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34 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht<br />

sen. <strong>Die</strong>se Struktur wird ergänzt durch zahlreiche Kultur-, Freizeit- und Sportangebote. <strong>Die</strong><br />

Basis für den Tourismus bilden die vielfältigen Landschaftsräume und ihr hoher Erholungswert.<br />

Das Plangebiet liegt an der „Boxenstop-Route“, im Plangebiet befindet sich ein Boxenstop-<br />

Betrieb mit Fahrradverkauf und –verleih. Ein Fernwanderweg, der Birkenweg, (Rundwanderweg<br />

der Heimatvereine Bramsche Vörden, Hunteburg, Venne und Schmittenhöhe, 90 km) erreicht<br />

von Vörden her in Rottinghausen <strong>Damme</strong>r Gebiet, führt am Flugplatz vorbei zu den<br />

Sierhausener Schanzen und weiter ins Schweger Moor und berührt damit das Plangebiet.<br />

Kultur und Sachgüter<br />

Hinweise auf Kulturdenkmäler liegen nicht vor. Als Sachgut ist die landwirtschaftliche Nutzung<br />

einzustellen.<br />

Wechselbeziehungen<br />

Wechselwirkungen bestehen insofern, als die naturräumlichen Gegebenheiten, also die Ausprägungen<br />

der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, die Grundlagen für die Qualität als<br />

Lebensräume für Tiere und Pflanzen bilden. Weiterhin hatten oder haben sie Einfluss auf die<br />

historische Nutzung, die als Landschaft prägt, und auf die aktuelle Nutzbarkeit, ablesbar an<br />

Wohngebäuden, Gewerbebetrieben oder landwirtschaftlicher Nutzung, also dem heutigen<br />

Wirtschaftsraum.<br />

2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung sind im Außenbereich die gemäß BauGB § 35 (1) Nr. 1<br />

oder Nr. 4 zu beurteilenden Tierhaltungsanlagen unter Berücksichtigung der Genehmigungsanforderungen<br />

des § 35 BauGB wie bisher möglich.<br />

Vor dem Hintergrund des bestehenden Siedlungsdruckes durch neue Stallanlagen ist mit einer<br />

Bebauung freier Landschaftsräume und einer zunehmenden Landschaftszersiedlung zu rechnen.<br />

<strong>Die</strong>s führt zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Freiraumfunktionen der Landschaft,<br />

insbesondere im Hinblick auf die Erholungsfunktionen, sowohl für die örtliche Naherholung<br />

und damit für die Wohnqualität von <strong>Damme</strong> als auch für die überörtlich bedeutsamen touristischen<br />

Potenziale im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Moore und des Dümmers<br />

sowie der <strong>Damme</strong>r Berge und des <strong>Damme</strong>r Vorlandes.<br />

2.3 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

Bei Verwirklichung der Planung wird sichergestellt, dass die im Plangebiet bestehenden Freiraumfunktionen<br />

nicht durch gemäß BauGB § 35 (1) Nr. 1 oder Nr. 4 zu beurteilende Tierhaltungsanlagen<br />

beeinträchtigt werden.<br />

<strong>Die</strong> Eignung des Raumes und die Funktionen für die Naherholungsnutzung und die touristischen<br />

Potenziale bleiben sichergestellt.

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