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Standpunkt Nr. 04/2014 vom 03. Februar 2014 - DPolG ...

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<strong>DPolG</strong>-Kreisverband Mannheim Ausgabe <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> / <strong>2014</strong> <strong>vom</strong> <strong>03.</strong>02.<strong>2014</strong><br />

Stand<br />

punkt<br />

Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz<br />

Keine Bevormundung von Überzeugungstätern<br />

Von Walter Krech, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Walter Krech, Mannheim 1<br />

Keine Bevormundung von Überzeugungstätern<br />

Egon Manz, Mannheim 2<br />

Benedikt Martin Gregg (1929 –<br />

<strong>2014</strong>) ist tot<br />

Günter Troschka, Mannheim 4<br />

Die "Schmuddelecke"<br />

Noch gelten bei den meisten Dienststellen die noch vor der Polizeireform getroffenen<br />

Arbeitszeitregelungen. So hat es das Innenministerium mit dem Hauptpersonalrat<br />

für diejenigen Dienstzweige vereinbart, bei denen sich durch die<br />

Polizeireform zunächst nichts an der Arbeitszeit ändern musste. Die neuen Präsidien<br />

sind nun gefordert, innerhalb des ersten Halbjahres mit den Übergangspersonalräten<br />

Vereinbarungen zur Arbeitszeit zu treffen. Und bislang haben solche<br />

Gespräche über mögliche Vereinbarungen in Mannheim mit dem Übergangspersonalrat<br />

noch gar nicht begonnen. Herumgeisternde Gerüchte z.B.<br />

von neuen Arbeitszeitregelungen ab 01.02.<strong>2014</strong> entbehren daher jeder Grundlage.<br />

Schließlich ist die Personalvertretung bei der Arbeitszeit und bei Arbeitszeitmodellen<br />

in der uneingeschränkten Mitbestimmung nach § 70 Absatz 2<br />

LPVG. Und diese Mitbestimmung wird lediglich durch die gesetzlichen und tariflichen<br />

Regelungen eingeschränkt.<br />

Wegen dieser Einschränkung ist leider klar, dass zwischen Dienststelle und<br />

Personalrat nicht über die Wochenarbeitszeit diskutiert werden kann. Hier bleiben<br />

die Gewerkschaften landesweit in der Verantwortung, immer wieder auf die<br />

Ungerechtigkeit der 41-Stunden-Woche bei Beamten aufmerksam zu machen.<br />

Immerhin wurden von den Beamten unter Verzicht auf Gehaltserhöhungen kürzere<br />

Wochenarbeitszeiten erkauft, die dann jedoch ganz einseitig von einer vorherigen<br />

Regierung wieder ersatzlos rückgängig gemacht wurden.<br />

Fortsetzung auf Seite 2<br />

Michael Schöfer, Mannheim 5<br />

Rentenrecht und Altersteilzeit /<br />

Teil I<br />

GdP - Lob für kleine Reform- 6<br />

schritte<br />

Reinhold Dionysius, Mannheim 6<br />

Was weiß schon so ein Polizist?<br />

<strong>Standpunkt</strong>redaktion 6<br />

<strong>DPolG</strong> - In aller Kürze<br />

Horst Mayfarth, Mannheim 7<br />

Das Beihilferecht wird erneut geändert<br />

Herbert Adam, Mannheim 8<br />

Infos für Ruheständler<br />

Adam, Karl, Raufelder 9<br />

Erinnerungen an die Mannheimer<br />

Polizei<br />

Jutta Schulz, Mannheim 10<br />

LPVG <strong>2014</strong><br />

u.a.m.<br />

Arbeitszeit ist und bleibt ein schwieriges Thema<br />

(Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0-Lizenz, Urheber: Bjoertvedt)


Fortsetzung von Seite 1<br />

Und auch nach dem Regierungswechsel<br />

bleibt der Beamtenschaft<br />

dieses Sonderopfer stillschweigend<br />

aufgebürdet.<br />

Wann aber die durchschnittlich 41<br />

Stunden Arbeitszeit innerhalb der<br />

7x24 vorhandenen Wochenstunden<br />

geleistet werden, kann auf vielfältige<br />

Weise erfolgen.<br />

Genauso ist klar, dass die Polizei<br />

dazu da ist, "um von dem einzelnen<br />

und dem Gemeinwesen Gefahren<br />

abzuwehren, …". Eine Aufgabe, die<br />

jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte<br />

kennt und für die sich die<br />

allermeisten von uns bewusst entschieden<br />

haben, als wir uns für die<br />

Ausbildung bei der Polizei beworben<br />

hatten. Auch sieht nach meiner Erfahrung<br />

jeder ein, dass die Polizei<br />

auf diese Weise nur funktionieren<br />

kann, wenn eine Polizeiführung diese<br />

Mammutaufgabe in viele kleine<br />

Organisationseinheiten und noch<br />

<strong>Standpunkt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> / <strong>2014</strong> - Seite 2 -<br />

viel mehr einzelne Arbeitsplätze mit<br />

jeweiliger Aufgabenzuweisung herunterbricht.<br />

Dazu gehört auch festzulegen,<br />

bei welchen Aufgabenzuweisungen<br />

mindestens wie viele Beamten<br />

zu welchen Zeiten im Einsatz<br />

sein müssen, damit die Aufgabe im<br />

Gesamten dann wiederum bewältigt<br />

werden kann. Das wäre dann die<br />

Definition von Mindeststärke und<br />

Funktionszeit seitens der Dienststelle,<br />

der die begrenzte Zahl der Mitarbeiter<br />

und deren Bedürfnisse gegenüberstehen.<br />

Und in Vertretung<br />

dieser Mitarbeiter mit ihren Bedürfnissen<br />

sind die gewählten Mitglieder<br />

des Personalrates in der Verantwortung,<br />

die Definition der Dienststelle<br />

sehr kritisch zu prüfen und zu hinterfragen.<br />

Eine Verantwortung, die wir<br />

als <strong>DPolG</strong> Mannheim gewissenhaft<br />

übernehmen wollen. Wenn es dann<br />

darum geht, wer als Einzelner zu<br />

welchen Zeiten arbeitet, haben wir<br />

daher klare Vorstellungen:<br />

▪ Soweit die Mindeststärke, die<br />

Funktionszeiten und Sonderdienste<br />

unter denen geregelt werden können,<br />

die diese Aufgabe ausüben,<br />

bedarf es keiner Bevormundung<br />

durch Vorgesetzte. Die Möglichkeit<br />

zur internen Abklärung wer welchen<br />

Dienst übernimmt, stärkt das Team<br />

und die Eigenverantwortung. Folgen,<br />

über die sich die Dienststelle<br />

freuen dürfte, denn sie tragen erheblich<br />

zur Berufszufriedenheit bei.<br />

▪ Wo dienstliche Erwartungen bei<br />

den Mitarbeitern nicht erfüllt werden,<br />

braucht es die gemeinsame Lösungssuche<br />

und eine kritische Hinterfragung,<br />

ob nicht durch Veränderungen<br />

beim Geben und Nehmen<br />

ein Ausgleich geschaffen werden<br />

kann. Dieser wäre demotivierenden<br />

"Zwangsverpflichtungen" auf jeden<br />

Fall vorzuziehen.<br />

▪ Wo in Schichten und in Arbeitszeitmodellen<br />

gearbeitet werden muss,<br />

werden wir das Votum der betroffenen<br />

Kolleginnen und Kollegen einfordern<br />

und in unserer Entscheidung<br />

berücksichtigen.<br />

Benedikt Martin Gregg (1929 – <strong>2014</strong>) ist tot<br />

Von Egon Manz, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Der Ehrenvorsitzende der Deutschen<br />

Polizeigewerkschaft, Benedikt<br />

Martin Gregg, ist vor wenigen<br />

Tagen verstorben. 16<br />

Jahre lang, von 1975 bis 1991,<br />

leitete er die Bundes-<strong>DPolG</strong> und<br />

die Geschicke der <strong>DPolG</strong> in Baden-Württemberg<br />

führte er sogar<br />

ein<br />

Vierteljahrhundert<br />

lang, von 1966 bis<br />

1991.<br />

Mit politischem und diplomatischem<br />

Geschick umschiffte er<br />

am Steuerrad der <strong>DPolG</strong> unzählige<br />

politische Klippen und<br />

kam stets im Hafen an. In seine<br />

Amtszeit fiel auch die Wiedervereinigung;<br />

beim Aufbau Ost<br />

leistete er einen maßgeblichen<br />

Beitrag beim Aufbau von<br />

<strong>DPolG</strong>-Landesgewerkschaften.<br />

Für seine Verdienste erhielt er<br />

1992 das Bundesverdienstkreuz<br />

am Bande.<br />

Der in der Schweiz geborene<br />

Benedikt Martin Gregg trat<br />

1950 in die damalige Heidelberger<br />

Stadtpolizei ein und<br />

wechselte bereits 1956 zur Kriminalpolizei. Erstmals erhielt<br />

er 1959 im Personalrat der Polizeidirektion Heidelberg<br />

ein Mandat. Von 1964 bis 1973 war er dort Vorsitzender.<br />

Von 1973 bis 1989 war er Vorstandsmitglied<br />

beim Bezirkspersonalrat der Polizei beim Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe und von 1973 bis 1989 gehörte er<br />

als Vorstandsmitglied dem Hauptpersonalrat der Polizei<br />

beim Innenministerium Baden-Württemberg an. Mit dem<br />

Dienstgrad Erster Kriminalhauptkommissar<br />

und der Funktion<br />

eines Inspektionsleiters der<br />

Kriminalpolizei trat er 1989 in<br />

den gesetzlichen Ruhestand.<br />

Der ID der <strong>DPolG</strong> BW beschreibt<br />

seine gewerkschaftliche<br />

Kariere und sein Credo folgendermaßen:<br />

"Als Beginn des außerordentlichen<br />

gewerkschaftlichen Engagements<br />

kann die Übernahme<br />

des Vorsitzes im Kreisverband<br />

Heidelberg am 27.11.65 bezeichnet<br />

werden. Schon am<br />

10.06.66 wählten ihn die Delegierten<br />

des Landesdelegiertentages<br />

in Göppingen zum Landesvorsitzenden.<br />

Fortsetzung auf Seite 3


Fortsetzung von Seite 2<br />

Diesen Landesvorsitz hatte er bis 1991 inne. Innerhalb<br />

des Beamtenbundes BW gehörte er von 1966 bis 1991<br />

dem Landesvorstand und von 1969 bis 1973 der Landesleitung<br />

an. 1969 wurde er Stellvertretender Bundesvorsitzender,<br />

bis ihn der Bundesdelegiertentag am<br />

13.06.75 in Bad Godesberg zum Bundesvorsitzenden<br />

wählte. Ab 1975 gehörte er dem Bundeshaupt- und ab<br />

1984 sogar dem Bundesvorstand des Deutschen Beamtenbundes<br />

an. Mit ihm ist unmittelbar die Bezeichnung<br />

der <strong>DPolG</strong> als "Sammelbecken der Besonnenen" verbunden,<br />

was seither Richtschnur der gewerkschaftspolitischen<br />

Aktivitäten ist."<br />

Mit dem in den 90er Jahren mit riesigen Mitgliederzuwächsen<br />

aufstrebenden Mannheimer Kreisverband war<br />

er besonders verbunden, lag doch darin die Chance, die<br />

Mehrheitsverhältnisse in den Gremien des von der GdP<br />

beherrschten Bezirkspersonalrates und des Hauptpersonalrates<br />

der Polizei zu Gunsten der <strong>DPolG</strong> zu verändern<br />

und damit auch<br />

eine neue Politik für<br />

die Kolleginnen und<br />

Kollegen in der Polizei<br />

einzuleiten. Mit dem<br />

Überschreiten der<br />

800er Marke stattete<br />

Benedikt Martin Gregg<br />

einen Besuch ab und<br />

überreichte der Vorstandschaft<br />

eine Ehrengabe.<br />

Herbert Adam schrieb<br />

damals unter dem Titel<br />

"Ein dickes Lob<br />

durch den Bundesehrenvorsitzenden"<br />

in<br />

der Publikation <strong>Standpunkt</strong>:<br />

"Als Bundesehrenvorsitzender<br />

der <strong>DPolG</strong><br />

komme ich zu vielen<br />

Kongressen unserer Gewerkschaft. Überall höre ich von<br />

dem Mannheimer Erfolgsmodell - oftmals fast schon<br />

neidvoll. Deshalb wollte ich schon seit langer Zeit einmal<br />

die Geschäftsstelle des Kreisverbandes im "blauen<br />

Tower" besuchen und jetzt, zwischen den Jahren, hat<br />

es endlich geklappt." Mit diesen lobenden Worten begrüßte<br />

"Benno" Gregg Egon Manz und Herbert Adam in<br />

der Kreisgeschäftsstelle Mannheim im Alten Tower.<br />

"Euer Erfolg ist einfach phänomenal. Das kann eigentlich<br />

nicht nur am <strong>Standpunkt</strong> liegen, auf den ich jeden<br />

Sonntag vorab schon sehnsüchtig warte. Ihr habt die<br />

richtigen Themen, seid politisch unabhängig, seid<br />

kritisch, ohne zu verletzen. Gerade diese sachliche Art<br />

kommt an. Ihr bezieht zu aktuellen Themen klar Stellung,<br />

ohne aber das Wohl eurer Mitglieder zu vernachlässigen.<br />

In meinen langen Jahren als aktiver Gewerkschafter<br />

habe ich selten etwas Vergleichbares erlebt."<br />

Im Namen der Schriftleitung und der Vorstandschaft<br />

nahmen Egon Manz und Herbert Adam dieses Lob aus<br />

<strong>Standpunkt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> / <strong>2014</strong> - Seite 3 -<br />

berufenem Munde gerne an. Egon Manz versicherte<br />

ihm, dass er dieses "Schulterklopfen" gerne an die<br />

Mannheimer Mitglieder weitergeben wird, denn ohne<br />

deren Mitarbeit und ohne deren Engagement sei eine<br />

solche Erfolgsgeschichte nicht zu schreiben. Herbert<br />

Adam erläuterte dem hohen Gast noch einige Strategien<br />

aus der Sicht des Mannheimer Kreisverbandes und<br />

führte den Erfolg bei den letzten Personalratswahlen in<br />

Nordbaden und in ganz Baden- Württemberg vor allem<br />

darauf zurück, dass unsere Mitglieder und die Funktionäre<br />

in den Kreisverbänden des Landes über Jahre hinweg<br />

kontinuierliche Arbeit leisten und nicht erst kurz vor<br />

Wahlen aktiv werden.<br />

Egon Manz lobte auch das Engagement der <strong>Standpunkt</strong>-Redaktion<br />

und sagte zu Recht nicht ohne Stolz,<br />

dass manche Beiträge gelegentlich schon in einer der<br />

nächsten Ausgaben Makulatur sein können; im positiven<br />

Sinne natürlich: Mannheimer <strong>DPolG</strong> hatte an Weihnachten<br />

816 Mitglieder! Egon Manz hatte in der <strong>Standpunkt</strong>-Weihnachtsausgabe<br />

noch geschrieben, dass wir<br />

bei der Mitgliederentwicklung<br />

vor der<br />

800er Grenze stehen.<br />

Am vorletzten Tag<br />

des alten Jahres hatten<br />

wir diese Marke<br />

mit 816 bereits satt<br />

überschritten und liegen<br />

im Januar sogar<br />

bei 821 Mitgliedern.<br />

Wir erläuterten unserem<br />

Bundesehrenvorsitzenden<br />

noch die<br />

wichtigsten Zielsetzungen<br />

für das Jahr<br />

2006, die bei ihm das<br />

eine oder andere Mal<br />

begeisterte Zustimmung<br />

fand. Zum Abschluss<br />

des Besuches<br />

überreichte der Bundesehrenvorsitzende<br />

dem Mannheimer<br />

Kreisverband einen<br />

Zinnteller, auf dem mit den Wappen der Bundesländer<br />

die Landesverbände versinnbildlicht sind, auch als Zeichen<br />

des sichtbaren Dankes für die Aktivitäten des<br />

Kreisverbandes. Egon Manz nahm die Auszeichnung<br />

für alle Mitglieder entgegen und bedankte sich für den<br />

Besuch.<br />

In den letzten Jahren sah man den Ehrenvorsitzenden<br />

der <strong>DPolG</strong> kaum noch. Krankheitsbedingt musste er<br />

sich zurückziehen, nahm aber an den Geschehnissen<br />

der <strong>DPolG</strong> immer noch regen Anteil. An der Trauerfeier<br />

auf dem Edinger Friedhof nahmen alle nach ihm wirkenden<br />

Vorsitzenden der Bundes- und Landes-<strong>DPolG</strong> teil.<br />

Diese Bekundung der Dankbarkeit und des Respekts<br />

und vor allem die bewegende Trauerrede des Bundesvorsitzenden<br />

Rainer Wendt hinterließ einen tiefen Eindruck.<br />

Ein ehrendes Andenken an einen großen Gewerkschaftsführer<br />

und sein Vermächtnis zur Besonnenheit<br />

im gewerkschaftspolitischen Wirken ist das, was<br />

uns bleibt und verpflichtet.<br />

Bundesehrenvorsitzender Benedikt Martin Gregg gratulierte im Januar<br />

2006 der Mannheimer <strong>DPolG</strong> in der damaligen Kreisgeschäftsstelle "Blue<br />

Tower" (Bild: Helmut Baumann / <strong>DPolG</strong> Mannheim)


<strong>Standpunkt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> / <strong>2014</strong> - Seite 4 -<br />

Die "Schmuddelecke"<br />

Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Die mit der Reform notwendig<br />

gewordenen Umzüge sind in<br />

vollem Gange und teilweise bereits<br />

vollzogen und schon erreichen<br />

uns die ersten Klagen<br />

zum Zustand der "neuen" alten<br />

Räumlichkeiten. Auch aus diesem<br />

Grunde beabsichtigen wir<br />

in loser Reihenfolge die Unzulänglichkeiten<br />

anzuprangern beziehungsweise<br />

aufzudecken<br />

und die sprichwörtliche "Goldene<br />

Zitrone" zu verleihen. Gerne dürfen sich die Kolleginnen<br />

und Kollegen an die <strong>Standpunkt</strong>redaktion wenden<br />

und ihr Anliegen vortragen. Bevor ich es vergesse. Hinweisgeber<br />

sind und bleiben nur der Redaktion bekannt.<br />

Grundreinigung eigentlich dringend notwendig (Bild: Troschka)<br />

Besen über der Schlagzeile: Wikimedia Commons, CC BY-SA<br />

3.0-Lizenz, Urheber: Grupo Colombio<br />

Die goldene Zitrone<br />

Impressum<br />

Der <strong>Standpunkt</strong> ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der<br />

Kurpfalz<br />

Herausgeber: <strong>DPolG</strong>-Kreisverband Mannheim<br />

V. i. S. d. P.: Walter Krech, L 6,1 68161 Mannheim, Telefon: (0621) 174-1053<br />

E-Mail: <strong>Standpunkt</strong>redaktion@gmx.de Internet: www.dpolg-mannheim.de<br />

Redaktionsteam: Herbert Adam, Walter Krech, Egon Manz, Michael Schöfer, Günter<br />

Troschka. Bilder, soweit nicht anders genannt, <strong>DPolG</strong> Mannheim. Graphische Unterstützung:<br />

Armin Süss.<br />

Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe.<br />

Hier können Sie sich auch in den E-Mail-Verteiler eintragen lassen:<br />

<strong>Standpunkt</strong>redaktion@gmx.de<br />

Eine erste Beschwerde ergab sich von Kollegen der Kriminalpolizei,<br />

die seit Jahresbeginn in der ehemaligen<br />

PD Heidelberg in der Römerstraße untergebracht sind.<br />

Offensichtlich hatte man es nicht für nötig erachtet, zumindest<br />

in einem Teil der Zimmer eine Grundreinigung<br />

der Böden vorzunehmen. Über die<br />

Jahre hinweg haben die Böden verständlicherweise<br />

gelitten. Aber für uns<br />

vollkommen unverständlich ist, dass<br />

gerade vor einen "Neubezug" nicht<br />

einmal ein Minimum an Optik hergestellt<br />

wird. An etwas Farbe scheint es<br />

auch zu fehlen. Spuren die über Jahre<br />

an den Wänden zum Beispiel durch<br />

Regale entstanden sind, werden nicht<br />

überstrichen. Kollegen erhielten die<br />

Auskunft, dass dies nicht vorgesehen<br />

sei. Man verstehe zwar ihr Anliegen.<br />

Aber sie haben einfach "Pech" gehabt. Um so schlimmer<br />

für Kollegen, die aus gerade frisch renovierten Räumen<br />

in solche Zimmer umziehen müssen. Und nicht jeder<br />

hat den Status, bei einem Umzug neu gestrichen<br />

und Parkett verlegt zu bekommen. Leider gibt das Bild<br />

nicht den tatsächlichen Zustand eines der Zimmer wieder.<br />

Man muss es einfach mal gesehen haben.<br />

Zum Thema renovieren gleich noch<br />

eins drauf. Unbestätigten Gerüchten<br />

zur Folge hat ein Kollege ein unrenoviertes<br />

Zimmer zugewiesen bekommen.<br />

Im Glauben dort noch einige Zeit<br />

zu verbringen besorgte er sich auf eigene<br />

Rechnung Farbe und kam am<br />

Wochenende und strich seinen Raum<br />

in der Freizeit neu. Als er am darauffolgenden<br />

Montag sein Zimmer beziehen<br />

wollte, war dieses, man höre und<br />

staune, an einen anderen Kollegen<br />

vergeben der auch bereits schon eingezogen war. Also.<br />

Vorsicht mit Tätigwerden in eigener Sache.


<strong>Standpunkt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> / <strong>2014</strong> - Seite 5 -<br />

Rentenrecht und Altersteilzeit / Teil I<br />

Von Michael Schöfer, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Rentenrecht ist eine komplizierte<br />

Angelegenheit, denn es gibt verschiedene<br />

Rentenarten. Das Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) VI, in dem<br />

die gesetzliche Rentenversicherung<br />

geregelt ist, umfasst 321<br />

Paragraphen auf 205 Seiten,<br />

hinzu kommen noch zahlreiche<br />

Anhänge. Nachfolgend wollen<br />

wir in einer Artikelserie kurz die<br />

wichtigsten Rentenarten darstellen<br />

und erläutern, wie man im<br />

Zusammenhang mit der Altersteilzeit möglichst geschickt<br />

damit umgeht.<br />

Doch eins vorweg: Das Ganze ist nur ein grober Überblick<br />

und kann die Beratung durch die Deutschen Rentenversicherung,<br />

von der diese Angaben stammen, keinesfalls<br />

ersetzen. Wer eine verbindliche Auskunft will,<br />

muss sich dorthin wenden, denn es gibt etliche Vertrauensschutz-<br />

und Ausnahmeregelungen. Gewerkschafter<br />

und Personalräte sind schließlich keine Rentenexperten.<br />

Im Zusammenhang mit der Altersteilzeit (bislang nur für<br />

Schwerbehinderte möglich, aber demnächst hoffentlich<br />

für alle) sucht man sich die jeweils passende Rentenart<br />

und damit den Rententermin heraus. Von da ab geht<br />

man rückwärts und legt den gewünschten Beginn der<br />

Altersteilzeit fest. Altersteilzeit ist ab dem 55. Lebensjahr<br />

möglich.<br />

Vorher sollte man sich jedoch unbedingt erkundigen,<br />

wie hoch das Altersteilzeitentgelt von 83 Prozent und<br />

die spätere Altersrente in Euro und Cent ausfallen. Damit<br />

es keine bösen Überraschungen gibt. Auskunft über<br />

die Rentenhöhe erteilt die Deutsche Rentenversicherung.<br />

Auskunft über das Altersteilzeitentgelt und über<br />

die Höhe der Zusatzversorgung erteilt das Landesamt<br />

für Besoldung und Versorgung (LBV).<br />

Nun zu den Rentenarten (interessant auch für diejenigen,<br />

die keine Altersteilzeit beanspruchen können):<br />

1. Regelaltersrente<br />

Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67<br />

Versicherte<br />

Geburtsjahr<br />

Anhebung<br />

um ... Monate<br />

auf das Alter<br />

Jahr / Monat<br />

1947 1 65 1<br />

1948 2 65 2<br />

1949 3 65 3<br />

1950 4 65 4<br />

1951 5 65 5<br />

1952 6 65 6<br />

1953 7 65 7<br />

1954 8 65 8<br />

1955 9 65 9<br />

1956 10 65 10<br />

1957 11 65 11<br />

1958 12 66 0<br />

1959 14 66 2<br />

1960 16 66 4<br />

1961 18 66 6<br />

1962 20 66 8<br />

1963 22 66 10<br />

ab 1964 24 67 0<br />

2. Abschlagsfreie Rente mit 65<br />

für BESONDERS langjährig Versicherte<br />

(mindestens 65 Jahre UND 45 Pflichtbeitragsjahre)<br />

Wenn man beide Bedingungen erfüllt, kann man mit 65<br />

abschlagsfrei in Rente gehen. Achtung: Es müssen beide<br />

Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Wer 45 Pflichtbeitragsjahre<br />

hat, aber das 65. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet hat, kann noch nicht in Rente gehen. Das ist<br />

nämlich erst ab 65 möglich. Es kann also gut sein, dass<br />

man mit 65 schon mehr als 45 Pflichtbeitragsjahre zusammen<br />

hat.<br />

3. Abschlagsfreie Rente mit 63<br />

für BESONDERS langjährig Versicherte<br />

(mindestens 63 Jahre UND 45 Pflichtbeitragsjahre)<br />

Von der schwarz-roten Bundesregierung geplant und<br />

soll ab dem 1. Juli <strong>2014</strong> in Kraft treten. Die nähere Ausgestaltung,<br />

etwa welche Ausfallzeiten konkret anerkannt<br />

werden, ist freilich noch umstritten. Deshalb muss man<br />

sich wohl oder übel noch etwas gedulden. Diese Regelung<br />

soll für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2029 gelten<br />

und ersetzt bis dahin die abschlagsfreie Rente mit<br />

65. In dieser Zeit wird die Altersgrenze schrittweise auf<br />

65 Jahre angehoben.<br />

Auszug aus dem Gesetzentwurf:<br />

Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind,<br />

haben Anspruch auf diese Altersrente nach Vollendung<br />

des 63. Lebensjahres. Für Versicherte, die nach dem<br />

31. Dezember 1952 geboren sind, wird die Altersgrenze<br />

von 63 Jahren wie folgt angehoben:<br />

Versicherte<br />

Geburtsjahr<br />

Anhebung<br />

um … Monate<br />

auf das Alter<br />

Jahr / Monat<br />

1953 2 63 2<br />

1954 4 63 4<br />

1955 6 63 6<br />

1956 8 63 8<br />

1957 10 63 10<br />

1958 12 64 0<br />

1959 14 64 2<br />

1960 16 64 4<br />

1961 18 64 6<br />

1962 20 64 8<br />

1963 22 64 10<br />

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld<br />

II werden nicht angerechnet.<br />

(Teil II folgt im nächsten <strong>Standpunkt</strong>)


<strong>Standpunkt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> / <strong>2014</strong> - Seite 6 -<br />

GdP - Lob für kleine Reformschritte<br />

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lädt alljährlich<br />

hochrangige Vertreter aus Polizei und Politik zu ihrem<br />

Neujahrsempfang ein. Gestern stand in Eberdingen erwartungsgemäß<br />

das Thema Polizeireform im Vordergrund.<br />

GdP-Vorsitzender Rüdiger Seidenspinner lobte<br />

die Landesregierung.<br />

Die Umsetzung sei in kleinen Schritten und enger Zusammenarbeit<br />

mit der GdP erfolgt, so Gall. (…) Der<br />

GdP-Vorsitzende Rüdiger Seidenspinner lobte die Anstrengungen<br />

der Landespolitiker. (…) Der GdP-Chef<br />

hob insbesondere das großangelegte Interessenbekundungsverfahren<br />

hervor, bei dem fast die Hälfte aller<br />

Polizisten im Südwesten Verwendungswünsche sowie<br />

Angaben über persönliche oder soziale Angelegenheiten<br />

einreichen konnten.<br />

Auf diesem Weg habe man mögliche Klagen von Polizisten<br />

fast komplett vermeiden können, berichtete Seidenspinner.<br />

"Wir haben lediglich 33 Härtefälle, das ist<br />

bemerkenswert." Innenminister Gall sicherte zu, "dass<br />

wir auch für diese Kollegen adäquate Lösungen finden<br />

werden".<br />

Die Polizei dürfe auch in Zukunft nicht "stehenbleiben",<br />

so Innenminister Gall. "Das ist eine Daueraufgabe für<br />

die Politik." Haushalt und Polizeitechnik, aber auch die<br />

Verhinderung weiteren Personalabbaus sowie die Basis<br />

in den Polizeirevieren seien Themen, "die wir nicht<br />

aus den Augen verlieren dürfen".<br />

Auch die Polizei werde von der unausweichlichen<br />

Haushaltskonsolidierung betroffen sein, sagte Gall. Angesichts<br />

dieser Entwicklung sei es wichtig, den eingeschlagenen<br />

Weg der kleinen Schritte weiterzuverfolgen.<br />

(Quelle: Ludwigsburger Kreiszeitung <strong>vom</strong> 16.01.<strong>2014</strong> /<br />

<strong>DPolG</strong>-ID <strong>Nr</strong>. 2/<strong>2014</strong> <strong>vom</strong> 24. Januar <strong>2014</strong>)<br />

Was weiß schon so ein Polizist?<br />

Von Reinhold Dionysius, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Der <strong>vom</strong> baden-württembergischen<br />

<strong>DPolG</strong>-Landesverband<br />

herausgegebene <strong>DPolG</strong>-ID<br />

(siehe www.dpolg-bw.de) ist in<br />

seiner Ausgabe 02-<strong>2014</strong> <strong>vom</strong><br />

24.01.<strong>2014</strong> mit 16 Seiten wieder<br />

sehr umfangreich. So umfangreich,<br />

dass wir hier im<br />

<strong>Standpunkt</strong> nur auf das Original<br />

verweisen wollen, das Pressestimmen<br />

zum Stopp der Besetzung<br />

von Führungspositionen<br />

bei der Polizei und über landesweit nicht verstummende<br />

Kritik an der Polizeireform einen breiten Raum gibt.<br />

Auf eine die Kolleginnen und Kollegen besonders empörende<br />

Aussage wollen wir hier dennoch hinweisen: So<br />

zitiert der Zollern-Alb-Kurier in Bezug auf Kritik aus Reihen<br />

der Polizei in seiner Ausgabe <strong>vom</strong> 14.01.<strong>2014</strong> den<br />

für das Präsidentenamt des PP Tuttlingen vorgesehenen<br />

leitenden Polizeidirektor Ulrich Schwarz mit den<br />

Worten: "Glauben Sie, dass so ein Polizist mehr Ahnung<br />

davon hat, als die Experten, die die Reform geplant<br />

haben?"<br />

Klar, dass die Zeitung nach einem solchen Bericht erst<br />

einmal kein Problem hatte, ihre Rubrik Leserbriefe zu<br />

füllen. Von unserer Sicht aus eine Aussage, die viel von<br />

der Einstellung mancher Polizeiführer zeigt, die politische<br />

Darstellung einer Reform "von der Polizei für die<br />

Polizei" entlarvt und so für sich spricht, dass weitere<br />

Worte hier nicht der berechtigten Empörung gerecht<br />

werden können.<br />

Sperr-Notruf bei Ausweisverlust – 116 116<br />

Den Bürgerinnen und Bürgern wird durch den Sperr-<br />

Notruf 116 116 im Fall eines Kartenverlustes sicher,<br />

schnell und unkompliziert geholfen. Die Notrufnummer<br />

116 116 ist die weltweit erste zentrale und einheitliche<br />

Rufnummer, um Karten und elektronische Berechtigungen<br />

sperren zu lassen. Diese Möglichkeit steht nun<br />

auch für die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises<br />

und des elektronischen Aufenthaltstitels<br />

zur Verfügung. Zusätzlich kann über den Sperr-Notruf<br />

auch abgefragt werden, ob die Online-Ausweisfunktion<br />

gesperrt ist.<br />

Der Sperr-Notruf 116 116 ist in Deutschland rund um<br />

die Uhr aus dem Festnetz und allen Mobilfunknetzen<br />

gebührenfrei zu erreichen. Darüber hinaus ist er unter<br />

dieser Nummer ebenfalls per Fax erreichbar. Auch aus<br />

dem Ausland steht der Sperr-Notruf mit der jeweiligen<br />

Landesvorwahl, für Deutschland in der Regel unter +49<br />

116 116 zur Verfügung. Zur zusätzlichen Erreichbarkeit<br />

aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der<br />

Rufnummer +49 (0) 30 / 40 50 40 50 zu erreichen.<br />

Quelle: Behörden Spiegel. (HA)<br />

Kindergeld für verheiratete Kinder - BFH bejaht den<br />

Kindergeldanspruch auch für verheiratete Kinder<br />

Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind<br />

entfällt nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist.<br />

Fortsetzung auf Seite 7


<strong>Standpunkt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> / <strong>2014</strong> - Seite 7 -<br />

Fortsetzung von Seite 6<br />

Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil <strong>vom</strong><br />

17. Oktober 2013 für die ab 2012 geltende Rechtslage<br />

entschieden. Das bedeutet:<br />

Wenn die übrigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung<br />

des Kindes erfüllt sind, können Eltern seit Januar<br />

2012 das Kindergeld auch dann beanspruchen, wenn<br />

ihr Kind z.B. mit einem gut verdienenden Partner verheiratet<br />

ist. Quelle: BFH, Urteil v. 17.10.2013, III R 22/13.<br />

(MS)<br />

Pupsende Kühe sorgen für Polizeieinsatz<br />

Beinahe in die Luft gejagt wurde in Osthessen ein Kuhstall.<br />

Die im Stall befindlichen 90 Kühe sorgten durch regelmäßiges<br />

Rülpsen und Pupsen für einen hohen Methangehalt<br />

im Stall. Vermutlich durch eine statische Entladung<br />

der im Stall befindlichen Massage-Maschine<br />

kam es zur Entzündung des Methans.<br />

Das Methan verpuffte in einer Stichflamme und beschädigte<br />

das Dach des Kuhstalls. Eine Kuh erlitt leichte<br />

Verbrennungen. Kühe setzen beim Verdauen große<br />

Mengen klimaschädliches Methangas frei. Anzumerken<br />

ist, dass das Dach im Präsidium Mannheim durch eine<br />

Firma zurückgebaut wird. Kühe sollen hier nicht zum<br />

Einsatz kommen. (GT)<br />

Oops - immer diese Flatulenzen. Frage an unseren Drogenexperten<br />

Günter Troschka: Fallen diese Ausdünstungen ebenfalls<br />

unter das Betäubungsmittelgesetz oder haben sie nur eine betäubende<br />

Wirkung? (Quelle: OpenClipart, Bild ist public domain)<br />

Das Beihilferecht wird erneut zum 1. April <strong>2014</strong> geändert<br />

Von Horst Mayfarth, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Nein, es ist kein verfrühter Aprilscherz.<br />

Zum 1. April <strong>2014</strong> wird<br />

das Beihilferecht in Baden-Württemberg<br />

erneut geändert.<br />

Es ist zwar noch nicht im<br />

Gesetzblatt Baden-Württemberg<br />

veröffentlicht, aber die Änderungen<br />

werden wohl kommen<br />

Betroffen sind die Bereiche<br />

▪ Ambulante Heilkuren<br />

▪ Arzneimittel<br />

▪ Auslandsaufwendungen<br />

▪ Betrieb und Unterhaltung von Hilfsmitteln<br />

▪ Beihilfe im Todesfall<br />

▪ Familien- und Haushaltshilfe<br />

▪ Fahrkosten<br />

▪ Krankenhaustagegeld<br />

▪ Privatkliniken (= nicht nach § 108 SGB V zugelassene<br />

Krankenhäuser)<br />

▪ Versicherte im Basis- oder Standardtarif<br />

Über die Änderungen werden wir im <strong>Standpunkt</strong> noch<br />

detaillierter berichten.<br />

Vollmachten auch für LBV und Krankenkassen erteilen<br />

Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Vorsorge ist für viele heute kein Fremdwort mehr. Entsprechende<br />

Vollmachten wurden ausgestellt. Die Angelegenheiten<br />

für den Fall der Fälle sind geregelt. Eine<br />

Vollmacht wird allerdings hierbei oft vergessen. Gesetzt<br />

der Fall, der Beihilfeberechtigte kann den Beihilfeantrag<br />

nicht mehr selbst ausfüllen oder nicht selbst unterschreiben.<br />

Oder aber er kann Erstattungsanträge an die Krankenkasse<br />

nicht mehr unterschreiben. Dann gibt es Probleme.<br />

Um denen aus dem Weg zu gehen, reicht es<br />

aus, wenn eine solche Vollmacht erteilt wird. Es genügt<br />

wenn Sie schreiben:<br />

An das LBV…..<br />

An die Krankenversicherung…..<br />

Hiermit ermächtige ich meine Frau.... und meinen<br />

Sohn... meine Tochter. in meinem Namen Beihilfeanträge<br />

(Kostenerstattungsanträge) zu stellen.<br />

Datum, Unterschrift<br />

(Alle Beteiligten müssen unterschreiben!)<br />

Jeder der Beteiligten sollte ein Exemplar erhalten. Sie<br />

müssen die Vollmacht nicht jetzt schon an das LBV oder<br />

die Krankenkasse schicken. Sie sollte aber bei Ihrer<br />

Vorsorgemappe sein.


<strong>Standpunkt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> / <strong>2014</strong> - Seite 8 -<br />

Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden<br />

Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Beihilferecht II<br />

Die derzeit geltende Regelung -<br />

Kostendämpfungspauschale<br />

Zum 01.<strong>04</strong>.20<strong>04</strong> gab es bei der<br />

Beihilfe eine Reihe von Verschlechterungen<br />

Die gab es aber<br />

auch bei der gesetzlichen Krankenkasse.<br />

Hierzu gehörten - um nur einige<br />

zu nennen - Eigenbehalte<br />

(Praxisgebühr), Abzugsbeträge<br />

u.a. bei Arznei- und Verbandsmitteln<br />

sowie bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten ebenso<br />

wie der Wegfall der Beihilfe zu Bestattungskosten<br />

und die Reduzierung der Beihilfefähigkeit von Materialund<br />

Laborkosten für Zahnersatz (ab 1.1.2005).<br />

Das Gegenteil trat ein. Zum 1.1.2013 wurde die Kostendämpfungspauschale<br />

angehoben. Die Kostendämpfungspauschale<br />

wurde in nunmehr 10 Stufen angepasst.<br />

Die neuen Sätze:<br />

Die Eigenbehalte sind nichts anderes als die Kostendämpfungspauschale.<br />

Sie wurde eingeführt, weil man<br />

bei der Beihilfe ebenfalls so etwas wie die Praxisgebühr<br />

einführen wollte. Nun wissen wir, dass seit dem letzten<br />

Jahr die Praxisgebühr nicht mehr erhoben wird. Wer<br />

nun geglaubt hat, dass die Kostendämpfungspauschale<br />

analog absinken würde, hatte sich getäuscht.<br />

Gegen diese Kostendämpfungspauschale war bereits<br />

bei der Einführung gerichtlich vorgegangen worden.<br />

Aber inzwischen ist <strong>vom</strong> Bundesverwaltungsgericht in<br />

mehreren Entscheidungen (zuletzt <strong>vom</strong> Mai 2010) bestätigt<br />

worden, dass die Kostendämpfungspauschale<br />

verfassungsgemäß ist. Auch das Bundesverfassungsgericht<br />

hat die bisherige Rechtsprechung bestätigt.<br />

Termine<br />

Polizeipensionäre Mannheim:<br />

19.02.<strong>2014</strong>, 15.30 Uhr, Treffen im PSV-Clubhaus<br />

Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Wiesloch, Heidelberg:<br />

20.02.<strong>2014</strong>, 15.00 Uhr, Jahreshauptversammlung in Heidelberg, Schurmannstraße 2, Bootsgaststätte des Ruderclubs<br />

Heidelberg, Referent unter anderen der Landesvorsitzende des Seniorenverbandes Dieter Berberich<br />

Seniorenkreisverbände im öffentlichen Dienst Mannheim und Schwetzingen:<br />

20.02.<strong>2014</strong>, 14.30 Uhr, Bürgerhaus Mannheim-Neckarstadt-West, Lutherstr. 15-17, Versammlung mit Vortrag von<br />

Herrn Dörsam <strong>vom</strong> Finanzamt Mannheim zu dem Thema: "Senioren und Steuern"<br />

Für Ministerpräsidenten ist Grundgesetz nicht zeitgemäß<br />

Von Walter Krech, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Der STAATSANZEIGER berichtet in<br />

der Ausgabe <strong>vom</strong> 24.01.<strong>2014</strong> über<br />

den bekannten Wunsch von Ministerpräsident<br />

Winfried Kretschmann<br />

(Grüne), die Pensionen künftiger<br />

Beamten zu senken und führt in einem<br />

großen Artikel von Michael<br />

Schwarz aus, dass er dabei mit dem<br />

Grundgesetz Probleme bekommen<br />

könnte.<br />

Begleitend zum Artikel zitiert die<br />

Zeitung einige Positionen, darunter<br />

die unseres Ministerpräsidenten:<br />

"Wir sind verfassungsmäßig so eingeschnürt<br />

durch den Artikel 33, (5),<br />

der sagt: Der öffentliche Dienst ist<br />

nach den hergebrachten Grundsätzen<br />

des Berufsbeamtentums zu organisieren.<br />

Diese stammen aus der<br />

Bismarckzeit und der Weimarer Republik<br />

und sind meiner Ansicht nach<br />

nicht mehr zeitgemäß.″<br />

Wie war das damals in der Schule in<br />

Gemeinschaftskunde? Ist nicht unsere<br />

gesamte Sozialversicherung<br />

mit Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung<br />

ebenfalls in der gleichen<br />

Zeit entstanden? Das wäre<br />

Quelle: www.winfried-kretschmann.de<br />

dann ja wohl kein Grund mehr, die<br />

Grundsätze des Berufsbeamtentums<br />

wegen ihres Alters als nicht<br />

mehr zeitgemäß einzuschätzen.<br />

Umso weniger, als der Staatsanzeiger<br />

im gleichen Zuge berichtet, dass<br />

Beamte zwar ein hohes Ruhegeld<br />

bekommen, dass das aber auch für<br />

Rentner mit Betriebsrente gelte. Das<br />

Finanzministerium hat die Leistungen<br />

des Landes mit denen von<br />

Großkonzernen verglichen und festgestellt,<br />

dass beide ähnlich gut zahlen.<br />

Daher soll aus dem Fundus der<br />

Statements zu diesem Artikel auch<br />

Volker Stich, der Vorsitzende des<br />

Beamtenbundes Baden-Württemberg<br />

hier Platz finden: "Wir steuern<br />

in den kommenden Jahren auf ein<br />

massives Nachwuchsproblem zu.<br />

Das können wir nur bewältigen,<br />

wenn der öffentliche Dienst attraktiv<br />

bleibt. Da wäre eine Pensionssenkung<br />

Gift.″


<strong>Standpunkt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> / <strong>2014</strong> - Seite 9 -<br />

Polizeimützensammlung zum zweiten<br />

Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Im <strong>Standpunkt</strong> 3/<strong>2014</strong> wurde über die angeblich größte<br />

Polizeimützensammlung berichtet. Jetzt ereilte uns eine<br />

Berichtigung von Gerhard Karl, ehemals Kollege <strong>vom</strong><br />

Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt. Wie manch einem<br />

Kollegen bekannt, ist er ein eifriger Uniformsammler.<br />

Der Bericht hatte ihn etwas befremdet, da er eine<br />

weitaus größere Sammlung an Mützen sein eigen<br />

nennt. Diesbezüglich hatte er bereits ein Gespräch mit<br />

den Mainzer Kollegen. Er gab auch zu bedenken, dass<br />

ihm persönlich noch zwei weitere Sammler in Aachen<br />

und Salzkotten bekannt sind, die seine Sammlung übertreffen.<br />

Offensichtlich haben die "Mainzer" auf gut Glück den<br />

Versuch gestartet, ins Guinnessbuch der Rekorde aufgenommen<br />

zu werden. Diesen Eintrag will Kollege Karl<br />

ihnen nicht streitig machen. Er gab zu bedenken, welche<br />

Formalien hier zu beachten seien und dieser Aufwand<br />

ist ihm selbst zu groß.<br />

<strong>DPolG</strong>-WONNEPROPPEN<br />

Schon wieder Nachwuchs<br />

bei der <strong>DPolG</strong><br />

Der kleine Maurice erblickte am 11. November<br />

2013, um 09.26 Uhr in Schwetzingen das<br />

Licht der Welt. Er hat das Ganze offenbar<br />

ziemlich gelassen hingenommen. Bei seiner<br />

Geburt war er 54 cm groß und 3.890 g<br />

schwer.<br />

Wir gratulieren den Eltern Susanne und Peter<br />

Gärtner ganz herzlich zu ihrem Wonneproppen.<br />

Selbstverständlich ist - wie immer - der<br />

Begrüßungsscheck in Höhe von 150 Euro<br />

bereits unterwegs.<br />

Geschichte(n) und Erinnerungen an die Mannheimer Polizei<br />

Zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder<br />

Mannheimer Polizeipräsidenten<br />

Vom Ermittler zum Ermittlungsbeamten Teil II<br />

"Mit Erlaß der Landespolizeidirektion über die Aufgabenabgrenzung<br />

<strong>vom</strong> 12.02.1975 wurde die weitere Entwicklung<br />

zum Ermittlungsdienst systematisch fortgesetzt.<br />

Der bestehende Bezirksdienst mußte weiter verstärkt<br />

werden Eine weitere Aufstockung ist vorgegeben,<br />

nachdem durch Erlaß des Innenministeriums Baden-Württemberg<br />

<strong>vom</strong> 24.08.1978 die Anordnung eines<br />

Kontaktbereichsdienstes angeordnet wurde. Aufgrund<br />

der bestehenden Verhältniszahl von ca. einem Beamten<br />

auf 2500 Einwohner wird in den nächsten Jahren der<br />

Bezirksdienst der Polizeireviere des Polizeipräsidiums<br />

Mannheim auf eine Stärke von 147 Beamten gebracht<br />

werden müssen.<br />

Die Einführung des Bezirksdienstes bei den Polizeirevieren<br />

begann mit großen Anlaufschwierigkeiten. Die<br />

Umstellung brachte nicht wenige Beamte in helle Aufregung,<br />

förderte Aversionen, machte aber auch viele Beamte<br />

aufmerksam, die mit Bravour an die neue Aufgabenstellung<br />

herangingen. Zahlreiche Gespräche,<br />

Dienstversammlungen, Informationsveranstaltungen<br />

waren notwendig, um Einsichten zu wecken, Beamte zu<br />

motivieren, die unter der Lawine der neuen Arbeit schier<br />

zusammen zu brechen drohten. Früher galt: "Kriminalpolizei,<br />

sieh zu, wie du weiterkommst"; heute gilt: "Ich<br />

bin selbst verantwortlich und an mir liegt es, ob ein Vorgang<br />

mit Erfolg abgeschlossen werden kann." Viele Beamte<br />

taten sich schwer, einen Vorgang exakt abzuverfügen,<br />

Durchsuchungsbefehle selbst beantragen und begründen<br />

zu müssen. Eigenverantwortlichkeit, Findigkeit,<br />

kriminalistischer Instinkt waren plötzlich gefordert. Die<br />

Beamten sahen sich einer Situation gegenüber, auf die<br />

sie nicht vorbereitet und für die sie auch nicht genügend<br />

ausgebildet waren."<br />

(Erschwerend, so aus der Sicht von Herbert Adam, kam<br />

hinzu, dass eine sehr große Zahl der in den Bezirksdienst<br />

wechselnden Beamten bereits schon älter waren<br />

und keinen Schichtdienst mehr leisten konnten oder<br />

wollten. Es kamen aber auch viele erfahrene und hervorragende<br />

ehemalige Dienstgruppenführer aus dem<br />

mittleren Dienst in den Bezirks- und Postendienst, weil<br />

in den Dienstgruppen so nach und nach junge Beamte<br />

des gehobenen Dienstes diese Posten einnahmen. Viele<br />

Dienstgruppenführer hatten lange Jahre Führungspositionen<br />

inne und taten sich schwer, nur noch "zweiter<br />

Mann" zu sein. Im Grunde war der Ermittlungsdienst in<br />

der Anfangsphase eigentlich schon "überaltert".)<br />

Weiter mit R. Grentrup: "Viele ergriffen jetzt die Gelegenheit,<br />

ihre Fähigkeiten, die bis dahin <strong>vom</strong> Vorgesetzten<br />

nicht oder nicht ganz erkannt worden waren, zu beweisen.<br />

Fortsetzung auf Seite 10


<strong>Standpunkt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> / <strong>2014</strong> - Seite 10 -<br />

Fortsetzung von Seite 9<br />

Aus manch häßlichem Entlein wurde in stolzer Schwan.<br />

Ich bin heute der festen Überzeugung, daß die Umstellung<br />

in der Sachbearbeitung der kleinen und mittleren<br />

Kriminalität durch den Beamten des Bezirksdienstes<br />

eine Neuorientierung der gesamten Schutzpolizei mit<br />

sich gebracht hat. Ein Beamter teilte mir in einem Gespräch<br />

mit, daß er vor Einführung des heutigen Bezirksdienstes<br />

sich oftmals vorgekommen sei wie ein Fließbandarbeiter,<br />

der immer nur an einer bestimmten Stelle<br />

eine Schraube einsetze und anziehe, aber nie feststellen<br />

könne, wie es dann zum Schluß aussehen werde.<br />

Heute fände er eine echte Befriedigung darin, daß er<br />

am Ende seiner Arbeit das Ganze sehen und übersehen<br />

könne, und daß er heute bei Dienstende in der Überzeugung<br />

nach Hause ginge, ganze Arbeit geleistet zu<br />

haben."<br />

Im nächsten <strong>Standpunkt</strong> folgt der Schluß dieses Berichtes<br />

und damit auch der vorläufige Schluß über die Geschichte<br />

der Mannheimer Polizeipräsidenten. Über die<br />

neuere Geschichte werden wir dann zu einem späteren<br />

Zeitpunkt berichten.<br />

VG Koblenz: Beamtenbesoldung verfassungswidrig? – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht<br />

Die <strong>Standpunkt</strong>redaktion informiert<br />

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit – am 9. Januar<br />

<strong>2014</strong> veröffentlichtem - Beschluss <strong>vom</strong> 12. September<br />

2013, Az.: 6 K 445/13.KO, entschieden, das Bundesverfassungsgericht<br />

hinsichtlich der Frage anzurufen, ob<br />

das rheinland-pfälzische Besoldungsgesetz mit dem<br />

Grundgesetz vereinbar ist. Hintergrund des Vorlagebeschlusses<br />

ist die Ende 2011 vorgenommene gesetzliche<br />

Regelung, dass die Besoldung der rheinland-pfälzischen<br />

Beamten und Richter von 2012 bis 2016 jeweils<br />

nur um 1 Prozent pro Jahr erhöht wird.<br />

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts verstößt das die<br />

Besoldung des Klägers regelnde Landesbesoldungsgesetz<br />

gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung des<br />

Dienstherrn, seine Beamten amtsangemessen zu alimentieren.<br />

Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz solle nach<br />

der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

gewährleisten, dass der Bedienstete in rechtlicher und<br />

wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem<br />

Berufsbeamtentum <strong>vom</strong> Grundgesetz zugewiesenen<br />

Aufgaben dazu beitragen könne, im politischen Kräftespiel<br />

eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern.<br />

Dazu müsse der öffentliche Dienst mit Konditionen werben<br />

können, die insgesamt einem Vergleich mit der<br />

freien Wirtschaft standhalten. Die Alimentation des Beamten<br />

diene von daher nicht allein dessen Lebensunterhalt,<br />

sondern habe zugleich qualitätssichernde Funktionen.<br />

Die Besoldung in der Vergleichsgruppe, welcher der<br />

Kläger angehöre, genüge diesen Anforderungen nicht.<br />

Im Vergleich zu der Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte<br />

allgemein, der Einkommen der Tarifbeschäftigten<br />

im öffentlichen Dienst sowie der Einkommen vergleichbarer<br />

Beschäftigter außerhalb des öffentlichen Dienstes<br />

seit dem Jahr 1983 bleibe die Beamtenbesoldung um<br />

mindestens 17,8 Prozent zurück. Es liege eine greifbare<br />

– von der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen<br />

Entwicklung – abgekoppelte Besoldung vor. Sie<br />

sei damit nicht mehr amtsangemessen, so dass ein<br />

Verstoß gegen Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes<br />

bestehe. (Quelle: <strong>DPolG</strong>-ID <strong>Nr</strong>. 2/<strong>2014</strong> <strong>vom</strong> 24. Januar<br />

<strong>2014</strong>)<br />

LPVG <strong>2014</strong><br />

Die Rechte Eurer Personalvertretung<br />

§ 70 Absatz 2 <strong>Nr</strong>. 8 LPVG:<br />

Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche<br />

oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen<br />

über Maßnahmen des behördlichen<br />

oder betrieblichen Gesundheitsmanagements<br />

einschließlich vorbereitender und präventiver<br />

Maßnahmen, allgemeine Fragen des<br />

behördlichen oder betrieblichen Eingliederungsmanagements,<br />

Maßnahmen aufgrund<br />

von Feststellungen aus Gefährdungsanalysen.<br />

Jutta Schulz <strong>vom</strong> Polizeirevier Mannheim-Neckarau<br />

bestimmt hierüber mit Eurem Mandat mit.<br />

Im Herbst <strong>2014</strong> dürft Ihr Eure Vertreter wieder neu<br />

wählen und auf diese Weise selbst mitbestimmen!

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