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Mitteilungsblatt KW 7 (3,70 MB) - Gemeinde Ehrenkirchen

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Freitag, 14. Februar 2014 Seite 3<br />

Tanzabend am Montag im Festzelt mit den lustigen Münstertälern<br />

Herbstübung:<br />

Pharmazeutischer Betrieb (Hübner) in der Schlossstraße, Kommandant<br />

Binninger leitet die Übung, Bgm Karl Ruch ist als Betrachter<br />

unter der Menschenmenge.<br />

Der AK Ortsgeschichte freut sich über ihren Besuch.<br />

Vorschau: Heimatilm III + 25 Jahre HHC und WG Kirchhofen am<br />

Mittwoch, den 26. März<br />

Informieren Sie sich auf unsrer homepage<br />

www.arbeitskreis-ortsgeschichte-ehrenkirchen.de<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong>-Bollschweil, Gemarkung Bollschweil<br />

(Südlich-General-von-Holzing-Straße und Westlich<br />

Schule)<br />

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat die vom Gemeinsamen<br />

Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong>-Bollschweil am 18.11.2013 in öffentlicher<br />

Sitzung beschlossene 5. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

mit Erlass vom 24.01.2014 aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauBG) genehmigt.<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung<br />

sind die Lagepläne in der Fassung vom 18.11.2013<br />

maßgebend.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong>-Bollschweil, Gemarkung <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

(Zwischendörfer West und Breil West)<br />

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat die vom Gemeinsamen<br />

Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong>-Bollschweil am 18.11.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossene<br />

4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Erlass vom<br />

24.01.2014 aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) genehmigt.<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung<br />

sind die Lagepläne in der Fassung vom 18.11.2013 maßgebend.<br />

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung<br />

dieser Genehmigung wirksam.<br />

Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung<br />

und der Zusammenfassenden Erklärung mit Umweltbericht<br />

beim Bürgermeisteramt <strong>Ehrenkirchen</strong>, Jengerstraße 6, 79238 <strong>Ehrenkirchen</strong><br />

und beim Bürgermeisteramt Bollschweil, Hexentalstraße<br />

56, 79283 Bollschweil während der üblichen Dienststunden eingesehen<br />

werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung<br />

einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5<br />

BauGB).<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs.<br />

1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />

und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs.<br />

3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur<br />

beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der<br />

die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs<br />

begründen soll, ist darzulegen.<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong>, 10.02.2014<br />

Breig<br />

Bürgermeister<br />

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Bekanntmachung<br />

dieser Genehmigung wirksam.<br />

Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung<br />

und der Zusammenfassenden Erklärung mit Umweltbericht<br />

beim Bürgermeisteramt <strong>Ehrenkirchen</strong>, Jengerstraße 6,<br />

79238 <strong>Ehrenkirchen</strong> und beim Bürgermeisteramt Bollschweil,<br />

Hexentalstraße 56, 79283 Bollschweil während der üblichen<br />

Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung<br />

einsehen und über ihren Inhalt Auskunft<br />

verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214<br />

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und<br />

Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.<br />

2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis<br />

des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber<br />

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs<br />

nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines<br />

Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der<br />

Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht worden<br />

sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften<br />

oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist<br />

darzulegen.<br />

<strong>Ehrenkirchen</strong>, 10.02.2014<br />

Breig<br />

Bürgermeister<br />

Sprechstunden der Rentenversicherung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ehrenkirchen</strong> lässt die Rentenangelegenheiten der<br />

Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater der Dt.<br />

Rentenversicherung, Heinz-Joachim Bähr, bearbeiten. Herr Bähr<br />

erteilt Auskunft in allen Fragen der Deutschen Rentenversicherung,<br />

hilft beim Ausfüllen von Formularen, Kontenklärungen und nimmt<br />

Rentenanträge entgegen.<br />

Sprechstunde: Donnerstag, 6.3.2014<br />

Donnerstag, 13.3.2014<br />

Örtlichkeit: Rathaus <strong>Ehrenkirchen</strong>, Jengerstr. 6, Erdgeschoss,<br />

Besprechungsraum, Nr. 0.6.<br />

Um telefonische Anmeldung wird gebeten :<br />

Frau Burget 07633/804-21 oder Frau Kindel 07633/804-23<br />

Zum Sprechtag sind Versicherungsunterlagen, Personalausweis,<br />

Steuer-identiikationsnummer, Bankverbindung (IBAN+ BIC) und<br />

den Kranken-kassenausweis mitzubringen.<br />

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