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19. April 2013 - Gemeinde Eichstetten

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Seite 3 Freitag, den <strong>19.</strong> <strong>April</strong> <strong>2013</strong><br />

bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur<br />

Niederschrift beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg<br />

oder beim Bürgermeisteramt <strong>Eichstetten</strong> Einwendungen gegen<br />

das Vorhaben erheben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

1. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen<br />

sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,<br />

2. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteiliger<br />

Wirkungen der Benutzung Aulagen nur verlangt werden<br />

können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während<br />

des Verfahrens nicht voraussehen konnte,<br />

3. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist eingehende<br />

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung in<br />

demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden,<br />

4. wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten oder bewilligten<br />

Benutzung gegen den Inhaber der Bewilligung nur vertragliche<br />

Ansprüche geltend gemacht werden können,<br />

5. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch<br />

ohne ihn verhandelt werden kann und<br />

6. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem<br />

Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt<br />

werden können,<br />

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch<br />

öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr<br />

als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen<br />

sind.<br />

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald<br />

- Untere Wasserbehörde -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Herr Hans Schöberl, Hebelstraße 15, 79356 <strong>Eichstetten</strong> beantragt<br />

die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und das Wiedereinleiten<br />

von Grundwasser zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage<br />

auf dem Grundstück, Flurstücknummer 10426 Gemarkung<br />

<strong>Eichstetten</strong> einer Menge von maximal 1,22 l/s, 44 m³/Tag<br />

und 9.000 m³/Jahr.<br />

Die Ausdehnung der Temperaturfelder saisonal (Lastfall Winter)<br />

und langfristig (Lastfall Jahresmittel) sind im Nachtrag „Thermische<br />

Auswirkungen“ der wasserrechtlichen Antragsunterlagen modellhaft<br />

beschrieben. Danach erstrecken sich die Temperaturfelder mit<br />

einer Abweichung von mindestens 1°K relativ zur unbeeinlussten<br />

Grundwassertemperatur für den Lastfall Winter ca. 230 m (saisonal)<br />

bzw. für den Lastfall Jahresmittel ca. 130 m (langfristig) entlang der<br />

Grundwasserließrichtung nach Norden.<br />

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 22. <strong>April</strong> <strong>2013</strong> bis einschließlich<br />

21. Mai <strong>2013</strong> während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt<br />

<strong>Eichstetten</strong> zur kostenlosen Einsichtnahme aus.<br />

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann<br />

bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur<br />

Niederschrift beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg<br />

oder beim Bürgermeisteramt <strong>Eichstetten</strong> Einwendungen gegen<br />

das Vorhaben erheben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

1. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen<br />

sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,<br />

2. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteiliger<br />

Wirkungen der Benutzung Aulagen nur verlangt werden<br />

können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während<br />

des Verfahrens nicht voraussehen konnte,<br />

3. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist eingehende<br />

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung in<br />

demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden,<br />

4. wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten oder bewilligten<br />

Benutzung gegen den Inhaber der Bewilligung nur vertragliche<br />

Ansprüche geltend gemacht werden können,<br />

5. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch<br />

ohne ihn verhandelt werden kann und<br />

6. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem<br />

Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt<br />

werden können,<br />

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen<br />

durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,<br />

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen<br />

vorzunehmen sind.<br />

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald<br />

- Untere Wasserbehörde -<br />

Öffentliche Bekanntmachung zur Änderung<br />

der Führung des Liegenschaftskatasters<br />

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich<br />

Vermessung und Geoinformation, gibt die Änderung der Führung<br />

des Liegenschaftskatasters im Landkreis bekannt.<br />

Die Führung des Liegenschaftskatasters ist unter anderem Aufgabe<br />

des amtlichen Vermessungswesens entsprechend § 1 des Vermessungsgesetzes<br />

von Baden-Württemberg in der Fassung vom 01. 07.<br />

2004, zuletzt geändert am 30.11. 2010 (GBl.S.989).<br />

Die Daten des Liegenschaftskatasters werden ab sofort im neu eingerichteten<br />

Amtlichen LiegenschaftsKatasterInformationsSystem<br />

(ALKIS) geführt.<br />

Betroffen sind in<br />

● der Stadt Vogtsburg die Gemarkungen Achkarren, Bickensohl,<br />

Bischofingen, Burkheim, Oberbergen, Oberrotweil und<br />

Schelingen<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Eichstetten</strong> die Gemarkung <strong>Eichstetten</strong><br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Bötzingen die Gemarkung Bötzingen<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Gottenheim die Gemarkung Gottenheim<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> March die Gemarkungen Buchheim, Holzhausen,<br />

Hugstetten und Neuershausen<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Umkirch die Gemarkung Umkirch<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Ihringen die Gemarkungen Ihringen und Wasenweiler<br />

● in der Stadt Breisach die Gemarkungen Breisach, Gündlingen,<br />

Niederrimsingen und Oberrimsingen<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Merdingen die Gemarkung Merdingen<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Heuweiler die Gemarkung Heuweiler<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Gundelingen die Gemarkungen Gundelingen und<br />

Wildtal<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Glottertal die Gemarkungen Föhrental, Oberglottertal,<br />

Ohrensbach und Unterglottertal<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Schallstadt die Gemarkungen Mengen, Schallstadt<br />

und Wolfenweiler<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Ebringen die Gemarkung Ebringen<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Pfaffenweiler die Gemarkung Pfaffenweiler<br />

● der <strong>Gemeinde</strong> Merzhausen die Gemarkung Merzhausen<br />

●der <strong>Gemeinde</strong> Au die Gemarkung Au

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