Download (PDF) - Die Stadt Damme
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22 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />
Parallel verlaufende Hochdruckleitungen sind grundsätzlich außerhalb des Schutzstreifens<br />
zu verlegen. Überschneidet sich der Schutzstreifen beider Leitungen, ist hierzu ein Interessensabgrenzungsvertrag<br />
zu schließen. <strong>Die</strong> Mindestabstände nach G463 sind einzuhalten.<br />
<strong>Die</strong> genaue Leitungslage und Leitungstiefe im Bereich des geplanten Bauvorhabens ist an<br />
Ort und Stelle mit der EWE NETZ GmbH zu überprüfen und zu markieren.<br />
Spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten ist unbedingt mit der EWE Netzregion Cloppenburg/Emsland<br />
(Telefon 04471 13-0) oder mit der EWE Bezirksmeisterei Lohne (Telefon<br />
04442 7073-430) Kontakt aufzunehmen.<br />
Im Bereich des Bebauungsplangebietes befinden sich Ver- und Entsorgungsanlagen des<br />
OOWV. <strong>Die</strong>se dürfen weder durch Hochbauten noch durch eine geschlossene Fahrbahndecke,<br />
außer in Kreuzungsbereichen, überbaut werden. Bei der Erstellung von Bauwerken sind<br />
gemäß DVGW Arbeitsblatt W 400-1 Sicherheitsabstände zu den Ver- und Entsorgungsanlagen<br />
einzuhalten. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Ver- und Entsorgungsanlagen<br />
gemäß DIN 1998 Punkt 5 nicht mit Bäumen überpflanzt werden dürfen. Bei den Leitungen<br />
handelt es sich um örtliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwasser); Entwicklungsflächen<br />
von Betrieben sind nicht betroffen<br />
3.2.6 Verkehrliche Belange<br />
Das Plangebiet wird durch die Landesstraße 80 gequert. Der maßgebliche Abschnitt liegt<br />
außerhalb einer nach § 4 (1) NStrG zusammenhängend bebauten Ortslage.<br />
Sollten Betriebe bzw. Hofstellen erweitert bzw. ausgebaut werden, so sind die Bauverbote<br />
und Baubeschränkungen gemäß § 24 NStrG im Bereich der freien Strecke der Landesstraße<br />
80 zu beachten und einzuhalten.<br />
3.2.7 Belange des Bergrechts<br />
Von dem Planvorhaben ist die Bergbauberechtigung (Konzession) Bergwerkseigentum<br />
Münsterland, Bergrechtsamtsakte B 20071 der OEG Oldenburgische Erdölgesellschaft mbH<br />
betroffen. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur<br />
Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen Stoffen. <strong>Die</strong>se<br />
Rechte sind bei den Planungen zu berücksichtigen.<br />
3.2.8 Belange der Rohstoffsicherung<br />
Das Plangebiet tangiert ein Rohstoffsicherungsgebiet 1. Ordnung, das von überregionaler<br />
Bedeutung ist. Ein Rohstoffsicherungsgebiet überlagert lediglich geringfügig den südöstlichen<br />
Teil des Bebauungsplanes. Für diesen Bereich ist die Bebauung mit Tierhaltung ausgeschlossen,<br />
so dass sich kein Konflikt ergibt.<br />
4. Inhalte der Planung<br />
In dem einfachen Bebauungsplan Nr. 151/12 werden - wie in den übrigen einfachen Bebauungsplänen<br />
Nr. 151/1 bis 29 - Flächen festgesetzt, die von Bebauung in Form von Tierhaltungsanlagen,<br />
die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 BauGB zu beurteilen sind, freizuhalten<br />
sind. Damit sind die Tierhaltungsanlagen von landwirtschaftlichen Betrieben (§ 201 BauGB)