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30 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht<br />

Nationale Schutzgebiete<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 151/12 liegen zwei gemäß § 30 BNatSchG besonders<br />

geschützte Biotope: GB VEC 3515/001 (seggenreiche Nasswiese) und GB VEC<br />

3525/003 (naturnahes Kleingewässer). <strong>Die</strong>se Gebiete werden nachrichtlich übernommen.<br />

Auf den Schutz von Einzelbäumen und Baumreihen, die als naturnahe Flächen im Sinne des<br />

§ 22 (4) NAGBNatSchG anzusehen sind, wird hingewiesen. <strong>Die</strong> konkrete räumliche Abgrenzung<br />

ist im Bedarfsfall durch die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Vechta festzulegen.<br />

Der Bebauungsplan begründet keine zusätzlichen Beeinträchtigungen geschützter Strukturen.<br />

Weitere geschützte Bereiche sind im Geltungsbereich nicht vorhanden.<br />

Ziele der Fachpläne<br />

Der Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> 10 ordnet das Plangebiet den Entwicklungsbereichen G3<br />

(Landwirtschaftlich genutzter Geestbereich östlich von <strong>Damme</strong>) und G 31 (Geestbereich um<br />

Südfelde) zu. Als Ziele werden formuliert:<br />

Ziele für die Entwicklungsbereiche 3, 31<br />

und<br />

Sicherung naturnaher Stillgewässer<br />

Entwicklung naturnaher Stillgewässer<br />

Entwicklung von Röricht/Ried entlang und<br />

innerhalb von Gräben<br />

Schutz der noch vorhandenen Grünlandbestände<br />

Biotopverbund durch Entwicklung von Hecken<br />

und Gehölzstrukturen sowie artenreichen<br />

Krautsäumen anstreben<br />

Neuanpflanzung standortheimischer Gehölzstrukturen<br />

Sicherung von Streuobstwiesen<br />

Entwicklung naturbetonter Ortsrandbereiche<br />

Berücksichtigung in der Planung<br />

Das besonders geschützte Biotop GB VEC<br />

3515/003 wird nachrichtlich übernommen.<br />

Weder beeinträchtigt noch festgesetzt<br />

Weder beeinträchtigt noch festgesetzt<br />

Das besonders geschützte Biotop GB VEC<br />

3515/001 wird nachrichtlich übernommen.<br />

Anpflanzflächen aus standortgerechten und<br />

heimischen Gehölzen werden festgesetzt.<br />

Anpflanzflächen aus standortgerechten und<br />

heimischen Gehölzen werden festgesetzt.<br />

Weder beeinträchtigt noch festgesetzt<br />

Weder beeinträchtigt noch festgesetzt<br />

Entsprechend den örtlichen naturräumlichen Voraussetzungen sind als entwicklungswürdige<br />

Saumbiotope im Plangebiet vorrangig Hecken, Baumreihen und Krautsäume geeignet.<br />

10<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> (1997): Landschaftsplan, Entwicklungsbereich G3 – Landwirtschaftlich genutzter Geestbereich<br />

östlich von <strong>Damme</strong>“

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