Mitteilungsblatt KW 7 (3,70 MB) - Gemeinde Ehrenkirchen
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Freitag, 14. Februar 2014 Seite 3<br />
Tanzabend am Montag im Festzelt mit den lustigen Münstertälern<br />
Herbstübung:<br />
Pharmazeutischer Betrieb (Hübner) in der Schlossstraße, Kommandant<br />
Binninger leitet die Übung, Bgm Karl Ruch ist als Betrachter<br />
unter der Menschenmenge.<br />
Der AK Ortsgeschichte freut sich über ihren Besuch.<br />
Vorschau: Heimatilm III + 25 Jahre HHC und WG Kirchhofen am<br />
Mittwoch, den 26. März<br />
Informieren Sie sich auf unsrer homepage<br />
www.arbeitskreis-ortsgeschichte-ehrenkirchen.de<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Ehrenkirchen</strong>-Bollschweil, Gemarkung Bollschweil<br />
(Südlich-General-von-Holzing-Straße und Westlich<br />
Schule)<br />
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat die vom Gemeinsamen<br />
Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Ehrenkirchen</strong>-Bollschweil am 18.11.2013 in öffentlicher<br />
Sitzung beschlossene 5. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
mit Erlass vom 24.01.2014 aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
(BauBG) genehmigt.<br />
Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung<br />
sind die Lagepläne in der Fassung vom 18.11.2013<br />
maßgebend.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
4. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Ehrenkirchen</strong>-Bollschweil, Gemarkung <strong>Ehrenkirchen</strong><br />
(Zwischendörfer West und Breil West)<br />
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat die vom Gemeinsamen<br />
Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Ehrenkirchen</strong>-Bollschweil am 18.11.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossene<br />
4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Erlass vom<br />
24.01.2014 aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) genehmigt.<br />
Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung<br />
sind die Lagepläne in der Fassung vom 18.11.2013 maßgebend.<br />
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung<br />
dieser Genehmigung wirksam.<br />
Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung<br />
und der Zusammenfassenden Erklärung mit Umweltbericht<br />
beim Bürgermeisteramt <strong>Ehrenkirchen</strong>, Jengerstraße 6, 79238 <strong>Ehrenkirchen</strong><br />
und beim Bürgermeisteramt Bollschweil, Hexentalstraße<br />
56, 79283 Bollschweil während der üblichen Dienststunden eingesehen<br />
werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung<br />
einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5<br />
BauGB).<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs.<br />
1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs.<br />
3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur<br />
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
schriftlich gegenüber der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der<br />
die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs<br />
begründen soll, ist darzulegen.<br />
<strong>Ehrenkirchen</strong>, 10.02.2014<br />
Breig<br />
Bürgermeister<br />
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung<br />
dieser Genehmigung wirksam.<br />
Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung<br />
und der Zusammenfassenden Erklärung mit Umweltbericht<br />
beim Bürgermeisteramt <strong>Ehrenkirchen</strong>, Jengerstraße 6,<br />
79238 <strong>Ehrenkirchen</strong> und beim Bürgermeisteramt Bollschweil,<br />
Hexentalstraße 56, 79283 Bollschweil während der üblichen<br />
Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung<br />
einsehen und über ihren Inhalt Auskunft<br />
verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214<br />
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und<br />
Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.<br />
2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis<br />
des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber<br />
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs<br />
nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines<br />
Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der<br />
Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht worden<br />
sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften<br />
oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist<br />
darzulegen.<br />
<strong>Ehrenkirchen</strong>, 10.02.2014<br />
Breig<br />
Bürgermeister<br />
Sprechstunden der Rentenversicherung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> lässt die Rentenangelegenheiten der<br />
Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater der Dt.<br />
Rentenversicherung, Heinz-Joachim Bähr, bearbeiten. Herr Bähr<br />
erteilt Auskunft in allen Fragen der Deutschen Rentenversicherung,<br />
hilft beim Ausfüllen von Formularen, Kontenklärungen und nimmt<br />
Rentenanträge entgegen.<br />
Sprechstunde: Donnerstag, 6.3.2014<br />
Donnerstag, 13.3.2014<br />
Örtlichkeit: Rathaus <strong>Ehrenkirchen</strong>, Jengerstr. 6, Erdgeschoss,<br />
Besprechungsraum, Nr. 0.6.<br />
Um telefonische Anmeldung wird gebeten :<br />
Frau Burget 07633/804-21 oder Frau Kindel 07633/804-23<br />
Zum Sprechtag sind Versicherungsunterlagen, Personalausweis,<br />
Steuer-identiikationsnummer, Bankverbindung (IBAN+ BIC) und<br />
den Kranken-kassenausweis mitzubringen.<br />
Ihre <strong>Gemeinde</strong>verwaltung