Mit System zu Job ü25 - Ahlen - Erwerbslosen Forum Deutschland

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01.03.2014 Aufrufe

Vergabe Nr 13-56-10 Name und Anschrift des Bieters ______________________________________ ______________________________________ ______________________________________ Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Die Bindefrist endet am: 01.09.2013 Angebot Lieferung / Leistung: Mit System zu Job ü25 - Ahlen Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für erwerbsfähige Leistungsbezieher (eLB) durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III Anlagen: Konzept einschließlich Personalkonzept Bedingungen und Verpflichtungserklärungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Leistungsbeschreibung Los- und Preisblatt Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Referenzliste für die Jahre 2009 bis 2012 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Dem Angebot liegen die mir/uns mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes übersandten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingungen zugrunde. Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr. Mitglied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr. Seite 1

Vergabe Nr 13-56-10<br />

Name und Anschrift des Bieters<br />

______________________________________<br />

______________________________________<br />

______________________________________<br />

Vergabeart<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Beschränkte Ausschreibung<br />

Freihändige Vergabe<br />

Die Bindefrist endet am: 01.09.2013<br />

Angebot<br />

Lieferung / Leistung:<br />

<strong>Mit</strong> <strong>System</strong> <strong>zu</strong> <strong>Job</strong> <strong>ü25</strong> - <strong>Ahlen</strong><br />

Maßnahme <strong>zu</strong>r Aktivierung und beruflichen Eingliederung für erwerbsfähige Leistungsbezieher<br />

(eLB) durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen<br />

gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2<br />

SGB III<br />

Anlagen:<br />

Konzept einschließlich Personalkonzept<br />

Bedingungen und Verpflichtungserklärungen <strong>zu</strong>m Tariftreue- und Vergabegesetz NRW<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Los- und Preisblatt<br />

Eigenerklärung <strong>zu</strong>r Zuverlässigkeit<br />

Referenzliste für die Jahre 2009 bis 2012<br />

Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen <strong>zu</strong> den von mir/uns eingesetzten<br />

Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis <strong>zu</strong>m Ablauf der Bindefrist gebunden.<br />

Dem Angebot liegen die mir/uns mit der Aufforderung <strong>zu</strong>r Abgabe eines Angebotes übersandten<br />

Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingungen<br />

<strong>zu</strong>grunde.<br />

Ich bin/Wir sind<br />

<strong>Mit</strong>glied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr.<br />

<strong>Mit</strong>glied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr.<br />

Seite 1


Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong> haben, geben den für sie <strong>zu</strong>ständigen<br />

Versicherungsträger an.<br />

Ich / Wir erkläre(n), dass ich/wir meinen/unseren gesetzlichen Verpflichtungen <strong>zu</strong>r Zahlung der<br />

Steuern und Sozialabgaben nachgekommen bin/sind und die gewerberechtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).<br />

Ich bin / Wir sind bevor<strong>zu</strong>gte(r) Bewerber laut beigefügtem Nachweis<br />

Schwerbehindertenwerkstätte<br />

Blindenwerkstätte<br />

Ich bin / Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem<br />

EU-Staat<br />

Nationalität (Bitte intern. Kfz.-Kennzeichen eintragen)<br />

anderem Staat<br />

Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss<br />

von diesem Auftrag und von weiteren Ausschreibungen <strong>zu</strong>r Folge haben kann.<br />

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift:<br />

Wird das Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben, muss es von der Wertung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Seite 2


Hinweise <strong>zu</strong>m Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG)<br />

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge kommen seit dem 01.05.2012 die Anforderungen und<br />

Verpflichtungen des TVgG <strong>zu</strong>r Anwendung.<br />

Bieter sowie Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei<br />

Angebotsabgabe bereits bekannt sind, haben Verpflichtungserklärungen gemäß den<br />

Vorgaben des § 4 TVgG i.V.m. § 8 TVgG, sowie gem. § 18 TVgG ab<strong>zu</strong>geben.<br />

Zu beachten sind die<br />

• Besonderen Vertragsbedingungen <strong>zu</strong>r Erfüllung der Verpflichtungen <strong>zu</strong>r Tariftreue<br />

und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-<br />

Westfalen (BVB TVgG - NRW/VOL) für die Vergabe von Dienst-leistungen<br />

• Besondere vertragliche Nebenbedingung <strong>zu</strong>r Beachtung der in den ILO- Kernarbeitsnormen<br />

festgelegten Mindeststandards durch Nachunter-nehmerinnen bzw.<br />

Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes<br />

Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)<br />

Ab<strong>zu</strong>geben sind<br />

• Verpflichtungserklärung <strong>zu</strong> Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen<br />

unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen<br />

(TVgG - NRW)<br />

• Verpflichtungserklärung <strong>zu</strong>r Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben<br />

des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)<br />

Seite 3


Besondere Vertragsbedingungen <strong>zu</strong>r Erfüllung der Verpflichtungen <strong>zu</strong>r Tariftreue und<br />

Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen (BVB<br />

TVgG - NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen<br />

1) Mindestentgelte<br />

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />

(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes<br />

vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden<br />

Fassung unterfällt, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der<br />

Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich<br />

des Mindestentgelts <strong>zu</strong> gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag<br />

oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene<br />

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies<br />

gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes<br />

in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802- 2, veröffentlichten<br />

bereinigten Fassung für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden<br />

Fassung festgesetzt worden sind;<br />

(2) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes<br />

vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden<br />

Fassung unterfallen, seinen Beschäftigten (ohne Aus<strong>zu</strong>bildende) bei der Ausführung<br />

der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro <strong>zu</strong> zahlen, sofern die Auftragnehmerin<br />

bzw. der Auftragnehmer nicht ein bevor<strong>zu</strong>gtes Unternehmen gemäß §§ 141<br />

Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />

Menschen – Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), <strong>zu</strong>letzt<br />

geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist;<br />

(3) sofern die Vorausset<strong>zu</strong>ngen von mehr als einer der in (1) und (2) getroffenen<br />

Regelungen erfüllt sind, für seine Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung an<strong>zu</strong>wenden;<br />

(4) dafür <strong>zu</strong> sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des<br />

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar<br />

1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für<br />

die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie seine regulär Beschäftigten.<br />

2) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer<br />

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />

(1) seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw.<br />

Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig aus<strong>zu</strong>wählen,<br />

(2) die Angebote der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen<br />

bzw. Verleiher von Arbeitskräften daraufhin <strong>zu</strong> überprüfen, ob sie auf der Basis der<br />

nach § 4 TVgG - NRW maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und –<br />

bedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns<br />

kalkuliert sein können,<br />

(3) die von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw.<br />

Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4<br />

TVgG - NRW dem Auftraggeber vor<strong>zu</strong>legen,<br />

(4) bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzw.<br />

Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften<br />

jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Erklärung des Inhalts <strong>zu</strong> verlangen,<br />

ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG -<br />

NRW nach wie vor eingehalten werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die eingeschalteten<br />

Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher<br />

von Arbeitskräften beim Auftraggeber ein<strong>zu</strong>reichen,<br />

Seite 4


(5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis <strong>zu</strong> setzen, dass es sich<br />

um einen öffentlichen Auftrag handelt,<br />

(6) den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern keine insbesondere<br />

hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen auf<strong>zu</strong>erlegen, als sie zwischen<br />

der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart<br />

werden,<br />

(7) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für<br />

Leistungen (VOL), Teil B, <strong>zu</strong>m Vertragsbestandteil <strong>zu</strong> machen.<br />

Die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus den Zusätzlichen<br />

Vertragsbedingungen des Landes NRW <strong>zu</strong> § 4 Nr. 4 VOL/B bleiben unberührt.<br />

3) Kontrolle<br />

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,<br />

(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen die Unterlagen über die<br />

Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer<br />

und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge <strong>zu</strong>m<br />

Zwecke der Prüfung der Einhaltung des TVgG - NRW vor<strong>zu</strong>legen,<br />

(2) seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin<strong>zu</strong>weisen,<br />

(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. § 11 TVgG - NRW bei der<br />

Beauftragung von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und<br />

Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften einräumen <strong>zu</strong> lassen,<br />

(4) vollständige und prüffähige Unterlagen <strong>zu</strong>r Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des<br />

§ 4 TVgG - NRW bereit<strong>zu</strong>halten und auf Verlangen dem Auftraggeber vor<strong>zu</strong>legen und <strong>zu</strong><br />

erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen<br />

bzw. Nachunternehmer, Verleiherinnen bzw. Verleiher und Arbeitskräfte vertraglich sicher<strong>zu</strong>stellen.<br />

4) Sanktionen<br />

Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen<br />

aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG - NRW gilt zwischen dem Auftraggeber<br />

und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins<br />

von Hundert, bei mehreren Verstößen bis <strong>zu</strong> fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt.<br />

Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch eine oder einen von der Auftragnehmerin<br />

bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder eine<br />

oder einen von dieser / diesem eingesetzten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder<br />

von einer Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn,<br />

dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin<br />

bzw. des Nachunternehmers und der Verleiherin bzw. des Verleihers von<br />

Arbeitskräften nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen<br />

Kaufmanns auch nicht kennen musste.<br />

Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4<br />

TVgG - NRW durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, seine Nachunternehmerinnen<br />

bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte<br />

Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus § 9<br />

Absatz 1 TVgG - NRW berechtigen den Auftraggeber <strong>zu</strong>r fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrages<br />

oder <strong>zu</strong>r Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses.<br />

Die Bestimmungen des § 11 VOL/B bleiben hiervon unberührt.<br />

Seite 5


Verpflichtungserklärung<br />

<strong>zu</strong> Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter<br />

Berücksichtigung der Vorgaben<br />

des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)<br />

Ich erkläre/Wir erklären,<br />

Hinweis:<br />

Erfüllt die Vergabe eines öffentlichen Auftrages die Vorausset<strong>zu</strong>ngen von mehr als einer<br />

der nachfolgenden Regelungen, so gilt die für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bzw.<br />

Beschäftigten jeweils günstigste.<br />

□<br />

dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer<br />

Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom<br />

20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens<br />

diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des<br />

Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten<br />

Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene<br />

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt<br />

entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes<br />

in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten<br />

bereinigten Fassung, <strong>zu</strong>letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009<br />

(BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt<br />

worden sind.<br />

□ dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Aus<strong>zu</strong>bildende) im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs<br />

auf Straße und Schiene mindestens das in Nordrhein-Westfalen für<br />

diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft<br />

vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten<br />

Modalitäten gezahlt wird und ich/wir Änderungen während der Ausführungszeit nachvollziehen.<br />

□<br />

dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Aus<strong>zu</strong>bildende) bei der Ausführung einer<br />

Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und nicht dem Geltungsbereich<br />

des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in<br />

der jeweils geltenden Fassung unterfällt und sich nicht auf den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs<br />

auf Straße und Schiene erstreckt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von<br />

8,62 Euro gezahlt wird.<br />

Art der tariflichen Bindung:<br />

………………………………………………………………………………………………<br />

Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der<br />

Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten:<br />

………………………………………………………………………………………………<br />

Hinweis:<br />

Dies gilt nicht für bevor<strong>zu</strong>gte Bieterinnen bzw. Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143<br />

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen<br />

-, Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), <strong>zu</strong>letzt geändert durch<br />

Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S.<br />

453).<br />

Seite 6


Ich erkläre/Wir erklären,<br />

dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), <strong>zu</strong>letzt<br />

geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329), in<br />

der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses<br />

Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär<br />

Beschäftigten.<br />

Ich erkläre / Wir erklären,<br />

dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer<br />

oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung<br />

im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen<br />

bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers.<br />

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,<br />

dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung<br />

den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren <strong>zu</strong>r<br />

Folge hat,<br />

den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis <strong>zu</strong> drei Jahren von der<br />

Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle <strong>zu</strong>r Folge haben kann und<br />

ein solcher Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim<br />

Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird,<br />

nach Vertragsschluss den Auftraggeber <strong>zu</strong>r außerordentlichen Kündigung berechtigt.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschrift, Firmenstempel)<br />

Seite 7


Besondere vertragliche Nebenbedingung <strong>zu</strong>r Beachtung der in den ILO- Kernarbeitsnormen<br />

festgelegten Mindeststandards durch Auftragnehmerinnen bzw. Auftragnehmer und<br />

Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des<br />

Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein- Westfalen (TVgG - NRW)<br />

Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer sind<br />

verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften ein<strong>zu</strong>halten, mit denen die<br />

Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt<br />

worden sind. Bei diesen Normen handelt es sich um die in § 18 Abs. 1 TVgG - NRW genannten<br />

Übereinkommen. Maßgeblich sind die Vorschriften des Landes, in dem die Auftragnehmerin<br />

bzw. der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer bei<br />

der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine<br />

oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat,<br />

bleiben Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer<br />

dennoch verpflichtet, die betreffenden Kernarbeitsnormen ein<strong>zu</strong>halten.<br />

Seite 8


Verpflichtungserklärung <strong>zu</strong>r Berücksichtigung sozialer Kriterien<br />

nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen<br />

(TVgG - NRW)<br />

Der Auftrag ist gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen<br />

Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich mit Waren aus<strong>zu</strong>führen, die unter Beachtung<br />

der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards 1 gewonnen oder hergestellt<br />

worden sind. Dies gilt auch für Waren, die im Rahmen der Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen<br />

verwendet werden.<br />

Ich erkläre/Wir erklären 2 :<br />

□ Durch das beiliegende unabhängige Zertifikat erbringe/n ich/wir den<br />

Nachweis, den Auftrag gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen<br />

Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich mit Waren aus<strong>zu</strong>führen, die unter<br />

Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen<br />

oder hergestellt worden sind.<br />

□<br />

□<br />

□<br />

Ein unabhängiges Zertifikat kann nicht vorgelegt werden. Daher sichere/n ich/wir <strong>zu</strong>, den<br />

Auftrag gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen<br />

ausschließlich mit Waren aus<strong>zu</strong>führen, die unter Beachtung der in<br />

den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden<br />

sind.<br />

Ein unabhängiges Zertifikat bzw. die Zusicherung, den Auftrag gemäß den in der Leistungsbeschreibung<br />

bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich<br />

mit Waren aus<strong>zu</strong>führen, die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen<br />

festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, kann ich/können<br />

wir trotz Beachtung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns nach § 347 HGB<br />

nicht oder nicht fristgerecht erbringen. Ich habe/werde / Wir haben/werden unsere Nachunternehmerinnen<br />

bzw. Nachunternehmer <strong>zu</strong>r Beachtung der in den ILO- Kernarbeitsnormen<br />

festgelegten Mindeststandards durch besondere vertragliche Nebenbedingungen (vgl. Anlage<br />

5) verpflichtet/verpflichten.<br />

Ein unabhängiges Zertifikat bzw. die Zusicherung, den Auftrag gemäß den in der Leistungsbeschreibung<br />

bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich<br />

mit Waren aus<strong>zu</strong>führen, die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen<br />

festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, kann ich/können<br />

wir trotz Beachtung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns nach § 347 HGB<br />

nicht oder nicht fristgerecht vorlegen. Ich/Wir gehen davon aus, dass die in den ILO- Kernarbeitsnormen<br />

festgelegten Mindeststandards bei der Gewinnung oder Herstellung der Waren<br />

beachtet wurden.<br />

1<br />

Siehe nächste Seite<br />

2<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

Seite 9


Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,<br />

eine wissentlich oder schuldhaft falsche Abgabe einer der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren<br />

Ausschluss von diesem Vergabeverfahren <strong>zu</strong>r Folge hat,<br />

den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis <strong>zu</strong> drei<br />

Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle <strong>zu</strong>r Folge haben<br />

kann,<br />

nach Vertragsschluss den Auftraggeber <strong>zu</strong>r außerordentlichen Kündigung berechtigt.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschrift, Firmenstempel)<br />

1 Diese Mindeststandards ergeben sich aus:<br />

1. dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S.<br />

641),<br />

2. dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes<br />

vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),<br />

3. dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und<br />

des Rechtes <strong>zu</strong> Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),<br />

4. dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte<br />

für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),<br />

5. dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957<br />

(BGBl. 1959 II S. 442),<br />

6. dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni<br />

1958 (BGBl. 1961 II S. 98),<br />

7. dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung <strong>zu</strong>r Beschäftigung vom<br />

26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202),<br />

8. dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen <strong>zu</strong>r Beseitigung<br />

der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).<br />

Seite<br />

10


Vergabe-Nr.: 13 – 56 – 10<br />

des Kreises Warendorf im Namen des<br />

<strong>Job</strong>centers Kreis Warendorf<br />

<strong>Mit</strong> <strong>System</strong> <strong>zu</strong> <strong>Job</strong> <strong>ü25</strong> / <strong>Ahlen</strong><br />

Maßnahme <strong>zu</strong>r Aktivierung und beruflichen Eingliederung für erwerbsfähige Leistungsbezieher<br />

(eLB) durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen<br />

gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2<br />

SGB III<br />

Leistungsbeschreibung<br />

Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sind vom Bieter <strong>zu</strong> erfüllen. Da<strong>zu</strong><br />

sind <strong>zu</strong>sätzliche Angaben oder Ausführungen im Konzept nicht erforderlich.<br />

Das erwartete Konzept soll neben einem Überblick über den geplanten Personaleinsatz insbesondere<br />

einen auf die Maßnahme abgestimmten inhaltlichen Plan und die Strategie der Aktivierung<br />

und beruflichen Eingliederung vermitteln.<br />

B.1.0 Beschreibung der Maßnahme (Zielset<strong>zu</strong>ng und Einführung)<br />

Gegenstand der Maßnahme ist die Kombination aus Elementen <strong>zu</strong>r<br />

• Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1<br />

S.1 Nr. 1 SGB III),<br />

• Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46<br />

Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB III) und<br />

• Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 S.1 Nr.<br />

5 SGB III).<br />

Heranführung an den Arbeitsmarkt<br />

Gegenstand ist die Unterstüt<strong>zu</strong>ng der beruflichen Eingliederung durch Heranführung an den<br />

Arbeitsmarkt. Die Maßnahme muss die Aktivierung der Teilnehmer unterstützen bzw. deren<br />

Eingliederungsaussichten verbessern. Die Eigenbemühungen der Teilnehmer sollen gefordert<br />

und gefördert werden sowie ein Beitrag <strong>zu</strong>r Stärkung ihrer Eigeninitiative erreicht werden.<br />

<strong>Mit</strong> dieser Maßnahme verfolgte Ziele sind:<br />

• Aktivierung und Motivationssteigerung<br />

• Festigung der Schlüsselqualifikationen<br />

• Annäherung an den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

• Einmündung in Beschäftigung<br />

Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist die dauerhafte berufliche Eingliederung<br />

durch eine intensive aktive Begleitung und Unterstüt<strong>zu</strong>ng der Vermittlung in eine versicherungspflichtige<br />

Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Bei erfolgter Eingliederung<br />

ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Auftragnehmer an<strong>zu</strong>streben.<br />

Diese Maßnahmen können alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstüt<strong>zu</strong>ng der Teilnehmer<br />

umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung<br />

gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere<br />

die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III <strong>zu</strong> beachten.<br />

B.1.1 Teilnehmer<br />

Seite<br />

11


Zur Zielgruppe gehören erwachsene erwerbsfähige Leistungsbezieher über 25 Jahre, die<br />

• keine oder nur geringe Berufspraxis nachweisen können und/oder<br />

• Vermittlungshemmnisse aufweisen, die<br />

o in der Person begründet sind (z.B. Defizite bei Schlüsselqualifikationen, fehlende<br />

Motivation) und/oder<br />

o auf die Vita <strong>zu</strong>rückgehen (z.B. Zeiten der Inhaftierung, nur kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse)<br />

und deren Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne diese Förderung als gering bzw.<br />

nicht gegeben beurteilt werden müssen.<br />

Eine eventuelle Spezifizierung der Zielgruppe enthält das Los- und Preisblatt.<br />

B.1.2<br />

Zeitlicher Umfang<br />

Die Maßnahme beginnt am 02.09.2013 und endet am 29.08.2014.<br />

Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt in der Regel vier<br />

Monate.<br />

Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich 35 Zeitstunden ohne Pausen. Die tägliche Inanspruchnahme<br />

der Teilnehmer darf neun Zeitstunden einschliesslich angemessener Pausenzeiten<br />

nicht überschreiten.<br />

Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, eine geringere Wochenstundenzahl<br />

erforderlich sein, um das Maßnahmeziel <strong>zu</strong> erreichen, kann vorübergehend eine<br />

geringere Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden, welche<br />

15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten darf. Der Auftragnehmer hat darauf hin<strong>zu</strong>wirken,<br />

dass möglichst frühzeitig eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer bis <strong>zu</strong>r<br />

Vollzeitteilnahme erfolgt.<br />

Die Zuweisung ist auch in Teilzeit möglich. Eine Zuweisung mehrerer Teilzeitteilnehmer auf<br />

einen Teilnehmerplatz erfolgt nicht.<br />

Den Teilnehmern werden unterweisungsfreie Zeiten eingeräumt. Es besteht ein Anspruch von<br />

zwei unterweisungsfreien Arbeitstagen für jeden vollen Kalendermonat der Teilnahme.<br />

Ergeben sich bei dieser Berechnung Bruchteile eines Tages, ist auf einen vollen Tag auf<strong>zu</strong>runden.<br />

Die individuelle Zuweisungsdauer eines Teilnehmers darf nicht über das Vertragsende hinausgehen.<br />

Sofern betriebliche Erprobungen in die Maßnahme integriert werden, gelten die tariflichen bzw.<br />

betriebsüblichen Arbeitszeiten des Betriebes.<br />

Die individuelle Zuweisungsdauer endet mit<br />

• der Eingliederung des Teilnehmers in eine versicherungspflichtige Beschäftigung<br />

oder<br />

• dem Abbruch der Maßnahme durch den Teilnehmer oder den Bedarfsträger.<br />

B.1.3 Personal<br />

B.1.3.1 Allgemeine Regelungen<br />

Eine wesentliche Vorausset<strong>zu</strong>ng für den Erfolg dieser Leistung ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes<br />

Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ der Leistungsbeschreibung<br />

entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen<br />

Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertrags-laufzeit<br />

Seite<br />

12


ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen <strong>zu</strong> überprüfen und die Einsicht<br />

in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen<br />

(z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden.<br />

Nachweis des Personals<br />

Der Nachweis des Personals hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung und vor Maß-nahmebeginn<br />

gegenüber dem <strong>Job</strong>center Kreis Warendorf <strong>zu</strong> erfolgen.<br />

Das <strong>Job</strong>center Kreis Warendorf behält sich vor, den Einsatz des Personals ab<strong>zu</strong>lehnen, sofern<br />

hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während<br />

der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer<br />

sicher<strong>zu</strong>stellen<br />

Personaleinsatz<br />

Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang<br />

ab Maßnahmebeginn vor<strong>zu</strong>halten. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, außerhalb<br />

der Maßnahme für andere als von dem Bedarfsträger <strong>zu</strong>gewiesene Teilnehmer tätig <strong>zu</strong><br />

sein. Für andere als vom Bedarfsträger <strong>zu</strong>gewiesene Teilnehmer entstehende Kosten werden<br />

nicht erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm <strong>zu</strong>r Durchführung der<br />

Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot ausschließlich für die Leistungserbringung<br />

ein<strong>zu</strong>setzen. Das tatsächlich in der Maßnahme eingesetzte Personal ist täglich<br />

namentlich in Listenform <strong>zu</strong> erfassen. Dabei ist der zeitliche Umfang <strong>zu</strong> dokumentieren. Diese<br />

Erfassungslisten sind auf Verlangen vor<strong>zu</strong>legen. Die angebotenen Personalkapazitäten dürfen<br />

durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden.<br />

B.1.3.2 Besondere Regelungen<br />

In der Maßnahme kommen <strong>zu</strong>m Einsatz Lehrkräfte und Sozialpädagogen.<br />

Der Personalschlüssel beträgt für:<br />

• Lehrkräfte = 1 : 12<br />

• Sozialpädagogen = 1 : 12<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Leistungserbringung überwiegend fest angestelltes<br />

Personal ein<strong>zu</strong>setzen und dies gegenüber dem <strong>zu</strong>weisenden Bedarfsträger nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

Beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw.<br />

Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master<br />

oder Magister Artium) mit dem Ergän<strong>zu</strong>ngsfach bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik<br />

werden ebenfalls <strong>zu</strong>gelassen. Ohne die genannten Ergän<strong>zu</strong>ngsfächer bzw. Studienschwerpunkte<br />

müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine zweijährige Berufserfahrung<br />

mit der Zielgruppe gemäß B.1.2 nachweisen.<br />

Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation<br />

anerkannt, soweit diese mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe<br />

gemäß B.1.2 innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen.<br />

Bei der Lehrkraft wird ein anerkannter Berufs- oder Studienabschluss erwartet. Er muss über<br />

eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen. Die geforderte Berufserfahrung<br />

reduziert sich auf ein Jahr bei Vorliegen eines Abschlusses als Meister oder Techniker und<br />

Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung.<br />

Zeiten während einer Berufsausbildung und eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung.<br />

Der Auftragnehmer hat sicher<strong>zu</strong>stellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung<br />

der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand<br />

verfügt.<br />

Seite<br />

13


Der Auftragnehmer stellt <strong>zu</strong>dem sicher, dass Personalkapazitäten für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch<br />

zwischen Auftragnehmer und Bedarfsträger sowie <strong>zu</strong>r Durchführung von<br />

Fallbesprechungen unter Berücksichtigung der datenrechtlichen Bestimmungen <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

stehen.<br />

B.1.4 Räumlichkeiten und Ausstattung<br />

B.1.4.1 Allgemeine Regelungen<br />

Maßnahmeort<br />

Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung der Maßnahme ist <strong>Ahlen</strong>. Der angegebene<br />

Maßnahmeort ist zwingend ein<strong>zu</strong>halten.<br />

Lage und Zugang<br />

Die <strong>zu</strong>m Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für den Teilnehmer<br />

in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Sie müssen am Gebäude<br />

so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut auf<strong>zu</strong>finden sind.<br />

Räumlichkeiten/Außengelände<br />

Wurden bei Angebotsabgabe keine Angaben <strong>zu</strong> den Räumlichkeiten gemacht, so sind die<br />

Räumlichkeiten spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber bekannt<br />

<strong>zu</strong> geben und nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, die Räumlichkeiten vor Maßnahmebeginn <strong>zu</strong> besichtigen.<br />

Sächliche, technische und räumliche Ausstattung<br />

Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben ab Maßnahmebeginn dem Stand der Technik<br />

sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben <strong>zu</strong> entsprechen. Der bauliche Zustand, die<br />

Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Ein-richtungen müssen<br />

eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Der Auftraggeber behält sich vor die<br />

Räumlichkeiten ab<strong>zu</strong>lehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt<br />

für einen Wechsel der Räumlichkeiten während der Vertragslaufzeit.<br />

Für alle nachfolgenden räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben gelten insbesondere<br />

folgende Vorschriften/Empfehlungen:<br />

• Arbeitsstättenverordnung (2004) in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien<br />

• Bildschirmarbeitsverordnung (2006)<br />

• Vorschriften der <strong>zu</strong>ständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufs-genossenschaften)<br />

• Brandschutzbestimmungen<br />

• Jeweilige Landesbauordnung<br />

PC-Arbeitsplätze (PC, Bildschirm, Software und Drucker), welche für Teilnehmer eingesetzt<br />

werden, müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dies ist dann gegeben, wenn<br />

der PC mindestens mit Windows XP und einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware<br />

(z.B. MS-Office, OpenOffice.org) ausgestattet ist, mindestens die vom Hersteller für das eingesetzte<br />

Betriebssystem und die eingesetzte Office- und Anwendersoftware empfohlenen Hardwarevorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

erfüllt und der Bildschirm eine Mindestgröße von 17 Zoll (bei Flachbildschirmen<br />

TFT 15 Zoll) hat.<br />

Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internet<strong>zu</strong>gang aus<strong>zu</strong>statten.<br />

Es ist sicher <strong>zu</strong> stellen, dass jeder Teilnehmer die von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte u. ä.<br />

auf einem separaten Speichermedium festhalten kann (z.B. USB-Stick, CD), das ihm <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

<strong>zu</strong> stellen ist.<br />

Unter Einhaltung dieser technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops <strong>zu</strong>lässig.<br />

Seite<br />

14


Vorhalten der Räumlichkeiten<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm angebotenen Räumlichkeiten inklusive Ausstattung<br />

während der gesamten Dauer der Maßnahmen vor<strong>zu</strong>halten. Dem Auftrag-nehmer wird<br />

die Möglichkeit eingeräumt, die Räumlichkeiten außerhalb der Maßnahme für andere Zwecke<br />

<strong>zu</strong> nutzen, eine anderweitige Nut<strong>zu</strong>ng darf keine Auswirkung auf die Vertragserfüllung haben.<br />

B.1.4.2 Besondere Regelungen<br />

Für die Durchführung der Maßnahme sind die erforderlichen Räumlichkeiten in ausreichender<br />

Zahl, Größe und Ausstattung durch den Auftragnehmer bereit <strong>zu</strong> stellen. Hier<strong>zu</strong> gehören Unterrichtsräume<br />

und Sozialräume, Besprechungsräume sowie berufsfeldbezogene Praxisräume. In<br />

jeder Einrichtung hat der Auftragnehmer ein Telefax und einen Fotokopierer vor<strong>zu</strong>halten sowie<br />

die telefonische Erreichbarkeit sicher <strong>zu</strong> stellen.<br />

Unterrichtsräume sind Gruppenräume, in denen theoretische Lerninhalte vermittelt werden. Es<br />

sind PC-Arbeitsplätze im Umfang von 15% der Gesamtteilnehmerplatzzahl für IT-Unterweisungen<br />

vor<strong>zu</strong>halten. Bei Unterrichtsinhalten unter Nut<strong>zu</strong>ng der IT ist je Teilnehmer ein vernetzter<br />

PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen.<br />

Die Nut<strong>zu</strong>ngsmöglichkeiten müssen auch außerhalb der IT-Unterweisungen <strong>zu</strong>m Erstellen von<br />

individuellen Bewerbungsunterlagen bzw. <strong>zu</strong>r Eigenrecherche für mindestens eine Stunde täglich<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung stehen.<br />

Besprechungsräume sind Räume für Einzelberatungen und Kleingruppengespräche. Dabei<br />

muss der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet sein. Die Größe des Raumes ist so <strong>zu</strong><br />

bemessen, dass mindestens vier Personen ausreichend Platz haben.<br />

Darüber hinaus sind Sozialräume in ausreichender Zahl und Größe im Rahmen der geltenden<br />

Vorschriften sowie <strong>zu</strong>r Einnahme der <strong>Mit</strong>tagsmahlzeit bereit <strong>zu</strong> stellen.<br />

Neben der unter B.1.4.1 geforderten technischen Ausstattung sind <strong>zu</strong>sätzlich für die Bewerbungsaktivitäten<br />

und Eigenrecherchen der Teilnehmer vernetzte PC-Arbeitsplätze in<br />

ausreichender Anzahl entsprechend seinem Konzept <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen. Diese Arbeitsplätze<br />

müssen folgenden Anforderungen entsprechen:<br />

• Mindestanforderungen Rechner: Pentium III (oder vergleichbar) mit mindestens 512 MB<br />

Arbeitsspeicher, mindestens Internet DSL 2000, aktuellste Browserversion (mindestens<br />

Internetexplorer oder Firefox)<br />

• Mindestanforderungen Bildschirm 17 Zoll (bei Flachbildschirmen TFT 15 Zoll); Mindestauflösung<br />

1024*768 erforderlich<br />

• Mindestens ein Farblaser-Drucker<br />

• Mindestens ein Bereichsdrucker je Unterrichtsraum<br />

• Foto-Scanner; DVD-Brenner<br />

• Möglichkeiten <strong>zu</strong>m Einlesen von mitgebrachten Speichermedien (CD, DVD, USB-Stick) -<br />

Software <strong>zu</strong>m Erstellen und Lesen von Dokumenten im Microsoft Office Format (DOC,<br />

TXT, XLS, PPT)<br />

• PDF-Generator, PDF-Reader<br />

Es ist sicher <strong>zu</strong> stellen, dass jeder Teilnehmer die erarbeiteten Aufgaben, Texte, Bewerbungsunterlagen<br />

u.ä. erforderlichenfalls in Farbe ausdrucken kann.<br />

B.1.5<br />

Durchführung der Maßnahme<br />

Diversity Management<br />

Seite<br />

15


Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen des Diversity Managements die unterschiedlichen Lebenssituationen<br />

und Interessen von Frauen und Männern, die positive Wertschät<strong>zu</strong>ng der individuellen<br />

Verschiedenheit, das Erreichen einer produktiven Gesamtatmosphäre, das Verhindern<br />

der sozialen Diskriminierung von Minderheiten und die Verbesserung der Chancengleichheit<br />

von vornherein und regelmäßig bei der Durchführung der Maßnahme <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Allgemeine organisatorische Regelungen<br />

Nach Zuschlagserteilung ist vom Auftragnehmer ein Informationsblatt <strong>zu</strong> erstellen und in elektronischer<br />

Form spätestens zwei Wochen vor dem Maßnahmebeginn <strong>zu</strong>r Verteilung an potenzielle<br />

Teilnehmer dem Auftraggeber <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen.<br />

Erreichbarkeit<br />

Der Auftragnehmer muss zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme innerhalb der üblichen Bürozeiten<br />

(Mo bis Fr 09:00 – 18:00 Uhr) telefonisch erreichbar sein und im Bedarfsfall individuelle<br />

Beratungsgespräche anbieten. Der Auftragnehmer stellt dafür eine geeignete Fachkraft <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Zuweisung der Teilnehmer<br />

Die Teilnehmer werden ausschließlich vom Bedarfsträger <strong>zu</strong>gewiesen. Bei der Auswahl der<br />

Teilnehmer steht dem Auftragnehmer kein <strong>Mit</strong>wirkungsrecht <strong>zu</strong>. Die Ablehnung eines Teilnehmers<br />

durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.<br />

Der Auftragnehmer führt Einzelgespräche mit dem vom Bedarfsträger <strong>zu</strong>gewiesenen Teilnehmer<br />

und überprüft die Bereitschaft <strong>zu</strong>r Teilnahme. Über das Ergebnis ist der Bedarfs-träger über<br />

unverzüglich <strong>zu</strong> informieren.<br />

Während der gesamten Maßnahmedauer kann eine Nachbeset<strong>zu</strong>ng vorgenommen werden.<br />

Der Auftragnehmer hat ab dem ersten Zuweisungstag teilnehmerbezogene Aktivitäten auf<strong>zu</strong>nehmen<br />

und während der gesamten Zuweisungsdauer entsprechend den individuellen Erfordernissen<br />

fort<strong>zu</strong>führen.<br />

Status „Teilnehmer“<br />

Der Status „Teilnehmer“ liegt vor, wenn die Zuweisung durch den Bedarfsträger erfolgt ist und<br />

der Teilnehmer die Maßnahme angetreten hat.<br />

Die Zuweisung in die Maßnahme entlässt den Bedarfsträger nicht aus der Verantwortung, den<br />

Eingliederungsprozess <strong>zu</strong> begleiten.<br />

Die teilnehmerbezogenen Berichte sind in Papierform <strong>zu</strong> übermitteln.<br />

Auslastung der Teilnehmerplätze<br />

Der Auftragnehmer hat für die gesamte Maßnahmedauer die Platzkapazität gemäß dem Losund<br />

Preisblatt vor<strong>zu</strong>halten. Ein Teilnehmerplatz gilt bis <strong>zu</strong>m Austritt des Teilnehmers aus der<br />

Maßnahme als besetzt. Eine Nachbeset<strong>zu</strong>ng offener Teilnehmerplätze ist jederzeit möglich. Der<br />

Bedarfsträger ist wöchentlich in Listenform über den Beset<strong>zu</strong>ngsstand <strong>zu</strong> informieren.<br />

Aktivierungs- und Eingliederungsplan<br />

Für jeden Teilnehmer ist ein individueller Aktivierungs- und Eingliederungsplan <strong>zu</strong> erstellen. Der<br />

Aktivierungs- und Eingliederungsplan muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:<br />

(1) Personenbezogene Daten<br />

(2) Eingliederungsziel und Zielvereinbarungen<br />

(3) Aufgaben/Schritte (aller Beteiligten)<br />

(4) Differenzierte Angebote<br />

(5) Individuelle Förderung<br />

(6) Fortschreibung des Aktivierungs- und Eingliederungsplans/Zwischenziele<br />

(7) Zielerreichung (Austritt/Verbleib)<br />

Dieser Aktivierungs- und Eingliederungsplan ist laufend <strong>zu</strong> aktualisieren.<br />

Seite<br />

16


Der Aktivierungs- und Eingliederungsplan ist sowohl bei der erstmaligen Erstellung, als auch bei<br />

der Fortschreibung mit dem Teilnehmer <strong>zu</strong> besprechen und ihm <strong>zu</strong>r Kenntnis <strong>zu</strong> geben. Die<br />

Gespräche mit dem Teilnehmer sind durch den Auftragnehmer <strong>zu</strong> dokumentieren. Weitere Einzelheiten<br />

sind mit dem Bedarfsträger nach Zuschlag ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme<br />

Der Auftragnehmer hat während der ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung<br />

durch den Teilnehmer eine Nachbetreuung <strong>zu</strong>r Stabilisierung der Beschäftigung durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Diese konzentriert sich insbesondere auf die Begleitung und die Konfliktintervention, um<br />

Beschäftigungsabbrüche <strong>zu</strong> verhindern. Die nachgehende Betreuung setzt voraus, dass der<br />

Teilnehmer einverstanden ist und der eventuell notwendigen Kontaktaufnahme mit seinem Arbeitgeber<br />

<strong>zu</strong>stimmt.<br />

Teilnehmerbezogene Durchführung:<br />

Der Auftragnehmer führt eine Fehlzeitenliste. Fehlzeiten aus wichtigem Grund sind gesondert<br />

<strong>zu</strong> kennzeichnen und können vom Auftragnehmer analog tarifvertraglicher Regelungen anerkannt<br />

werden. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sind vom Teilnehmer am ersten Tag telefonisch<br />

mit<strong>zu</strong>teilen und ab dem ersten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung nach-<strong>zu</strong>weisen. Der<br />

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ist von dem Teilnehmer spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit<br />

bei Träger schriftlich ein<strong>zu</strong>reichen. Die Teilnehmer sind hierüber <strong>zu</strong> unterrichten.<br />

Die in der Maßnahme angewendeten Methoden und Medien sollen einen engen Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>r<br />

jeweiligen Zielset<strong>zu</strong>ng haben und die Lernfähigkeit der Teilnehmer angemessen berücksichtigen.<br />

Den besonderen Bedürfnissen der Teilnehmer ist Rechnung <strong>zu</strong> tragen. Die Lernsituation<br />

ist so <strong>zu</strong> schaffen, dass sie an die vorhandenen Kenntnisse, Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen<br />

der Teilnehmer anknüpft.<br />

Die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel sind rechtzeitig <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen und in Unterricht<br />

und Unterweisung <strong>zu</strong> nutzen. Als Lernmittel sind mindestens ein<strong>zu</strong>setzen: Skripte <strong>zu</strong>m<br />

Verbleib beim Teilnehmer sowie einschlägige Fachliteratur als Leihexemplar oder Nachschlagewerk.<br />

Notwendige Arbeitsschutzbekleidung (Arbeitskleidung sowie geeignete Schutzausrüstung) ist<br />

vom Auftragnehmer für die Dauer der Maßnahme <strong>zu</strong>r Verfügung <strong>zu</strong> stellen.<br />

<strong>Mit</strong>teilungspflichten des Auftragnehmers<br />

Während der Zuweisungsdauer kann der Ansprechpartner des Bedarfsträgers Einsicht in den<br />

bzw. die Übermittlung des Aktivierungs- und Eingliederungsplanes für die Teilnehmer verlangen.<br />

Das Vorgehen regeln der Bedarfsträger und der Auftragnehmer in eigener Absprache.<br />

Teilnehmerbezogene Berichte an den Bedarfsträger<br />

Bei Nichtantritt, Abbruch oder un<strong>zu</strong>reichender <strong>Mit</strong>wirkung (anhaltende Aktivierungsprobleme)<br />

des Teilnehmers informiert der Auftragnehmer sofort den Bedarfsträger und übersendet innerhalb<br />

einer Woche einen schriftlichen teilnehmerbezogenen Bericht.<br />

Eine teilnehmerbezogene Information im o. g. Sinne schließt aus datenschutzrechtlichen Gründen<br />

grundsätzlich die Übermittlung in Listenform aus.<br />

Die <strong>zu</strong>ständige Beratungsfachkraft des <strong>Job</strong>centers Kreis Warendorf entscheidet in Abstimmung<br />

mit dem Auftragnehmer über den Ausschluss einzelner Teilnehmer aus der Maßnahme bzw.<br />

den Abbruch. Dies gilt auch für Teilnehmer, die durch ihr Verhalten den Erfolg der Maßnahme<br />

gefährden oder deren Ablauf nachhaltig stören.<br />

Maßnahmebezogene Berichte an den Bedarfsträger:<br />

Vier Wochen nach dem Ende der jeweiligen Maßnahme laut Los- und Preisblatt ist ein Gesamtbericht<br />

über die Durchführung der Maßnahme und deren Ergebnisse sowie ggf. aufgetretene<br />

Problemlagen vor<strong>zu</strong>legen. Die Inhalte des Abschlussberichtes sind mit dem Bedarfsträger<br />

ab<strong>zu</strong>stimmen.<br />

Seite<br />

17


Die Teilnehmer sind nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 SGB II verpflichtet, dem Auftragnehmer der Maßnahme<br />

auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg <strong>zu</strong> erteilen. Die Teilnehmer sind<br />

hierüber <strong>zu</strong> Beginn der Maßnahme <strong>zu</strong> informieren.<br />

Teilnahmebescheinigung<br />

Am Ende der Maßnahme ist eine Teilnahmebescheinigung in anspruchsvoller Form (z.B. auf<br />

Briefpapier mit dem Logo des Auftragnehmers) aus<strong>zu</strong>stellen und mit Stempel und Unterschrift<br />

<strong>zu</strong> versehen.<br />

B.1.6<br />

Vergütung / Angebotspreis<br />

Die Vergütung für diese Maßnahme setzt sich wie folgt <strong>zu</strong>sammen:<br />

• Monatliche Pauschale je Teilnehmerplatz = Angebotspreis<br />

<strong>Mit</strong> der Vergütung sind alle Aufwendungen <strong>zu</strong>r Durchführung der Maßnahme abgegolten.<br />

Diese Aufwendungen sind insbesondere:<br />

• Kosten für Maßnahmeinhalte<br />

• Aufwendungen des Auftragnehmers für Eingliederungsbemühungen und Stabilisierung<br />

der Beschäftigungsaufnahme<br />

• Kosten für den Teilnehmer, die im Rahmen der Leistungserbringung (Konzept) entstehen<br />

und vom Auftragnehmer veranlasst werden, z.B. Leistungen <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ng der Eigenbemühungen<br />

des Teilnehmers wie Bewerbungskosten, Reisekosten für Vorstellungsgespräche.<br />

Diese sind vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

Der Auftragnehmer soll den Teilnehmer bei Maßnahmebeginn darauf hinweisen,<br />

dass diese Kosten vor ihrer Entstehung mit ihm ab<strong>zu</strong>stimmen sind.<br />

• Kosten für notwendige Arbeitsschutzkleidung (Arbeitskleidung sowie geeignete Schutzausrüstung)<br />

auch für Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber<br />

• Initiierung und Betreuung der Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber (betriebliche Erprobung).<br />

• Absicherung (Versicherung) gegen Schäden (außer grober Fahrlässigkeit und Vorsatz),<br />

die die Teilnehmer während der Maßnahmedauer verursachen.<br />

Den Teilnehmern dürfen für Bewerbung und Vorstellung bei einer betrieblichen Erprobung<br />

keine Kosten entstehen.<br />

Für bestimmte Berufe bzw. Tätigkeiten sind die Teilnehmer aus seuchenhygienischen Gründen<br />

nach § 43 des Gesetzes <strong>zu</strong>r Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen<br />

(IfSG) <strong>zu</strong> belehren. Die erstmalige Belehrung gem. § 43 Abs. 1 IfSG hat vor Aus-übung<br />

der entsprechenden Tätigkeiten über das <strong>zu</strong>ständige Gesundheitsamt <strong>zu</strong> erfolgen und wird bescheinigt.<br />

Die für die erstmalige Belehrung anfallenden Kosten werden auf Einzel-nachweis<br />

durch den Bedarfsträger erstattet.<br />

Sofern bei einer betrieblichen Erprobung die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses<br />

erforderlich ist, werden die Kosten auf Einzelnachweis durch den Bedarfsträger erstattet.<br />

Nähere Regelungen <strong>zu</strong>r Vergütung und Zahlungsweise sind in den Vertragsbedingungen enthalten.<br />

Die Fahrtkosten sind nicht in den Angebotspreis ein<strong>zu</strong>kalkulieren.<br />

Bei den Fahrtkosten handelt es sich um einen individualspezifischen Anspruch des Teilnehmers<br />

gegen den Bedarfsträger. Dieser entscheidet im Rahmen der Ermessensausübung über die<br />

Angemessenheit der Fahrtkosten. Über die Höhe der aus<strong>zu</strong>zahlenden Fahrtkosten informiert<br />

der Bedarfsträger den Auftragnehmer.<br />

Seite<br />

18


Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Angebotsabgabe bereit, die Abrechnung und Verauslagung<br />

der Fahrtkosten der Teilnehmer <strong>zu</strong> übernehmen, soweit diese ihren Anspruch an ihn abtreten.<br />

Die Erstattung der Fahrtkosten hat am ersten Maßnahmetag <strong>zu</strong> erfolgen. Bei Maßnahmen mit<br />

einer Dauer von mehr als vier Wochen sind die Fahrtkosten monatlich im Voraus für den Kalendermonat<br />

<strong>zu</strong> erstatten. Die Erstattung der verauslagten Fahrtkosten erfolgt durch den Bedarfsträger<br />

gegenüber dem Auftragnehmer. Sie erfolgt i.d.R. anhand von Abrechnungslisten. Der<br />

Auftragnehmer führt den Nachweis gegenüber dem Bedarfsträger. Etwaige Forderungen gegenüber<br />

dem Bedarfsträger bei fehlerhafter Abrechnung des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.<br />

Das konkrete Abrechnungsverfahren wird nach Zuschlagserteilung zwischen dem Auftragnehmer<br />

und dem Bedarfsträger abgestimmt. Hierbei können monatliche Abschlagszahlungen und<br />

eine Schlussabrechnung <strong>zu</strong> den verauslagten Fahrtkosten vereinbart werden.<br />

Notwendige Kinderbetreuungskosten sind nicht Bestandteil der o.g. Maßnahmekosten. Sie<br />

werden gesondert erstattet. Die Erstattung der durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehenden<br />

Kinderbetreuungskosten erfolgt durch den Bedarfsträger direkt an die Teilnehmer.<br />

1.7 Umsatzsteuerregelung<br />

Abschnitt 4.21.2 Abs. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 01.10.2010<br />

(BStBl I S. 846) in der konsolidierten Fassung (Stand 24.10.2012) führt <strong>zu</strong> den Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

für eine Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes<br />

(UStG) aus:<br />

„Die Vorbereitung auf einen Beruf umfasst die berufliche Ausbildung, die berufliche Fortbildung<br />

und die berufliche Umschulung; die Dauer der jeweiligen Maßnahme ist unerheblich (vgl. Art. 44<br />

der MwStVO). Dies sind unter anderem Maßnahmen <strong>zu</strong>r Aktivierung und beruflichen Eingliederung<br />

im Sinne von § 45 SGB III mit Ausnahme von § 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 und Abs. 7 SGB III,<br />

Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend den Anforderungen der §§ 179, 180 SGB III, Ausund<br />

Weiterbildungsmaßnahmen (einschließlich der Berufsvorbereitung und der blindentechnischen<br />

und vergleichbaren speziellen Grundausbildung <strong>zu</strong>r beruflichen Eingliederung von Menschen<br />

mit Behinderung) im Sinne von § 112 SGB III sowie berufsvorbereitende, berufsbegleitende<br />

bzw. außerbetriebliche Maßnahmen nach §§ 48, 130 SGB III, §§ 51, 53 SGB III, §§ 75,<br />

76 SGB III bzw. § 49 SGB III, die von der Bundesagentur für Arbeit und – über § 16 SGB II –<br />

den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II gefördert werden. <strong>Mit</strong> ihrer<br />

Durchführung beauftragen die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II in manchen Fällen gewerbliche Unternehmen oder andere<br />

Einrichtungen, z.B. Berufsverbände, Kammern, Schulen, anerkannte Werkstätten für behinderte<br />

Menschen, die über geeignete Ausbildungsstätten verfügen. Es ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass die<br />

genannten Unternehmen und andere Einrichtungen die von der Bundesagentur für Arbeit und<br />

den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II geförderten Ausbildungs-,<br />

Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Rahmen einer berufsbildenden Einrichtung im<br />

Sinne des § 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG erbringen.“<br />

Für die aufgeführten Maßnahmen wird, sofern sie Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung<br />

sind, bestätigt, dass sie die <strong>zu</strong> bescheinigenden Vorausset<strong>zu</strong>ngen gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a<br />

Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Sie bereiten auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen<br />

Person des öffentlichen Rechts ab<strong>zu</strong>legende Prüfung ordnungsgemäß vor. Diese Bestätigung<br />

tritt im Rahmen des vereinfachten Verfahrens an die Stelle der Bescheinigung der <strong>zu</strong>ständigen<br />

Landesbehörde.<br />

Das in Abschnitt 4.21.5 Abs. 5 UStAE geregelte vereinfachte Verfahren ist nur <strong>zu</strong>lässig, wenn<br />

die für die Erteilung der Bescheinigung <strong>zu</strong>ständige Landesbehörde sich mit der Anerkennung<br />

einverstanden erklärt hat und von der BA bzw. dem <strong>Job</strong>center hierauf in der Bestätigung hingewiesen<br />

wird. Bei Beginn des Vergabeverfahrens konnten Einverständniserklärungen – gene-<br />

Seite<br />

19


ell für die vom Abschnitt 4.21.2 Abs. 3 S. 2 UStAE erfassten Maßnahmen – für folgende Bundesländer<br />

berücksichtigt werden:<br />

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,<br />

Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.<br />

B.2 Inhalte der Maßnahme und deren Qualitätsstandards<br />

Die Aktivierung, Heranführung und Eingliederung in das Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf<br />

durch 5 Phasen erfolgen:<br />

B.2.1.1 Einstiegsphase<br />

o<br />

o<br />

o<br />

o<br />

Standortbestimmung<br />

Erarbeiten von Entwicklungsperspektiven und Tätigkeiten, für die auf dem erreichbaren Arbeitsmarkt<br />

Realisierungschancen bestehen und Festlegung einer „Prioritätenliste“ <strong>zu</strong> den<br />

angestrebten Tätigkeiten<br />

Suche nach Betrieben für die betriebliche Erprobung. Hier<strong>zu</strong> sind Vertreter regionaler Betriebe<br />

und Zeitarbeitsfirmen <strong>zu</strong>r Knüpfung von ersten Kontakten ein<strong>zu</strong>laden.<br />

Bewerbungstraining:<br />

Bewerbungstraining umfasst mindestens:<br />

• Informationen über den Arbeitsmarkt<br />

• Möglichkeiten der Arbeitssuche (Online-Angebote, Tagespresse)<br />

• Erstellung von vollständigen, individuellen Bewerbungsunterlagen mit jedem<br />

Teilnehmer, so dass er diese selbst je nach Stellenangebot neu erstellen kann<br />

Die Einstiegsphase kann 8 Wochen dauern und endet, wenn eine Möglichkeit der betrieblichen<br />

Erprobung gefunden wurde. Die Dauer der Einstiegsphase legt der Bedarfsträger fest. Dabei ist<br />

der Erprobung im Betrieb den Vorrang <strong>zu</strong> geben.<br />

Vor dem Übergang in die nächste Phase ist dem Bedarfsträger das Ergebnis über die weitere<br />

Förderung <strong>zu</strong>r Genehmigung vor<strong>zu</strong>legen.<br />

B.2.1.2 Betriebliche Erprobung<br />

Es wird eine betriebliche Erprobung mit ca. einwöchiger Dauer in der vorrangig angestrebten<br />

Tätigkeit im Betrieb durchgeführt, um die in der Einstiegsphase getroffene Entscheidung in der<br />

Praxis <strong>zu</strong> überprüfen.<br />

Ziel ist die Vorbereitung der Teilnehmer auf den Berufsalltag mit den spezifischen Bedingungen,<br />

die u.a. mit der Produktion und der Auftragsarbeit in Betrieben verbunden sind.<br />

B.2.1.3 Reflektionsphase<br />

In der maximal 4-wöchigen Reflektionsphase werden die bisherigen Aktivitäten und die erfolgte<br />

betriebliche Erprobung mit dem Teilnehmer besprochen und bewertet. Das weitere Vorgehen<br />

wird wie folgt abgestimmt:<br />

Die getroffene Auswahl der auf dem ersten Arbeitsmarkt angestrebten Tätigkeit hat sich bestätigt:<br />

In dieser Zeit sucht der Teilnehmer – unterstützt durch den Träger – weiter nach einem Betrieb,<br />

in dem der Teilnehmer eine betriebliche Erprobung absolvieren kann. Bedingung ist, dass der<br />

Betrieb mindestens einen Minijob in Aussicht stellt.<br />

Die getroffene Auswahl der auf dem ersten Arbeitsmarkt angestrebten Tätigkeit hat sich nicht<br />

bestätigt:<br />

Es werden Alternativen erarbeitet, Rückkehr in die Einstiegsphase.<br />

Seite<br />

20


B.2.1.4 Betriebliche Erprobung nach der Reflektionsphase<br />

Die vierwöchige betriebliche Erprobung dient dem Übergang in die angestrebte Tätigkeit. Bei<br />

einem Arbeitgeber können maximal vier Wochen absolviert werden. Zeiten nach B.2.2 sind an<strong>zu</strong>rechnen.<br />

Die Teilnehmer sollen Praxisfelder von beruflichen Tätigkeiten, betriebliche Lernund<br />

Arbeitsbedingungen, Kontakt <strong>zu</strong> Kunden und <strong>Mit</strong>arbeitern sowie Technologien und Arbeitsfelder<br />

kennen lernen, sofern eine Fähigkeit <strong>zu</strong>r betrieblichen Erprobung im Verlauf der Maßnahme<br />

erreicht wird. Sie erhalten die Möglichkeit, das bisher Gelernte unter realen Bedingungen<br />

<strong>zu</strong> erproben und Neues da<strong>zu</strong><strong>zu</strong>lernen.<br />

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Durchführung der<br />

betrieblichen Erprobung. Hier<strong>zu</strong> gehören insbesondere angemessene Arbeitsbedingungen, die<br />

Sicherstellung der Betreuung und Überwachung des Teilnehmers während der betrieblichen<br />

Erprobung sowie eine individuelle Vor- und Nachbereitung.<br />

Übungseinrichtungen wie Übungsfirmen oder -werkstätten dürfen dabei nicht anstelle der betrieblichen<br />

Erprobung herangezogen werden.<br />

Zwischen Auftragnehmer, Betrieb der Durchführung der betrieblichen Erprobung und Teilnehmer<br />

ist vor Beginn der betrieblichen Erprobung ein Vertrag ab<strong>zu</strong>schließen.<br />

Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten:<br />

1. Beginn/ Ende und Dauer der betrieblichen Erprobung,<br />

2. Arbeitszeit<br />

3. Verantwortlicher <strong>Mit</strong>arbeiter für die Durchführung der betrieblichen Erprobung,<br />

4. Zielset<strong>zu</strong>ng der betrieblichen Erprobung (Orientierung, Integration)<br />

5. Inhalte und <strong>zu</strong> vermittelnde Kenntnisse der betrieblichen Erprobung,<br />

6. Bescheinigung/Zeugnis,<br />

7. Persönliche Daten des Teilnehmers; diese dürfen ohne dessen Einverständnis nicht Personen<br />

oder Institutionen außerhalb des Bedarfsträgers oder des Bildungsträgers bekannt gegeben<br />

werden. Hierfür haftet der Betrieb auch für seine <strong>Mit</strong>arbeiter und Beauftragten (§ 78<br />

SGB X).<br />

8. Haftung des Teilnehmers<br />

Die Ergebnisse der betrieblichen Erprobung sind in Form einer aussagefähigen Bescheinigung<br />

durch den Auftragnehmer vor<strong>zu</strong>bereiten und durch den Betrieb gegen<strong>zu</strong>zeichnen.<br />

Diese Regelungen gelten auch für die Betriebliche Erprobung nach B.2.2.<br />

Es erfolgt alle zwei Wochen ein Tag beim Bildungsträger, um die Bewerbungsaktivitäten <strong>zu</strong> unterstützen.<br />

B.2.1.5. Nachbetreuung<br />

Die Nachbetreuung dient der Sicherstellung des Verbleibs in Beschäftigung, ansonsten der Unterstüt<strong>zu</strong>ng<br />

bei weiteren Bewerbungsaktivitäten. Sie dauert 6 Wochen.<br />

Die Einmündung in eine Beschäftigung ist jederzeit möglich, unabhängig in welcher Phase der<br />

Teilnehmer ist. Die Nachbetreuung schließt sich in jedem Fall an.<br />

B.2.2<br />

Sozialpädagogische Begleitung<br />

Die Heranführung und Eingliederung in das Beschäftigungssystem soll insbesondere durch<br />

intensive Sozialarbeit erreicht werden.<br />

Ziel ist hierbei die Bewältigung von Eingliederungshemmnissen durch Herstellung der individuellen<br />

Grundstabilität bei Problemlagen sowie die Herstellung eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens<br />

der Teilnehmer insbesondere durch die Entwicklung und Förderung von<br />

Schlüsselkompetenzen.<br />

Seite<br />

21


Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung gehören:<br />

1. Koordinierung der Förderverläufe (die sozialpädagogische Begleitung plant, fördert, organisiert,<br />

koordiniert, begleitet und dokumentiert kontinuierlich individuelle Förderverläufe)<br />

2. Begleitung des Übergangs in weiterführende Qualifizierungsangebote<br />

3. Weitergehende Betreuung bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.<br />

4. Begleitung der betrieblichen Erprobung<br />

Zusätzliche Aufgaben der sozialpädagogischen Begleitung sind mindestens:<br />

• Hilfestellung bei Problemlagen (z.B. Krisenintervention),<br />

• Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe,<br />

• Verhaltenstraining,<br />

• Sicherstellung des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure in der Maßnahme,<br />

• Regelmäßige Sprechstundenangebote,<br />

• Erstellen und Fortschreiben des Aktivierungs- und Eingliederungsplanes in Absprache mit<br />

den Teilnehmern und den in der Maßnahme eingesetzten <strong>Mit</strong>arbeitern,<br />

• Abstimmung der Inhalte des Aktivierungsplans mit dem Teilnehmer (Inhalt, Zeitpunkt und<br />

Gesprächsteilnehmer sind <strong>zu</strong> dokumentieren und dem Teilnehmer im Original aus<strong>zu</strong>händigen),<br />

• Zielvereinbarungen mit den Teilnehmern treffen und die Umset<strong>zu</strong>ng kontrollieren und dokumentieren,<br />

• Aufsuchende Sozialarbeit<br />

• Akquirieren von Stellen für betriebliche Erprobung.<br />

Seite<br />

22


B.3.<br />

Wertungsbereiche und -kriterien<br />

Der Bieter hat für jedes Los ein Konzept <strong>zu</strong> erstellen (vergleiche A.6). In diesem hat er analog der Gliederung der folgenden Wertungsbereiche und –kriterien dar<strong>zu</strong>stellen,<br />

wie er anforderungsgerecht die Maßnahmen durchführen wird und wie er die Qualität der Durchführung sicherstellt.<br />

Dabei ist konkret auf die Maßnahmen des jeweiligen Loses ein<strong>zu</strong>gehen (z.B. auf die Zielgruppe, regionale Besonderheiten, verschiedene Maßnahmeorte).<br />

Sofern Besonderheiten bei einzelnen Maßnahmen des Loses unterschiedliche Vorgehensweisen erfordern, sind diese deutlich heraus<strong>zu</strong>stellen.<br />

Verweise, z. B. auf andere Stellen des Angebotes, auf Anlagen, Firmenberichte etc. können nicht die an dieser Stelle geforderten Ausführungen im Konzept ersetzen<br />

und werden nicht gewertet. Eine Konzeptberatung durch den Bedarfsträger darf nicht erfolgen.<br />

Wertungsbereiche<br />

B.3.1<br />

Auftragsbezogene<br />

Zusammenarbeit<br />

auf dem regionalen<br />

Ausbildungs- und<br />

Arbeitsmarkt<br />

Wertungskriterien<br />

Bewertungsmatrix<br />

Punkte<br />

0 - 3<br />

Relevanzfaktor<br />

(Gewichtung<br />

der Wertungskrite-rien)<br />

Erzielte<br />

Wertungspunkte<br />

(Spalte 3 x<br />

Spalte 4)<br />

Gewichteter<br />

<strong>Mit</strong>tel-wert<br />

für die<br />

Wertungsbereiche<br />

Relevanzfaktor<br />

(Gewichtung<br />

der<br />

Wertungsbereiche)<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

B.3.1.1 Auftragsbezogene Zusammenarbeit<br />

Erläutern Sie Ihr strategisches Vorgehen bei der auftragsbezogenen<br />

Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Akteuren des<br />

regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, um die Maßnahme<br />

erfolgreich durch<strong>zu</strong>führen.<br />

2<br />

Benennen Sie die maßgeblichen ein<strong>zu</strong>bindenden regionalen<br />

Akteure und beschreiben Sie Art und Umfang der Zusammenarbeit<br />

ab Maßnahmebeginn unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng und Zielgruppe der konkreten Maßnahme(n).<br />

40<br />

B.3.1.2 Regionaler Ausbildungs- und Arbeitsmarkt<br />

Wie berücksichtigen Sie die aktuellen Entwicklungen auf dem<br />

regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bei der Vertragsausführung?<br />

Wie erfolgen Marktbeobachtung und Analyse?<br />

Wie erfolgt der interne Informationsaustausch unter dem an der<br />

Maßnahmedurchführung beteiligten Personal?<br />

3*


24<br />

Wie fließen diese Informationen in die konkrete Durchführung<br />

der Maßnahmen ein?<br />

B.3.2.1 Teilnehmergewinnung<br />

Beschreiben Sie anhand eines konkreten Beispiels wie Sie einen<br />

Jugendlichen mit geringem Eigeninteresse für eine möglichst<br />

regelmäßige Teilnahme gewinnen wollen.<br />

3*<br />

B.3.2.2 Umset<strong>zu</strong>ng der Maßnahmekonzeption<br />

Beschreiben Sie die Umset<strong>zu</strong>ng der Einstiegsphase. Erläutern<br />

Sie anhand welcher Methoden realistische Berufsfelder erarbeitet<br />

werden. Beschreiben Sie, wie Sie bei der Akquise für eine<br />

betriebliche Erprobung vorgehen und erläutern Sie insbesondere<br />

Ihre Argumentation gegenüber den Betrieben, die eine junge<br />

Frau in einem sog. typischen Männerberuf aufnehmen sollen.<br />

3*<br />

B.3.2<br />

Organisation und<br />

Durchführungsqualität<br />

B.3.2.3 Exemplarischer Maßnahmeverlauf<br />

Stellen Sie exemplarisch den Verlauf der Maßnahme für einen<br />

jungen Erwachsenen dar, der nach Abbruch der Hauptschule,<br />

einem gescheiterten Besuch eines Vollzeitbildungsgangs im<br />

berufsbildenden Schulbereich und nach zwei erfolglosen kurzzeitigen<br />

Teilnahmen an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen<br />

der Agentur für Arbeit den Anschluss im Berufsleben verloren<br />

hat. Erläutern und begründen Sie das von Ihnen gewählte<br />

methodische Vorgehen. Gehen Sie insbesondere auf Faktoren<br />

ein, die <strong>zu</strong> einem Maßnahmeabbruch führen könnten und zeigen<br />

Sie auf, wie Sie dies <strong>zu</strong> verhindern versuchen.<br />

2<br />

60<br />

B.3.2.4 Zusammenwirken des Personals<br />

Erläutern Sie anhand eines von Ihnen gewählten Beispiels das<br />

Zusammenwirken des in der Maßnahme eingesetzten Personals<br />

bei der Rückkehr des Teilnehmers in die Einstiegsphase.<br />

1<br />

* Entscheidungskriterien im Kennzahlkorridor


Prüfung und Wertung der Angebote<br />

Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach<br />

diesen Verdingungsunterlagen erfüllen.<br />

Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des in dem Los- und Preisblatt eingetragenen Los-<br />

Gesamtpreises. Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers die Kalkulation unverzüglich<br />

offen <strong>zu</strong> legen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen.<br />

Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der in der Bewertungsmatrix (B.2) aufgeführten Kriterien<br />

vorgenommen.<br />

Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen:<br />

0 Punkte:<br />

Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen.<br />

1 Punkt:<br />

Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen.<br />

2 Punkte:<br />

Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen.<br />

3 Punkte:<br />

Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich.<br />

Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder<br />

die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen<br />

lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird<br />

ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielset<strong>zu</strong>ng der Maßnahme / Beauftragung<br />

keinen Erfolg verspricht.<br />

Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen<br />

erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme / Beauftragung<br />

aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt.<br />

Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die<br />

Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielset<strong>zu</strong>ng der Maß-nahme /<br />

Beauftragung Erfolg verspricht.<br />

Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise<br />

(z.B. kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig darge-stellt ist.<br />

Die Bewertungsmatrix besteht aus Wertungsbereichen, die jeweils Wertungskriterien enthalten. Sowohl<br />

die einzelnen Wertungskriterien als auch die einzelnen Wertungsbereiche sind gewichtet und mit<br />

Relevanzfaktoren versehen (Spalten 4 und 7 der Bewertungsmatrix). Die Gewichtung spiegelt die<br />

jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien innerhalb des Wertungsbereiches sowie der Wertungsbereiche<br />

untereinander wider.<br />

Die Leistungspunkte eines Wertungsbereiches werden wie folgt ermittelt:<br />

1. Die erzielten Wertungspunkte des Wertungskriteriums werden mit dem jeweiligen Relevanzfaktor<br />

(Spalte 4) multipliziert. Aus der Summe der Produkte aller Wertungskriterien eines Wertungsbereiches,<br />

dividiert durch die Summe der Relevanzfaktoren wird der gewichtete <strong>Mit</strong>telwert gebildet<br />

und mit 100 multipliziert (Spalte 6). Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.<br />

Der so ermittelte Wert kann maximal 300 betragen.<br />

2. Die Leistungspunkte eines Wertungsbereiches ergeben sich aus der Multiplikation des gewichteten<br />

<strong>Mit</strong>telwertes (Spalte 6) mit dem 2. Relevanzfaktor (Spalte 7). Es erfolgt eine kaufmännische<br />

Rundung auf zwei Dezimalstellen. Die Summe der Leistungspunkte eines Loses ergibt sich aus<br />

der Addition der Leistungspunkte aller Wertungsbereiche.<br />

Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungskriterium führt <strong>zu</strong>m Ausschluss des Angebotes.<br />

Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 85 Prozent der Gesamtpunktzahl beträgt,<br />

welche bei durchgängiger Bewertung in der Wertungsstufe „2 Punkte – entspricht den Anforderungen“<br />

erreicht wird, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.


26<br />

Nach Beurteilung der Qualität und des Los-Gesamtpreises erfolgt die Auswahl des Angebotes, das<br />

den Zuschlag <strong>zu</strong>r Durchführung des Loses erhalten soll. Aus<strong>zu</strong>wählen ist das Angebot, das unter<br />

Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist.<br />

Die Bewertung der Angebote erfolgt unter analoger Anwendung der Unterlage für Ausschreibungen<br />

und Bewertungen von IT-Leistungen in der Version 2.0, Stand: 15.06.2010 (UfAB V), in der erweiterten<br />

Richtwertmethode.<br />

Im Schritt 1 wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:<br />

Gesamtsumme der Leistungspunkte<br />

Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis = Los-Gesamtpreis x 100<br />

Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.<br />

Im Schritt 2 wird ein Wert als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes und einer weiteren<br />

Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 Prozent ergibt, ermittelt. Es<br />

erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.<br />

Im Schritt 3 werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Kennzahlkorridors liegen (inklusive der<br />

Randwerte). Diese Angebote werden <strong>zu</strong>nächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium<br />

innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Leistungspunktzahl, die bei den Wertungskriterien B.3.1.2,<br />

B.3.2.1 und B.3.2.2 in der Spalte 5 der Bewertungsmatrix erzielt wird. Der nach dieser Vorgehensweise<br />

wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag. Bei identischen Leistungspunktzahlen im<br />

Entscheidungskriterium greift das preisgünstigere Angebot. Bei identischen Ergebnissen erfolgt eine<br />

Auslosung.<br />

Seite<br />

26


Los- und Preisblatt - Maßnahme <strong>zu</strong>r Aktivierung und beruflichen Eingliederung für erwerbsfähige Leistungsbezieher (eLB) durch Feststellung, Verringerung oder<br />

Beseitigung von Vermittlungshemmnissen gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2<br />

<strong>Job</strong>center Kreis Warendorf<br />

Brede 11<br />

48231 Warendorf<br />

Telefon: 02581 / 535615<br />

Fax:<br />

02581 / 535699<br />

Vergabe-Nr.:<br />

13 - 56 - 10<br />

0,00 €<br />

Vertragsbeginn: 02.09.2013<br />

Vertragsende: 29.08.2014<br />

Zuweisungskorridor<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

Maßnahme<br />

(Kurzbezeichnung)<br />

Teilnehmer<br />

ggf.<br />

Spezifizierung<br />

der<br />

Teilnehmer<br />

Gesamtzahl <strong>zu</strong><strong>zu</strong>weisender<br />

Teilnehmer<br />

von<br />

(Maßnahmebeginn)<br />

bis<br />

Maß.-<br />

nahmeende<br />

Maßnahmeort<br />

Prozentualer<br />

Anteil der<br />

Gesundheitsförderung<br />

Aufwandspauschale je<br />

Teilnehmer<br />

(brutto)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14<br />

.1 1<br />

<strong>Mit</strong> <strong>System</strong><br />

<strong>zu</strong>m <strong>Job</strong> <strong>ü25</strong><br />

Erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige<br />

eLB ohne<br />

Berufspraxis<br />

und mit<br />

starken<br />

Vermittlungshemmnissen<br />

24 02.09.2013 31.10.2013 29.08.2014 Stadt <strong>Ahlen</strong> 5%<br />

Ort, Datum Unterschrift / Stempel


Eigenerklärung <strong>zu</strong>r Zuverlässigkeit<br />

nach § 6 Abs. 5 VOL/A<br />

Mir ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb als Bewerber<br />

oder Bieter ausgeschlossen werden kann, wenn<br />

a) über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt<br />

worden ist,<br />

b) es sich in Liquidation befindet,<br />

c) es nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber<br />

in Frage stellt,<br />

d) es seine Verpflichtung <strong>zu</strong>r Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge <strong>zu</strong>r gesetzlichen<br />

Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat,<br />

e) es im Vergabeverfahren un<strong>zu</strong>treffende Erklärungen in Be<strong>zu</strong>g auf seine Eignung abgegeben<br />

hat.<br />

Ich versichere hiermit, dass keine <strong>zu</strong>vor genannten Verfehlungen vorliegen, die einen<br />

Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.<br />

Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern <strong>zu</strong> fordern<br />

und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers <strong>zu</strong>r Unterbeauftragung<br />

vor<strong>zu</strong>legen.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Firmenstempel


REFERENZLISTE ( ZEITRAUM: 2009 - 2012 )<br />

Durchgeführte Arbeitsmarktdienstleistungen für SGB II oder SGB III oder vergleichbare Maßnahmen<br />

Monat/Jahr<br />

Auftraggeber / Ansprechpartner<br />

Maßnahme / Auftragsart Auftragsvolumen


30<br />

(Bitte fügen Sie Ihrem Konzept eine Tabelle analog <strong>zu</strong> diesem Muster bei)<br />

Personaleinsatz<br />

Vorgesehene Funktion/en<br />

Einsatz des vorgesehenen<br />

Kenntnisse und Erfahrungen<br />

Als<br />

<strong>Mit</strong>arbei-<br />

ters in der<br />

Maßnahme<br />

(Wochenstunden)<br />

Fachlich Personell Branche

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