19. April 2013 - Gemeinde Eichstetten
19. April 2013 - Gemeinde Eichstetten
19. April 2013 - Gemeinde Eichstetten
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Freitag, den <strong>19.</strong> <strong>April</strong> <strong>2013</strong> Seite 2<br />
25 jähriges Jubiläum<br />
Heimat- und Geschichtsverein<br />
Freitag, <strong>19.</strong>04.<strong>2013</strong> große Geburtstagsfeier<br />
Beginn <strong>19.</strong>30 Uhr Einlass 18.45 Uhr<br />
Sonntag, 21.04.<strong>2013</strong> ab 11.30 Uhr<br />
große Fotoausstellung<br />
ab 17.30 Uhr Vortrag<br />
von Prof. Dr. Konrad Kunze<br />
über Herkunft, Bedeutung u. Verbreitung<br />
der Eichstetter Familiennamen<br />
Papiersammlung<br />
des DRK Ortsvereins am Samstag, 20. <strong>April</strong><br />
Weinstand am Wasserturm<br />
Am Sonntag, 21. <strong>April</strong> bewirtet Sie das Weingut<br />
Richard Schmidt<br />
Abenteuer Böschung<br />
Immer wieder spielen Kinder an den Böschungen der Weinberge<br />
und den Hohlwegen am Ortsrand. Dabei entstehen durch die intensive<br />
„Nutzung“ Löcher und Wannen in der Böschung, die Vegetation<br />
wird zerstört (Erosion). Für die Bewirtschafter der obenliegenden<br />
Grundstücke ist es sehr gefährlich, wenn Teile der Böschung ausgehöhlt<br />
oder abgeschwemmt werden oder gar abrutschen. In der<br />
Regel wird der gesamte Bereich als Wendeplatz für den Schlepper<br />
benötigt, für den Schlepperfahrer ist es deshalb wichtig, dass die<br />
Böschung standsicher bleibt und der Wendeplatz sich nicht verkleinert.<br />
In den Hohlwegen handelt es sich außerdem um gesetzlich geschützte<br />
Biotope. Die Lösswände dienen unter anderem Insekten<br />
wie z.B. den Wildbienen und sogar Vögeln wie dem Bienenfresser<br />
als Brutstätte. Einige Löss-Böschungen werden bewusst von Bewuchs<br />
freigehalten, um diesen Tieren Lebensraum zu bieten. Durch<br />
das Betreten der Böschungen werden die Tiere bzw. ihre Lebensräume<br />
gestört oder gar geschädigt.<br />
Wir bitten die Eltern, Ihre Kinder auf die Gefährdung hinzuweisen<br />
und darauf zu achten, dass sie nicht auf den Böschungen spielen<br />
und dabei (ersatzplichtige) Schäden anrichten. Landwirtschaftliche<br />
Grundstücke und deren Böschungen sind keine Spielplätze.<br />
Verkehrsbehinderung / Sperrung eines<br />
Feldweges Richtung Eichelspitzturm<br />
In der nächsten Woche wird der Weg von den Aussiedlerhöfen<br />
Schmidt/Köbelin Richtung Parkplatz Fohrenbuck (Eichelspitzturm)<br />
gesperrt. Die Straße im Einlaufbereich des neuen Kanals Richtung<br />
Rückhaltebecken wird umgestaltet, damit das Regenwasser auch<br />
tatsächlich in den Straßeneinlauf und damit in das Rückhaltebecken<br />
gelangt. Während der Bauarbeiten muss die Straße vollständig<br />
gesperrt werden, die Arbeiten können sich –je nach Witterung- die<br />
ganze Woche hinziehen. Die Asphaltdecke wird zu einem späteren<br />
Zeitpunkt aufgebracht, dann muss der Weg nochmals für einen oder<br />
zwei Tage gesperrt werden.<br />
Wir bitten um entsprechende Rücksichtnahme<br />
und danken für Ihr Verständnis.<br />
Öffentliche Zahlungserinnerung<br />
Wir möchten an die Fälligkeit folgender Abgaben erinnern:<br />
Wasser/Abwassergebühren 1. Abschlag <strong>2013</strong><br />
Der 1. Abschlag für Wasser/Abwassergebühren war am 15. <strong>April</strong><br />
<strong>2013</strong> zur Zahlung fällig.<br />
Wir bitten die Abgabenplichtigen die Fälligkeitstermine zu beachten<br />
und einzuhalten.<br />
Durch pünktliche Zahlungen können die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.<br />
Bezahlen Sie deshalb bitte rechtzeitig zum angegebenen Fälligkeitstermin<br />
und geben Sie das vollständige Buchungszeichen an. Soweit<br />
Lastschrifteinzugsermächtigungen erteilt worden sind, werden<br />
die Abgaben zum Fälligkeitstermin abgebucht.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Herr Wolfgang Frey, Bertha-von-Suttner-Str. 14, 79111 Freiburg beantragt<br />
die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser<br />
zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage und<br />
Wiedereinleitung des entnommenen Grundwassers auf dem Grundstück,<br />
Flurstücknummer 34/1 Gemarkung <strong>Eichstetten</strong> einer Menge<br />
von bis zu 1,5 l/s, 5,4 m³/h und 18.500 m³/Jahr.<br />
Die maximale Ausdehnung der Temperaturfelder saisonal (Lastfall<br />
Winter oder Kühlbetrieb) ist in den Antragsunterlagen im ‚Nachtrag<br />
zu den Entnahmemengen der Grundwasser-Wärmepumpenanlage’<br />
vom 21.02.<strong>2013</strong> in der Anlage 2 graphisch durch Isothermen dargestellt.<br />
Die Abbildung zeigt auf einer Karte im Maßstab 1:1000<br />
den Bereich, für den sich nach rechnerischer Ermittlung durch die<br />
Grundwassernutzung eine Abweichung der Grundwassertemperatur<br />
von mindestens 1°C im Vergleich zum unbeeinlussten Grundwasser<br />
ergibt. Diese Thermalfront erstreckt sich saisonal (Lastfall<br />
Winter / Kühlbetrieb) ca. 219 m entlang der Fliessrichtung des<br />
Grundwassers in nord-nordöstliche Richtung.<br />
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom .22. <strong>April</strong> <strong>2013</strong> bis einschließlich<br />
21. Mai <strong>2013</strong> während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt<br />
<strong>Eichstetten</strong> zur kostenlosen Einsichtnahme aus.<br />
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann