19. April 2013 - Gemeinde Eichstetten
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Seite 3 Freitag, den <strong>19.</strong> <strong>April</strong> <strong>2013</strong><br />
bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur<br />
Niederschrift beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg<br />
oder beim Bürgermeisteramt <strong>Eichstetten</strong> Einwendungen gegen<br />
das Vorhaben erheben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
1. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen<br />
sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,<br />
2. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteiliger<br />
Wirkungen der Benutzung Aulagen nur verlangt werden<br />
können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während<br />
des Verfahrens nicht voraussehen konnte,<br />
3. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist eingehende<br />
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung in<br />
demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden,<br />
4. wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten oder bewilligten<br />
Benutzung gegen den Inhaber der Bewilligung nur vertragliche<br />
Ansprüche geltend gemacht werden können,<br />
5. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch<br />
ohne ihn verhandelt werden kann und<br />
6. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem<br />
Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt<br />
werden können,<br />
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch<br />
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr<br />
als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen<br />
sind.<br />
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald<br />
- Untere Wasserbehörde -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Herr Hans Schöberl, Hebelstraße 15, 79356 <strong>Eichstetten</strong> beantragt<br />
die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und das Wiedereinleiten<br />
von Grundwasser zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage<br />
auf dem Grundstück, Flurstücknummer 10426 Gemarkung<br />
<strong>Eichstetten</strong> einer Menge von maximal 1,22 l/s, 44 m³/Tag<br />
und 9.000 m³/Jahr.<br />
Die Ausdehnung der Temperaturfelder saisonal (Lastfall Winter)<br />
und langfristig (Lastfall Jahresmittel) sind im Nachtrag „Thermische<br />
Auswirkungen“ der wasserrechtlichen Antragsunterlagen modellhaft<br />
beschrieben. Danach erstrecken sich die Temperaturfelder mit<br />
einer Abweichung von mindestens 1°K relativ zur unbeeinlussten<br />
Grundwassertemperatur für den Lastfall Winter ca. 230 m (saisonal)<br />
bzw. für den Lastfall Jahresmittel ca. 130 m (langfristig) entlang der<br />
Grundwasserließrichtung nach Norden.<br />
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 22. <strong>April</strong> <strong>2013</strong> bis einschließlich<br />
21. Mai <strong>2013</strong> während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt<br />
<strong>Eichstetten</strong> zur kostenlosen Einsichtnahme aus.<br />
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann<br />
bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur<br />
Niederschrift beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg<br />
oder beim Bürgermeisteramt <strong>Eichstetten</strong> Einwendungen gegen<br />
das Vorhaben erheben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
1. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen<br />
sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,<br />
2. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteiliger<br />
Wirkungen der Benutzung Aulagen nur verlangt werden<br />
können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während<br />
des Verfahrens nicht voraussehen konnte,<br />
3. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist eingehende<br />
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung in<br />
demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden,<br />
4. wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten oder bewilligten<br />
Benutzung gegen den Inhaber der Bewilligung nur vertragliche<br />
Ansprüche geltend gemacht werden können,<br />
5. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch<br />
ohne ihn verhandelt werden kann und<br />
6. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem<br />
Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt<br />
werden können,<br />
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen<br />
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,<br />
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen<br />
vorzunehmen sind.<br />
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald<br />
- Untere Wasserbehörde -<br />
Öffentliche Bekanntmachung zur Änderung<br />
der Führung des Liegenschaftskatasters<br />
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich<br />
Vermessung und Geoinformation, gibt die Änderung der Führung<br />
des Liegenschaftskatasters im Landkreis bekannt.<br />
Die Führung des Liegenschaftskatasters ist unter anderem Aufgabe<br />
des amtlichen Vermessungswesens entsprechend § 1 des Vermessungsgesetzes<br />
von Baden-Württemberg in der Fassung vom 01. 07.<br />
2004, zuletzt geändert am 30.11. 2010 (GBl.S.989).<br />
Die Daten des Liegenschaftskatasters werden ab sofort im neu eingerichteten<br />
Amtlichen LiegenschaftsKatasterInformationsSystem<br />
(ALKIS) geführt.<br />
Betroffen sind in<br />
● der Stadt Vogtsburg die Gemarkungen Achkarren, Bickensohl,<br />
Bischofingen, Burkheim, Oberbergen, Oberrotweil und<br />
Schelingen<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Eichstetten</strong> die Gemarkung <strong>Eichstetten</strong><br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Bötzingen die Gemarkung Bötzingen<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Gottenheim die Gemarkung Gottenheim<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> March die Gemarkungen Buchheim, Holzhausen,<br />
Hugstetten und Neuershausen<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Umkirch die Gemarkung Umkirch<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Ihringen die Gemarkungen Ihringen und Wasenweiler<br />
● in der Stadt Breisach die Gemarkungen Breisach, Gündlingen,<br />
Niederrimsingen und Oberrimsingen<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Merdingen die Gemarkung Merdingen<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Heuweiler die Gemarkung Heuweiler<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Gundelingen die Gemarkungen Gundelingen und<br />
Wildtal<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Glottertal die Gemarkungen Föhrental, Oberglottertal,<br />
Ohrensbach und Unterglottertal<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Schallstadt die Gemarkungen Mengen, Schallstadt<br />
und Wolfenweiler<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Ebringen die Gemarkung Ebringen<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Pfaffenweiler die Gemarkung Pfaffenweiler<br />
● der <strong>Gemeinde</strong> Merzhausen die Gemarkung Merzhausen<br />
●der <strong>Gemeinde</strong> Au die Gemarkung Au