Download (PDF) - Die Stadt Damme
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20 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />
ein Pflanzabstand außerhalb des Schutzstreifens, damit bei einer Aufgrabung der Leitungen<br />
zu Reparatur- bzw. Wartungszwecken das Wurzelwerk nicht geschädigt wird.<br />
Im östlichen und südlichen Teil wird der Geltungsbereich von den folgenden 110-kv-<br />
Freileitungen der Westnetz GmbH tangiert:<br />
- 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Südfelde – <strong>Damme</strong>, Bl. 0870 (Mast 96 [Bl. 0284]<br />
bis Mast 3) - Schutzstreifen 46 Meter<br />
- 110-kV-Hochspannungsfreileitung Alfhausen – St. Hülfe, Bl. 0284 (Maste 87 bis 100) –<br />
Schutzstreifen 40 Meter<br />
<strong>Die</strong> Leitungen einschließlich ihrer Schutzstreifen werden im Bebauungsplan eingetragen. Auf<br />
folgendes wird hingewiesen:<br />
<strong>Die</strong> Schutzstreifen der Leitungen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten. Lediglich zwischen<br />
den Masten 92 und 93 der vorstehend unter 2. genannten Hochspannungsfreileitungen<br />
ragen die Flächen eines Tierhaltungsbetriebes in den Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitung<br />
hinein. In diesem Bereich sind sämtliche Maßnahmen frühzeitig mit der<br />
Westnetz GmbH abzustimmen.<br />
Im Schutzstreifen der Leitungen dürfen nur solche Anpflanzungen vorgenommen werden,<br />
die eine Endwuchshöhe von maximal 3 m erreichen.<br />
Um die Maste herum muss jedoch eine Fläche mit einem Radius von 15,00 m von jeglicher<br />
Bebauung und Bepflanzung freigehalten werden. <strong>Die</strong>ser Bereich kann teilweise als Parkplatz<br />
oder Stellplatzfläche genutzt werden. Bei solch einer Nutzung kann in Abstimmung mit dem<br />
zuständigen Leitungsbezirk ein kostenpflichtiger Anfahrschutz für die Masten erforderlich<br />
werden.<br />
Durch höherwachsende Gehölze, die in den Randbereichen bzw. außerhalb der Leitungsschutzstreifen<br />
angepflanzt werden, besteht die Gefahr, dass durch einen eventuellen Baumumbruch<br />
die Hochspannungsfreileitung beschädigt wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie<br />
zu veranlassen, dass in diesen Bereichen Gehölze zur Anpflanzung kommen, die in den<br />
Endwuchshöhen gestaffelt sind. Anderenfalls wird eine Schutzstreifenverbreiterung erforderlich.<br />
Sollten dennoch Anpflanzungen oder sonstiger Aufwuchs eine die Leitungen gefährdende<br />
Höhe erreichen, ist der Rückschnitt durch den Grundstückseigentümer/den Bauherrn auf<br />
seien Kosten durchzuführen bzw. zu veranlassen. Kommt der Grundstückseigentümer/der<br />
Bauherr der vorgenannten Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzen einer<br />
angemessenen Frist nicht nach, so ist die RWE Deutschland AG berechtigt, den erforderlichen<br />
Rückschnitt zu Lasten des Eigentümers/des Bauherrn durchführen zu lassen.<br />
<strong>Die</strong> Leitungen und die Maststandorte müssen jederzeit zugänglich bleiben, insbesondere ist<br />
eine Zufahrt auch für schwere Fahrzeuge zu gewährleisten. Alle die Hochspannungsfreileitungen<br />
gefährdenden Maßnahmen sind untersagt.<br />
„Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben im Schutzstreifen<br />
der Leitung bzw. in unmittelbarer Nähe dazu sind der RWE Deutschland AG Bauunterlagen<br />
(Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höheangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden<br />
Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstück-