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Download (PDF) - Die Stadt Damme

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26 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Da für die Hof- oder Betriebsflächen sowie potenzielle Erweiterungsflächen mit Ausnahme<br />

der Maximalhöhe keine weiteren Festsetzungen - insbesondere zur Art und Maß der Nutzung<br />

- in diesem einfachen Bebauungsplan vorgenommen werden, gilt der § 35 BauGB - mit<br />

Einschränkung der Regelung der Anlagenhöhe - in vollem Umfang als Genehmigungsgrundlage.<br />

Der Status der Hofstandorte/der Betriebsstandorte als Außenbereichsnutzungen hat<br />

sich in keiner Weise durch die Einbeziehung in den Bebauungsplan geändert.<br />

5. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise<br />

Auf den gem. § 22 (3) NAGBNatSchG geltenden Schutz von Wallhecken wird hingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> konkrete räumliche Abgrenzung ist im Bedarfsfall durch die untere Naturschutzbehörde<br />

beim Landkreis Vechta festzulegen.<br />

Allgemein wird in der Planzeichnung auf den Schutz der ggf. im Plangebiet vorhandenen<br />

Einzelbäume und Baumreihen, die als naturnahe Flächen im Sinne des § 22 (4) NAGB-<br />

NatSchG anzusehen sind, hingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> Abgrenzungen sind bei Bedarf durch die Untere Naturschutzbehörde vorzunehmen bzw.<br />

mitzuteilen. Da der Bebauungsplan in diesen Bereichen bestimmte bauliche Nutzungen ausschließt<br />

und keine neuen Zulässigkeiten schafft sowie im übrigen die Zulässigkeitsanforderungen<br />

des § 35 BauGB weiterhin gelten, besteht aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> kein Erfordernis<br />

für eine konkrete Abgrenzung.<br />

Auf die eingetragenen Hauptversorgungsleitungen sowie die nicht eingetragenen kleineren<br />

Versorgungsleitungen von Ver- und Entsorgungsträgern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

sowie auf die geltenden Schutzstreifen und Schutzanforderungen wird hingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> konkrete Lage der Leitungen und Schutzstreifen sind den Leitungsplänen der<br />

Leitungsträger zu entnehmen.<br />

6. Ergänzende Angaben<br />

6.1 Daten zum Verfahrensablauf<br />

Aufstellungsbeschluss (Rat) 17.07.2012<br />

Entwurfsbeschluss (Rat) 07.05.2013<br />

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB 04.07.2013 – 08.08.2013<br />

Satzungsbeschluss durch den Rat 24.09.2013<br />

<strong>Damme</strong>, den<br />

Bürgermeister

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