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<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht 27<br />

TEIL II: UMWELTBERICHT<br />

1 Einleitung<br />

Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes,<br />

insbesondere die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, im Rahmen<br />

einer Umweltprüfung zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.<br />

Hierbei sind insbesondere die in § 1 (6) Nr. 7 BauGB aufgeführten Belange zu berücksichtigen<br />

und die in § 1a BauGB genannten Vorschriften anzuwenden. <strong>Die</strong> Ergebnisse der Umweltprüfung<br />

sind im Aufstellungsverfahren des Bauleitplans in die Abwägung einzustellen.<br />

Im nachfolgenden Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem<br />

gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Hierbei werden die in der Anlage<br />

zu § 2 (4) und § 2a BauGB vorgegebenen Inhalte aufgenommen.<br />

<strong>Die</strong> Gliederung des Umweltberichtes erfolgt gemäß Anlage 1 zum BauGB mit<br />

einem einleitenden Teil,<br />

der Beschreibung der Umweltauswirkungen mit einer Bestandsaufnahme, einer Auswirkungsprognose,<br />

der Beschreibung der Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen mit Variantenprüfung<br />

sowie<br />

zusätzlichen Angaben, zum Beispiel zum Monitoring.<br />

1.1 Inhalt und Ziel der Bauleitplanung<br />

Der Bebauungsplan setzt von Bebauung freizuhaltende Flächen fest, in denen bestimmte Tierhaltungsanlagen,<br />

die nach § 35 (1) Nr. 1 BauGB oder nach § 35 (1) Nr. 4 BauGB zu beurteilen<br />

sind, nicht zugelassen werden.<br />

Damit sollen absehbare Nutzungskonflikte zwischen dem zunehmenden Siedlungsdruck durch<br />

Tierhaltungsanlagen auf die bisher unbebauten Landschaftsräume und den städtischen Zielen<br />

hinsichtlich der Sicherung von Freiraumfunktionen, insbesondere aus Gründen des Landschaftsschutzes<br />

und für die Tourismus- und Erholungsfunktionen, vorsorglich entflochten werden.<br />

7<br />

<strong>Die</strong> Erweiterungsmöglichkeiten werden an den Hofstellen / Betriebsstandorten konzentriert und<br />

der Verbrauch freier Landschaft bleibt gering.<br />

1.2 Ziele des Umweltschutzes einschließlich FFH Verträglichkeit und Artenschutz<br />

sowie deren Berücksichtigung in der Planung<br />

Umweltziele der Fachgesetze<br />

<strong>Die</strong> wesentlichen Ziele des Umweltschutzes sind in den Gesetzen zum Naturschutz, zum Bodenschutz,<br />

zum Gewässerschutz und zum Immissionsschutz formuliert. Da der hiermit vorliegende<br />

Bebauungsplan keine zusätzlichen Baurechte für bestimmte Vorhaben vorbereitet, blei-<br />

7 s. Teil 1 der Begründung, Pkt. 2

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