belehrung gem. § 43 Abs. 1 IfSG hat vor Aus-übung<br />
der entsprechenden Tätigkeiten über das <strong>zu</strong>ständige Gesundheitsamt <strong>zu</strong> erfolgen und wird bescheinigt.<br />
Die für die erstmalige Belehrung anfallenden Kosten werden auf Einzel-nachweis<br />
durch den Bedarfsträger erstattet.<br />
Sofern bei einer betrieblichen Erprobung die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses<br />
erforderlich ist, werden die Kosten auf Einzelnachweis durch den Bedarfsträger erstattet.<br />
Nähere Regelungen <strong>zu</strong>r Vergütung und Zahlungsweise sind in den Vertragsbedingungen enthalten.<br />
Die Fahrtkosten sind nicht in den Angebotspreis ein<strong>zu</strong>kalkulieren.<br />
Bei den Fahrtkosten handelt es sich um einen individualspezifischen Anspruch des Teilnehmers<br />
gegen den Bedarfsträger. Dieser entscheidet im Rahmen der Ermessensausübung über die<br />
Angemessenheit der Fahrtkosten. Über die Höhe der aus<strong>zu</strong>zahlenden Fahrtkosten informiert<br />
der Bedarfsträger den Auftragnehmer.<br />
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Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Angebotsabgabe bereit, die Abrechnung und Verauslagung<br />
der Fahrtkosten der Teilnehmer <strong>zu</strong> übernehmen, soweit diese ihren Anspruch an ihn abtreten.<br />
Die Erstattung der Fahrtkosten hat am ersten Maßnahmetag <strong>zu</strong> erfolgen. Bei Maßnahmen mit<br />
einer Dauer von mehr als vier Wochen sind die Fahrtkosten monatlich im Voraus für den Kalendermonat<br />
<strong>zu</strong> erstatten. Die Erstattung der verauslagten Fahrtkosten erfolgt durch den Bedarfsträger<br />
gegenüber dem Auftragnehmer. Sie erfolgt i.d.R. anhand von Abrechnungslisten. Der<br />
Auftragnehmer führt den Nachweis gegenüber dem Bedarfsträger. Etwaige Forderungen gegenüber<br />
dem Bedarfsträger bei fehlerhafter Abrechnung des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.<br />
Das konkrete Abrechnungsverfahren wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftragnehmer<br />
und dem Bedarfsträger abgestimmt. Hierbei können monatliche Abschlagszahlungen und<br />
eine Schlussabrechnung <strong>zu</strong> den verauslagten Fahrtkosten vereinbart werden.<br />
Notwendige Kinderbetreuungskosten sind nicht Bestandteil der o.g. Maßnahmekosten. Sie<br />
werden gesondert erstattet. Die Erstattung der durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehenden<br />
Kinderbetreuungskosten erfolgt durch den Bedarfsträger direkt an die Teilnehmer.<br />
1.7 Umsatzsteuerregelung<br />
Abschnitt 4.21.2 Abs. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 01.10.2010<br />
(BStBl I S. 846) in der konsolidierten Fassung (Stand 24.10.2012) führt <strong>zu</strong> den Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
für eine Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes<br />
(UStG) aus:<br />
„Die Vorbereitung auf einen Beruf umfasst die berufliche Ausbildung, die berufliche Fortbildung<br />
und die berufliche Umschulung; die Dauer der jeweiligen Maßnahme ist unerheblich (vgl. Art. 44<br />
der MwStVO). Dies sind unter anderem Maßnahmen <strong>zu</strong>r Aktivierung und beruflichen Eingliederung<br />
im Sinne von § 45 SGB III mit Ausnahme von § 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 und Abs. 7 SGB III,<br />
Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend den Anforderungen der §§ 179, 180 SGB III, Ausund<br />
Weiterbildungsmaßnahmen (einschließlich der Berufsvorbereitung und der blindentechnischen<br />
und vergleichbaren speziellen Grundausbildung <strong>zu</strong>r beruflichen Eingliederung von Menschen<br />
mit Behinderung) im Sinne von § 112 SGB III sowie berufsvorbereitende, berufsbegleitende<br />
bzw. außerbetriebliche Maßnahmen nach §§ 48, 130 SGB III, §§ 51, 53 SGB III, §§ 75,<br />
76 SGB III bzw. § 49 SGB III, die von der Bundesagentur für Arbeit und – über § 16 SGB II –<br />
den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II gefördert werden. <strong>Mit</strong> ihrer<br />
Durchführung beauftragen die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Grundsicherung<br />
für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II in manchen Fällen gewerbliche Unternehmen oder andere<br />
Einrichtungen, z.B. Berufsverbände, Kammern, Schulen, anerkannte Werkstätten für behinderte<br />
Menschen, die über geeignete Ausbildungsstätten verfügen. Es ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass die<br />
genannten Unternehmen und andere Einrichtungen die von der Bundesagentur für Arbeit und<br />
den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II geförderten Ausbildungs-,<br />
Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Rahmen einer berufsbildenden Einrichtung im<br />
Sinne des § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG erbringen.“<br />
Für die aufgeführten Maßnahmen wird, sofern sie Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung<br />
sind, bestätigt, dass sie die <strong>zu</strong> bescheinigenden Vorausset<strong>zu</strong>ngen gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a<br />
Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Sie bereiten auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen<br />
Person des öffentlichen Rechts ab<strong>zu</strong>legende Prüfung ordnungsgemäß vor. Diese Bestätigung<br />
tritt im Rahmen des vereinfachten Verfahrens an die Stelle der Bescheinigung der <strong>zu</strong>ständigen<br />
Landesbehörde.<br />
Das in Abschnitt 4.21.5 Abs. 5 UStAE geregelte vereinfachte Verfahren ist nur <strong>zu</strong>lässig, wenn<br />
die für die Erteilung der Bescheinigung <strong>zu</strong>ständige Landesbehörde sich mit der Anerkennung<br />
einverstanden erklärt hat und von der BA bzw. dem <strong>Job</strong>center hierauf in der Bestätigung hingewiesen<br />
wird. Bei Beginn des Vergabeverfahrens konnten Einverständniserklärungen – gene-<br />
Seite<br />
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ell für die vom Abschnitt 4.21.2 Abs. 3 S. 2 UStAE erfassten Maßnahmen – für folgende Bundesländer<br />
berücksichtigt werden:<br />
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,<br />
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.<br />
B.2 Inhalte der Maßnahme und deren Qualitätsstandards<br />
Die Aktivierung, Heranführung und Eingliederung in das Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf<br />
durch 5 Phasen erfolgen:<br />
B.2.1.1 Einstiegsphase<br />
o<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Standortbestimmung<br />
Erarbeiten von Entwicklungsperspektiven und Tätigkeiten, für die auf dem erreichbaren Arbeitsmarkt<br />
Realisierungschancen bestehen und Festlegung einer „Prioritätenliste“ <strong>zu</strong> den<br />
angestrebten Tätigkeiten<br />
Suche nach Betrieben für die betriebliche Erprobung. Hier<strong>zu</strong> sind Vertreter regionaler Betriebe<br />
und Zeitarbeitsfirmen <strong>zu</strong>r Knüpfung von ersten Kontakten ein<strong>zu</strong>laden.<br />
Bewerbungstraining:<br />
Bewerbungstraining umfasst mindestens:<br />
• Informationen über den Arbeitsmarkt<br />
• Möglichkeiten der Arbeitssuche (Online-Angebote, Tagespresse)<br />
• Erstellung von vollständigen, individuellen Bewerbungsunterlagen mit jedem<br />
Teilnehmer, so dass er diese selbst je nach Stellenangebot neu erstellen kann<br />
Die Einstiegsphase kann 8 Wochen dauern und endet, wenn eine Möglichkeit der betrieblichen<br />
Erprobung gefunden wurde. Die Dauer der Einstiegsphase legt der Bedarfsträger fest. Dabei ist<br />
der Erprobung im Betrieb den Vorrang <strong>zu</strong> geben.<br />
Vor dem Übergang in die nächste Phase ist dem Bedarfsträger das Ergebnis über die weitere<br />
Förderung <strong>zu</strong>r Genehmigung vor<strong>zu</strong>legen.<br />
B.2.1.2 Betriebliche Erprobung<br />
Es wird eine betriebliche Erprobung mit ca. einwöchiger Dauer in der vorrangig angestrebten<br />
Tätigkeit im Betrieb durchgeführt, um die in der Einstiegsphase getroffene Entscheidung in der<br />
Praxis <strong>zu</strong> überprüfen.<br />
Ziel ist die Vorbereitung der Teilnehmer auf den Berufsalltag mit den spezifischen Bedingungen,<br />
die u.a. mit der Produktion und der Auftragsarbeit in Betrieben verbunden sind.<br />
B.2.1.3 Reflektionsphase<br />
In der maximal 4-wöchigen Reflektionsphase werden die bisherigen Aktivitäten und die erfolgte<br />
betriebliche Erprobung mit dem Teilnehmer besprochen und bewertet. Das weitere Vorgehen<br />
wird wie folgt abgestimmt:<br />
Die getroffene Auswahl der auf dem ersten Arbeitsmarkt angestrebten Tätigkeit hat sich bestätigt:<br />
In dieser Zeit sucht der Teilnehmer – unterstützt durch den Träger – weiter nach einem Betrieb,<br />
in dem der Teilnehmer eine betriebliche Erprobung absolvieren kann. Bedingung ist, dass der<br />
Betrieb mindestens einen Minijob in Aussicht stellt.<br />
Die getroffene Auswahl der auf dem ersten Arbeitsmarkt angestrebten Tätigkeit hat sich nicht<br />
bestätigt:<br />
Es werden Alternativen erarbeitet, Rückkehr in die Einstiegsphase.<br />
Seite<br />
20
B.2.1.4 Betriebliche Erprobung nach der Reflektionsphase<br />
Die vierwöchige betriebliche Erprobung dient dem Übergang in die angestrebte Tätigkeit. Bei<br />
einem Arbeitgeber können maximal vier Wochen absolviert werden. Zeiten nach B.2.2 sind an<strong>zu</strong>rechnen.<br />
Die Teilnehmer sollen Praxisfelder von beruflichen Tätigkeiten, betriebliche Lernund<br />
Arbeitsbedingungen, Kontakt <strong>zu</strong> Kunden und <strong>Mit</strong>arbeitern sowie Technologien und Arbeitsfelder<br />
kennen lernen, sofern eine Fähigkeit <strong>zu</strong>r betrieblichen Erprobung im Verlauf der Maßnahme<br />
erreicht wird. Sie erhalten die Möglichkeit, das bisher Gelernte unter realen Bedingungen<br />
<strong>zu</strong> erproben und Neues da<strong>zu</strong><strong>zu</strong>lernen.<br />
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Durchführung der<br />
betrieblichen Erprobung. Hier<strong>zu</strong> gehören insbesondere angemessene Arbeitsbedingungen, die<br />
Sicherstellung der Betreuung und Überwachung des Teilnehmers während der betrieblichen<br />
Erprobung sowie eine individuelle Vor- und Nachbereitung.<br />
Übungseinrichtungen wie Übungsfirmen oder -werkstätten dürfen dabei nicht anstelle der betrieblichen<br />
Erprobung herangezogen werden.<br />
Zwischen Auftragnehmer, Betrieb der Durchführung der betrieblichen Erprobung und Teilnehmer<br />
ist vor Beginn der betrieblichen Erprobung ein Vertrag ab<strong>zu</strong>schließen.<br />
Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten:<br />
1. Beginn/ Ende und Dauer der betrieblichen Erprobung,<br />
2. Arbeitszeit<br />
3. Verantwortlicher <strong>Mit</strong>arbeiter für die Durchführung der betrieblichen Erprobung,<br />
4. Zielset<strong>zu</strong>ng der betrieblichen Erprobung (Orientierung, Integration)<br />
5. Inhalte und <strong>zu</strong> vermittelnde Kenntnisse der betrieblichen Erprobung,<br />
6. Bescheinigung/Zeugnis,<br />
7. Persönliche Daten des Teilnehmers; diese dürfen ohne dessen Einverständnis nicht Personen<br />
oder Institutionen außerhalb des Bedarfsträgers oder des Bildungsträgers bekannt gegeben<br />
werden. Hierfür haftet der Betrieb auch für seine <strong>Mit</strong>arbeiter und Beauftragten (§ 78<br />
SGB X).<br />
8. Haftung des Teilnehmers<br />
Die Ergebnisse der betrieblichen Erprobung sind in Form einer aussagefähigen Bescheinigung<br />
durch den Auftragnehmer vor<strong>zu</strong>bereiten und durch den Betrieb gegen<strong>zu</strong>zeichnen.<br />
Diese Regelungen gelten auch für die Betriebliche Erprobung nach B.2.2.<br />
Es erfolgt alle zwei Wochen ein Tag beim Bildungsträger, um die Bewerbungsaktivitäten <strong>zu</strong> unterstützen.<br />
B.2.1.5. Nachbetreuung<br />
Die Nachbetreuung dient der Sicherstellung des Verbleibs in Beschäftigung, ansonsten der Unterstüt<strong>zu</strong>ng<br />
bei weiteren Bewerbungsaktivitäten. Sie dauert 6 Wochen.<br />
Die Einmündung in eine Beschäftigung ist jederzeit möglich, unabhängig in welcher Phase der<br />
Teilnehmer ist. Die Nachbetreuung schließt sich in jedem Fall an.<br />
B.2.2<br />
Sozialpädagogische Begleitung<br />
Die Heranführung und Eingliederung in das Beschäftigungssystem soll insbesondere durch<br />
intensive Sozialarbeit erreicht werden.<br />
Ziel ist hierbei die Bewältigung von Eingliederungshemmnissen durch Herstellung der individuellen<br />
Grundstabilität bei Problemlagen sowie die Herstellung eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens<br />
der Teilnehmer insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von<br />
Schlüsselkompetenzen.<br />
Seite<br />
21
Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung gehören:<br />
1. Koordinierung der Förderverläufe (die sozialpädagogische Begleitung plant, fördert, organisiert,<br />
koordiniert, begleitet und dokumentiert kontinuierlich individuelle Förderverläufe)<br />
2. Begleitung des Übergangs in weiterführende Qualifizierungsangebote<br />
3. Weitergehende Betreuung bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.<br />
4. Begleitung der betrieblichen Erprobung<br />
Zusätzliche Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung sind mindestens:<br />
• Hilfestellung bei Problemlagen (z.B. Krisenintervention),<br />
• Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe,<br />
• Verhaltenstraining,<br />
• Sicherstellung des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure in der Maßnahme,<br />
• Regelmäßige Sprechstundenangebote,<br />
• Erstellen und Fortschreiben des Aktivierungs- und Eingliederungsplanes in Absprache mit<br />
den Teilnehmern und den in der Maßnahme eingesetzten <strong>Mit</strong>arbeitern,<br />
• Abstimmung der Inhalte des Aktivierungsplans mit dem Teilnehmer (Inhalt, Zeitpunkt und<br />
Gesprächsteilnehmer sind <strong>zu</strong> dokumentieren und dem Teilnehmer im Original aus<strong>zu</strong>händigen),<br />
• Zielvereinbarungen mit den Teilnehmern treffen und die Umset<strong>zu</strong>ng kontrollieren und dokumentieren,<br />
• Aufsuchende Sozialarbeit<br />
• Akquirieren von Stellen für betriebliche Erprobung.<br />
Seite<br />
22
B.3.<br />
Wertungsbereiche und -kriterien<br />
Der Bieter hat für jedes Los ein Konzept <strong>zu</strong> erstellen (vergleiche A.6). In diesem hat er analog der Gliederung der folgenden Wertungsbereiche und –kriterien dar<strong>zu</strong>stellen,<br />
wie er anforderungsgerecht die Maßnahmen durchführen wird und wie er die Qualität der Durchführung sicherstellt.<br />
Dabei ist konkret auf die Maßnahmen des jeweiligen Loses ein<strong>zu</strong>gehen (z.B. auf die Zielgruppe, regionale Besonderheiten, verschiedene Maßnahmeorte).<br />
Sofern Besonderheiten bei einzelnen Maßnahmen des Loses unterschiedliche Vorgehensweisen erfordern, sind diese deutlich heraus<strong>zu</strong>stellen.<br />
Verweise, z. B. auf andere Stellen des Angebotes, auf Anlagen, Firmenberichte etc. können nicht die an dieser Stelle geforderten Ausführungen im Konzept ersetzen<br />
und werden nicht gewertet. Eine Konzeptberatung durch den Bedarfsträger darf nicht erfolgen.<br />
Wertungsbereiche<br />
B.3.1<br />
Auftragsbezogene<br />
Zusammenarbeit<br />
auf dem regionalen<br />
Ausbildungs- und<br />
Arbeitsmarkt<br />
Wertungskriterien<br />
Bewertungsmatrix<br />
Punkte<br />
0 - 3<br />
Relevanzfaktor<br />
(Gewichtung<br />
der Wertungskrite-rien)<br />
Erzielte<br />
Wertungspunkte<br />
(Spalte 3 x<br />
Spalte 4)<br />
Gewichteter<br />
<strong>Mit</strong>tel-wert<br />
für die<br />
Wertungsbereiche<br />
Relevanzfaktor<br />
(Gewichtung<br />
der<br />
Wertungsbereiche)<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
B.3.1.1 Auftragsbezogene Zusammenarbeit<br />
Erläutern Sie Ihr strategisches Vorgehen bei der auftragsbezogenen<br />
Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Akteuren des<br />
regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, um die Maßnahme<br />
erfolgreich durch<strong>zu</strong>führen.<br />
2<br />
Benennen Sie die maßgeblichen ein<strong>zu</strong>bindenden regionalen<br />
Akteure und beschreiben Sie Art und Umfang der Zusammenarbeit<br />
ab Maßnahmebeginn unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />
Zielset<strong>zu</strong>ng und Zielgruppe der konkreten Maßnahme(n).<br />
40<br />
B.3.1.2 Regionaler Ausbildungs- und Arbeitsmarkt<br />
Wie berücksichtigen Sie die aktuellen Entwicklungen auf dem<br />
regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bei der Vertragsausführung?<br />
Wie erfolgen Marktbeobachtung und Analyse?<br />
Wie erfolgt der interne Informationsaustausch unter dem an der<br />
Maßnahmedurchführung beteiligten Personal?<br />
3*
24<br />
Wie fließen diese Informationen in die konkrete Durchführung<br />
der Maßnahmen ein?<br />
B.3.2.1 Teilnehmergewinnung<br />
Beschreiben Sie anhand eines konkreten Beispiels wie Sie einen<br />
Jugendlichen mit geringem Eigeninteresse für eine möglichst<br />
regelmäßige Teilnahme gewinnen wollen.<br />
3*<br />
B.3.2.2 Umset<strong>zu</strong>ng der Maßnahmekonzeption<br />
Beschreiben Sie die Umset<strong>zu</strong>ng der Einstiegsphase. Erläutern<br />
Sie anhand welcher Methoden realistische Berufsfelder erarbeitet<br />
werden. Beschreiben Sie, wie Sie bei der Akquise für eine<br />
betriebliche Erprobung vorgehen und erläutern Sie insbesondere<br />
Ihre Argumentation gegenüber den Betrieben, die eine junge<br />
Frau in einem sog. typischen Männerberuf aufnehmen sollen.<br />
3*<br />
B.3.2<br />
Organisation und<br />
Durchführungsqualität<br />
B.3.2.3 Exemplarischer Maßnahmeverlauf<br />
Stellen Sie exemplarisch den Verlauf der Maßnahme für einen<br />
jungen Erwachsenen dar, der nach Abbruch der Hauptschule,<br />
einem gescheiterten Besuch eines Vollzeitbildungsgangs im<br />
berufsbildenden Schulbereich und nach zwei erfolglosen kurzzeitigen<br />
Teilnahmen an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen<br />
der Agentur für Arbeit den Anschluss im Berufsleben verloren<br />
hat. Erläutern und begründen Sie das von Ihnen gewählte<br />
methodische Vorgehen. Gehen Sie insbesondere auf Faktoren<br />
ein, die <strong>zu</strong> einem Maßnahmeabbruch führen könnten und zeigen<br />
Sie auf, wie Sie dies <strong>zu</strong> verhindern versuchen.<br />
2<br />
60<br />
B.3.2.4 Zusammenwirken des Personals<br />
Erläutern Sie anhand eines von Ihnen gewählten Beispiels das<br />
Zusammenwirken des in der Maßnahme eingesetzten Personals<br />
bei der Rückkehr des Teilnehmers in die Einstiegsphase.<br />
1<br />
* Entscheidungskriterien im Kennzahlkorridor
Prüfung und Wertung der Angebote<br />
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach<br />
diesen Verdingungsunterlagen erfüllen.<br />
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des in dem Los- und Preisblatt eingetragenen Los-<br />
Gesamtpreises. Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers die Kalkulation unverzüglich<br />
offen <strong>zu</strong> legen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen.<br />
Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der in der Bewertungsmatrix (B.2) aufgeführten Kriterien<br />
vorgenommen.<br />
Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen:<br />
0 Punkte:<br />
Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen.<br />
1 Punkt:<br />
Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen.<br />
2 Punkte:<br />
Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen.<br />
3 Punkte:<br />
Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich.<br />
Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder<br />
die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen<br />
lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird<br />
ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielset<strong>zu</strong>ng der Maßnahme / Beauftragung<br />
keinen Erfolg verspricht.<br />
Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen<br />
erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme / Beauftragung<br />
aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt.<br />
Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die<br />
Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielset<strong>zu</strong>ng der Maß-nahme /<br />
Beauftragung Erfolg verspricht.<br />
Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise<br />
(z.B. kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig darge-stellt ist.<br />
Die Bewertungsmatrix besteht aus Wertungsbereichen, die jeweils Wertungskriterien enthalten. Sowohl<br />
die einzelnen Wertungskriterien als auch die einzelnen Wertungsbereiche sind gewichtet und mit<br />
Relevanzfaktoren versehen (Spalten 4 und 7 der Bewertungsmatrix). Die Gewichtung spiegelt die<br />
jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien innerhalb des Wertungsbereiches sowie der Wertungsbereiche<br />
untereinander wider.<br />
Die Leistungspunkte eines Wertungsbereiches werden wie folgt ermittelt:<br />
1. Die erzielten Wertungspunkte des Wertungskriteriums werden mit dem jeweiligen Relevanzfaktor<br />
(Spalte 4) multipliziert. Aus der Summe der Produkte aller Wertungskriterien eines Wertungsbereiches,<br />
dividiert durch die Summe der Relevanzfaktoren wird der gewichtete <strong>Mit</strong>telwert gebildet<br />
und mit 100 multipliziert (Spalte 6). Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.<br />
Der so ermittelte Wert kann maximal 300 betragen.<br />
2. Die Leistungspunkte eines Wertungsbereiches ergeben sich aus der Multiplikation des gewichteten<br />
<strong>Mit</strong>telwertes (Spalte 6) mit dem 2. Relevanzfaktor (Spalte 7). Es erfolgt eine kaufmännische<br />
Rundung auf zwei Dezimalstellen. Die Summe der Leistungspunkte eines Loses ergibt sich aus<br />
der Addition der Leistungspunkte aller Wertungsbereiche.<br />
Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungskriterium führt <strong>zu</strong>m Ausschluss des Angebotes.<br />
Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 85 Prozent der Gesamtpunktzahl beträgt,<br />
welche bei durchgängiger Bewertung in der Wertungsstufe „2 Punkte – entspricht den Anforderungen“<br />
erreicht wird, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
26<br />
Nach Beurteilung der Qualität und des Los-Gesamtpreises erfolgt die Auswahl des Angebotes, das<br />
den Zuschlag <strong>zu</strong>r Durchführung des Loses erhalten soll. Aus<strong>zu</strong>wählen ist das Angebot, das unter<br />
Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist.<br />
Die Bewertung der Angebote erfolgt unter analoger Anwendung der Unterlage für Ausschreibungen<br />
und Bewertungen von IT-Leistungen in der Version 2.0, Stand: 15.06.2010 (UfAB V), in der erweiterten<br />
Richtwertmethode.<br />
Im Schritt 1 wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:<br />
Gesamtsumme der Leistungspunkte<br />
Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis = Los-Gesamtpreis x 100<br />
Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.<br />
Im Schritt 2 wird ein Wert als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes und einer weiteren<br />
Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 Prozent ergibt, ermittelt. Es<br />
erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.<br />
Im Schritt 3 werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Kennzahlkorridors liegen (inklusive der<br />
Randwerte). Diese Angebote werden <strong>zu</strong>nächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium<br />
innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Leistungspunktzahl, die bei den Wertungskriterien B.3.1.2,<br />
B.3.2.1 und B.3.2.2 in der Spalte 5 der Bewertungsmatrix erzielt wird. Der nach dieser Vorgehensweise<br />
wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag. Bei identischen Leistungspunktzahlen im<br />
Entscheidungskriterium greift das preisgünstigere Angebot. Bei identischen Ergebnissen erfolgt eine<br />
Auslosung.<br />
Seite<br />
26
Los- und Preisblatt - Maßnahme <strong>zu</strong>r Aktivierung und beruflichen Eingliederung für erwerbsfähige Leistungsbezieher (eLB) durch Feststellung, Verringerung oder<br />
Beseitigung von Vermittlungshemmnissen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2<br />
<strong>Job</strong>center Kreis Warendorf<br />
Brede 11<br />
48231 Warendorf<br />
Telefon: 02581 / 535615<br />
Fax:<br />
02581 / 535699<br />
Vergabe-Nr.:<br />
13 - 56 - 10<br />
0,00 €<br />
Vertragsbeginn: 02.09.2013<br />
Vertragsende: 29.08.2014<br />
Zuweisungskorridor<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
Maßnahme<br />
(Kurzbezeichnung)<br />
Teilnehmer<br />
ggf.<br />
Spezifizierung<br />
der<br />
Teilnehmer<br />
Gesamtzahl <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisender<br />
Teilnehmer<br />
von<br />
(Maßnahmebeginn)<br />
bis<br />
Maß.-<br />
nahmeende<br />
Maßnahmeort<br />
Prozentualer<br />
Anteil der<br />
Gesundheitsförderung<br />
Aufwandspauschale je<br />
Teilnehmer<br />
(brutto)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14<br />
.1 1<br />
<strong>Mit</strong> <strong>System</strong><br />
<strong>zu</strong>m <strong>Job</strong> <strong>ü25</strong><br />
Erwerbsfähige<br />
Hilfebedürftige<br />
eLB ohne<br />
Berufspraxis<br />
und mit<br />
starken<br />
Vermittlungshemmnissen<br />
24 02.09.2013 31.10.2013 29.08.2014 Stadt <strong>Ahlen</strong> 5%<br />
Ort, Datum Unterschrift / Stempel
Eigenerklärung <strong>zu</strong>r Zuverlässigkeit<br />
nach § 6 Abs. 5 VOL/A<br />
Mir ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb als Bewerber<br />
oder Bieter ausgeschlossen werden kann, wenn<br />
a) über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt<br />
worden ist,<br />
b) es sich in Liquidation befindet,<br />
c) es nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber<br />
in Frage stellt,<br />
d) es seine Verpflichtung <strong>zu</strong>r Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge <strong>zu</strong>r gesetzlichen<br />
Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat,<br />
e) es im Vergabeverfahren un<strong>zu</strong>treffende Erklärungen in Be<strong>zu</strong>g auf seine Eignung abgegeben<br />
hat.<br />
Ich versichere hiermit, dass keine <strong>zu</strong>vor genannten Verfehlungen vorliegen, die einen<br />
Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.<br />
Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern <strong>zu</strong> fordern<br />
und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers <strong>zu</strong>r Unterbeauftragung<br />
vor<strong>zu</strong>legen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Firmenstempel
REFERENZLISTE ( ZEITRAUM: 2009 - 2012 )<br />
Durchgeführte Arbeitsmarktdienstleistungen für SGB II oder SGB III oder vergleichbare Maßnahmen<br />
Monat/Jahr<br />
Auftraggeber / Ansprechpartner<br />
Maßnahme / Auftragsart Auftragsvolumen
30<br />
(Bitte fügen Sie Ihrem Konzept eine Tabelle analog <strong>zu</strong> diesem Muster bei)<br />
Personaleinsatz<br />
Vorgesehene Funktion/en<br />
Einsatz des vorgesehenen<br />
Kenntnisse und Erfahrungen<br />
Als<br />
<strong>Mit</strong>arbei-<br />
ters in der<br />
Maßnahme<br />
(Wochenstunden)<br />
Fachlich Personell Branche