01.03.2014 Aufrufe

Entlassungmanagement durch Soziale Arbeit - DVSG

Entlassungmanagement durch Soziale Arbeit - DVSG

Entlassungmanagement durch Soziale Arbeit - DVSG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Entlassungsmanagement <strong>durch</strong> <strong>Soziale</strong> <strong>Arbeit</strong> in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken<br />

2.4.2 Externe Kooperationspartner/Übergänge in die verschiedenen Versorgungsbereiche<br />

Die Fachkräfte der <strong>Soziale</strong>n <strong>Arbeit</strong> nehmen im Rahmen der Entlassungsplanung Kontakt mit den weiterversorgenden<br />

Einrichtungen auf, treffen Absprachen über Terminplanung, vermitteln die ärztlich verordnete Art<br />

und den Umfang der Versorgung, klären die Kostenübernahme und verhandeln mit den Kostenträgern. Hierbei<br />

übernehmen sie gegenüber den Kostenträgern zum Teil eine anwaltschaftliche Vertretungsfunktion für die Patientinnen/Patienten,<br />

wenn sie diese beispielsweise bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den<br />

Kostenträgern und in Widerspruchsverfahren beraten.<br />

Kooperationspartner für die Entlassungsplanung sind unter anderem:<br />

A) Leistungserbringer<br />

Kliniken für Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung, Frührehabilitation, geriatrische Rehabilitation u. a.),<br />

ambulante Rehabilitationszentren<br />

berufliche Rehabilitationseinrichtungen (Berufsförderungswerke, Berufsbildungswerke,<br />

Werkstätten für behinderte Menschen, Integrationsfachdienste u. a.)<br />

Ambulante Pflegedienste, Anbieter für sonstige häusliche Versorgung<br />

Stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen<br />

Palliativstationen, Hospize, ambulante Hospizdienste<br />

Anbieter von Hilfs- und Heilmitteln<br />

Einrichtungen der Behindertenhilfe, Einrichtungen der beruflichen Förderung<br />

Berufsbetreuerinnen/Berufsbetreuer, Betreuungsvereine<br />

Betreutes Wohnen<br />

B) Leistungsträger<br />

Gesetzliche und private Krankenversicherung<br />

Gesetzliche und private Pflegekassen<br />

Gesetzliche und private Rentenversicherungsträger<br />

Bundesagentur für <strong>Arbeit</strong>, Jobcenter, ARGE<br />

Sozialhilfeträger, Jugendämter<br />

Gesetzliche Unfallversicherungen (Unfallkassen/Berufsgenossenschaften)<br />

Weitere ausführende Organe nach dem SGB IX (Versorgungsämter, Hauptfürsorgestellen,<br />

Integrationsämter)<br />

Privatrechtliche Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherungen)<br />

Stiftungen/Härtefonds<br />

C) Ambulante Beratungsangebote und sonstige Akteure<br />

Psychosoziale und sozialrechtliche Beratungsstellen (Pflegestützpunkte, kommunale Sozialdienste,<br />

Suchtberatungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste, Beratungsstellen für ältere Menschen,<br />

Schuldnerberatung, Krebsberatungsstellen, Unabhängige Patientenberatungsstellen (UPD),<br />

Wohlfahrtsverbände, Servicestellen für Rehabilitation usw.)<br />

Rehabilitationsdienste<br />

Betriebliche Sozialarbeit<br />

Selbsthilfegruppen<br />

Ehrenamtliche Unterstützungsangebote (z. B. zur Entlastung pflegender Angehöriger)<br />

Amtsgerichte oder andere Gerichte<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!