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Nachhaltigkeitsbericht 2012 - DG Hyp

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Ökologische Verantwortung | Geplante Maßnahmen für das Jahr 2013 | GRI Content Index<br />

nen und Mitarbeiter führen wir Schulungen durch, die gesetzliche<br />

Anforderungen und ihre Auswirkungen auf den<br />

Geschäftsalltag vermitteln. Wir geben unseren Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern verbindliche Richtlinien an die<br />

Hand. Diese fördern rechtskonformes Verhalten und führen<br />

bei Missachtung zu Sanktionen.<br />

Geldwäsche-, Terrorismus- und Betrugsprävention<br />

Die Geldwäscheprävention in der <strong>DG</strong> HYP soll das Einbringen<br />

illegal erworbenen Vermögens in den Finanz- und<br />

Wirtschaftskreislauf verhindern. Hierfür wurden unter Einhaltung<br />

der gesetzlichen Vorgaben geeignete Grundsätze<br />

und Verfahren entwickelt, die laufend intern überwacht<br />

werden. Gleiches gilt für die Terrorismusfinanzierung. Im<br />

Rahmen von internen Schulungen werden die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter für diese Themen sensibilisiert.<br />

Des Weiteren gehört auch die Betrugsprävention zur<br />

ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der <strong>DG</strong> HYP. Die<br />

<strong>DG</strong> HYP bewertet alle möglichen strafbaren Handlungen,<br />

die von innen und außen zur Gefährdung des Vermögens<br />

der <strong>DG</strong> HYP führen könnten, und hält Maßnahmen zur Verhinderung<br />

möglicher Straftaten vor.<br />

Mittels einer Gefährdungsanalyse werden alle genannten<br />

Präventionsmaßnahmen jährlich auf ihre Wirksamkeit<br />

untersucht.<br />

Die Mitarbeiterschulungen werden gemäß einem Schulungskonzept<br />

alle zwei Jahre wiederholt.<br />

Professionelles Hinweisgebersystem/<br />

Whistleblowing-System<br />

Zur Vermeidung von Betrug, Korruption und unzulässiger<br />

Einflussnahme auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

hat die <strong>DG</strong> HYP ein Hinweisgebersystem eingerichtet.<br />

Im Rahmen dieses Systems können Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter Informationen zu regelwidrigem Verhalten,<br />

ernsthaften Verstößen oder sonstigen Verfehlungen vertraulich<br />

übermitteln. Dazu können sie sich unter Geheimhaltung<br />

des Informanten an den internen Compliance-Officer<br />

wenden. Dieser kann zu Ermittlungszwecken ein Notfallgremium<br />

einschalten. Das Vorgehen dieses Gremiums wurde in<br />

einer entsprechenden Geschäftsordnung festgelegt.<br />

<strong>DG</strong> HYP | <strong>Nachhaltigkeitsbericht</strong> <strong>2012</strong> 15

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