be_shp_d.pdf
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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Bereichen Sonderpädagogik<br />
(Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung/Vertiefungsrichtung<br />
Schulische Heilpädagogik), Logopädie und Psychomotoriktherapie<br />
Die Ü<strong>be</strong>rprüfung ausländischer Berufsabschlüsse in den o<strong>be</strong>n erwähnten Bereichen erfolgt nach<br />
Massga<strong>be</strong> der in den schweizerischen Anerkennungsreglementen genannten Mindestvoraussetzungen<br />
sowie den Grundsätzen der Richtlinie 2005/36/EG. Eine Anerkennung <strong>be</strong>antragen kann, wer in einem<br />
EU-Staat eine staatlich anerkannte Hochschulausbildung absolviert hat die uneingeschränkt zur<br />
entsprechenden Berufsausübung <strong>be</strong>fähigt. Auch Angehörige von Nicht-EU-Staaten können um die<br />
Ü<strong>be</strong>rprüfung ihrer Diplome hinsichtlich einer schweizerischen Anerkennung ersuchen. Grundsätzlich<br />
werden Nicht-EU-Diplome analog zu EU-Diplomen <strong>be</strong>handelt; allerdings werden nicht alle für den EU-<br />
Raum geltenden Prinzipien <strong>be</strong>rücksichtigt.<br />
Der Antrag muss zwingend elektronisch (d.h. am Computer) ausgefüllt werden. Nicht vollständige,<br />
nicht datierte oder nicht unterschrie<strong>be</strong>ne Anträge werden zurückgeschickt.<br />
Es ist eine Kanzleigebühr von Fr. 500.- einzuzahlen. Ihrem Antrag muss eine Quittung ü<strong>be</strong>r die<br />
ein<strong>be</strong>zahlte Kanzleigebühr oder das Doppel des Zahlungsabschnitts <strong>be</strong>iliegen. Ü<strong>be</strong>rweisung zuhanden<br />
der<br />
EDK / CDIP / CDPE / CDEP<br />
Postfach 660<br />
3000 Bern 7<br />
Bank: UBS AG Schweiz, 8098 Zürich, (PC der Bank: 80-2-2)<br />
BIC: UBSWCHZH80A<br />
IBAN-Nr. CH54 0023 5235 9F50 2040 0.<br />
Das vollständige Dossier ist per Post an folgende Adresse einzureichen:<br />
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK<br />
Frau Brigitte Eicher<br />
Haus der Kantone<br />
Speichergasse 6, Postfach 660<br />
CH–3000 Bern 7<br />
Telefon +41 (0)31 309 51 31 (täglich von 9h bis 12h)<br />
Email : eicher@edk.ch
ANTRAGSFORMULAR<br />
Rechtsdienst der EDK, 1.1.2014<br />
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im pädagogischtherapeutischen<br />
Bereich<br />
Name:<br />
Vorname:<br />
Ich <strong>be</strong>antrage die gesamtschweizerische Anerkennung meiner in (Herkunftsland)<br />
am (Datum)<br />
erwor<strong>be</strong>nen Berufs<strong>be</strong>fähigung in<br />
Sonderpädagogik – Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik<br />
Sonderpädagogik – Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung<br />
Logopädie<br />
Psychomotoriktherapie<br />
Wichtig<br />
! Der konkrete Antrag muss sich zwingend auf die im Herkunftsland erwor<strong>be</strong>ne<br />
Berufsausübungs<strong>be</strong>fähigung <strong>be</strong>ziehen. Auf Anträge, die diesem Grundsatz nicht<br />
entsprechen, wird nicht eingetreten.<br />
! Die Richtlinie 2005/36/EG, Art. 11 Buchst. d) und e) setzt voraus, dass eine mindestens<br />
dreijährige Hochschulbildung ausgewiesen wird. Diese Ausbildung muss mit einem<br />
staatlichen oder staatlich anerkannten Diplom abgeschlossen sein.<br />
! Bitte legen Sie eine <strong>be</strong>glaubigte Kopie des Diploms <strong>be</strong>i, sowie eine <strong>be</strong>glaubigte Ü<strong>be</strong>rsetzung,<br />
falls das Diplom nicht in deutsch, französisch, italienisch oder englisch ausgestellt<br />
worden ist.<br />
1. Personalien<br />
Frau<br />
Herr<br />
Name<br />
Vorname<br />
Adresse<br />
PLZ Ort / Land<br />
Telefon privat/Mobil<br />
E-Mail<br />
Geburtsdatum<br />
Nationalität<br />
Gegenwärtige<br />
<strong>be</strong>rufliche Tätigkeit:<br />
Telefon Ar<strong>be</strong>it:<br />
1
2. Sprachkenntnisse<br />
Muttersprache<br />
Wichtig:<br />
! Falls Ihre Muttersprache nicht Deutsch, Französisch oder Italienisch ist, ist ein Sprachnachweis<br />
erforderlich (s. Merkblatt Sprachenanerkennung:<br />
http://www.edudoc.ch/static/web/ar<strong>be</strong>iten/diplanerk/mb_sprachen_d.<strong>pdf</strong>).<br />
Zusätzliche qualifizierte<br />
Sprachkenntnisse in<br />
folgenden Sprachen:<br />
Entsprechendes Diplom oder Zertifikat<br />
(Niveau gemäss dem gemeinsamen<br />
europäischen Referenzrahmen GER)<br />
Weitere Sprachkenntnisse:<br />
3. Schulische und/oder <strong>be</strong>rufliche Vorbildung<br />
Liste sämtlicher absolvierter Schulen vor der Berufsausbildung (z.B. Primar-, Sekundarschule,<br />
Gymnasium):<br />
Ort / Land<br />
Zeitraum (von / bis)<br />
Abschluss (genaue Bezeichnung, z.B.<br />
Maturität)<br />
2
4. Berufsausbildung<br />
4.1. Allgemeine Anga<strong>be</strong>n<br />
Wichtig:<br />
! Bitte <strong>be</strong>achten Sie, dass <strong>be</strong>i Punkt 4.1 unterschieden wird zwischen Ausbildungen, die in<br />
Deutschland absolviert wurden, und Ausbildungen, die in einem anderen Land absolviert<br />
wurden, und <strong>be</strong>antworten Sie die Fragen im für Sie zutreffenden Abschnitt.<br />
Ausbildung in Sonderpädagogik wurde in Deutschland absolviert<br />
Erstes Staatsexamen / Erste Staatsprüfung<br />
Name der Ausbildungsinstitution<br />
Ort / Bundesland<br />
Zeugnis ausgestellt am<br />
Zweites Staatsexamen / Zweite Staatsprüfung<br />
Name der Ausbildungsinstitution<br />
Vor<strong>be</strong>reitungsdienst an folgenden<br />
Schulen/Klassenstufen absolviert:<br />
Zeugnis ausgestellt am<br />
Berufstitel<br />
Wichtig:<br />
! Bitte legen Sie <strong>be</strong>glaubigte Kopien der Zeugnisse (1. und 2. Staatsexamen) <strong>be</strong>i.<br />
Ausbildung in Logopädie oder Psychomotoriktherapie wurde in Deutschland absolviert<br />
Diplom/Abschlusszeugnis/Urkunde<br />
Name der Ausbildungsinstitution<br />
Ort / Bundesland<br />
Ausbildungs<strong>be</strong>ginn<br />
Abschlussurkunde ausgestellt am<br />
Berufstitel<br />
3
Ausbildung wurde in einem anderen Land (nicht in Deutschland) absolviert<br />
Zulassungsvoraussetzung<br />
zur Ausbildung (z.B. Maturität)<br />
Name der Ausbildungsinstitution<br />
Ort / Land<br />
Ausbildungs<strong>be</strong>ginn<br />
Abschlussurkunde ausgestellt am<br />
Anzahl Semester<br />
Schriftliche Abschlussar<strong>be</strong>it (Typ,<br />
Thema, Umfang)<br />
Titel / Abschluss / Diplom<br />
Datum Berufs<strong>be</strong>fähigung (ab :)<br />
bzw. ECTS-Kreditpunkte<br />
Wichtig:<br />
! Bitte legen Sie eine <strong>be</strong>glaubigte Kopie des Diploms und des Diploma Supplements <strong>be</strong>i.<br />
! Sofern Sie Ihre Ausbildung nicht in einem Anrainerstaat absolviert ha<strong>be</strong>n (Österreich,<br />
Frankreich, Italien), legen Sie bitte ein Ausbildungsprogramm bzw. das Diploma Supplement<br />
<strong>be</strong>i, aus welchem die Ausbildungsschwerpunkte und die Prüfungs<strong>be</strong>reiche hervorgehen,<br />
sowie Belege ü<strong>be</strong>r die von Ihnen absolvierten Studienmodule und Prüfungen.<br />
! Falls aus Ihrem Diplom nicht klar hervorgeht, für welchen Beruf Sie mit Ihrem Abschluss<br />
vollumfänglich zur Berufsausübung <strong>be</strong>fähigt sind, so <strong>be</strong>nötigen wir eine Bescheinigung<br />
der Bildungs<strong>be</strong>hörden (Bildungsministerium o.ä.) aus Ihrem Ursprungsland, welche<br />
präzise Anga<strong>be</strong>n dazu macht. Im Zweifelsfall ersuchen wir Sie, eine solche<br />
nachzufordern.<br />
! Sämtliche Unterlagen <strong>be</strong>treffend Ihre Ausbildung müssen in deutscher, französischer,<br />
italienischer oder englischer Sprache bzw. in entsprechender Ü<strong>be</strong>rsetzung vorgelegt<br />
werden.<br />
4.2. Beruflich-praktische Ausbildung<br />
Ar<strong>be</strong>itstätigkeit während oder im Anschluss an die theoretische Ausbildung:<br />
Dauer in Semestern<br />
Institution<br />
bzw. ECTS-Kreditpunkte<br />
4
5. Ar<strong>be</strong>itstätigkeit nach Erhalt der Berufs<strong>be</strong>fähigung<br />
Zeitraum<br />
(von / bis)<br />
Ar<strong>be</strong>itge<strong>be</strong>r<br />
Schule/Spital<br />
Land<br />
Beschäftigungsgrad<br />
in %<br />
Wichtig:<br />
! Bitte legen Sie entsprechende Ar<strong>be</strong>itszeugnisse/-<strong>be</strong>scheinigungen <strong>be</strong>i, welche ü<strong>be</strong>r die<br />
Ausbildungsinstitution, Berufstätigkeit und die Dauer Auskunft ge<strong>be</strong>n (Ü<strong>be</strong>rsetzung in<br />
deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache).<br />
6. Berufliche Weiterbildungen im Berufs<strong>be</strong>reich<br />
Zeitraum<br />
(von / bis)<br />
Genaue Bezeichnung des Kurses /<br />
der Weiterbildung<br />
Name und Land der<br />
Institution<br />
Kursdauer<br />
in Tagen<br />
Wichtige:<br />
! Es werden nur Kurse mit einer Dauer von mindestens 20 Tagen <strong>be</strong>rücksichtigt.<br />
! Bitte legen Sie Kopien der Kurszertifikate oder andere Bestätigungen <strong>be</strong>i.<br />
7. Weitere Informationen / Kommentare<br />
Achtung: In welcher Sprache wünschen Sie den Entscheid? Es wird nur ein Original ausgestellt. Sind<br />
Ü<strong>be</strong>rsetzungen nötig, so wenden Sie sich bitte direkt an ein offizielles Ü<strong>be</strong>rsetzerbüro.<br />
Ort, Antragsdatum<br />
Unterschrift<br />
5
8. Anhang<br />
Folgende Dokumente müssen Ihrem Gesuch <strong>be</strong>igelegt werden und sind entsprechend dieser Checkliste<br />
zu nummerieren:<br />
1. Kopie des Passes oder der Identitätskarte<br />
2. Curriculum Vitae<br />
3. Sprachnachweis gemäss dem Merkblatt Sprachanerkennung<br />
(http://www.edudoc.ch/static/web/ar<strong>be</strong>iten/diplanerk/mb_sprachen_d.<strong>pdf</strong>), falls Ihre<br />
Muttersprache nicht Deutsch, Französisch oder Italienisch ist.<br />
4. Für Gesuchstellende aus Deutschland für Sonderpädagogik: Eine durch einen Notar oder<br />
die Gemeinde offiziell <strong>be</strong>glaubigte Kopie der Zeugnisse des Ersten und Zweiten Staatsexamens<br />
5. Für Gesuchstellende aus Deutschland für Logopädie oder Psychomotoriktherapie<br />
sowie für sämtliche Gesuchstellende aus den übrigen Ländern: Eine offiziell <strong>be</strong>glaubigte<br />
Kopie des Diploms und falls vorhanden, des Diploma Supplements durch einen Notar oder die<br />
Gemeinde. Falls das Diplom und das Diploma Supplement nicht in Deutsch, Französisch,<br />
Italienisch oder Englisch ausgestellt worden ist, muss eine offizielle Ü<strong>be</strong>rsetzung <strong>be</strong>igelegt<br />
werden (entweder das Original der Ü<strong>be</strong>rsetzung oder eine <strong>be</strong>glaubigte Kopie davon)<br />
6. Für Gesuchstellende, welche nicht aus einem Anrainerstaat stammen: Dokumente<br />
(gege<strong>be</strong>nenfalls mit einer Ü<strong>be</strong>rsetzung auf Deutsch, Französisch oder Italienisch),<br />
aus welchen die Dauer, die Schwerpunkte und die Prüfungs<strong>be</strong>reiche Ihrer<br />
Ausbildung hervorgehen (u.U. genügt <strong>be</strong>reits das Diploma Supplement)<br />
7. Wichtig: Falls aus Ihrem Diplom nicht ersichtlich ist, für welchen Beruf Sie mit<br />
Ihrem Abschluss vollumfänglich zur Berufsausübung <strong>be</strong>fähigt sind, bitten wir Sie, eine<br />
Bescheinigung der Bildungs<strong>be</strong>hörde aus Ihrem Herkunftsland <strong>be</strong>izulegen, welche<br />
genaue Informationen darü<strong>be</strong>r gibt<br />
8. Ar<strong>be</strong>itszeugnisse/-<strong>be</strong>scheinigungen (gege<strong>be</strong>nenfalls mit Ü<strong>be</strong>rsetzung auf Deutsch,<br />
Französisch oder Italienisch), welche ü<strong>be</strong>r die Institution, die Art der Berufstätigkeit<br />
und die Dauer Auskunft ge<strong>be</strong>n<br />
9. Kurs<strong>be</strong>stätigungen für Kurse von einer Dauer ab 20 Tagen<br />
10. Beleg ü<strong>be</strong>r die ein<strong>be</strong>zahlte Kanzleigebühr (CHF 500.00)<br />
Die eingereichten Unterlagen verblei<strong>be</strong>n <strong>be</strong>i der EDK!<br />
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