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Download (PDF) - Die Stadt Damme

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20 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

ein Pflanzabstand außerhalb des Schutzstreifens, damit bei einer Aufgrabung der Leitungen<br />

zu Reparatur- bzw. Wartungszwecken das Wurzelwerk nicht geschädigt wird.<br />

Im östlichen und südlichen Teil wird der Geltungsbereich von den folgenden 110-kv-<br />

Freileitungen der Westnetz GmbH tangiert:<br />

- 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Südfelde – <strong>Damme</strong>, Bl. 0870 (Mast 96 [Bl. 0284]<br />

bis Mast 3) - Schutzstreifen 46 Meter<br />

- 110-kV-Hochspannungsfreileitung Alfhausen – St. Hülfe, Bl. 0284 (Maste 87 bis 100) –<br />

Schutzstreifen 40 Meter<br />

<strong>Die</strong> Leitungen einschließlich ihrer Schutzstreifen werden im Bebauungsplan eingetragen. Auf<br />

folgendes wird hingewiesen:<br />

<strong>Die</strong> Schutzstreifen der Leitungen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten. Lediglich zwischen<br />

den Masten 92 und 93 der vorstehend unter 2. genannten Hochspannungsfreileitungen<br />

ragen die Flächen eines Tierhaltungsbetriebes in den Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitung<br />

hinein. In diesem Bereich sind sämtliche Maßnahmen frühzeitig mit der<br />

Westnetz GmbH abzustimmen.<br />

Im Schutzstreifen der Leitungen dürfen nur solche Anpflanzungen vorgenommen werden,<br />

die eine Endwuchshöhe von maximal 3 m erreichen.<br />

Um die Maste herum muss jedoch eine Fläche mit einem Radius von 15,00 m von jeglicher<br />

Bebauung und Bepflanzung freigehalten werden. <strong>Die</strong>ser Bereich kann teilweise als Parkplatz<br />

oder Stellplatzfläche genutzt werden. Bei solch einer Nutzung kann in Abstimmung mit dem<br />

zuständigen Leitungsbezirk ein kostenpflichtiger Anfahrschutz für die Masten erforderlich<br />

werden.<br />

Durch höherwachsende Gehölze, die in den Randbereichen bzw. außerhalb der Leitungsschutzstreifen<br />

angepflanzt werden, besteht die Gefahr, dass durch einen eventuellen Baumumbruch<br />

die Hochspannungsfreileitung beschädigt wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie<br />

zu veranlassen, dass in diesen Bereichen Gehölze zur Anpflanzung kommen, die in den<br />

Endwuchshöhen gestaffelt sind. Anderenfalls wird eine Schutzstreifenverbreiterung erforderlich.<br />

Sollten dennoch Anpflanzungen oder sonstiger Aufwuchs eine die Leitungen gefährdende<br />

Höhe erreichen, ist der Rückschnitt durch den Grundstückseigentümer/den Bauherrn auf<br />

seien Kosten durchzuführen bzw. zu veranlassen. Kommt der Grundstückseigentümer/der<br />

Bauherr der vorgenannten Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzen einer<br />

angemessenen Frist nicht nach, so ist die RWE Deutschland AG berechtigt, den erforderlichen<br />

Rückschnitt zu Lasten des Eigentümers/des Bauherrn durchführen zu lassen.<br />

<strong>Die</strong> Leitungen und die Maststandorte müssen jederzeit zugänglich bleiben, insbesondere ist<br />

eine Zufahrt auch für schwere Fahrzeuge zu gewährleisten. Alle die Hochspannungsfreileitungen<br />

gefährdenden Maßnahmen sind untersagt.<br />

„Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben im Schutzstreifen<br />

der Leitung bzw. in unmittelbarer Nähe dazu sind der RWE Deutschland AG Bauunterlagen<br />

(Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höheangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden<br />

Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstück-

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