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19. April 2013 - Gemeinde Eichstetten

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Freitag, den <strong>19.</strong> <strong>April</strong> <strong>2013</strong> Seite 2<br />

25 jähriges Jubiläum<br />

Heimat- und Geschichtsverein<br />

Freitag, <strong>19.</strong>04.<strong>2013</strong> große Geburtstagsfeier<br />

Beginn <strong>19.</strong>30 Uhr Einlass 18.45 Uhr<br />

Sonntag, 21.04.<strong>2013</strong> ab 11.30 Uhr<br />

große Fotoausstellung<br />

ab 17.30 Uhr Vortrag<br />

von Prof. Dr. Konrad Kunze<br />

über Herkunft, Bedeutung u. Verbreitung<br />

der Eichstetter Familiennamen<br />

Papiersammlung<br />

des DRK Ortsvereins am Samstag, 20. <strong>April</strong><br />

Weinstand am Wasserturm<br />

Am Sonntag, 21. <strong>April</strong> bewirtet Sie das Weingut<br />

Richard Schmidt<br />

Abenteuer Böschung<br />

Immer wieder spielen Kinder an den Böschungen der Weinberge<br />

und den Hohlwegen am Ortsrand. Dabei entstehen durch die intensive<br />

„Nutzung“ Löcher und Wannen in der Böschung, die Vegetation<br />

wird zerstört (Erosion). Für die Bewirtschafter der obenliegenden<br />

Grundstücke ist es sehr gefährlich, wenn Teile der Böschung ausgehöhlt<br />

oder abgeschwemmt werden oder gar abrutschen. In der<br />

Regel wird der gesamte Bereich als Wendeplatz für den Schlepper<br />

benötigt, für den Schlepperfahrer ist es deshalb wichtig, dass die<br />

Böschung standsicher bleibt und der Wendeplatz sich nicht verkleinert.<br />

In den Hohlwegen handelt es sich außerdem um gesetzlich geschützte<br />

Biotope. Die Lösswände dienen unter anderem Insekten<br />

wie z.B. den Wildbienen und sogar Vögeln wie dem Bienenfresser<br />

als Brutstätte. Einige Löss-Böschungen werden bewusst von Bewuchs<br />

freigehalten, um diesen Tieren Lebensraum zu bieten. Durch<br />

das Betreten der Böschungen werden die Tiere bzw. ihre Lebensräume<br />

gestört oder gar geschädigt.<br />

Wir bitten die Eltern, Ihre Kinder auf die Gefährdung hinzuweisen<br />

und darauf zu achten, dass sie nicht auf den Böschungen spielen<br />

und dabei (ersatzplichtige) Schäden anrichten. Landwirtschaftliche<br />

Grundstücke und deren Böschungen sind keine Spielplätze.<br />

Verkehrsbehinderung / Sperrung eines<br />

Feldweges Richtung Eichelspitzturm<br />

In der nächsten Woche wird der Weg von den Aussiedlerhöfen<br />

Schmidt/Köbelin Richtung Parkplatz Fohrenbuck (Eichelspitzturm)<br />

gesperrt. Die Straße im Einlaufbereich des neuen Kanals Richtung<br />

Rückhaltebecken wird umgestaltet, damit das Regenwasser auch<br />

tatsächlich in den Straßeneinlauf und damit in das Rückhaltebecken<br />

gelangt. Während der Bauarbeiten muss die Straße vollständig<br />

gesperrt werden, die Arbeiten können sich –je nach Witterung- die<br />

ganze Woche hinziehen. Die Asphaltdecke wird zu einem späteren<br />

Zeitpunkt aufgebracht, dann muss der Weg nochmals für einen oder<br />

zwei Tage gesperrt werden.<br />

Wir bitten um entsprechende Rücksichtnahme<br />

und danken für Ihr Verständnis.<br />

Öffentliche Zahlungserinnerung<br />

Wir möchten an die Fälligkeit folgender Abgaben erinnern:<br />

Wasser/Abwassergebühren 1. Abschlag <strong>2013</strong><br />

Der 1. Abschlag für Wasser/Abwassergebühren war am 15. <strong>April</strong><br />

<strong>2013</strong> zur Zahlung fällig.<br />

Wir bitten die Abgabenplichtigen die Fälligkeitstermine zu beachten<br />

und einzuhalten.<br />

Durch pünktliche Zahlungen können die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden.<br />

Bezahlen Sie deshalb bitte rechtzeitig zum angegebenen Fälligkeitstermin<br />

und geben Sie das vollständige Buchungszeichen an. Soweit<br />

Lastschrifteinzugsermächtigungen erteilt worden sind, werden<br />

die Abgaben zum Fälligkeitstermin abgebucht.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Herr Wolfgang Frey, Bertha-von-Suttner-Str. 14, 79111 Freiburg beantragt<br />

die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser<br />

zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage und<br />

Wiedereinleitung des entnommenen Grundwassers auf dem Grundstück,<br />

Flurstücknummer 34/1 Gemarkung <strong>Eichstetten</strong> einer Menge<br />

von bis zu 1,5 l/s, 5,4 m³/h und 18.500 m³/Jahr.<br />

Die maximale Ausdehnung der Temperaturfelder saisonal (Lastfall<br />

Winter oder Kühlbetrieb) ist in den Antragsunterlagen im ‚Nachtrag<br />

zu den Entnahmemengen der Grundwasser-Wärmepumpenanlage’<br />

vom 21.02.<strong>2013</strong> in der Anlage 2 graphisch durch Isothermen dargestellt.<br />

Die Abbildung zeigt auf einer Karte im Maßstab 1:1000<br />

den Bereich, für den sich nach rechnerischer Ermittlung durch die<br />

Grundwassernutzung eine Abweichung der Grundwassertemperatur<br />

von mindestens 1°C im Vergleich zum unbeeinlussten Grundwasser<br />

ergibt. Diese Thermalfront erstreckt sich saisonal (Lastfall<br />

Winter / Kühlbetrieb) ca. 219 m entlang der Fliessrichtung des<br />

Grundwassers in nord-nordöstliche Richtung.<br />

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom .22. <strong>April</strong> <strong>2013</strong> bis einschließlich<br />

21. Mai <strong>2013</strong> während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt<br />

<strong>Eichstetten</strong> zur kostenlosen Einsichtnahme aus.<br />

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann

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