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36 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht<br />

2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Für den Standort 12/14 wurden Alternativen hinsichtlich der Größe geprüft, da hier Überschneidungen<br />

mit anderen Planungen zu erwarten waren. Nachdem diese nicht weiter verfolgt<br />

wurden, wird die hier festgesetzte Fläche eingestellt.<br />

Standortalternativen für die übrigen Betriebe wurden nicht geprüft, da alle vorgeschlagenen<br />

Entwicklungsflächen entsprechend der Ziele dieser Bauleitplanung in direkter Zuordnung zur<br />

Hofstelle vorgesehen werden.<br />

3. Zusätzliche Angaben<br />

3.1 Verwendete Verfahren, Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben,<br />

Maßnahmen zur Überwachung<br />

<strong>Die</strong> Zusammenstellung der Unterlagen erfolgte auf der Grundlage der Auswertung vorhandener<br />

Fachdaten und Fachplanungen sowie örtlicher Überprüfungen<br />

Besondere Maßnahmen zur Überwachung sind nicht erforderlich, da der Bebauungsplan keine<br />

erheblichen Umweltauswirkungen begründet.<br />

3.2 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Um zukünftig Konflikte zwischen der Tourismus- und Erholungsnutzung und dem zunehmenden<br />

Siedlungsdruck durch Tierhaltungsanlagen zu entflechten, trifft der Bebauungsplan geeignete<br />

Festsetzungen zu Erweiterungsmöglichkeiten für Tierhaltungsanlagen am bestehenden<br />

Betriebsstandort, durch die die übrigen Flächen des Bebauungsplanes von diesen Anlagen<br />

freigehalten werden. Dadurch wird die Eignung des Raumes für die Naherholungsnutzung und<br />

die touristischen Potenziale weiterhin sichergestellt.<br />

<strong>Die</strong> vorliegende Bauleitplanung schafft keine Baurechte, die über die bereits vorhandenen<br />

Baurechte hinausgehen, und begründet keine zusätzlich zulässigen Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft.<br />

Artenschutzrechtliche Belange sowie die Ziele für das südöstlich gelegene EU-Vogelschutzund<br />

FFH-Gebiet Dümmer bleiben durch den Bebauungsplan unberührt, so dass im Rahmen<br />

der Bauleitplanung keine Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt erforderlich<br />

sind.

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