Download (PDF) - Die Stadt Damme
Download (PDF) - Die Stadt Damme
Download (PDF) - Die Stadt Damme
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
36 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht<br />
2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Für den Standort 12/14 wurden Alternativen hinsichtlich der Größe geprüft, da hier Überschneidungen<br />
mit anderen Planungen zu erwarten waren. Nachdem diese nicht weiter verfolgt<br />
wurden, wird die hier festgesetzte Fläche eingestellt.<br />
Standortalternativen für die übrigen Betriebe wurden nicht geprüft, da alle vorgeschlagenen<br />
Entwicklungsflächen entsprechend der Ziele dieser Bauleitplanung in direkter Zuordnung zur<br />
Hofstelle vorgesehen werden.<br />
3. Zusätzliche Angaben<br />
3.1 Verwendete Verfahren, Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben,<br />
Maßnahmen zur Überwachung<br />
<strong>Die</strong> Zusammenstellung der Unterlagen erfolgte auf der Grundlage der Auswertung vorhandener<br />
Fachdaten und Fachplanungen sowie örtlicher Überprüfungen<br />
Besondere Maßnahmen zur Überwachung sind nicht erforderlich, da der Bebauungsplan keine<br />
erheblichen Umweltauswirkungen begründet.<br />
3.2 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Um zukünftig Konflikte zwischen der Tourismus- und Erholungsnutzung und dem zunehmenden<br />
Siedlungsdruck durch Tierhaltungsanlagen zu entflechten, trifft der Bebauungsplan geeignete<br />
Festsetzungen zu Erweiterungsmöglichkeiten für Tierhaltungsanlagen am bestehenden<br />
Betriebsstandort, durch die die übrigen Flächen des Bebauungsplanes von diesen Anlagen<br />
freigehalten werden. Dadurch wird die Eignung des Raumes für die Naherholungsnutzung und<br />
die touristischen Potenziale weiterhin sichergestellt.<br />
<strong>Die</strong> vorliegende Bauleitplanung schafft keine Baurechte, die über die bereits vorhandenen<br />
Baurechte hinausgehen, und begründet keine zusätzlich zulässigen Beeinträchtigungen von<br />
Natur und Landschaft.<br />
Artenschutzrechtliche Belange sowie die Ziele für das südöstlich gelegene EU-Vogelschutzund<br />
FFH-Gebiet Dümmer bleiben durch den Bebauungsplan unberührt, so dass im Rahmen<br />
der Bauleitplanung keine Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt erforderlich<br />
sind.